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Kommission für die Partnerschaft
mit der Kirche in Kolumbien

Vom 14. März 2010

(KlAnz. 2010, Nr. 156, S. 151)

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  1. Hiermit richte ich ab dem 1. April 2010 eine Kommission zur Weiterentwicklung der Partnerschaft mit der Kirche in Kolumbien für das Bistum Aachen ein. Aufgabenstellung und Zusammensetzung der Kommission sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung des Bischofs sowie der in diesem Arbeitsfeld Tätigen aus den Gemeinschaften der Gemeinden, Verbänden, Gremien, Schulen und Initiativen.
    Grundlage der Kommission ist die Entwicklung der seit Anfang der 1960er Jahre begonnenen Partnerschaft des Bistums Aachen mit der Kirche Kolumbiens.
    Die Aufgabe der Kommission ist es, die Partnerschaft in die Gesamtpastoral des Bistums einzubringen, die Partnerschaft zu fördern und im Bistum bekannt zu machen, Anregungen zu geben, partnerschaftliche Kontakte für das Bistum, die Regionen, die Gemeinschaften der Gemeinden, Verbände, Gremien, Schulen und Initiativen zu vermitteln und diese in ihrem partnerschaftlichen Engagement zu unterstützen. Die Kommission bindet ihre Arbeit über den Bischöflichen Beauftragten für die Kolumbienpartnerschaft an den Bischof zurück.
  2. Die Kommission setzt sich zusammen aus:
    1. dem Bischöflichen Beauftragten für die Kolumbienpartnerschaft,
    2. dem/der Leiter/-in der für weltkirchliche Aufgaben zuständigen Abteilung in der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung im Bischöflichen Generalvikariat,
    3. einem Vertreter des Diözesanpriesterrates,
    4. einem/einer Vertreter/-in des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Aachen,
    5. Vertretern/-innen der in der Partnerschaft aktiven Diözesanverbände Aachen,
    6. Vertretern/-innen der Pfarreien, die eine Partnerschaft mit Kolumbien pflegen,
    7. Vertretern/-innen von freien Initiativen, die sich für die Kolumbienpartnerschaft einsetzen.
    Die unter c) - e) genannten Mitglieder werden durch den Bischof auf Vorschlag des Diözesanpriesterrates, des Diözesanrates der Katholiken und des jeweiligen Verbands für jeweils vier Jahre berufen. Die unter f) und g) genannten Vertreter/-innen sowie weitere Personen werden nach Beratung der Kommission ebenfalls durch den Bischof für jeweils vier Jahre berufen.
  3. Der Vorsitz der Kommission obliegt dem Bischöflichen Beauftragten für die Kolumbienpartnerschaft. Er wird vertreten durch den/die Leiter/-in der für weltkirchliche Aufgaben zuständigen Abteilung in der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung.
  4. Die Geschäftsführung der Kommission obliegt dem Fachbereich Weltkirche in der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung.
  5. Stellungnahmen nach außen bedürfen der Zustimmung des Bischofs.
  6. Der aufgrund der Voten der Bistumstage eingerichtete Partnerschaftsrat, der 10 Jahre tätig war, wird von der „Kommission für die Partnerschaft mit der Kirche in Kolumbien“ abgelöst, die die bisherigen Kontakte und Aufgaben aufgreift und weiterentwickelt.