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Nr. 9, 94. JahrgangAachen, 1. September 2024
Verlautbarungen der deutschen Bischöfe
Nr. 93Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag 2024
Liebe Schwestern und Brüder,
am 27. Oktober begehen wir in Deutschland den Sonntag der Weltmission. Er steht unter dem Motto „Meine Hoffnung, sie gilt dir!“ (Ps 39,8). Mit diesem Wort aus dem Psalm 39 lässt sich auch die Grundhaltung vieler Frauen auf den pazifischen Inseln beschreiben. Sie wissen sich von Gott getragen und können so – trotz vieler Alltagsprobleme und einer systematischen Benachteiligung – ihr Engagement voller Hoffnung in das kirchliche und gesellschaftliche Leben einbringen.
Zum Sonntag der Weltmission stellt uns das Hilfswerk Missio einzelne Frauen aus dieser Region vor, die aus dem Glauben heraus Antworten auf die vielen bedrängenden Herausforderungen in ihrem Leben geben. So führen sie zum Beispiel Alphabetisierungskurse durch, vermitteln medizinisches Basiswissen und klären andere Frauen über ihre Rechte auf. Misshandelten Frauen und Kindern bieten sie Schutz in sogenannten „Safe Houses“.
Die Spenden, die am Sonntag der Weltmission gesammelt werden, kommen solchen missionarischen Initiativen zugute. Sie bedeuten konkrete Hilfe für Menschen, die im Glauben verwurzelt sind und sich für andere einsetzen. Wir bitten Sie: Unterstützen Sie unsere Schwestern und Brüder durch Ihr Interesse, Ihr Gebet und eine großzügige Spende bei der Kollekte am kommenden Sonntag der Weltmission. Dafür danken wir Ihnen herzlich.
Für das Bistum Aachen + Dr. Helmut Dieser Bischof von Aachen |
Dieser Aufruf soll in den Amtsblättern veröffentlicht, am Sonntag, dem 20. Oktober 2024, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen und den Gemeinden zudem in geeigneter anderer Weise bekannt gemacht werden. Die Kollekte am Weltmissionssonntag, dem 27. Oktober 2024, ist ausschließlich für die Päpstlichen Missio-Werke in Aachen und München bestimmt.
Bischöfliche Verlautbarungen
Nr. 94Statut für die Pastoralen Räume im Bistum Aachen im Übergang
####Präambel
Der Bischof von Aachen errichtet zum 1. Januar 2025 44 Pastorale Räume, die zur Sicherstellung der kirchlichen Grundvollzüge und zur Ermöglichung lebendiger Orte von Kirche dienen und sozialräumlich bestimmt sind. Das vorliegende Statut für die Pastoralen Räume im Übergang schreibt das bisher geltende Statut für die Gemeinschaften der Gemeinden im Bistum Aachen vom 22. Oktober 2013 (KlAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Dezember 2013, Nr. 183, S. 222 ff.) fort und gibt den handelnden Personen in den Pastoralen Räumen auf operativer Ebene Handlungs- und Verfahrenssicherheit.
Gleichzeitig schafft es den Rahmen für die organische Entwicklung der pastoralen Inhalte und Strukturen auf die Zielperspektive hin: acht kanonische Pfarreien und ihre Pastoralen Räume. Zu diesem Prozess gehört naturgemäß eine gewisse Ungleichzeitigkeit. Ausgangs- und bleibender Referenzpunkt allen kirchlichen Handelns im Bistum Aachen ist die Person Jesu Christi, sein Sendungsauftrag zu allen Menschen mit all ihrer Freude und Hoffnung, Trauer und Angst …, besonders der Armen und Bedrängten aller Art (vgl. Gaudium et spes 1).
Die Kirche von Aachen besteht in den Pastoralen Räumen und ihren vielen lebendigen Orten von Kirche, die Menschen ermöglichen, in Freiheit Jesus Christus und einander zu begegnen und ihre je eigene Antwort auf das Evangelium und ihre existenziellen Fragen zu finden.
#I. Umschreibung und Aufgabe des Pastoralen Raums im Übergang
Die „Pastoralen Räume im Übergang“ sind die durch Bischöfliches Dekret festgelegten territorialen Umschreibungen, in denen sich die der bisherigen Ebene der Gemeinschaft der Gemeinden zugeordneten Inhalte der Pastoral gemäß dem Synodalkreisbeschluss vom 9. April 2022 (BAG 3) vollziehen.
Die Pastoralen Räume bilden die wesentliche pastorale Steuerungseinheit. Dabei orientieren sie sich an den Lebenswelten und Bedürfnissen der Menschen in ihren Sozialräumen. Sie sichern subsidiär die seelsorglichen Grundaufgaben: Eucharistie und vielfältige gottesdienstliche Formen, Vorbereitung und Feier der Sakramente, Verkündigung und Katechese, diakonische Verantwortung und Gemeinschaftsförderung.
Die Pastoralen Räume gewinnen ihre Vitalität von der Idee des Initiierens, Erkennens, Vergewisserns, Vernetzens und Förderns der vielfältigen Orte von Kirche. Sie dienen ihnen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Ihr pastorales Handeln ist geprägt von der Grundhaltung der Ermöglichung.
