Bistum Aachen
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Bischöfliche Verlautbarungen

Nr. 200Dekret zur Festlegung der Rechtsnachfolge für den Kirchengemeindeverband Düren-West

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Ergänzend zur Urkunde über die Auflösung des Kirchengemeindeverbandes Düren-West vom 10. Oktober 2025 wird festgelegt:
  1. Die katholische Kirchengemeinde St. Elisabeth von Thüringen, Düren, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 Gesamtrechtsnachfolgerin des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes. Alle Rechte und Pflichten des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes gehen auf diese über.
  2. Für die Liquidation des Vermögens des Kirchengemeindeverbandes Düren-West wird Herr Norbert Eßer, Verwaltungsleiter für den Pastoralen Raum Düren, beauftragt.
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Aachen, 27. April 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 201Dekret zur Festlegung der Rechtsnachfolge für den Kirchengemeindeverband Eschweiler-Nord

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Ergänzend zur Urkunde über die Auflösung des Kirchengemeindeverbandes Eschweiler-Nord vom 10. Oktober 2025 wird festgelegt:
  1. Die katholische Kirchengemeinde Heilige Zwölf Apostel, Eschweiler, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 Gesamtrechtsnachfolgerin des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes Eschweiler-Nord. Alle Rechte und Pflichten des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes gehen auf diese über.
  2. Für die Liquidation des Vermögens des Kirchengemeindeverbandes Eschweiler-Nord wird Frau Birgit Schillings, Verwaltungsleiterin für den Pastoralen Raum Eschweiler, beauftragt.
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Aachen, 27. April 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 202Dekret zur Festlegung der Rechtsnachfolge für den Kirchengemeindeverband Jüchen

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Ergänzend zur Urkunde über die Auflösung des Kirchengemeindeverbandes Jüchen vom 10. Oktober 2025 wird festgelegt:
  1. Die katholische Kirchengemeinde St. Jakobus der Ältere, Jüchen, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 Gesamtrechtsnachfolgerin des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes Jüchen. Alle Rechte und Pflichten des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes gehen auf diese über.
  2. Für die Liquidation des Vermögens des Kirchengemeindeverbandes Jüchen wird Frau Gabriele Netzer, Verwaltungsleiterin für den Pastoralen Raum Jüchen, beauftragt.
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Aachen, 27. April 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 203Dekret zur Festlegung der Rechtsnachfolge für den Kirchengemeindeverband Korschenbroich

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Ergänzend zur Urkunde über die Auflösung des Kirchengemeindeverbandes Korschenbroich vom 10. Oktober 2025 wird festgelegt:
  1. Die katholische Kirchengemeinde St. Andreas, Korschenbroich, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 Gesamtrechtsnachfolgerin des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes Korschenbroich. Alle Rechte und Pflichten des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes gehen auf diese über.
  2. Für die Liquidation des Vermögens des Kirchengemeindeverbandes Korschenbroich wird Herr Simon Weishaupt, Verwaltungsleiter für den Pastoralen Raum Korschenbroich, beauftragt.
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Aachen, 27. April 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 204Dekret zur Festlegung der Rechtsnachfolge für den Kirchengemeindeverband Mönchengladbach-Ost

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Ergänzend zur Urkunde über die Auflösung des Kirchengemeindeverbandes Mönchengladbach-Ost vom 10. Oktober 2025 wird festgelegt:
  1. Die katholische Kirchengemeinde Maria von Magdala, Mönchengladbach, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 Gesamtrechtsnachfolgerin des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes Mönchengladbach-Ost. Alle Rechte und Pflichten des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes gehen auf diese über.
  2. Für die Liquidation des Vermögens des Kirchengemeindeverbandes Mönchengladbach-Ost wird Herr Tim Eickels, Verwaltungsleiter für den Pastoralen Raum Mönchengladbach Mitte / Nordost, beauftragt.
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Aachen, 27. April 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 205Dekret zur Festlegung der Rechtsnachfolge für den Kirchengemeindeverband Mönchengladbach-Süd

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Ergänzend zur Urkunde über die Auflösung des Kirchengemeindeverbandes Mönchengladbach-Süd vom 10. Oktober 2025 wird festgelegt:
  1. Die katholische Kirchengemeinde St. Matthias, Mönchengladbach Süd / Südwest, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 Gesamtrechtsnachfolgerin des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes Mönchengladbach-Süd. Alle Rechte und Pflichten des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes gehen auf diese über.
  2. Für die Liquidation des Vermögens des Kirchengemeindeverbandes Mönchengladbach-Süd wird Frau Heike Reich, Verwaltungsleiterin für den Pastoralen Raum Mönchengladbach-Süd / Südwest, beauftragt.
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Aachen, 27. April 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 206Dekret zur Festlegung der Rechtsnachfolge für den Kirchengemeindeverband Simmerath

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Ergänzend zur Urkunde über die Auflösung des Kirchengemeindeverbandes Simmerath vom 10. Oktober 2025 wird festgelegt:
  1. Die katholische Kirchengemeinde Selige Helena Stollenwerk, Simmerath, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 Gesamtrechtsnachfolgerin des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes Simmerath. Alle Rechte und Pflichten des aufgelösten Kirchengemeindeverbandes gehen auf diese über.
  2. Für die Liquidation des Vermögens des Kirchengemeindeverbandes Simmerath wird Frau Gabriele Trägner-Friedrich, Verwaltungsleiterin für den Pastoralen Raum Simmerath, beauftragt.
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Aachen, 27. April 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen
Herausgeber des Kirchlichen Amtsblatts:
Bistum Aachen
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