Bistum Aachen
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Ausführungsbestimmung für die Zulassung der digitalen Form für Anträge auf kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände der Diözese Aachen nach § 3 S. 2 des Gesetz über Genehmigungsvorbehalte zu Rechtsgeschäften der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände des Bistums Aachen (GenVorbG)

Vom 15. Januar 2026

(KA 2026, Nr. 127)

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Eingaben zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung sollen in allen genehmigungspflichtigen Sachverhalten grundsätzlich in digitaler Form gestellt werden. Der betreffende Beschluss des Kirchenvorstands oder der Verbandsvertretung/des Verbandsvorstands ist in Form eines Scans des beglaubigten Auszuges aus dem Sitzungsbuch mit etwaigen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Soweit für die Genehmigung des daraus folgenden Rechtsgeschäfts eine besondere Form vorgeschrieben ist, sind die Unterlagen so einzureichen, dass das Bischöfliche Generalvikariat die Genehmigung dieser Rechtsgeschäfte formgerecht vornehmen kann.
Diese Ausführungsbestimmung tritt zum 1. Februar 2026 in Kraft.

wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER