Bistum Aachen
.
Grafik

Verlautbarungen der deutschen Bischöfe

Nr. 183Aufruf der deutschen Bischöfe zur Pfingstaktion Renovabis 2026

#
Liebe Schwestern und Brüder,
viele Länder in Mittel-, Ost- und Südosteuropa stehen vor großen Herausforderungen: Politische Polarisierung, wirtschaftliche Unsicherheit, soziale Spannungen sowie die Erfahrungen von Gewalt, Krieg und Flucht belasten den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor diesem Hintergrund stellt Renovabis die diesjährige Pfingstaktion unter das Leitwort „zusammen_wachsen. damit Europa menschlich bleibt“.
Die Kirchen im Osten Europas sind in diesem Sinne engagiert. Durch soziale Hilfen, Bildungsangebote, Versöhnungsinitiativen und die Förderung des interreligiösen Dialogs bauen sie Brücken über Gräben und Grenzen hinweg.
Pfingsten erinnert uns daran, dass der Heilige Geist Menschen zusammenführt. Seine Gaben, um die wir heute besonders bitten, stiften Gemeinschaft. Die Welt braucht diesen Geist der Solidarität und der Verbundenheit dringend. So bitten wir Sie herzlich: Unterstützen Sie die wichtige Arbeit von Renovabis durch Ihre großzügige Spende und Ihr Gebet.

Kollektenankündigung am Pfingstsonntag, dem 24. Mai 2026
Die heutige Kollekte ist für die Arbeit von Renovabis bestimmt. Dessen Projektpartner fördern durch soziale Hilfen, vielfältige Bildungsangebote sowie Dialog- und Versöhnungsinitiativen den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Für das Bistum Aachen
+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen
Der Aufruf und die Kollektenankündigung sollen in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Es wird empfohlen, den Aufruf am 17. Mai 2026 in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) zu verlesen. In jedem Fall ist dafür Sorge zu tragen, dass er den Gemeinden in geeigneter Weise bekannt gemacht wird (Pfarrbrief, Homepage, Aushang usw.). Die Verlesung der Kollektenankündigung am Tag der Kollekte selbst (z. B. nach den Fürbitten) ist obligatorisch. Die Kollekte am Pfingstsonntag, dem 24. Mai 2026 (auch am Vorabend), ist ausschließlich für Renovabis bestimmt.

Bischöfliche Verlautbarungen

Nr. 184Bischöfliche Beauftragung für die Stelle
„Prävention – Intervention – Ansprechpersonen“ (PIA) sowie für alle
koordinierenden Aufgaben im Bereich der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
im Bistum Aachen vom 18. Dezember 2025

#
Frau Resi Conrads-Mathar ist mit Wirkung zum 1. Januar 2026 als Bischöfliche Beauftragte für die Stelle „Prävention - Intervention - Ansprechpersonen“ (PIA) sowie für alle koordinierenden Aufgaben im Bereich der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Aachen ernannt worden.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben delegiere ich an Frau Resi Conrads-Mathar meine ordentliche ausführende Leitungsgewalt (potestas executiva ordinaria) für alle zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Sachverhalte gem. c.129 § 2 i. V. m. c. 137 § 1 CIC, soweit hierfür nicht die Hl. Weihe erforderlich ist. In den Fällen, in denen die Priesterweihe notwendige Voraussetzung ist, nimmt der Generalvikar kraft eigener Gewalt die Aufgaben in diesem Bereich wahr; in Fällen, die grundsätzliche Bedeutung haben, erfolgt vor einem Tätigwerden durch Frau Conrads-Mathar eine Abstimmung mit dem Diözesanbischof.
In der Wahrnehmung dieser Aufgabe ist Frau Conrads-Mathar dem Diözesanbischof direkt unterstellt.
Diese Beauftragung gilt zunächst für 5 Jahre, kann vom Diözesanbischof aber jederzeit frei widerrufen werden. Sie endet auch mit dem Ausscheiden aus dem Dienst des Bistums Aachen bzw. der Versetzung in den Ruhestand.
Aachen, 18. Dezember 2025

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 185Besetzung des Kirchlichen Arbeitsgerichts 1. Instanz für die Diözese Aachen

#
Beisitzende/r Richter/-innen aus den Kreisen der Mitarbeitenden
Die Besetzung des Kirchlichen Arbeitsgerichts 1. Instanz für die Diözese Aachen (KA 2025, Nr. 277) ändert sich wie folgt:
  1. Die Amtszeit von Herrn Dr. Georg Souvignier endet zum 10. Februar 2026 aufgrund seiner Berufung zum beisitzenden Richter beim Kirchlichen Arbeitsgerichtshof zum 11. Februar 2026 (§ 18 Abs. 5 S. 1 KAGO).
  2. Auf Vorschlag des Vorstandes der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretung in der Diözese Aachen hat der Bischof von Aachen gem. § 20 Abs. 1 der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) in Verbindung mit § 4 des Dekrets über die Errichtung des Kirchlichen Arbeitsgerichts 1. Instanz für die Diözese Aachen am 11. Februar 2026
    Herrn Ralf Haimerl, Krankenhaus Maria-Hilf,
    aus den Kreisen der Mitarbeitenden zum beisitzenden Richter am Kirchlichen Arbeitsgericht 1. Instanz für die Diözese Aachen mit Wirkung zum 11. Februar 2026 für die Dauer der noch laufenden Amtszeit bis zum 30. November 2030 ernannt.
Aachen, 26. März 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 186Beschluss der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen vom 25. März 2026
– Änderung der KAVO –

