.

Richtlinie Bezuschussung von Orientierungstagen

Vom 28. November 2023

(KlAnz. 2023, Nr. 14, S. 41)

####

I. Ziel von Orientierungstagen

Orientierungstage im Bistum Aachen richten sich an Schüler/-innen ab Klasse 9 mit dem Fokus Gymnasien, Real- und Gesamtschulen und Berufskollegs, unabhängig von deren Religions- und Konfessionszugehörigkeit. Sie finden während der Schulzeit statt und dauern in der Regel 3 – 4 Tage.
Orientierungstage im Bistum Aachen geben Schüler/-innen außerhalb des Schulalltags die Möglichkeit, sich mit Fragen der eigenen Lebensorientierung und Sinnsuche sowie Fragen nach Gott und ihrem Glauben auseinanderzusetzen und diese zur Sprache zu bringen. Die Tage sollen die Selbst- und Sozialkompetenz der Schüler/-innen fördern und zur Reflexion der eigenen Wertorientierung anregen. Außerhalb von Schule und Unterricht leisten sie einen Beitrag zur persönlichkeitsbezogenen, sozialen, politischen und religiösen Bildung junger Menschen und erfüllen eine diakonische und missionarische Funktion. Die inhaltlichen Grundlagen und aktuellen Herausforderungen für das gesamte Feld der Kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sind in der „Rahmenordnung Kirchliche Kinder- & Jugendarbeit im Bistum Aachen“, die für das Handlungsfeld Schule in dem „Rahmenkonzept zur schulbezogenen Kirchlichen Jugendarbeit im Bistum Aachen“ beschrieben. An den dort benannten Grundhaltungen und Gestaltungsprinzipien und an den Leitlinien Jugendpastoral der deutschen Bischofskonferenz orientieren sich die Mitarbeiter/-innen von Orientierungstagen.
Pädagogischer Ansatz und methodische Herangehensweise der Orientierungstage sind ausgerichtet an den Prinzipien von Teilnehmer/-innen und Prozessorientierung. Im Mittelpunkt der Tage stehen die Schüler/-innen mit ihren Fragen und Themen, die sich aus ihren Lebenssituationen und -erfahrungen sowie dem Gruppenprozess ergeben: z. B. Zukunftsgestaltung, Mut zur Verantwortung und Haltung zu aktuellen gesellschaftlichen Themen, Umgang mit Konflikten, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Freundschaft, Liebe, Partnerschaft und Sexualität, Fragen nach Gott, Glaube und Sinn des Lebens.
#

II. Referent/-innen von Orientierungstagen

Orientierungstage werden, je nach Gruppengröße, von ein bis zwei nebenberuflichen Referent/-innen geleitet. Diese bringen Erfahrungen im Kontext Jugendarbeit und Schule mit und werden in Seminaren für diese Aufgabe geschult. Während der Orientierungstage finden regelmäßige Zwischenreflexionen mit erfahrenen Referent/-innen und am Ende eine Abschlussreflexion mit der Fachreferent/-in statt.
Um den Zielen von Orientierungstagen gerecht zu werden, zeichnen sie sich durch persönliche und fachliche Kompetenzen aus, die durch regelmäßige Reflexionsgespräche und Fortbildungen stetig weiterentwickelt werden:
  • Sensibilität für Gruppenprozesse,
  • Methoden der Gesprächsführung und Konfliktmoderation,
  • Repertoire von Kreativmethoden,
  • Entspannungs- und Meditationstechniken,
  • die Bereitschaft und Fähigkeit, in Glaubens- und (anderen) Lebensfragen ein persönlicher Gesprächspartner zu sein,
  • einen guten Blick für die Lebenswirklichkeit von Jugendlichen zu haben.
#

