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Allgemeines Dekret (decretum generale)
der Deutschen Bischofskonferenz
zu c. 522 CIC

Vom 1. Januar 2019

(KlAnz. 2019 Nr. 2, S. 2)

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Die Deutsche Bischofskonferenz beschließt gemäß c. 522 CIC, dass die Pfarrer für eine bestimmte Zeit ernannt werden können, wobei die Ernennungszeit mindestens sechs Jahre beträgt.
Approbiert durch Beschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 20. Februar 2018.
Rekognosziert durch die Kongregation für die Bischöfe am 27. August 2018 (Prot. Nr. 749/2005).
Promulgiert durch Schreiben des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vom 26. September 2018 an die Diözesanbischöfe.