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Ausführungsbestimmungen des Bistums Aachen zur ersten Bildungsphase (Ausbildung) von Gemeindereferenten/innen

Vom 6. Juli 2024

(KlAnz. 2024, Nr. 102, S. 166)

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Diese Ausführungsbestimmungen regeln die erste Bildungsphase, wie sie in den Rahmenstatuten für Gemeindereferent/-innen und Pastoralreferent/-innen vom 20./21. Juni 2011, in der Rahmenordnung für die Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung von Gemeindereferenten/Gemeindereferentinnen vom 10. März 1987 (im Folgenden: Rahmenordnung) von der Deutschen Bischofskonferenz sowie den Diözesanstatuten des Bistums Aachen für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten vom 1. Oktober 2014 (KlAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Oktober 2014, Nr. 142, S. 219; zuletzt geändert im KlAnz. für die Diözese Aachen vom 1. August 2022, Nr. 74, S. 161) grundgelegt sind. Im Bistum Aachen gelten sie als Ausbildungsordnung für die erste Bildungsphase von Gemeindereferent/-innen. Diese beginnt mit der Aufnahme des Studiums und dauert in der Regel drei bis sechs Jahre. Sie endet mit der Ersten Dienstprüfung.
Die Ausbildung von Gemeindeassistent/-innen im Quereinstieg wird in den Richtlinien des Bistums Aachen zum Quereinstieg in den Beruf Gemeindereferent/-in vom 1. Oktober 2022 (KlAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Oktober 2022, Nr. 102, S. 184) geregelt.
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1 Umfang und Ziel der ersten Bildungsphase

Ziel der ersten Bildungsphase von Gemeindereferent/-innen ist es, die menschlichen, religiösen, kirchlichen und fachlichen Voraussetzungen zu erlangen, die für die Ausübung eines hauptberuflichen pastoralen Dienstes erforderlich sind. Diesem Ziel dienen praxisbezogene Studien, berufsorientierende Praktika sowie spirituelle und persönlichkeitsbildende Angebote.
Die Ausbildung erfolgt für das Bistum Aachen
  • an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW), Abteilung Paderborn im Fachbereich Theologie, im Bachelor-Studiengang „Angewandte Theologie“ im Präsenz- oder Fernstudium,
  • an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen im berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang „Kirchliche Praxis in säkularer Gesellschaft“,
  • für Studierende in der berufsbegleitenden Stufe (in der Regel drei Jahre) durch das Absolvieren von Grund-, Aufbau- und Pastoraltheologischem Kurs von „Theologie im Fernkurs“ der Katholischen Akademie Domschule Würzburg; das Bistum bietet zugehörige Tutorien an,
  • oder durch einen vergleichbaren Studiengang; über die Vergleichbarkeit entscheidet die Ausbildungsleitung.
Die erste Bildungsphase endet mit der Ersten Dienstprüfung. Diese besteht aus dem erfolgreichen Abschluss der oben genannten Studiengänge. Begleitend zum Studium entwickeln die Studierenden ihre personal-sozialen, spirituellen und pastoralpraktischen Kompetenzen und machen sich vertraut mit dem Berufsprofil des/der Gemeindereferenten/-in. Das Bistum Aachen richtet für diese Bereiche einen Interessiertenkreis ein und stellt qualifizierende Angebote zur Verfügung (siehe Rahmenordnung Nr. 7 und 8). Interessierte an einer Ausbildung zum/zur Gemeindereferenten/-in wenden sich an den/die Ausbildungsleiter/-in des Bistums Aachen, um in den Interessiertenkreis des Bistums aufgenommen zu werden.
Auch Interessierte, die das Studium bereits abgeschlossen haben, wenden sich bei Interesse an einer Bewerbung um Aufnahme in die Berufseinführung im Bistum Aachen an den/die Ausbildungsleiter/-in für die erste Bildungsphase von Gemeindereferent/-innen.
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2 Ausbildungsleiter/-in und Geistlicher Berater/Geistliche Beraterin

Der Bischof bestellt einen/eine Ausbildungsleiter/-in und einen Geistlichen Berater/eine Geistliche Beraterin (siehe Rahmenordnung Nr. 21 und 22). Sie gewährleisten die Qualität der studienbegleitenden Angebote.
Der/Die Ausbildungsleiter/-in informiert die Studierenden über die Anforderungen des Bistums an Bewerber/innen und über die studienbegleitenden Qualifizierungsangebote. Während der gesamten Studienzeit berät er/sie die Studierenden in allen Fragen der Vorbereitung auf den angestrebten Beruf. Der/Die Geistliche Berater/-in begleitet die Studierenden bei der Weiterentwicklung der persönlichen Spiritualität und bei der persönlichen Auseinandersetzung mit dem angestrebten Beruf. Die Gespräche mit ihm/ihr sind vertraulich. Er/Sie bietet Geistliche Tage (Exerzitien) und geistliche Begleitung an und informiert über weitere Angebote. Die Studierenden halten geregelten Kontakt zu dem/der Ausbildungsleiter/-in und dem/der Geistlichen Berater/-in. Im Falle einer Bewerbung gibt der/die Ausbildungsleiter/-in gegenüber den anderen am Auswahlverfahren Beteiligten eine Stellungnahme zu dem/der Bewerber/-in ab. An der Entscheidung über die Zulassung zur Berufseinführung ist er/sie beteiligt. Der/Die Geistliche Berater/-in wird zu einer Stellungnahme nicht herangezogen. Am Bewerbungsverfahren ist er/sie in keiner Weise beteiligt.
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Vorstehende Ausführungsbestimmungen treten zum 1. September 2024 in Kraft. Die Ausführungsbestimmungen vom 16. Juni 2021 (KlAnz. für das Bistum Aachen vom 1. Juli 2021, Nr. 68, S. 122) werden hiermit außer Kraft gesetzt.