#II. Die Leitungsstruktur des Pastoralen Raums im Übergang
Mit der Auflösung der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) wird der bisherige Leiter der jeweiligen GdG entpflichtet. Für die neuen Leitungen werden Ernennungsurkunden – befristet für die Zeit des Übergangs – durch den Bischof von Aachen ausgestellt:
Ist der Pastorale Raum im Übergang deckungsgleich mit einer bisherigen GdG, die gleichzeitig Pfarrei ist, ist der Pfarrer (bzw. bei c. 517 §1 CIC der verantwortliche Pfarrer) auch Leiter des Pastoralen Raums. Er übt die Leitung in der Regel gemeinsam mit weiteren haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden aus, die zur Teilhabe an der Leitung (gem. c. 129 §2 CIC) beauftragt werden.
In allen anderen Fällen, in denen der Pastorale Raum aus mehreren Pfarreien besteht, wird ein Pfarrer mit der Leitung beauftragt, wobei diese ebenfalls gemeinsam mit den anderen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden ausgeübt wird, die zur Teilhabe an der Leitung (gem. c. 129 §2 CIC) beauftragt werden.
Ist kein Pfarrer ernannt, wird ein anderer im Pastoralen Raum tätiger Priester zum Leiter des Pastoralen Raums ernannt. Auf diese Weise werden die operativen Leitungsaufgaben des Pastoralen Raums wahrgenommen. Die konkrete Aufgabenverteilung wird mit einem Geschäftsverteilungsplan geregelt. Die somit an der Leitung Beteiligten werden nach Anhörung des Rates des Pastoralen Raums vom Bischof beauftragt.
#III. Synodale Gremien im Pastoralen Raum im Übergang
Laut Synodalkreisbeschluss vom 9. April 2022 (BAG 3) sind in den Pastoralen Räumen synodale Gremien zu bilden, um die Teilhabe und Vernetzung der Orte von Kirche zu gewährleisten. Dazu werden die heute bestehenden Räte in Abstimmung mit den regionalen und diözesanen Räten weiterentwickelt.
Bis zum Ende ihrer Amtszeit (31. Dezember 2025) bleiben die legitimierten Gremien (GdG-, Pfarrei- und Gemeinderäte) grundsätzlich bestehen.
Entsteht ein Pastoraler Raum aus mehreren GdG, so entsenden die bestehenden GdG in Proportionalität zur Katholikenzahl ihrer jeweiligen GdG Mitglieder in den Rat des Pastoralen Raums im Übergang. Kommt es bei der Errichtung der Pastoralen Räume im Übergang zur Aufteilung von GdG, werden in Absprache mit dem jeweiligen Regionalteam und der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung Einzelfalllösungen entwickelt.
2025 findet die Wahl der künftigen Räte nicht mehr auf der Ebene der GdG statt, sondern auf der Ebene der Pastoralen Räume.
Alles Weitere regeln Satzung und Wahlordnung des Rats des Pastoralen Raums im Übergang, die in Beratung mit den diözesanen Gremien zu erarbeiten sind.
#III.1 Der Rat des Pastoralen Raums im Übergang
Der Rat des Pastoralen Raumes im Übergang nimmt die Aufgabe der synodalen Beratung und Mitentscheidung über die Ausrichtung der Pastoral mit Blick auf die Lebenswirklichkeit der Menschen und auf den jeweiligen Sozialraum vor Ort wahr – insbesondere die Verwirklichung der Grundvollzüge – und fördert die einzelnen Orte von Kirche und ihre Vernetzung.
Er ist das Gremium, in dem Prozesse und Aufgaben abgestimmt, Informationen über aktuelle Themen ausgetauscht werden sowie Transparenz zwischen den Mitgliedern der Vollversammlung, den Vertretungen des Rechtsträgers des Pastoralen Raums sowie des (dazu beauftragten) pastoralen Personals hergestellt wird.
Der Rat des Pastoralen Raumes tagt in der Regel ein Mal pro Quartal oder zusätzlich nach Ermessen der Mitglieder. Er kann zu bestimmten Themen Ausschüsse bilden und Aufgaben an sie delegieren. Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die mit den diözesanen Räten zu beraten ist.
#III.2 Die Vollversammlung der Orte von Kirche im Übergang
Die Vollversammlung setzt sich aus Vertretungen aller vergewisserten Orte von Kirche im Pastoralen Raum unabhängig von ihrer Rechtsträgerstruktur zusammen.
Sinn und Zweck der Vollversammlung ist, für Informationsfluss und Vernetzung unter den Orten von Kirche zu sorgen und Empfehlungen zu den großen pastoralen Linien im Pastoralen Raum abzugeben.
In der Übergangsphase gilt es, die Vollversammlung zum Austausch zu nutzen und sie als neues Format kennenzulernen.
In der Regel tagt die Vollversammlung einmal im Jahr. Näheres regelt eine Satzung bzw. eine darauf basierende Geschäftsordnung.
Satzung und Geschäftsordnung sind in Beratung mit den diözesanen Räten zu erarbeiten.
