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Statut der Liturgiekommission des Bistums Aachen

Vom 25. März 2006

(KlAnz. 2006, Nr. 94, S. 175)

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§ 1
Aufgaben

Gemäß den Artikeln 45 und 46 der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils besteht im Bistum Aachen eine diözesane Liturgiekommission. Ihre Aufgaben bestimmen sich vor allem nach der Instruktion "Inter Oecumenici" zur ordnungsgemäßen Ausführung der Konstitution über die heilige Liturgie vom 26. September 1964. Die Liturgiekommission koordiniert zugleich die Arbeit der Kommissionen für Kirchenmusik und für Kirchliche Kunst des Bistums und gibt aus liturgischer Sicht Leitlinien für deren Arbeit vor.
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§ 2
Arbeitsweise

Die Kommission ist das Beratungsgremium des Bischofs in liturgischen Fragen. Kirchliche Gremien können Anfragen an die Kommission richten. Sie kann sich auch selbst Aufgaben stellen und Anregungen geben. Das Ergebnis ihrer Beratungen teilt sie dem Bischof mit.
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§ 3
Mitgliedschaft

Die Liturgiekommission besteht aus geborenen, delegierten und berufenen Mitgliedern.
  1. Geborene Mitglieder sind:
    • der Vorsitzende (gemäß § 4),
    • der/die Vorsitzende der Kommission für Kirchenmusik,
    • der/die Vorsitzende der Kommission für Kirchliche Kunst,
    • der/die Geschäftsführer/-in (gemäß § 4).
  2. Delegierte Mitglieder sind:
    • ein Vertreter aus dem Diözesanpriesterrat,
    • ein Vertreter des Domkapitels.
  3. Berufene Mitglieder sind:
    Der Bischof beruft bis zu zehn weitere Kommissionsmitglieder. Dazu können von der Liturgiekommission Vorschläge gemacht werden. Die Zahl der berufenen Mitglieder muss die Zahl der geborenen und delegierten Mitglieder übersteigen. Nach Möglichkeit sollen folgende Personenkreise und Aufgabengebiete Berücksichtigung finden.
    • Pfarrer,
    • Kapläne,
    • Ständige Diakone,
    • Pastoral- und Gemeindereferenten/-innen,
    • Ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen,
    • Verantwortliche in der Ausbildung der pastoralen Dienste,
    • Dozenten/-innen der Liturgiewissenschaft,
    • Ordensgemeinschaften.
    Die Berufung geschieht auf die Dauer von fünf Jahren. Eine erneute Berufung ist möglich.
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§ 4
Vorsitz und Geschäftsführung

Der Bischof ernennt den Vorsitzenden der Liturgiekommission, in der Regel den Leiter der Hauptabteilung Pastoral/Schule/Bildung. Der Vorsitzende wird im Verhinderungsfall vertreten durch den/die Leiter/-in der Abteilung Grundfragen- und -aufgaben der Pastoral. Der/die Referent/-in des Fachbereichs ist Geschäftsführer/-in der Liturgiekommission.
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§ 5
Sitzungen

Die Liturgiekommission wird im Auftrag des Vorsitzenden durch den/die Geschäftsführer/-in eingeladen. Sitzungen finden mindestens viermal im Jahr statt, jedoch häufiger, wenn es die Aufgabenstellung erfordert. Zu den Sitzungen können vom Vorsitzenden Fachleute mit beratender Stimme hinzugezogen werden.
Von jeder Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen. Es ist dem Bischof, den Weihbischöfen, dem Generalvikar, den Regionaldekanen, dem Sprecher des Diözesanpriesterrates sowie den Mitgliedern der Liturgiekommission zuzuleiten.
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§ 6
Inkraftsetzung

Dieses Statut der Liturgiekommission des Bistums Aachen tritt am 31. März 2006 in Kraft. Gleichzeitig werden entgegenstehende Regelungen außer Kraft gesetzt.