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Richtlinie zur Durchführung des Projektes
Kirchliches Immobilienmanagement (KIM)
in den Gemeinschaften der Gemeinden (GdG)

Vom 1. Dezember 2010

(KlAnz. 2010, Nr. 290, S. 308)

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Einführung

Aufgrund der Zukunftsfähigkeit Kirchlichen Handelns ist es erforderlich, einen genauen Überblick über sämtliche Gebäude der Kirchengemeinden sowie über deren Nutzung zu bekommen. Die Kirchengemeindeverbände, respektive die Kirchengemeinden, haben durch die neuen Strukturen Verantwortung für einen großen Gebäudebestand von im Durchschnitt rd. 50 Gebäuden und müssen ihr Gebäudeportfolio dementsprechend steuern. Hinzu kommt, dass die finanziellen Mittel zur dauerhaften Instandhaltung der pastoral genutzten Gebäude schon heute nicht mehr ausreichen.
Vor diesem Hintergrund sollen durch das Projekt KIM im Zeitraum bis Ende 2013 alle Gemeinschaften der Gemeinden in die Lage versetzt werden, die zukünftige Verwendung der pastoral genutzten Gebäude abzustimmen und den Einsatz des Instandhaltungsaufwandes kostenmindernd zu planen.
  1. Ziele
    Das Projekt KIM dient vor allem den Zielen
    • der gesamtheitlichen Analyse der Gebäude in den Gemeinschaften der Gemeinden, von deren Nutzung und von möglichen Entwicklungen,
    • der gezielten Ausrichtung des Gebäudeportfolios durch die jeweilige Gemeinschaft der Gemeinden an den pastoralen Schwerpunkten sowie dem wirtschaftlichen Potential der Gemeinschaft der Gemeinden und dem verfügbaren Budget zur Bezuschussung von Baumaßnahmen,
    • der Ermittlung des Anlagevermögens aller Gebäude für die Bilanzen der Kirchengemeinden.
  2. Inhalte des Gebäudekonzeptes für eine Gemeinschaft der Gemeinden
    Die Durchführung von KIM in den Gemeinschaften der Gemeinden soll in der Art und Weise erfolgen, dass alle Gemeinschaften der Gemeinden bis zum Jahresende 2013 ein „Gebäude-Konzept“ erarbeiten, das von den zuständigen Gremien der Gemeinschaften der Gemeinden und den jeweiligen Kirchenvorständen beschlossen wird und aus dem schlüssig hervorgeht,
    • welche Gebäude in der Gemeinschaft der Gemeinden zukünftig gemäß den pastoralen Schwerpunkten in welcher Art und Weise genutzt, finanziert bzw. nicht mehr genutzt werden,
    • wie der derzeitige Aufwand für den Instandhaltungsbedarf bezogen auf den Gebäudebestand zum 1. Januar 2003 zukünftig um ein Drittel reduziert wird.
  3. Durchführung des Projektes KIM
    Alle Gebäude der Kirchengemeinden im Bistum Aachen werden nach einheitlichen Kriterien analysiert und bewertet. Dafür werden externe Fachleute von der Abt. 4.3 – Beratung und kirchliche Aufsicht für die Kirchengemeinden/Kirchengemeindeverbände beauftragt, alle Gebäude zu untersuchen. Der Kirchengemeindeverband bzw. die Pfarrei auf GdG-Ebene trägt 20% der Kosten für diese Gebäudeerhebung (im Mittel rund 120,00 € pro Gebäude).
    Für die Durchführung von KIM in den Gemeinschaften der Gemeinden begleitet und berät die Projektgruppe KIM, die sich aus Mitarbeitern/-innen des Bischöflichen Generalvikariates, Abt. 4.3 – Beratung und kirchliche Aufsicht für die Kirchengemeinden/Kirchengemeindeverbände und Abt. 1.2 – Pastoral in Lebensräumen zusammensetzt, die Entscheidungsträger in der Gemeinschaft der Gemeinden bei der Entwicklung eines verbindlichen Konzeptes. Dieses gemeinschaftlich entwickelte Konzept bedarf nach Abstimmung in den jeweiligen Kirchengemeinden/-verbänden der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Bischöfliche Generalvikariat. Vorab durchgeführte Pilotprojekte haben gezeigt, das eine beteiligungsorientierte Erarbeitung eines Gebäudekonzeptes durch die Entscheidungsgremien der Kirchengemeinden (KV und PGR und das Pastorale Personal) sowie den Fachabteilungen im Bischöflichen Generalvikariat gute Ergebnisse erbracht haben.
  4. Konsequenzen
    Aufgrund der heute schon fehlenden Mittel bei der Bezuschussung für Instandhaltungsmaßnahmen an pastoral genutzten Gebäuden kann das Bischöfliche Generalvikariat zukünftig nur noch für Gebäude in Gemeinschaften der Gemeinden Zuschüsse vergeben, deren Rechtsträger ein Konzept mit den genannten Festlegungen beschlossen haben.
Die Projektgruppe KIM plant den Zeitraum der möglichen Realisierung des Projektes KIM in den jeweiligen Gemeinschaften der Gemeinden und stimmt das zeitliche Vorgehen mit diesen ab. Ansprechpartner im Bischöflichen Generalvikariat ist Projektleiter Bernhard Stenmans, Hauptabteilung 4, Abt. 4.3 – Beratung und kirchliche Aufsicht für die Kirchengemeinden/Kirchengemeindeverbände, Klosterplatz 7, 52062 Aachen, F. (02 41) 45 25 83, E-Mail: bernhard.stenmans@bistum-aachen.de.
Diese Regelung tritt zum 1. Dezember 2010 in Kraft.