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Richtlinien des Bistums Aachen
zum Quereinstieg in den Beruf Pastoralreferent/-in

Vom 8. August 2022

(KlAnz. 2022, Nr. 101, S. 184)

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  1. Zugangsvoraussetzungen
    Bewerber/-innen für einen Quereinstieg in den Beruf des/der Pastoralreferenten/-in müssen einen Abschluss als Diplom-Theologe/-in bzw. Magister Theologiae nachweisen. In Absprache mit den diözesanen Verantwortlichen kann – u.U. auf der Basis von Ergänzungsprüfungen – auch ein anderer theologischer Studiengang anerkannt werden. Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs entspricht dem Abschluss der Ersten Dienstprüfung. Die Bewerber/-innen müssen in der Regel zehn Jahre einen Beruf als Theologe/-in ausgeübt haben und über einwandfreie Referenzen verfügen. Weitere Voraussetzungen sind eine überzeugende personal-soziale Kompetenz, persönliche Spiritualität und Kenntnisse des Berufsprofils von Pastoralreferenten/-innen im Bistum Aachen.
  2. Aufbau des Quereinstiegs
    Interessenten/-innen absolvieren ein Bewerbungsverfahren bei der Hauptabteilung Personal mit dem Ziel der Aufnahme in die Berufseinführung zum Pastoralreferenten/zur Pastoralreferentin. Bei erfolgreicher Bewerbung wird ein auf eineinhalb Jahre befristeter Arbeitsvertrag als Pastoralassistent/-in nach den Bestimmungen der KAVO zum Zwecke der Ausbildung geschlossen. Es wird ein/e Pastoralreferent/-in als Mentor/-in benannt.
    Die Berufseinführung endet mit einer Dienstprüfung, die den Prüfungselementen 3, 4 und 5 (pastoral - praktische Prüfung, schriftliche Hausarbeit, Abschlusskolloquium) der Zweiten Dienstprüfung von Gemeindeassistentinnen, Gemeindeassistenten, von Pastoralassistentinnen, Pastoralassistenten entspricht (siehe „Ordnung der Zweiten Dienstprüfung von Gemeindeassistentinnen, Gemeindeassistenten, von Pastoralassistentinnen, Pastoralassistenten und Prüfungselemente in der Berufseinführung der Seminaristen im Bistum Aachen“ vom 1. April 2022, KIAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Mai 2022, Nr. 51, S. 116). Den Zeitplan für die Ausbildung legt der Dienstgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages fest. Während der Berufseinführung erfolgt eine Qualifizierung, die auf den mit der jeweiligen Person vereinbarten Kompetenzerwerb zugeschnitten ist und die die in den Richtlinien für die zweite Bildungsphase der Priester, Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten genannten Inhalte berücksichtigt (KIAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Juli 2021, Nr. 69, S.124). Es erfolgt keine Einbindung in einen Pastoralkurs. Während der Berufseinführung finden Auswertungsgespräche und Praxisbesuche mit dem/der Pastoralassistenten/-in, dem/der Mentor/in und Vertretern/-innen der Hauptabteilung Personal statt. Es besteht während der Berufseinführung das Angebot zu Exerzitien, Geistlicher Begleitung und Supervision. Mit den Absolventen/-innen der Berufseinführung im Quereinstieg wird vor Ende der Berufseinführung ein Übernahmegespräch geführt. Das Gespräch führen Vertreter/-innen der Hauptabteilung Personal. Zuvor erstellt der/die Mentor/-in ein Stellungnahme. Danach wird über die Bestellung zum Dienst als Pastoralreferent/-in entschieden, für die neben den menschlichen und geistlichen Voraussetzungen der erfolgreiche Abschluss der Berufseinführung (Dienstprüfung) maßgebend ist.
  3. Schlussbestimmungen
    Diese Richtlinien treten zum 1. September 2022 in Kraft und ergänzen die zum 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Richtlinien für die zweite Bildungsphase der Priester, Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten (KIAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Juli 2021, Nr. 69, S.124).