#IV. Das Pastoralteam im Pastoralen Raum im Übergang
Zum Pastoralteam gehören alle im jeweiligen Pastoralen Raum vom Bischof urkundlich ernannten bzw. durch Einsatzmitteilung eingesetzten Mitarbeitenden im pastoralen Dienst. Das Pastoralteam steht im Dienst einer Pastoral, die Freiheit, Begegnung und Ermöglichung fördert.
#V. Der Rechtsträger des Pastoralen Raums im Übergang
Zur Unterstützung der Pastoral werden sich die Kirchengemeinden des jeweiligen Pastoralen Raums zu einem Kirchengemeindeverband (kgv) gemäß den §§ 22 ff des „Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ vom 24. Juli 1924 oder etwaigen Nachfolgeregelungen zusammenschließen und eine Satzung für den jeweiligen Katholischen Kirchengemeindeverband beschließen.
Sofern die bestehenden Kirchengemeindeverbände in ihrem Zusammenschluss von Kirchengemeinden die Gesamtheit eines Pastoralen Raums nicht umfassen, erfolgt zum 1. Januar 2026 der Wechsel der Zugehörigkeit einer Kirchengemeinde durch Austritt und Zusammenschluss in einem bestehenden Kirchengemeindeverband, der dann den Pastoralen Raum umfasst. Falls noch kein Kirchengemeindeverband besteht
Dies ist in den Fällen der Fall, in denen eine die Ebene der GdG umfassende Kirchengemeinde bestand („Vollfusion“).
1, schließen sich die Kirchengemeinden des Pastoralen Raums zum 1. Januar 2026 zu einem neuen Kirchengemeindeverband zusammen oder die neu hinzukommenden Kirchengemeinden schließen sich mit der bestehenden Kirchengemeinde dann auf Ebene des Pastoralen Raums zu einer Kirchengemeinde zusammen.Der kgv übernimmt für die Kirchengemeinden die Erfüllung gemeinsamer örtlicher Aufgaben, die in der Satzung für den kgv näher bestimmt sind.
Der Kirchenvorstand verwaltet und vertritt die Kirchengemeinde und ihr Vermögen; die Verbandsvertretung – bestehend aus Mitgliedern der einzelnen Kirchenvorstände – verwaltet und vertritt den Kirchengemeindeverband. Die Vorgesetztenschaft für die kirchengemeindlichen Angestellten liegt beim Vorsitzenden der Verbandsvertretung des kgv. Bei einer die Ebene des Pastoralen Raums umfassenden Kirchengemeinde liegt die Vorgesetztenschaft für die kirchengemeindlichen Angestellten beim Vorsitzenden des Kirchenvorstands.
Die Finanzierung der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände über Schlüsselzuweisungen und Zuschüsse regelt die „Ordnung über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bistum Aachen und den Kirchengemeinden / Kirchengemeindeverbänden“. Die bestehende Ordnung wird in 2024 unter Einbeziehung des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates aufgrund der neuen Struktur der Pastoralen Räume überarbeitet und beschlossen, damit diese spätestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.
Für die Angelegenheiten, die durch dieses Statut nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen über die Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) in ihrer zuletzt gültigen Fassung in sinngemäßer Anwendung, soweit sie übertragbar sind.
Dieses Statut tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Aachen, 10. Juli 2024 L. S. | + Dr. Helmut Dieser Bischof von Aachen |
Nr. 95Rahmenordnung Orte von Kirche im Pastoralen Raum
####1. Begriffsbestimmung
In der Weiterentwicklung der Synodalkreisbeschlüsse verstehen sich die „Orte von Kirche“ als Kristallisationspunkte einer kreativen Konfrontation von „Evangelium“ und „Existenz“. Sie sind an den unterschiedlichen Bedürfnislagen von Menschen heute ausgerichtet. Dabei ist der Begriff „Ort“ / „Orte“ nicht nur im Sinne einer territorialen Zuordnung oder räumlichen Verortung zu verstehen, sondern findet auch Anwendung für bisher als kategorial bezeichnete Seelsorgebereiche.
Orte von Kirche sind Orte, an denen sich Menschen zusammenfinden, weil sie in einer spezifischen Art ihren Glauben leben wollen und nach eigenen Ausdrucksformen ihres Christseins suchen. Als solche sind sie strukturell in die Pastoralen Räume eingebunden.
Orte von Kirche können territorial oder kategorial verortet, einrichtungsbezogen, thematisch motiviert, an Personen orientiert, institutionell, analog oder digital sein. Sie können einen lokalen Bezug haben oder mobil sein, auf Dauer angelegt oder zeitlich begrenzt, konfessionell geprägt und/oder ökumenisch. Viele dieser Orte, Gruppen und Initiativen existieren bereits, es können und sollen aber auch neue entstehen und bewusst initiiert werden.
Orte von Kirche sind an mindestens einem der drei kirchlichen Grundvollzüge Leiturgia, Martyria oder Diakonia erkennbar und auf die jeweils anderen Grundvollzüge hin offen. Auf diese Weise verstehen sie sich als aktive Glieder der kirchlichen Koinonia und Vernetzung.
