.

Richtlinien zur Ausbildung und Prüfung von Sakristanen1# in den (Erz-)Diözesen Köln und Aachen

Vom 23. Dezember 2013

(KlAnz. 2014, Nr. 36, S. 57)

####

§ 1
Geltungsbereich, Trägerschaft und Organisation der Ausbildung

( 1 ) Die nachfolgenden Richtlinien gelten für die (Erz-)Diözesen Köln und Aachen als gemeinsame Träger der Sakristanausbildung.
( 2 ) Die Sakristanausbildung ist angebunden an die Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung des Bischöflichen Generalvikariates Aachen.
( 3 ) Die Organisation und Durchführung der Sakristanausbildung obliegen dem Ausbildungsleiter der Sakristanausbildung. Die Geschäftsstelle der Ausbildung ist im Bischöflichen Generalvikariat Aachen, Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung, Abt. Grundfragen und -aufgaben der Pastoral, Fachstelle Sakristane.2#
( 4 ) Die Ausbildungsveranstaltungen finden statt in den Räumen des Katechetischen Instituts Aachen.3#
#

§ 2
Zielsetzung der Sakristanausbildung

Die Sakristanausbildung hat zum Ziel, dem Sakristan / der Sakristanin die zur Erfüllung seiner / ihrer Aufgaben (s. a. „Musterdienstanweisung für Küster“) erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse in Liturgie und Glaubenslehre zu vermitteln und ihn durch eine Sprecherziehung zum Lektorendienst zu befähigen.
#

§ 3
Persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Sakristanausbildung

An den/die Bewerber/-in für die Sakristanausbildung werden folgende Voraussetzungen gestellt:
  • katholische Konfession,
  • Mindestalter 18 Jahre,
  • mindestens anerkannter Hauptschulabschluss,
  • abgeschlossene Berufsausbildung.
#

§ 4
Vorlage von Unterlagen

( 1 ) Bewerberinnen mit Anstellung bei einer Kirchengemeinde richten ihre Bewerbung gemäß besonderem Formular „Bewerbung/Anmeldung“ zusammen mit einem tabellarischem Lebenslauf an die Geschäftsstelle der Sakristanausbildung.
( 2 ) Bewerberinnen ohne Anstellung bei einer Kirchengemeinde reichen zusätzlich folgende Unterlagen ein:
  • aktuelles pfarramtliches Zeugnis,
  • Zeugnisse und Bescheinigungen über Schul- und Berufsausbildung sowie abgeleistete Praktika,
  • polizeiliches Führungszeugnis.
( 3 ) Bewerberinnen zur Ausbildung, die die Ausbildung als Ehrenamtliche absolvieren wollen, richten ihre Bewerbung gemäß besonderem Formular „Bewerbung/Anmeldung“ an die Geschäftsstelle der Sakristanausbildung zusammen mit einem tabellarischen Lebenslauf sowie einer Empfehlung des Pfarrers der Pfarrei(en), wo der Sakristandienst ehrenamtlich ausgeübt wird oder werden soll.
#

§ 5
Zulassung zur Ausbildung

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Ausbildung zu einem gewünschten (bestimmten) Termin. Die Zulassung ist abhängig von der Zahl der freien Ausbildungsplätze.
#

