.

Finanzielle Förderung
der katholischen Öffentlichen Büchereien

Vom 21. Oktober 2011

(KlAnz. 2011, Nr. 178, S. 253)

###

0. Präambel

Katholische öffentliche Büchereien (im Folgenden KÖB) sind seit mehr als 160 Jahren Bestandteil der Katholischen Pfarreien in Deutschland. Als Einrichtungen nehmen sie den pastoralen Bildungsauftrag der Kirche wahr und fördern das Lesen sowie den sinnvollen Umgang mit Medien für jung und alt. Ihr Engagement findet im Kontext pastoraler Aktivitäten statt. KÖB sind zunehmend Orte der Begegnung in der Gemeinde und offen für Fragen nach Orientierung, Sinn und Glauben im Hinblick auf die persönliche Lebensgestaltung.
#

1. Förderintention

Das Bistum Aachen fördert die KÖB und Bibliotheken in Krankenhäusern mit dem Ziel einer qualifizierten Büchereiarbeit vor Ort.
#

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden:
  • Medienerwerb (Grundförderung),
  • Veranstaltungen,
  • Ergänzung und Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen (Investitionsförderung),
  • Elektronische Datenverarbeitung (EDV) und
  • Projekte.
#

3. Fördervoraussetzungen

#

3.1 Grundförderung

Pfarreien, Kirchengemeindeverbände (im Folgenden KGV) und Bibliotheken in katholischen Krankenhäusern können für den Bestandsaufbau des Medienbestandes Grundförderung erhalten.
( 1 ) Fördervoraussetzungen
Gefördert werden alle KÖB und Bibliotheken in katholischen Krankenhäusern im Bistum Aachen, deren Zielbestand gemäß den Vorgaben des Katechetischen Instituts des Bistums Aachen, Fachstelle für Büchereiarbeit (im Folgenden Fachstelle) unterschritten oder mit höchstens 15 % überschritten ist, die einen Umsatz von mindestens 0,5 haben und die die Deutsche Bibliotheksstatistik fristgerecht bis zum 31. Januar des laufenden Jahres bei der Fachstelle eingereicht haben. Der Einreichung der Deutschen Bibliotheksstatistik ist ein formloser Antrag auf Grundförderung an die Fachstelle beizufügen.
( 2 ) Grundlage der Berechnung für die Grundförderung
Die Grundlage für die Berechnung des zweckgebundenen Zuschusses ergibt sich aus dem von der Fachstelle festgelegten Zielbestand der KÖB sowie den Angaben zu Bestand und Ausleihen der Deutschen Bibliotheksstatistik aus dem Vorjahr. Bei der Festlegung des Zielbestandes der KÖB sind pro 15 Quadratmeter Publikumsfläche 1000 Medien, ohne Zeitungen und Zeitschriften, zu Grunde gelegt.1#
Die Berechnung erfolgt durch ein Punktesystem nach folgender Formel:
[(Zielbestand x 0,1) + (Ausleihe x 0,02)] x Umsatz (Ausleihe : Bestand)2#
Bei KÖB, die einen Umsatz von 2,0 oder höher haben, wird der tatsächliche Medienbestand als Zielbestand anerkannt, sofern dieser den von der Fachstelle errechneten überschreitet.
( 3 ) Höhe der Förderung
Die vom Bistum Aachen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel werden durch die ermittelte Gesamtpunktzahl geteilt und in eine Bewilligungssumme umgerechnet.
Beispiel:
Die KÖB hat einen Zielbestand von 3.000 Medien.
Der derzeitige Medienbestand liegt bei 2.750 Medien. Es wurden im vergangenen Jahr 4.000 Ausleihen getätigt.
[(3.000 x 0,1) + (4.000 x 0,02)] x [(4.000 : 2.750)]
(300 + 80) x 1,45 = 551 Punkte
( 4 ) Verfahren
Die Bewilligungen der Grundförderung werden in der Regel zu Beginn des II. Quartal eines Jahres erteilt.
Der zweckgebundene Zuschuss wird in Form einer Gutschrift beim Borromäusverein e.V., Wittelsbacherring 7-9, 53115 Bonn, hinterlegt. Die bewilligte Zweckzuweisung ist bis zum 10. Dezember eines Kalenderjahres durch Medieneinkauf beim Borromäusverein zu verausgaben. Nicht abgerufene Gutschriften verfallen oder werden auf Antrag mit zu bewilligenden Mitteln der Grundförderung des Folgejahres verrechnet.
#

3.2 Veranstaltungen

KÖBs können Fördermittel für Veranstaltungen erhalten. Dadurch soll das besondere Engagement über die Ausleihtätigkeit hinaus honoriert werden.
( 1 ) Fördervoraussetzungen
Gefördert werden die in der Deutschen Bibliotheksstatistik des Vorjahres aufgeführten Veranstaltungen. Diese sind nach Maßgabe der Fachstelle genauer zu spezifizieren und als Anhang der fristgerechten Einreichung der Deutschen Bibliotheksstatistik und dem formlosen Antrag auf Grundförderung beizufügen.
( 2 ) Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt im Rahmen der vom Bistum Aachen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nach einem von der Fachstelle festgelegten Punktesystem. Die Zuweisung wird zusammen mit der bewilligten Grundförderung als Gutschrift beim Borromäusverein hinterlegt.
#