#2. Kriterien für Orte von Kirche
Für die Entdeckung bereits existierender und die Initiierung neuer Orte von Kirche dienen die folgenden Kriterien. Im Sinne von Charaktereigenschaften orientieren diese sich grundsätzlich an den Vorgaben des Kompasses des Synodalkreises: Freiheit, Begegnung, Ermöglichung. Gleichzeitig entsprechen sie der Prämisse einer konsequent missionarischen, also vom Evangelium inspirierten, und diakonischen, also sich im Dienst am konkreten Menschen verstehenden, Gesamtausrichtung der Pastoral im Bistum Aachen, wie sie in der Pastoralstrategie formuliert ist.
Folgende vier Kriterien werden in ihrer gegenseitigen Verwiesenheit festgehalten: Lebendigkeit, Wirksamkeit, Gemeinschaft, Ermöglichung. Als solche verstehen sich Orte von Kirche niemals isoliert, sondern offen für die Menschen und die anderen Orte von Kirche im Pastoralen Raum.
Ein Ort von Kirche ist lebendig,
- wenn er einen Bezug zur Lebensrealität der Menschen im Sozialraum hat,
- wenn das Zeugnis der Frohen Botschaft Jesu Christi zum Mitmachen einlädt,
- wenn hier das Leben als möglicher Ort der Gottesbegegnung in all seinen Facetten gefeiert und gewürdigt wird.
Ein Ort von Kirche ist wirksam,
- wenn sich in ihm das Wirken des Heiligen Geistes ahnen lässt,
- wenn durch ihn das Evangelium Jesu Christi erfahrbar wird,
- wenn er Strahlkraft entfaltet und Menschen anzieht.
Ein Ort von Kirche ist gemeinschaftlich und solidarisch,
- wenn er Menschen einlädt, Leben und Glauben zu teilen,
- wenn durch die in ihm versammelten Menschen die Nähe Gottes erfahrbar wird,
- wenn sich Menschen hier angenommen fühlen und Unterstützung erfahren.
Ein Ort von Kirche ermöglicht Engagement und Entwicklung,
- wenn Menschen hier ihre Begabungen entdecken und Christsein leben können,
- wenn er Vielfalt Raum gibt und auf die Einheit der Kirche geöffnet ist,
- wenn hier Neues ausprobiert werden darf.
3. Wer trägt die Orte von Kirche im Pastoralen Raum?
Orte von Kirche werden von ihrem Selbstverständnis her getragen von den Menschen, die eine kreative Konfrontation von Evangelium und Existenz ermöglichen und gestalten. Orte von Kirche sind somit lebendige Ausdrucksformen eines gemeinsamen Priestertums.
Dabei gibt es unterschiedliche Rechtsträger der Orte von Kirche, die im Pastoralen Raum wirken. Grundsätzlich gilt dabei, dass Orte von Kirche von ihrem jeweiligen Rechtsträger mit finanziellen Mitteln ausgestattet und personell verwaltet werden.
- Da die meisten Orte von Kirche, die im Territorium eines Pastoralen Raums liegen und sich diesem Pastoralen Raum zugehörig fühlen, unmittelbar aus den Lebensvollzügen dieses Pastoralen Raumes entstehen, ist die Kirchengemeinde bzw. der Kirchengemeindeverband als Rechtsträger des Pastoralen Raums selbst zu verstehen.
- Daneben gibt es Orte von Kirche, die geographisch betrachtet zwar im Territorium eines Pastoralen Raums liegen, aber einen anderen Rechtsträger haben. Wir unterscheiden hier zwischen dem Bistum Aachen als Rechtsträger (z. B. Bischöfliche Schulen, Hochschulseelsorge, u. a.) und weiteren Rechtsträgern (z. B. dem Domkapitel für den Dom, den Orden, dem Caritasverband mit seinen Einrichtungen, Jugend- und Erwachsenenverbänden, Trägerwerken von Kindertagesstätten und offenen Jugendeinrichtungen oder Sozialträgern).
4. Gegenseitige Vergewisserung im Pastoralen Raum
Orte von Kirche verstehen sich als Keimzellen christlichen Lebens, die nicht isoliert zu betrachten sind, sondern in ihrem Zusammenspiel das kirchliche Leben von Pastoralen Räumen darstellen. Eine wesentliche Aufgabe des Pastoralen Raums besteht darin, die unterschiedlichen Orte von Kirche in ihrer Eigenständigkeit zu ermöglichen, zu fördern und miteinander zu vernetzen. Dazu bedarf es einer gegenseitigen Vergewisserung der Orte untereinander und einer Verhältnisbestimmung zwischen den einzelnen Orten von Kirche und dem Pastoralen Raum. Das Verfahren soll verbindlich klären, was es für beide Seiten bedeutet, wenn sich ein Ort von Kirche als zugehörig zum Pastoralen Raum versteht.
