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Gebührenordnung für das Bischöfliche Offizialat als Gericht der Diözese Aachen

Vom 9. Februar 2001

(KlAnz. 2001, Nr. 52, S. 107)

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Die Gerichtsgebühren für das Bischöfliche Offizialat als Gericht der Diözese Aachen werden gemäß can. 1649 § 1 CIC wie folgt festgesetzt:
  1. Prozesse
    Verfahren in I. Instanz
    200 Euro,
    Verfahren in jeder weiteren Instanz
    100 Euro,
    Dokumentenverfahren
    50 Euro.
  2. Dispensverfahren
    Für Nichtvollzugsverfahren und Verfahren aufgrund des Glaubensprivilegs gelten die römischen Gebührenordnungen. Bei dem Bischöflichen Offizialat Aachen werden in diesen Verfahren keine Gebühren erhoben.
  3. Prozesskostenhilfe
    Im begründeten Einzetfall kann bei Vorlage entsprechender Nachweise die Gerichtsgebühr gestundet, ermäßigt oder auch erlassen werden. Die Entscheidung darüber treffen der Offizial oder der Vizeoffizial.
  4. Inkrafttreten
    Diese Gebührenordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.