.
Gebührenordnung für das Bischöfliche Offizialat als Gericht der Diözese Aachen
Vom 9. Februar 2001
(KlAnz. 2001, Nr. 52, S. 107)
####Die Gerichtsgebühren für das Bischöfliche Offizialat als Gericht der Diözese Aachen werden gemäß can. 1649 § 1 CIC wie folgt festgesetzt:
- Prozesse–Verfahren in I. Instanz200 Euro,–Verfahren in jeder weiteren Instanz100 Euro,–Dokumentenverfahren50 Euro.
- DispensverfahrenFür Nichtvollzugsverfahren und Verfahren aufgrund des Glaubensprivilegs gelten die römischen Gebührenordnungen. Bei dem Bischöflichen Offizialat Aachen werden in diesen Verfahren keine Gebühren erhoben.
- ProzesskostenhilfeIm begründeten Einzetfall kann bei Vorlage entsprechender Nachweise die Gerichtsgebühr gestundet, ermäßigt oder auch erlassen werden. Die Entscheidung darüber treffen der Offizial oder der Vizeoffizial.
- InkrafttretenDiese Gebührenordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.