Die formal abgesicherte Bestätigung oder Vergewisserung im Pastoralen Raum hat für die jeweilige Gruppe oder Initiative den Mehrwert, als Ort von Kirche sichtbar und wahrgenommen zu werden, sich mit anderen Orten zu vernetzen und ggf. Ressourcen im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten des jeweiligen Pastoralen Raums für das eigene Engagement zu erhalten. Hierzu bedarf es im Sinne einer lebendigen Pastoral einer engen Abstimmung zwischen der Leitung des Pastoralen Raums und dem zuständigen Kirchenvorstand bzw. der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbands.
Die angezielte Vergewisserung ist ein wechselseitiger und gegenseitig einladend-werbender Prozess. Ein Ort von Kirche versteht sich als Teil einer größeren Einheit und erkennt ausdrücklich seine aktive Teilnahme am Kirchsein im Pastoralen Raum an. Für den Pastoralen Raum seinerseits bestätigt die Leitung unter Einbindung des Rats des Pastoralen Raums, dass der Ort von Kirche bestimmte Kriterien (s.o.) erfüllt.
Für die Durchführung dieses niedrigschwelligen Verfahrens benennen Orte von Kirche Verantwortliche aus ihren Reihen als Ansprechpersonen. Dazu von der Leitung des Pastoralen Raums beauftragte Personen signalisieren in einem einladend-werbenden Gespräch mit den Ansprechpersonen Interesse an deren Aktivitäten und informieren über die für die gegenseitige Vergewisserung notwendigen Bedingungen.
Die an einer solchen Vergewisserung interessierten Orte von Kirche formulieren in einem schriftlichen Antrag formlos oder in einem protokollierten Gespräch
- ihr Profil, also die Art und Weise, wie sie gelebtes Christsein und damit ihren Beitrag zum lebendigen Kirchesein des Pastoralen Raums verstehen und erklären,
- falls bekannt, ihren Ressourcenbedarf sowie
- ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der jährlichen Vollversammlung als Ort der Vernetzung mit den anderen Orten von Kirche im Pastoralen Raum.
Im Konfliktfall kann subsidiär die nächste pastorale Strukturebene um Vermittlung angerufen werden.
Wenn eine formale Absicherung als Ort von Kirche von beiden Seiten gewünscht wird, erfolgt die Bestätigung durch die Leitung des Pastoralen Raums in Abstimmung mit dem Rat des Pastoralen Raums.
Eine gegenseitige Vergewisserung ist ausdrücklich auch für die Orte von Kirche im Pastoralen Raum erwünscht und sinnvoll, die einen anderen Rechtsträger haben als die Kirchengemeinde / den Kirchengemeindeverband des Pastoralen Raums, wie z. B. verbandliche Gruppen, Einrichtungen der Caritas oder von Orden, Schulen oder nicht-kirchliche Orte, an denen Seelsorger eingesetzt sind (Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, etc.). Auch diese Orte von Kirche können bei Bedarf im Rahmen der Möglichkeiten pastorale Begleitung und personelle, räumliche oder auch finanzielle Unterstützung zur Erfüllung ihrer seelsorglichen Aufgaben geltend machen.
Anhand der festgelegten Kriterien überprüft die Leitung des Pastoralen Raums einmal pro Wahlperiode des Rates des Pastoralen Raums die Orte von Kirche auf die vorliegenden Kriterien hin mit dem Ziel der Weiterentwicklung, des Fortbestandes oder der Verabschiedung.
#5. Die Vollversammlung der Orte von Kirche
Die Orte, die sich ihrer Verortung im Pastoralen Raum auf diese Weise vergewissert haben, entsenden je eine Vertretung in die Vollversammlung der Orte von Kirche im Pastoralen Raum, die in der Regel einmal jährlich tagt.
Die vorliegende Rahmenordnung tritt zum 1. August 2024 in Kraft und wird drei Jahre nach ihrer Inkraftsetzung überprüft und ggf. angepasst.
Aachen, 8. Juli 2024 L. S. | + Dr. Helmut Dieser Bischof von Aachen |
Nr. 96Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den
katholischen Religionsunterricht
katholischen Religionsunterricht
Die Deutsche Bischofskonferenz hat heute (8. August 2024) grundlegend überarbeitete Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule/Primarstufe veröffentlicht. Die Überarbeitung orientierte sich an den praktischen Erfahrungen mit kompetenzorientierten Lehrplänen und am Stand der aktuellen fachdidaktischen Diskussion. Sie erfolgt zeitlich parallel zur Überarbeitung der Bildungsstandards für andere Fächer durch die Kultusministerkonferenz.
Die neuen Kirchlichen Richtlinien skizzieren den Beitrag des katholischen Religionsunterrichts zur schulischen Bildung, erläutern die Rolle von Bildungsstandards im katholischen Religionsunterricht, stellen ein Modell prozessbezogener Kompetenzen und inhaltlicher Bereiche vor und formulieren auf dieser Grundlage Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufe 4. Die Kirchlichen Richtlinien bilden eine normative Orientierung für die Entwicklung von Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in den Curricula, Lehr-, Bildungs- oder Kernlehrplänen der Länder. Sie wenden sich daher vor allem an diejenigen, die für die Entwicklung von Bildungsstandards und Lehrplänen in den Ländern verantwortlich sind, sodann an die Schulabteilungen in den bischöflichen Ordinariaten, an alle, die in der Aus- und Fortbildung der Religionslehrkräfte tätig sind, an die Religionslehrkräfte und an die interessierte Öffentlichkeit.