3.3 Investitionsförderung

Pfarreien oder KGV können für Neueinrichtungen, für die Ergänzung bzw. Ersatzbeschaffung bestehender Regalsysteme, für ihre KÖBs Investitionsfördermittel beantragen.
( 1 ) Fördervoraussetzungen
Es muss sich bei der Erst-, Ergänzungs- oder Ersatzbeschaffung um Bibliotheksgerechte Einrichtungsgegenstände handeln. Für eine Investitionsförderung müssen gemäß den Allgemeinen Vergaberichtlinien des Bistums Aachen die geforderten Kostenvoranschläge dem Antrag beigefügt werden.
Der Träger der Anschaffungsmaßnahme ist in der Regel verpflichtet, je Maßnahme eine finanzielle Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 25 vom Hundert selbst zu tragen.
( 2 ) Verfahren
Die Pfarrei oder der KGV stellt bei der Fachstelle bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres einen Antrag auf Gewährung von Investitionsfördermitteln. Die Höhe der Zuweisung wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel des Bistums und unter Berücksichtigung der Finanzkraft der Pfarrei oder des Kirchengemeindeverbandes, von der Fachstelle ermittelt und festgesetzt. Ein zweckgebundener Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn die Fachstelle zuvor, aufgrund ihrer fachlichen Bewertung, die Förderungsfähigkeit des Antragstellers bestätigt hat. Nach Beendigung der Maßnahme ist der Fachstelle die Schlussabrechnung vorzulegen.
#

3.4 EDV

( 1 ) Förderintention
Um den KÖB einen zeitgemäßen Service der EDV- und Internettechnologien bieten zu können, fördert die Fachstelle die Anschaffung von Hard- und Software und bietet Unterstützung bei der Nutzung an.
( 2 ) Fördervoraussetzungen und Verfahren
Bei der Implementierung einer Bibliothekssoftware muss diese dem von der Fachstelle definierten Standard entsprechen. Derzeit wird das Bibliotheksverwaltungsprogramm BVS der Firma IBTC im Rahmen der Bistumslizenz kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Folgende Hardware wird auf Antrag einmalig im Rahmen der Haushaltsmittel bezuschusst:3#
  • Ein Barcodescanner (Euroscanner über die Firma IBC/Bibservice). Bei Produkten anderer Hersteller muss vor dem Kauf mit der Fachstelle Rücksprache genommen werden.
  • Ein Quittungsdrucker.
KÖB, die mit der Bibliothekssoftware BVS ausleihen, erhalten von der Fachstelle einen jährlichen Bonus in Form einer beim Borromäusverein hinterlegten Gutschrift. KÖB, die erstmalig mit BVS ausleihen, weisen dies der Fachstelle mit Seite 1 der in BVS erstellten Deutschen Bibliotheksstatistik im laufenden Jahr nach (dies ist zu jedem Zeitpunkt des Jahres möglich).
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bedarf es für die Folgejahre keines weiteren Nachweises. Die Fachstelle informiert rechtzeitig, wenn diese Förderung reduziert oder beendet wird.
#

3.5 Projekte

Zusätzlich können KÖB für besondere Maßnahmen Fördermittel für Projekte erhalten.
Diese können gewährt werden für:
  • die Erneuerung eines Medienbestandes (z.B. zur Reaktivierung einer Bücherei oder nach erfolgter Durchsicht des gesamten Medienbestandes),
  • die Ausweitung des Medienbestandes bei Vorliegen einer Unterschreitung des Zielbestandes, (z.B. für eine von der Fachstelle genehmigte Aufstockung des Zielbestandes oder für das Erreichen des Zielbestandes),
  • besondere innovative Zwecke (z.B. Einführung eines neuen Mediums oder der Umstrukturierung auf eine zielgruppenspezifische Bücherei, bei Einbindung in ein kommunales Bibliotheksnetz, bei Einbindung in neue pastorale Projekte),
  • für das Jubiläum einer KÖB.
( 1 ) Fördervoraussetzung
Die Pfarrei oder der KGV stellt für die Durchführung einer der unter 3.5 genannten Maßnahmen bei der Fachstelle bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres einen Antrag auf Gewährung von Projektmitteln. Dem formlosen Antrag muss eine hinreichende Beschreibung des Projektes beigefügt sein, sowie eine Aufstellung über die Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Kosten mit Angabe des beantragten zweckgebundenen Zuschusses.
( 2 ) Verfahren
Die Höhe der Zuweisung des Bistums wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel und unter Berücksichtigung der Finanzkraft der Pfarrei oder des KGV von der Fachstelle ermittelt und festgelegt.
#

4. Rechtliche Hinweise

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel kann bei den Pfarreien und den KGV durch das Bischöfliche Generalvikariat geprüft werden. Die Belegunterlagen sind für die vorgenannte Prüfung aufzubewahren. Die Fördermittel des Bistums Aachen müssen im Jahr der Bewilligung entsprechend dem dargestellten Verwendungszweck ausgegeben sein. Dies gilt auch für den beim Borromäusverein hinterlegten Gutschein zur Grund- und Veranstaltungsförderung.
#

5. Vorbehalt

Diese Richtlinien stehen unter dem Vorbehalt der jährlichen Genehmigung des Bistumshaushaltes und des für diese Förderung vorgesehenen Budgets.
#

6. Inkrafttreten

Diese geänderten Richtlinien treten am 1. Januar 2012 in Kraft.

#
1 ↑ Grundsätze zur Ausstattung von Öffentlichen Bibliotheken, Stand 2004. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat Öffentliche Bibliotheken (http://www.tub.tu-harburg.de/fs/htm l/B au-Checkliste08_05_2004_Server.rtf)
#
2 ↑ Bestand = Gesamtmedienzahl abzüglich Magazinbestand (siehe Deutsche Bibliotheksstatistik Nr. 35 - 39)
#
3 ↑ Die aktuellen Förderbeträge für Hardware und Bonus werden auf Anfrage von der Fachstelle mitgeteilt.