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Beauftragung Diözesanökonom
Vom 8. September 2020
(KlAnz. 2020, Nr. 104, S. 131)
####Herr Martin Tölle ist nach Anhörung des Vermögensverwaltungsrates und des Kirchensteuerrates sowie des Konsultorenkollegiums mit Wirkung vom 9. Januar 2020 gemäß can. 494 § 1 CIC für die Dauer von fünf Jahren zum Ökonom des Bistums Aachen ernannt worden.
Dem Ökonomen des Bistums Aachen wird mit Wirkung vom 10. September 2020 auf der Grundlage von can. 1278 CIC die Überwachung der Verwaltung des gesamten Vermögens der dem Ordinarius unterstellten öffentlichen juristischen Personen nach can. 1276 § 1 CIC übertragen.
Bezüglich der Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden des Bistums Aachen nimmt der Ökonom diejenigen Aufgaben wahr, die gemäß der jeweils geltenden Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden des Bistums Aachen der Bischöflichen Behörde obliegen.
Darüber hinaus erteile ich dem Ökonomen die Spezialvollmacht, Akte der außerordentlichen Vermögensverwaltung gemäß can. 1281 § 2 CIC nach Anhören des Vermögensrates festzulegen sowie die Spezialvollmacht, bei den öffentlichen juristischen Personen des kanonischen Rechts, die dem Diözesanbischof unterstehen, die Erlaubnis gemäß can. 1292 § 1 CIC zu erteilen.
Der Ökonom ist bevollmächtigt, für das Bistum Aachen in allen Vermögensgeschäften im Rahmen der ordentlichen Vermögensverwaltung mit Ausnahme der Vermögensgeschäfte des Bischöflichen Stuhls des Bistums Aachen allein rechtsgeschäftlich zu handeln. Für Rechtsgeschäfte und Rechtsakte im Rahmen der außerordentlichen Vermögensverwaltung des Bistums Aachen und in Bezug auf Vermögensgeschäfte des Bischöflichen Stuhls zeichnet der Ökonom gemeinsam mit dem Generalvikar.
Der Ökonom des Bistum Aachen KöR ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Teiljahresabschlusses des Sondervermögen zur Sicherung der Altersversorgung von Priestern und Laienbediensteten im Bistum Aachen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und der Kontierungshilfe des Bistums Aachen in der jeweilig aktuellen Fassung. Der Ökonom ist auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.