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Trauerlaubnis im Dringlichkeitsfall

Vom 1. Oktober 2015

(KlAnz. 2015 Nr. 148, S. 192)

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Begründet durch die Umstrukturierung der Ebene der Kirche am Ort und z.T. längerer Vakanzen der Pfarrstellen, ergeben sich zunehmend Problematiken bei der Erteilung der Trauvollmacht. Zur Vermeidung von ungültigen Eheschließungen aufgrund fehlender Trauvollmacht hat Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff deshalb dem Bischöflichen Offizial, Monsignore Gregor Huben, die allgemeine Trauvollmacht für das Gebiet des Bistums Aachen mit der Erlaubnis der Subdelegation erteilt. In den Fällen, in denen der zuständige Pfarrer oder das Bischöfliche Generalvikariat, Abt. 0.0.4 - Kirchliches Recht, nicht mehr rechtzeitig angegangen werden können, kann nun auch der Offizial, E-Mail: gh-ac@web.de oder telefonisch +49 179 7652738, im Ausnahmefall kurzfristig die Trauerlaubnis erteilen.