„Mit den neuen Kirchlichen Richtlinien wollen wir bekräftigen, dass der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist“, schreibt Bischof Heinrich Timmerevers (Dresden-Meißen), Vorsitzender der Kommission für Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz, im Vorwort. „Als ordentliches Lehrfach wird der Religionsunterricht denselben didaktisch-methodischen Qualitätskriterien gerecht wie die anderen Unterrichtsfächer.“
Hinweis:
Das Dokument Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule/Primarstufe (Die deutschen Bischöfe Nr. 114) kann unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen als Broschüre bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Bekanntmachungen des Generalvikariates
Nr. 97Hinweise zur Durchführung der Missio-Aktion 2024 (Missio Aachen)
Unter dem Motto „Meine Hoffnung, sie gilt dir!“ (Ps 39,8) rufen die deutschen Bischöfe im Monat der Weltmission zur Solidarität mit Frauen auf den pazifischen Inseln auf. In vielen Staaten dieser Region prägen sie das Zusammenleben in Familie, Kirche und Gesellschaft. Doch gleichberechtigt mit Männern sind sie in ihren Gemeinschaften oft nicht. Zudem wird ihr ohnehin schon schwieriger Alltag durch die Auswirkungen des Klimawandels belastet. Das Motto der diesjährigen Missio-Aktion stammt aus dem Psalm 39 und bringt die dennoch hoffnungsvolle Grundhaltung vieler dieser Frauen zum Ausdruck.
Das Aktionsplakat zeigt Helen Hakena, Präsidentin der Catholic Women’s Association in Bougainville (Papua-Neuguinea). Sie ist eine der Missio-Projektpartnerinnen und -partner, die im Oktober in den deutschen Diözesen zu Gast sein werden. Das Plakat zeigt sie unweit ihres Hauses in Bougainville. Dort, wo sie im Wasser steht, stand früher das Haus ihres Sohnes, bevor der ansteigende Meeresspiegel es unbewohnbar machte.
Im Aktionsheft mit liturgischen Bausteinen finden Sie Informationen über die Situation der Christinnen und Christen in Papua-Neuguinea, Vanuatu und Solomon Islands sowie Anregungen zur Gestaltung von Gottesdiensten und Aktionsideen für unterschiedliche Anlässe. Bringen Sie im Monat der Weltmission Menschen mit einer Einladung zum Solidaritätsessen „Die Welt an einem Tisch“ zusammen. Materialien und Hilfestellung bei der Planung bietet das kostenfreie Gemeindepaket.
Eröffnet wird die bundesweite Aktion zum Weltmissionsmonat Oktober am Wochenende vom 4. bis 6. Oktober mit verschiedenen Veranstaltungen im Erzbistum Hamburg. Mittelpunkt ist das feierliche Pontifikalamt mit Erzbischof Dr. Stefan Heße und Gästen von den pazifischen Inseln. Über alle Veranstaltungen informiert die Website www.missio-hilft.de.
Am 20. Oktober soll in allen katholischen Gottesdiensten der Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag verlesen werden.
Am Sonntag der Weltmission, dem 27. Oktober, findet in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) die Missio-Kollekte statt. Die Spenden, die am Sonntag der Weltmission in Deutschland gesammelt werden, kommen der kirchlichen Arbeit in Afrika, Asien und Ozeanien zugute. Sie ermöglichen konkrete Hilfe vor Ort.
Das jeweilige Generalvikariat/Ordinariat überweist die Spenden, einschließlich der später eingegangenen, an Missio Aachen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Bischöfe soll die Kollekte zeitnah und ohne jeden Abzug von den Gemeinden über die Bistumskassen an das Hilfswerk weitergeleitet werden. Eine pfarreiinterne Verwendung der Kollektengelder, zum Beispiel für Partnerschaftsprojekte, ist nicht zulässig. Sobald das Ergebnis der Kollekte vorliegt, sollte es der Gemeinde mit einem herzlichen Dank bekannt gegeben werden.
Bitte unterstützen Sie die Solidaritätsaktion im Monat der Weltmission, indem Sie
- das Aktionsplakat gut sichtbar in Ihrer Gemeinde aushängen, zum Beispiel im Schaukasten oder am Schriftenstand.
- die Spendentüten und Gebetskarten in der Kirche auslegen, dem Pfarrbrief beilegen oder direkt an die Haushalte verteilen.
- Veranstaltungen im Monat der Weltmission durchführen.
Weitere Informationen und Materialien finden Sie auf www.missio-hilft.de/wms. Hier können ab Mitte August alle Materialien heruntergeladen werden. Ebenfalls im August wird das Aktionsheft an alle Pfarrgemeinden verschickt. Anfang September folgt der Versand der abonnierten Materialien.
Über bestellungen@missio-hilft.de, F. (02 41) 75 07 35 0 oder Fax: (02 41) 75 0733 6 können Sie die Materialien zum Weltmissionssonntag direkt bestellen.