§ 6
Gliederung der Ausbildung

( 1 ) Die Sakristanausbildung gliedert sich in einen Grund- und einen Aufbaukurs.
( 2 ) Der Grundkurs umfasst acht Kurstage, die i. d. R. über ein halbes Jahr verteilt sind und in denen aufgabenorientierte praktische Unterweisungen für den Sakristandienst stattfinden (Fach Praktische Sakristanlehre) und Grundkenntnisse in der Liturgie (Fach Praktische Liturgie) vermittelt werden. Über den vermittelten Lehrstoff wird ab dem zweiten Kurstag je eine Klausur geschrieben, deren Benotung in das Prüfungsergebnis als „Vorzensur“ einfließt.
( 3 ) Bedarfsabhängig wird in der Regel in jedem Halbjahr ein Grundkurs durchgeführt und abgeschlossen. Ihm folgt im anschließenden Halbjahr der Aufbaukurs.
( 4 ) Der Aufbaukurs umfasst sechs Kurstage, die i. d. R. über ein halbes Jahr verteilt sind und in denen die im Grundkurs vermittelten Kenntnisse vertieft und erweitert werden (Fach Liturgie) sowie Unterweisungen in Glaubenslehre (Fach Glaubenslehre) und im Fach Sprecherziehung erfolgen. Ab dem zweiten Kurstag wird je eine Klausur über den vermittelten Lehrstoff (Sprecherziehung ausgenommen) geschrieben, deren Benotung in das Prüfungsergebnis als „Vorzensur“ einfließt.
( 5 ) Die Teilnahme am Aufbaukurs setzt den erfolgreichen Abschluss des Grundkurses gemäß Absatz 2 voraus.
( 6 ) Von den Verpflichtungen gemäß Absatz 2 und 4 kann auf Antrag an den/die Ausbildungsleiter/-in ganz oder teilweise befreit werden, wer durch eine andere Ausbildung nachweislich die notwendigen Kenntnisse erworben hat. Von der Ausbildung im Fach Sakristanlehre kann nicht befreit werden.
#

§ 7
Ausbildungsinhalte

( 1 ) Ausbildungsinhalte sind grundlegende Themen der Sakristanlehre, der Glaubenslehre, der Bibelkunde, der Kirchengeschichte und der Liturgie.
( 2 ) Die Ausbildungsinhalte und die Unterrichtspläne beider Kurse ergeben sich aus den Stoffplänen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
#

§ 8
Abschlussprüfungen

( 1 ) Grund- und Aufbaukurs enden jeweils mit einer Abschlussprüfung.
( 2 ) Zu den Abschlussprüfungen kann nur zugelassen werden,
  • wer an den jeweiligen Kursveranstaltungen regelmäßig (mindestens 75 % der Ausbildungszeit) teilgenommen hat,
  • und eine mindestens dreimonatige Sakristantätigkeit (wenigstens an den Sonn- und Feiertagen und ihren Vortagen) nachweisen kann,
  • und dessen Vorzensuren (Durchschnittsnote je Fach mindestens vier Punkte) ein Bestehen der Prüfung erwarten lassen.
#

§ 9
Prüfungskommission

( 1 ) Die Prüfungen werden von einer von den Generalvikaren der (Erz-)Diözesen Köln und Aachen ernannten Kommission abgenommen. Die Generalvikare ernennen die aus der jeweiligen Diözese kommenden Mitglieder.
( 2 ) Der Prüfungskommission gehören an:
  • der/die Referent/-in für Liturgie im Bischöflichen Generalvikariat Aachen als Vorsitzende/r,
  • der/die Ausbildungsleiter/-in,
  • die Fachlehrer/-innen des Grund- und Aufbaukurses,
  • je ein/e Vertreter/-in der Generalvikariate Köln und Aachen,
  • ein/e Sakristan/-in, nach Abstimmung zwischen den Generalvikariaten.
Von den Genannten soll mindestens einer Priester sein.
#

§ 10
Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff umfasst die in der Ausbildung vermittelten Lehrinhalte.
#

§ 11
Prüfungsverlauf

( 1 ) Die Abschlussprüfung des Grundkurses umfasst
  • im Fach Praktische Sakristanlehre eine praktische Prüfung von ca. 25 Minuten,
  • im Fach Praktische Liturgie eine mündliche Prüfung von ca. 25 Minuten.
( 2 ) Die Abschlussprüfung des Aufbaukurses umfasst
  • im Fach Liturgie eine mündliche Prüfung von max. 25 Minuten,
  • im Fach Glaubenslehre eine mündliche Prüfung max. 25 Minuten,
  • im Fach Sprecherziehung eine mündliche Prüfung und einen Lesebeitrag von insgesamt max. 15 Minuten Dauer.
#

