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Ausführungsbestimmungen des Bistums Aachen zur ersten Bildungsphase (Ausbildung) von Pastoralreferenten/-innen

Vom 6. Juli 2024

(KlAnz. 2024, Nr. 103, S. 167)

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Diese Ausführungsbestimmungen regeln die erste Bildungsphase, wie sie in den Rahmenstatuten für Gemeindereferent/-innen und Pastoralreferent/-innen vom 20./21. Juni 2011, in der Rahmenordnung für die Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung von Pastoralreferenten/Pastoralreferentinnen vom 10. März 1987 (im Folgenden: Rahmenordnung) von der Deutschen Bischofskonferenz und den Diözesanstatuten des Bistums Aachen für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten vom 1. Oktober 2014 (KlAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Oktober 2014, Nr. 141, S. 214; zuletzt geändert im KlAnz. für die Diözese Aachen vom 1. August 2022, Nr. 74, S. 161) grundgelegt sind. Im Bistum Aachen gelten sie als Ausbildungsordnung. Die erste Bildungsphase von Pastoralreferent/-innen beginnt mit dem Studium an einer Katholisch-Theologischen Fakultät und endet mit der Ersten Dienstprüfung.
Die Ausbildung von Pastoralassistent/-innen im Quereinstieg wird in den Richtlinien des Bistums Aachen zum Quereinstieg in den Beruf Pastoralreferent/-in vom 1. Oktober 2022 (KlAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Oktober 2022, Nr. 101, S. 184) geregelt.
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1 Umfang und Ziel der ersten Bildungsphase

Ziel der ersten Bildungsphase von Pastoralreferent/-innen ist es, die menschlichen, religiösen, kirchlichen und fachlichen Voraussetzungen zu erlangen, die für die Ausübung eines hauptberuflichen pastoralen Dienstes erforderlich sind. Diesem Ziel dienen wissenschaftliche Studien, berufsorientierende Praktika sowie spirituelle und persönlichkeitsbildende Veranstaltungen. Die Studierenden absolvieren den Studiengang Magister Theologiae. In Absprache mit den diözesanen Verantwortlichen kann – auf der Basis von Ergänzungsprüfungen – auch ein theologischer Lehramtsstudiengang anerkannt werden. Außerdem führen ausgewählte theologische Studiengänge in den Beruf Pastoralreferent/-in. Näheres regelt die Interne Richtlinie zu den wissenschaftlich-theologischen Ausbildungsanforderungen für die Aufnahme in den Pastoralen Dienst des Bistums Aachen als Pastoralassistent/-in bzw. Pastoralreferent/-in für Bewerber/-innen mit anderen theologischen Studiengängen von 2024.
Begleitend zum theologischen Studium entwickeln die Studierenden ihre personal-sozialen, spirituellen sowie pastoral-praktischen Kompetenzen und machen sich vertraut mit dem Berufsprofil von Pastoralreferent/-innen im Bistum Aachen. Diese Kompetenzen werden in der Regel erworben durch die Teilnahme an den studienbegleitenden Qualifizierungsangeboten, insbesondere durch das Absolvieren eines Praktikums im Berufsfeld eines Pastoralreferenten/einer Pastoralreferentin, durch Teilnahme an Geistlichen Tagen (Exerzitien) sowie durch das Wahrnehmen geistlicher Begleitung. Das Bistum Aachen richtet für diese Bereiche einen Interessiertenkreis ein und stellt qualifizierende Angebote zur Verfügung (siehe Rahmenordnung Nr. 11). Interessierte an einer Ausbildung zum Pastoralreferenten/zur Pastoralreferentin wenden sich an den/die Ausbildungsleiter/-in des Bistums Aachen, um in den Interessiertenkreis des Bistums aufgenommen zu werden.
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2 Ausbildungsleiter/-in und Geistlicher Berater/Geistliche Beraterin

Der Bischof bestellt für die Interessierten am Beruf Pastoralreferent/-in einen Ausbildungsleiter/eine Ausbildungsleiterin und einen Geistlichen Berater/eine Geistliche Beraterin (siehe Rahmenordnung Nr. 9 und 10). Sie gewährleisten die Qualität der studienbegleitenden Angebote. Interessierte nehmen möglichst schon in den ersten Studiensemestern Kontakt zu dem/der Ausbildungsleiter/-in und dem/der Geistlichen Berater/-in auf. Der/Die Ausbildungsleiter/-in informiert über die Anforderungen des Bistums an Bewerber/-innen und über die studienbegleitenden Qualifizierungsangebote. Während der gesamten Studienzeit berät er/sie die Studierenden in allen Fragen der Vorbereitung auf den angestrebten Beruf. Am Ende prüft er/sie das Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen. Der/Die Geistliche Berater/-in begleitet die Interessierten bei der Weiterentwicklung der persönlichen Spiritualität und bei der persönlichen Auseinandersetzung mit dem angestrebten Beruf. Die Gespräche mit ihm/ihr sind vertraulich. Er/Sie bietet geistliche Tage (Exerzitien) und geistliche Begleitung an und informiert über weitere Angebote.
Die Interessierten halten geregelten Kontakt zu dem/der Ausbildungsleiter/-in und dem/der Geistlichen Berater/-in. Im Falle einer Bewerbung gibt der/die Ausbildungsleiter/-in gegenüber den anderen am Auswahlverfahren Beteiligten eine Stellungnahme zu dem/der Bewerber/-in ab. An der Entscheidung über die Zulassung zur Berufseinführung ist er/sie beteiligt. Der/Die Geistliche Berater/-in wird zu einer Stellungnahme nicht herangezogen. Am Bewerbungsverfahren ist er/sie in keiner Weise beteiligt.
Auch Interessierte, die das Studium bereits abgeschlossen haben, wenden sich bei Interesse an einer Bewerbung um Aufnahme in die Berufseinführung im Bistum Aachen an den/die Ausbildungsleiter/-in für die erste Bildungsphase von Pastoralreferent/-innen.
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Vorstehende Ausführungsbestimmungen treten zum 1. September 2024 in Kraft. Die Ausführungsbestimmungen vom 1. Juli 2021 (KlAnz. für das Bistum Aachen vom 1. Juli 2021, Nr. 68, S. 122) werden hiermit außer Kraft gesetzt.