III. Erlass des Kultusministeriums des Landes NRW

Orientierungstage sind als „religiöse Freizeiten“ im schulischen Rahmen durch Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW geregelt.
Runderlass des Kultusministeriums vom 22. Dezember 1983
1. Religiöse Freizeiten können als Schulveranstaltungen in der besonderen Form des Schullandheimaufenthaltes gemäß Nummer 1 der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2) außerhalb des planmäßigen Unterrichts zur Ergänzung und Vertiefung der Bildungs- und Erziehungsarbeit des Religionsunterrichts durchgeführt werden.
Sie werden in der Regel von der Religionslehrerin oder vom Religionslehrer geleitet. Sie können in Schulen, in denen Religionslehre ordentliches Fach ist, für Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres die Schule verlassen, und für Schülerinnen und Schüler der letzten Klasse der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule durchgeführt werden. Hierfür können im Schuljahr höchstens 1 Woche, bei Teilzeitschulen 2 Unterrichtstage in Anspruch genommen werden. Bei der Rahmenentscheidung der Schulkonferenz (Nummer 2 der Richtlinien für Schulfahrten) sind entsprechende Planungen der Religionslehrerin oder des Religionslehrers so zu berücksichtigen, dass eine langfristige angemessene Vorbereitung solcher Veranstaltungen gewährleistet ist.
2. Religiöse Freizeiten, die von der Kirche für Schulen durchgeführt werden (Rüstzeiten, Exerzitien, Einkehrtage), sind keine Schulveranstaltungen.
Auf Antrag ist für teilnehmende Lehrkräfte Sonderurlaub nach § 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) bis zu 3 Unterrichtstagen, bei Teilzeitschulen bis zu 2 Unterrichtstagen im Schuljahr zu gewähren, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Bei der Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern ist entsprechend nach § 43 Absatz 4 Schulgesetz NRW (SchulG – BASS 1-1) zu verfahren.
(GABl. NW. 02/84 S. 70) – bereinigte Fassung nach: BASS 2013/2014 – 14-16 Nr. 2
#

IV. Richtlinien zur Bezuschussung

1. Grundlegendes
  • Bezuschusst werden Orientierungstage ab der Jgst. 9.
  • Antragsberechtigt sind Träger dieser Maßnahmen aus dem Bistum Aachen.
  • Die Maßnahmen sollen nach Möglichkeit in Bildungsstätten innerhalb des Bistums durchgeführt werden, um Fahrtkosten und Anreisezeiten niedrig zu halten. Daher empfehlen wir eine langfristige Absprache mit den Bildungsstätten und den begleitenden Referent/-innen.
  • Zwei verschiedene Arten von Zuschüssen können ausgezahlt werden:
    1. ein Teilnehmerzuschuss: Ein Zuschuss für alle an der Maßnahme Beteiligten (neben den Schüler/-innen auch für die begleitenden Lehrer/-innen).
    2. Zuschuss an Jugendverbände: Ein Zuschuss an die Jugendverbände, die Orientierungstage nach dem Konzept für Orientierungstage im Bistum Aachen anbieten.
2. Zuschuss für Teilnehmer/-innen
  • Orientierungstage an bischöflichen Schulen werden durch die Abt. 1.4 pauschal mit 10 € pro Schüler/-in der entsprechenden Jahrgangsstufe bezuschusst. Hierfür muss im Vorfeld ein Antrag mit der Anzahl der Schüler/-innen gestellt werden, Nachweise sind nicht erforderlich.
  • Orientierungstage an freien Schulen in kirchlicher Trägerschaft und an öffentlichen Schulen werden durch die Abt. 1.4 wie bei den bischöflichen Schulen auf Antrag bezuschusst. Nach der Durchführung der Maßnahme muss eine Teilnehmerliste eingereicht werden.
  • Die Abt. 1.3 unterstützt darüber hinaus die mit ihnen kooperierenden Schulen (unabhängig von der Trägerschaft) bei der Durchführung der Orientierungstage, indem sie für die inhaltliche Gestaltung der Tage Referent/-innen zur Verfügung stellt und diese finanziert.
3. Zuschuss für Jugendverbände
Die Jugendverbände, die Orientierungstage anbieten, erhalten 10 €/Pers./Tag, unabhängig von der Trägerschaft der Schulen, mit denen sie kooperieren. Förderungsfähig sind ausschließlich Maßnahmen mit Schulen aus dem Bistum Aachen.
Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt zum Ende des Jahres. Hierzu wird bis spätestens zum 15. Dezember des laufenden Jahres eine Abrechnung unter Angabe der Kontoverbindung eingereicht, aus der das Datum der jeweiligen Maßnahme, die Teilnehmerzahlen, die Bildungstage, die Schule, eine kurze Aufstellung der Themen und die Fördersumme ersichtlich sind.
Für das Folgejahr werden die erwarteten Maßnahmen und voraussichtlichen Teilnehmertage als Grundlage für die Budgetplanung bis spätestens zum 30. Juni des laufenden Jahres mitgeteilt.
#

V. Inkraftsetzung dieser Richtlinie

Diese Richtlinie gilt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 befristet für die Dauer von für zwei Jahren.