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Ordnung für das Mentorat für Lehramtsstudierende der katholischen Theologie an der RWTH Aachen (Mentorat)

Vom 1. Dezember 2013

(KlAnz. 2014, Nr. 5, S. 11)

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1. Grundauftrag

Das Mentorat Aachen nimmt die kirchliche Studienbegleitung der Lehramtsstudierenden mit dem Fach Katholische Theologie an der RWTH Aachen wahr. Dies geschieht auf der Grundlage des Konzepts „Kirchliche Studienbegleitung für angehende katholische Religionslehrerinnen und -lehrer im Bistum Aachen“ und im Rahmen dieser Ordnung1#.
Kirchliche Studienbegleitung geht einher mit der Vorbereitung der angehenden Religionslehrer/-innen auf die bischöfliche Sendung (missio canonica), die die Voraussetzung zur Erteilung von Religionsunterricht ist.
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2. Aufgaben und Angebote

2.1
Aufgaben
Aufgabe des Mentorates ist es, Information und Beratung der Lehramtsstudierenden mit dem Fach Katholische Theologie zu gewährleisten sowie diesen eine Unterstützung und Begleitung anzubieten, die der Entfaltung der Spiritualität sowie der Auseinandersetzung mit dem angestrebten Beruf des/r Religionslehrers/-in dienen. Das Mentorat fördert und qualifiziert die Lehramtsstudierenden in ihren persönlichen und beruflichen Kompetenzen als künftige Religionslehrer/-innen. Es bietet dazu Gespräche und Veranstaltungen an und vermittelt die Teilnahme an Veranstaltungen anderer kirchlicher Träger. Es stellt jedem Lehramtsstudierenden einen Studienbegleitbrief aus, in dem die Teilnahme an den verpflichtenden Elementen bestätigt wird, die bei der Beantragung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst vorausgesetzt werden.
Das Mentorat unterstützt darüber hinaus auch Lehramtsanwärter/-innen an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Bistum Aachen durch Angebote, die der Vertiefung der eigenen Spiritualität dienen, sowie durch Gesprächskreise zum Austausch und zur Reflexion der Erfahrungen als angehende Religionslehrer/-innen.
2.2
Angebote
Als personales Angebot stehen im Mentorat ein/e Studienbegleiter/-in und ein/e Mentor/-in zur Verfügung, die die kirchliche Studienbegleitung gemeinsam wahrnehmen.
Der/Die Studienbegleiter/-in sorgt vorrangig für Angebote, die der Entwicklung der persönlichen und beruflichen Kompetenzen und dem fachlichen Austausch der Lehramtsstudierenden dienen. Er/Sie gewährleistet Information und fachliche Beratung im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Erteilung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und führt die vorgesehenen Gespräche mit den Lehramtsstudierenden. Bei der Beantragung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis gibt er/sie eine Erklärung über die Eignung des/r Kandidaten/-in ab.
Der/Die Mentor/-in gewährleistet vorrangig Angebote, die den Lehramtsstudierenden bei der Entwicklung ihrer Spiritualität und der Auseinandersetzung mit Glaubensfragen dienen. Er/Sie steht auf deren Anfrage für seelsorgliche Einzelgespräche und für Geistliche Begleitung zur Verfügung.
Studienbegleiter/-in und Mentor/-in schaffen Möglichkeiten, dass Lehramtsstudierende sich an der Gestaltung des Angebots und an der Vorbereitung von Veranstaltungen des Mentorats beteiligen können.
Studienbegleiter/-in und Mentor/-in pflegen einen regelmäßigen Kontakt mit den Lehrenden des Theologischen Instituts der RWTH Aachen und dem Seniorat zum Austausch über die Situation der Lehramtsstudierenden und zur Kooperation in Bereichen, in denen es sinnvoll erscheint. Darüber hinaus halten sie Kontakt zum Leiter der Katholischen Hochschulgemeinde Aachen, was der gegenseitigen Information und möglicher Kooperation dient.
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3. Verantwortung und Arbeitsstrukturen

Das Mentorat ist als diözesane Einrichtung des Bistums Aachen der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung im Bischöflichen Generalvikariat zugeordnet, der die Fachaufsicht obliegt, und ist in seiner Arbeit auf die Zusammenarbeit mit der Abteilung „Erziehung und Schule“ verwiesen.
Die Einsatzstellen des/r Studienbegleiters/-in und des/r Mentors/-in sind pastorale Dienste und werden im Einsatzplan „Pastorale Ämter und Dienste“ ausgewiesen. In der Regel wird der Dienst des Mentors von einem Priester wahrgenommen, der Dienst des/der Studienbegleiters/-in von einem/r Pastoralreferenten/-in. Studienbegleiter/-in und Mentor/-in arbeiten eng zusammen. Sie werden zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben durch eine/n Verwaltungsmitarbeiter/-in unterstützt.
Die Leitung des Mentorats wird dem/r Studienbegleiter/-in oder dem/r Mentor/-in übertragen. Zu den Leitungsaufgaben gehört es, die Verwirklichung des Grundauftrags sicherzustellen, für die Angebote und Veranstaltungen des Mentorats Verantwortung zu tragen und diese im Rahmen des Budgets zu gestalten sowie die Aufgaben des/der Vorgesetzten für den/die Verwaltungsmitarbeiter/-in wahrzunehmen.
Zwischen dem Leiter der Abteilung Erziehung und Schule sowie dem/r Mentor/-in und dem/r Studienbegleiter/-in finden regelmäßige Gespräche über die Erfüllung des Grundauftrags des Mentorats statt.
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4. Gültigkeit

Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2014 unbefristet in Kraft.

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1 ↑ Das Konzept, durch den Bischof von Aachen zum 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt, und diese Ordnung orientieren sich an dem „Rahmenkonzept für Kirchliche Studienbegleitung“ der Konferenz der Schulabteilungsleiter der deutschen Bistümer.