Über bestellungen@missio-hilft.de, F. (02 41) 75 07 35 0 oder Fax: (02 41) 75 0733 6 können Sie die Materialien zum Weltmissionssonntag direkt bestellen.
Fragen zum Monat der Weltmission beantwortet gerne die Abteilung Inland: F. (02 41) 75 07 20 5 oder post@missio-hilft.de.
Nr. 98Partnerschaftswoche Aachen-Kolumbien 2024
Die Partnerschaftswoche Aachen-Kolumbien findet in diesem Jahr vom 15. bis 22. September statt. Sie steht unter dem Motto „Agentes de pastoral – Im Auftrag des Herrn unterwegs für mehr Miteinander“. Agentes [sprich: achentes] de pastoral – so heißen in Kolumbien Menschen, die sich in vielen Formen kirchlich einsetzen – miteinander und füreinander, mal ehren-, mal hauptamtlich. Das Engagement reicht von Friedens- und Versöhnungsinitiativen über Jugendarbeit, Nothilfe, Gesundheitsdienste, Umweltaktionen, Kreativ- und Bildungsangebote bis zur Mitarbeit in Verkündigung und Liturgie. In der Partnerschaftswoche 2024 sollen Menschen sichtbar werden, die sich in Kolumbien und im Bistum Aachen in diesem Sinne engagieren: Agentes, die mit ihrem Einsatz zeigen, dass dort, wo sich Menschen für mehr Miteinander zusammentun, Kirche im Geist Jesu wachsen kann. In Kolumbien sind das Millionen von Menschen, im Bistum Aachen mehrere Zehntausende. Einige von ihnen sollen beispielhaft zu Wort kommen.
Die Bausteine zur Gestaltung der Partnerschaftswoche stellen zwölf Menschen vor, die sich in Kolumbien und im Bistum Aachen in unterschiedlichen Bereichen für mehr Miteinander einsetzen. Als Ergänzung zu diesen zwölf Kurzvorstellungen gibt es eine Collage mit den Gesichtern der jeweils sechs Engagierten aus Kolumbien und dem Bistum Aachen. Für Gottesdienste gibt es außerdem Lied- und Lesungsvorschläge und thematisch passende Fürbitten. Alle Materialien sind zugänglich auf der Homepage für die Kolumbienpartnerschaft www.kolumbienpartnerschaft.de unter dem Menüpunkt „Downloads“.
Kirchliche Nachrichten
Nr. 99Personalchronik
Unser Bischof Helmut hat entpflichtet am:
4. Juli 2024 | Regionalvikar Jan Nienkerke von seinen Aufgaben als Pfarradministrator der Pfarreien St. Bartholomäus, Niederkrüchten, St. Martin, Niederkrüchten-Oberkrüchten und St. Laurentius, Niederkrüchten-Elmpt, alle in der Gemeinschaft der Gemeinden Brüggen/Niederkrüchten, mit Wirkung zum 30. Juni 2024 und von seinen Aufgaben als Pfarrer der Pfarrei St. Cornelius und Peter, Viersen-Dülken, als Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden Viersen-Dülken sowie als Regionalvikar der Region Kempen-Viersen, mit Wirkung zum 15. August 2024; |
10. Juli 2024 | Kaplan Djako Alain Rodrigue Bazou von seinen Aufgaben als Mitarbeiter in der Seelsorge in der Gemeinschaft der Gemeinden Wassenberg, mit Wirkung zum 14. August 2024; |
10. Juli 2024 | Pfarrer Johannes Quadflieg, unbeschadet seiner weiteren Aufgaben, von seinen Aufgaben als Pfarradministrator der Pfarrei St. Matthias, Schwalmtal, Gemeinschaft der Gemeinden Schwalmtal, mit Wirkung zum 30. Juni 2024; |
10. Juli 2024 | P. Damian Ugwuanyi SMMM von seinen Aufgaben als priesterlicher Mitarbeiter in der Gemeinschaft der Gemeinden Brüggen/Niederkrüchten, mit Wirkung zum 30. Juni 2024; |
11. Juli 2024 | Pfarrer Lic. iur. can. Jan Nienkerke von seinen Aufgaben als Vizeoffizial und Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat in Aachen, mit Wirkung vom 17. August 2024. |
Unser Bischof Helmut hat ernannt am:
10. Juli 2024 | Kaplan Djako Alain Rodrigue Bazou zum priesterlichen Mitarbeiter der Pfarreien St. Mariä Himmelfahrt, Geilenkirchen, St. Mariä Namen, Geilenkirchen-Gillrath, St. Kornelius, Geilenkirchen-Grotenrath, St. Johannes Evangelist, Geilenkirchen-Prummern, Heilig Kreuz, Geilenkirchen-Süggerath, St. Willibrord, Geilenkirchen-Teveren, St. Anna, Geilenkirchen-Tripsrath, alle in der Gemeinschaft der Gemeinden Geilenkirchen, mit Wirkung vom 15. August 2024, befristet bis zum 30. April 2025; |
