.Ordnung zur Kirchlichen Organisationsberatung
Ordnung zur Kirchlichen Organisationsberatung
im Bistum Aachen
Vom 26. September 2018
(KlAnz. 2018, Nr. 141, S. 313)
####1. Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt die vom Bistum Aachen angebotene Kirchliche Organisationsberatung für Gemeinschaften der Gemeinden (GdG), Pfarreien, katholische Einrichtungen und Verbände im Bistum Aachen (im folgenden Organisationen genannt). Die Verantwortlichen der jeweiligen Organisationen können nach Maßgabe dieser Ordnung das Angebot der Kirchlichen Organisationsberatung beantragen. Kirchliche Organisationsberatung kann außerdem von allen Hauptabteilungen des Bischöflichen Generalvikariats empfohlen werden.
#2. Ansatz und Ziele
Kirchliche Organisationsberatung betrachtet die Einrichtungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer Organisation, die aus verschiedenen kommunizierenden und in Beziehung stehenden Systemen besteht. Sie achtet auf die Wechselwirkung der verschiedenen (Teil-)Systeme sowie deren Auswirkungen im Miteinander. Sie arbeitet im Bewusstsein, dass die Kirche mit ihrer Organisationsform nicht Selbstzweck ist, sondern einen vom Evangelium vorgegebenen Auftrag zum Heil der Menschen und der Welt erfüllt.
Kirchliche Organisationsberatung hilft, Entwicklungsbedarfe und Veränderungssituationen wahrzunehmen und konstruktiv zu gestalten. Sie befähigt die Organisationen mit ihren Leitungen, ihre Herausforderungen im jeweiligen kirchlichen und gesellschaftlichen Umfeld zu erkennen und auf die eigene Situation abgestimmte Zielvorstellungen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Gegebenheiten, vorhandener Ressourcen und diözesaner Vorgaben zu erreichen.
#3. Angebot und Anlässe
Für die Kirchliche Organisationsberatung stehen Mitarbeiterinnen des Bistums Aachen aus dem pastoralen Dienst mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation zur Verfügung, die für diese Tätigkeit durch den Bischof beauftragt sind.
Die kirchlichen Organisationsberater/-innen begleiten und unterstützen Veränderungs- und Entwicklungsprozesse, z.B. bei der
- Vereinbarung gemeinsamer Ziele,
- Entwicklung von Leitbildern und Pastoralkonzepten,
- Prioritätensetzung für die Arbeit bzw. bei Veränderungen in der Arbeitsorganisation,
- Verbesserung der Zusammenarbeit,
- Bearbeitung von Konflikten und der Bewältigung von Krisen innerhalb der Organisation,
- Nutzung der im System vorhandenen Potenziale.
4. Standards der Kirchlichen Organisationsberatung
Kirchliche Organisationsberatung ist
- freiwillig: Sie erfordert die Zustimmung der Organisation zum Prozess der Beratung, die verpflichtende Teilnahme der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und eine Regelung, die auch die Teilnahme der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen verbindlich regelt.
- ressourcenorientiert: Sie sieht sich als Unterstützer und Förderer der im System vorhandenen Lösungsansätze und wahrt die Selbstverantwortung der Beteiligten.
- vertraulich: Sie unterliegt der Vertraulichkeit, d.h. Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontrakts und nicht ohne Wissen der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden.
- kontextorientiert: Sie orientiert sich sowohl an aktuellen Situationen und den Veränderungswünschen der Beteiligten als auch an den inhaltlichen, personellen und strukturellen Rahmensetzungen für die Pastoral im Bistum Aachen.
- ergebnisorientiert: Sie ist zeitlich befristet und hat eine Ziel- und Ergebnisorientierung.
- effizient: Sie verantwortet das Zustandekommen und die Umsetzung von Vereinbarungen.
- ortsnah: Sie findet im räumlichen Umfeld der Einrichtung statt.
5. Verantwortung und Zuständigkeit
Träger der Kirchlichen Organisationsberatung ist das Bistum Aachen. Das Angebot zur Kirchlichen Organisationsberatung liegt in Verantwortung der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung, Abteilung Pastoral in Lebensräumen. Ihr obliegen die Aufgaben der Durchführung, Koordination und Qualitätssicherung der Kirchlichen Organisationsberatung. Sie gewährleistet die Verfahrensabläufe von der Kontaktnahme über den Beratungskontrakt bis zur Auswertung von Prozessen der Kirchlichen Organisationsberatung und sorgt für erforderliche Kooperationen mit den zuständigen Hauptabteilungen des Bischöflichen Generalvikariats.