§ 12
Benotung der Abschlussprüfungen

( 1 ) Die Prüfungsleistungen werden nach einem Punktesystem 0 – 15 bewertet.
Dabei entsprechen
Punkte
Note
15
sehr gut +
14
sehr gut
13
sehr gut -
12
gut +
11
gut
10
gut -
9
befriedigend +
8
befriedigend
7
befriedigend -
6
ausreichend +
5
ausreichend
4
ausreichend -
3
mangelhaft +
2
mangelhaft
1
mangelhaft -
0
ungenügend
Die Vornoten werden aus den Noten der während des Kurses erstellten Klausuren [vgl. § 6 (2) und (4); § 12 (2), (3), (4)] durch arithmetisches Mitteln mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma gebildet.
Die Gesamtnoten werden durch die Prüfungskommission bei den Abschlussprüfungen festgestellt durch Mitteln der jeweiligen Vornote mit der Note der jeweiligen mündlichen Prüfung und anschließende Rundung auf eine ganze Punktzahl. Die Rundung erfolgt in der Weise, dass die Dezimalstellen 0 bis 4 abgerundet, die Dezimalstellen 5 bis 9 aufgerundet werden
( 2 ) Die Prüfungsnoten des Grundkurses werden wie folgt ermittelt:
  • Praktische Liturgie = Durchschnittsnote der während des Kurses erstellten Klausuren (Vornote) und Note der mündlichen Prüfung.
  • Praktische Sakristanlehre = Durchschnittsnote der während des Kurses erstellten Klausuren (Vornote) und Note der praktischen Prüfung.
  • Aus den Teilnoten der beiden Fächer wird eine Gesamtnote „Sakristanlehre“ gebildet.
( 3 ) Die Prüfungsnoten des Aufbaukurses werden wie folgt ermittelt:
  • Liturgie = Durchschnittsnote der während des Kurses erstellten Klausuren (Vornote) und Note der mündlichen Prüfung.
  • Glaubenslehre = Durchschnittsnote der während des Kurses erstellten Klausuren (Vornote) und Note der mündlichen Prüfung.
( 4 ) Vornote (Durchschnittsnote der während des Kurses erstellten Klausuren) und Prüfungsnote werden gleichgewichtig gemittelt und ergeben je Prüfungsfach die Gesamtnote.
( 5 ) Die Abschlussprüfung des Grundkurses ist bestanden, wenn die Gesamtnote in Praktischer Liturgie und Praktischer Sakristanlehre jeweils mindestens vier Punkte beträgt.
Die Abschlussprüfung des Aufbaukurses ist bestanden, wenn die Gesamtnote in Liturgie, Glaubenslehre (und Sakristanlehre) jeweils mindestens vier Punkte beträgt.
( 6 ) Über den erfolgreichen Abschluss des Grundkurses wird eine Bescheinigung ausgestellt. Über den erfolgreichen Abschluss des Aufbaukurses wird ein Zeugnis ausgestellt. Dieses umfasst aus dem Grundkurs die Note in „Sakristanlehre“ und aus dem Aufbaukurs die Noten in Liturgie, Glaubenslehre und Sprecherziehung.
#

§ 13
Prüfungsniederschrift

Über Inhalt und Ergebnis der Abschlussprüfungen werden Protokolle gefertigt.
#

§ 14
Wiederholung der Prüfungen

( 1 ) Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung des Grundkurses muss der Kurs als Ganzes wiederholt werden. Es ist nur eine einmalige Wiederholung möglich.
( 2 ) Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung des Aufbaukurses ist die einmalige Wiederholung des (der) nichtbestandenen Prüfungsfaches(-fächer) zum nächsten Prüfungstermin möglich. Die Wiederholung des ganzen Aufbaukurses wird empfohlen.
#

§ 15
Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
Gleichzeitig treten die “Richtlinien zur Ausbildung und Prüfung von Sakristanen in den (Erz-)Diözesen Köln und Aachen“ vom 1. Juni 2002 außer Kraft (Kirchlicher Anzeiger für die Diözese Aachen vom 1. Februar 2003, Nr. 34, S. 62), geändert am 11. Mai 2007 (Kirchlicher Anzeiger für die Diözese Aachen vom 1. Juni 2007, Nr. 128, S. 108), (Amtsblatt des Erzbistums Köln 2002, Nr. 323), und Änderung von § 1 (Amtsblatt des Erzbistums Köln 2007, Nr. 131).

#
1 ↑ Gemeint sind jeweils Sakristane und Sakristaninnen (Berufsbezeichnung im Bistum Aachen) sowie Küster und Küsterinnen (Berufsbezeichnung im Erzbistum Köln)
#
2 ↑ Klosterplatz 7, 52062 Aachen, F. (02 41) 45 24 55
#
3 ↑ Eupener Str. 132, 52076 Aachen