10. Juli 2024 | P. Damian Ugwuanyi SMMM zum Pfarradministrator der Pfarreien St. Nikolaus, Brüggen, St. Peter, Brüggen-Born, St. Mariä Himmelfahrt, Brüggen-Bracht, St. Bartholomäus, Niederkrüchten, St. Martin, Niederkrüchten-Oberkrüchten und St. Laurentius, Niederkrüchten-Elmpt, alle in der Gemeinschaft der Gemeinden Brüggen/Niederkrüchten, und zum Pfarradministrator der Pfarrei St. Matthias, Schwalmtal, Gemeinschaft der Gemeinden Schwalmtal, mit Wirkung vom 1. Juli 2024, befristet bis zum 30. Juni 2025; |
11. Juli 2024 | Pfarrer Lic. iur. can. Alexius Puls zum Vizeoffizial am Bischöflichen Offizialat, mit Wirkung vom 17. August 2025, befristet bis zum 1. Oktober 2025. |
Unser Bischof Helmut hat verlängert am:
10. Juli 2024 | Pfarrer Luis Carlos Hinojosa Moreno seinen Auftrag als priesterlicher Mitarbeiter in der Gemeinschaft der Gemeinden Krefeld-Nordwest, befristet bis zum 31. Januar 2025; |
10. Juli 2024 | P. Jan Koczy SVD seinen Auftrag als priesterlicher Mitarbeiter in den Pfarreien St. Lambertus und Barbara, Hückelhoven, St. Brigida, Hückelhoven-Baal, St. Gereon, Hückelhoven-Brachelen, St. Dionysius, Hückelhoven-Doveren, St. Leonhard, Hückelhoven-Hilfarth, St. Stephan, Hückelhoven-Kleingladbach, St. Johann B., Hückelhoven-Ratheim, Herz Jesu, Hückelhoven-Rurich, und St. Bonifatius, Hückelhoven-Schaufenberg, alle in der Gemeinschaft der Gemeinden Hückelhoven, befristet bis zum 30. September 2026. |
Unser Bischof Helmut hat am:
8. August 2024 | Herrn Antonio Jorge Monteiro da Costa und Herrn Raphael Schlecht den Auftrag zu Pastoralreferenten und Herrn Denis Birke den Auftrag zum Gemeindereferenten und Frau Johanna Benger und Frau Katrin Starck den Auftrag zu Gemeindereferentinnen im Bistum Aachen erteilt. |
Es wurden eingesetzt zum:
8. August 2024 | Gemeindereferentin Johanna Benger als Gemeindereferentin in der Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Kornelimünster/Roetgen; |
8. August 2024 | Gemeindereferent Denis Birke als Gemeindereferent in der Psychiatrieseelsorge der LVR-Klinik in Mönchengladbach-Rheydt und als Gemeindereferent in der Gemeinschaft der Gemeinden Mönchengladbach-Rheydt-Mitte; |
8. August 2024 | Pastoralreferent Antonio Jorge Monteiro da Costa als Pastoralreferent in der regionalen Jugendseelsorge der Region Mönchengladbach und als Pastoralreferent in der Gemeinschaft der Gemeinden Mönchengladbach-Ost; |
8. August 2024 | Pastoralreferent Raphael Schlecht als Pastoralreferent in der Gemeinschaft der Gemeinden Heilig Geist, Jülich; |
8. August 2024 | Gemeindereferentin Katrin Starck als Gemeindereferentin in der Gemeinschaft der Gemeinden Heinsberg-Oberbruch und in der Gemeinschaft der Gemeinden Heinsberg/Waldfeucht; |
1. September 2024 | Gemeindereferentin Gerlinde Lohmann, unbeschadet ihres Einsatzes als Gemeindereferentin in der Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Nordwest, als Gemeindereferentin in den Gemeinschaften der Gemeinden Eschweiler-Mitte, Eschweiler-Süd und Eschweiler-Nord, mit Wirkung vom 1. September 2024. |
Es wurden versetzt zum:
1. September 2024 | Pastoralreferentin Tetyana Lutsyk, bisher tätig als Pastoralreferentin in der Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Nordwest, in die diözesane Seelsorge mit Geflüchteten und in die diözesane Seelsorge für Sinti und Roma im Bistum Aachen, Abt. 1.2 Diakonische Pastoral; |
1. September 2024 | Gemeindereferent Michael Schürmann, bisher tätig als Gemeindereferent in der Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Forst/Brand, als Gemeindereferent in die Gemeinschaft der Gemeinden Schwalmtal. |
Es wurde entpflichtet zum:
22. Juli 2024 | Pfarrer Michael Marx von seinem Amt als Pfarrvikar in den Pfarreien der Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Kornelimünster/Roetgen, mit Wirkung vom 22. Juli 2024. |
In die Ewigkeit wurden abberufen am:
16. Juli 2024 | Pfarrer i. R. Erich Evertz, Pfarrer Evertz wohnte zuletzt im Wohn- und Pflegezentrum in Mönchengladbach-Hehn; |
23. Juli 2024 | Pfarrer i. R. Werner Schnabel, Pfarrer Schnabel wohnte zuletzt in der Pfarrei St. Peter in Düren-Merken. |
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