Ihre diesbezüglichen Aufgaben im Einzelnen sind:
- Information über das Angebot der Kirchlichen Organisationsberatung an interessierte Einrichtungen,
- Bearbeitung von Anträgen für Kirchliche Organisationsberatung,
- Einweisung der kirchlichen Organisationsberater/-innen über pastorale Leitlinien und strukturelle Ausrichtungen des Bistums und daraus resultierende Rahmensetzungen,
- Koordination des Einsatzes von kirchlichen Organisationsberatern/-innen,
- Gewährleistung der Supervision (Seniorberatung) und Qualifizierung der kirchlichen Organisationsberater/-innen,
- Durchführung von Konferenzen für die kirchlichen Organisationsberater/-innen,
- Erstellung einer anonymen Statistik, die über Einrichtungen, Anlässe, Themen, Dauer der Beratung etc. Auskunft gibt,
- Evaluation der Beratungsprozesse im Hinblick auf diözesane Planungen und Weiterentwicklung der Gemeindeberatung,
- Verantwortung für die Ausbildung der kirchlichen Organisationsberater/-innen.
6. Die kirchlichen Organisationsberater/-innen
Voraussetzung für die Tätigkeit als kirchliche/r Organisationsberater/-in im Bistum Aachen ist eine mehrjährige Tätigkeit im pastoralen Dienst und die erfolgreiche Teilnahme an einer Zusatzqualifikation „Kirchliche Organisationsberatung/-entwicklung“.
Die Ziele, Inhalte und Anforderungen an eine Zusatzqualifikation „Kirchliche Organisationsberatung/-entwicklung“ sind in einer eigenen Verfügung beschrieben.
Für die Tätigkeit von kirchlichen Organisationsberater/-innen sind im Einsatzplan „Pastorale Ämter und Dienste“ Stellenplananteile (B4.1.10.) ausgewiesen. Der Beschäftigungsumfang des/der einzelnen kirchlichen Organisationsberater/-in für diese Tätigkeit soll in der Regel 0,25 Stellenanteil betragen.
Auf Vorschlag der Hauptabteilung Pastoralpersonal und der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung erfolgt die Beauftragung zum/zur kirchlichen Organisationsberater/-in durch den Bischof, befristet für fünf Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
#7. Verfahrensablauf der Kirchlichen Organisationsberatung
- 7.1
- Verfahren der Antragsstellung und GenehmigungFür die Inanspruchnahme Kirchlicher Organisationsberatung ist zur Abklärung des Verfahrensablaufs die Kontaktaufnahme der Einrichtung mit der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung, Abteilung Pastoral in Lebensräumen, erforderlich. Danach ist die Kirchliche Organisationsberatung von den Verantwortlichen der Organisation/-en bei der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung, Abteilung Pastoral in Lebensräumen, zu beantragen. Dem Antrag ist eine Situationsskizze beizufügen, die Auskunft über Anlass und Zielrichtung des beabsichtigten Entwicklungs- bzw. Veränderungsprozesses gibt. Bei Befürwortung leitet der/die Abteilungsleiter/-in Pastoral in Lebensräumen das Beratungskontraktgespräch ein.
- 7.2
- BeratungskontraktÜber die vorgesehene Kirchliche Organisationsberatung ist ein schriftlicher Beratungskontrakt zu schließen, der durch den/die kirchliche/n Organisationsberater/-in abgefasst wird. Darin sind die im Beratungsprozess Beteiligten, die Ziele und Themen, Form, Ort, Umfang, Zeitplan, relevante Rahmensetzungen sowie die vorgesehenen Auswertungen festzuhalten. Auf der Grundlage des Beratungskontraktes erteilt der/die Abteilungsleiter/-in „Pastoral in Lebensräumen“ die Genehmigung zum Kirchlichen Organisationsberatungsprozess.
- 7.3
- AuswertungenIm Beratungskontrakt vorgesehene Zwischen- und Schlussauswertungen dienen der Reflektion des Beratungsprozesses und der Sicherung von Ergebnissen, die schriftlich zu dokumentieren sind. Dazu können Vertreterinnen des Bischöflichen Generalvikariats hinzugezogen werden.
- 7.4
- RahmenbedingungenDie Kirchliche Organisationsberatung ist für die zu beratende Organisation kostenfrei. Kosten, die bei der Organisation anfallen, gehen zu deren Lasten. Die Organisationen sorgen für angemessene Arbeitsräume und -bedingungen.Die Teilnahme an Kirchlicher Organisationsberatung einschließlich der Fahrzeiten gilt als Dienstzeit.Zu statistischen Zwecken wird durch die kirchlichen Organisationsberater/-innen für das Bistum Aachen eine Dokumentation erstellt, die die Vertraulichkeit der Inhalte der Beratungsgespräche gewährleistet und den kirchlichen Datenschutz beachtet.
8. Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt zum 1. November 2018 für den Zeitraum von fünf Jahren in Kraft. Sie löst die „Ordnung zur Gemeindeberatung im Bistum Aachen“ vom 28. August 2007 ab.