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Vorsitz im Kirchenvorstand – Indult

Vom 13. Januar 1984

Schreiben des Apostolischen Nuntius in Deutschland vom 13. Januar 1984
an den Vorsitzenden der DBK
Fundstelle: Karl Bauschke, Der Kirchenvorstand im Erzbistum Paderborn,
Paderborn 2003, S. 168

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Mit Schreiben vom 9. September 1983 (Jr. N. V 9448/83.) an den Cardinal-Staatssekretär baten Eure Eminenz den Apostolischen Stuhl um Approbation der in deutschen Diözesen bestehenden Regelungen des Pfarrvermögensrates.
Ich beeile mich, Ihnen als dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz mitzuteilen, dass nach gestern hier eingetroffener Antwort der Heilige Vater daraufhin das Indult erteilt hat, wonach auch in den Diözesen, in denen eine spezifische Konkordatsnorm nicht besteht, canon 532 nicht eingehalten werden muss.
Zugleich wird die Deutsche Bischofskonferenz gebeten, 1) den gesamten Fragenkomplex und die Möglichkeit erneut zu überprüfen, auf welche Weise der gegenwärtige Rechtszustand dem Geist (principio ispirativo) des canon 532 angeglichen werden kann; und 2) auch für diejenigen Diözesen, in denen entgegenstehendes Konkordatsrecht besteht, mit dem Ziel dieser Angleichung tätig zu werden.