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Übertragung der Aufgaben des Collegium Consultorum auf das Domkapitel

Vom 25. November 1983

(KlAnz. 1984, Nr. 1, S. 1)

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Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat in ihrer Sitzung vom 19. bis 22. September 1983 folgenden Beschluß gefaßt:
„Mit Rücksicht auf die bereits konkordatsrechtlich dem Domkapitel zugewiesenen Aufgaben überträgt die Deutsche Bischofskonferenz gern. c. 502 § 3 CIC die Aufgaben des Collegium Consultorum dem Domkapitel.''
Demgemäß nimmt im Bistum Aachen das Domkapitel die Aufgaben des Collegium Consultorum wahr.