#
Die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts für die (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn (Regional-KODA NW) hat am 25. März 2026 beschlossen:
I)
Die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn vom 15. Dezember 1971 (KA 1971, Nr. 347), zuletzt geändert am 20. Dezember 2025 (KA 2026, Nr. 118), wird wie folgt geändert:
  1. § 1 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:
    „(6) Für die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse (Volontariat) der PubliKath GmbH, Bonn, gelten die Sonderregelungen der Anlage 30.“
  2. § 24 wird wie folgt geändert:
    1. Die Fußnote zu Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
      „Ein Berufspraktikum nach der Ordnung für Praktikumsverhältnisse gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung. Eine Ausbildung nach der PiA-Ordnung wird bezüglich des Umfangs des Erwerbs einschlägiger Berufserfahrung dem Berufspraktikum im Erziehungsdienst gleichgestellt. In beiden Fällen gilt einschlägige Berufserfahrung in einem Umgang von einem Jahr als erworben.“
    2. Absatz 5 wird aufgehoben.
  3. In Anlage 2, Besonderer Teil B, Abschnitt V. Sozial- und Erziehungsdienst, wird an Satz 6 der Fußnote zur Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 3 ein Satz 7 mit folgendem Wortlaut angefügt:
    „Die Zulage erhöht sich ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %.“
  4. § 14 der Anlage 15 wird wie folgt neu gefasst:
    „§ 14 Auslandsdienstreisen
    (1) Auslandsdienstreisen sind Dienstreisen zwischen Inland und Ausland sowie im Ausland. Es gelten die Vorschriften für Inlandsdienstreisen, soweit in diesem Paragraphen nichts Abweichendes bestimmt ist.
    (2) Auslandsdienstreisen bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Anordnung oder Genehmigung des Dienstgebers.
    (3) Bei Auslandsdienstreisen, die mit dem Flugzeug durchgeführt werden und deren reine Flugzeit mindestens fünf Stunden beträgt, können abweichend von § 4 Abs. 2 die Kosten einer höheren Beförderungsklasse erstattet werden. Für besondere dienstliche und persönliche Ausnahmefälle kann der Dienstgeber auch bei einer Flugzeit von weniger als fünf Stunden eine entsprechende Regelung treffen.
    (4) Bei Auslandsdienstreisen werden abweichend von § 6 Abs. 1 Auslandstagegelder in der Höhe gezahlt, wie sie sich gemäß § 14 Abs. 4 des LRKG in der jeweils geltenden Fassung ergibt.
    (5) Bei Auslandsdienstreisen werden abweichend von § 7 Abs. 1 Auslandsübernachtungsgelder in der Höhe gezahlt, wie sie sich gemäß § 14 Abs. 5 des LRKG in der jeweils geltenden Fassung ergibt.
    (6) Abweichend von § 9 Satz 1 beträgt die Ermäßigung des Tagegeldes bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort im Ausland lediglich 10 Prozent. Der Dienstgeber kann von der Ermäßigung des Tagegeldes in begründeten Ausnahmefällen absehen.
    (7) Werden Dienstreisende wegen einer Erkrankung in ein ausländisches Krankenhaus aufgenommen, erhalten sie zusätzlich zu der Kostenerstattung nach § 12 Satz 2 für jeden vollen Kalendertag des Krankenhausaufenthaltes 10 Prozent des bisherigen Auslandstagegeldes.“
  5. In § 1 der Anlage 29 wird der Absatz 4 unter Beibehaltung der Zählung aufgehoben.
  6. Die Anlage 30 wird wie folgt geändert:
    1. Die Überschrift zur Anlage 30 wird wie folgt neu gefasst:
      „Sonderregelungen für die PubliKath GmbH“
    2. In der Präambel wird Satz 1 wie folgt neu gefasst:
      „Die Regelungen dieser Anlage sind ausgerichtet auf die besonderen Erfordernisse der Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse (Volontariat) der PubliKath GmbH, Bonn.“
    3. § 1 wird wie folgt neu gefasst:
      „§ 1 Geltungsbereich
      Diese Sonderregelungen gelten für die Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse (Volontariat) der PubliKath GmbH, Bonn.“
II)
Die Änderungen unter Ziffer I) 1., 4. und 6. treten am 1. April 2026 in Kraft. Die Änderungen unter Ziffer I) 2. und 5. treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in Kraft. Die Änderung unter Ziffer I) 3. tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Die vorstehenden Änderungen setze ich für das Bistum Aachen in Kraft.
Aachen, 15. April 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 187Beschluss der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen vom 25. März 2026
– Änderung der Ordnung für Praktikumsverhältnisse –

#
Die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts für die (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn (Regional-KODA NW) hat am 25. März 2026 beschlossen:
I)
Die Ordnung für Praktikumsverhältnisse für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn vom 30. März 1992 (KA 1992, Nr. 55), zuletzt geändert am 20. Dezember 2025 (KA 2026, Nr. 119), wird wie folgt geändert:
  1. § 1 Absatz 1 Spiegelstrich 3 wird wie folgt neu gefasst:
    „- der Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin/Heilpädagogin/Kindheitspädagogin während der praktischen Tätigkeit, die nach Abschluss des (Fach-)Hochschulstudiums der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin/Heilpädagogin/Kindheitspädagogin vorauszugehen hat,“
  2. In § 10 Absatz 1 Spiegelstrich 2 werden hinter dem Wort „Heilpädagoginnen“ ein Komma und das Wort „Kindheitspädagoginnen“ angefügt.
II)
Die Änderungen unter Ziffer I) treten am 1. August 2026 in Kraft.
Die vorstehenden Änderungen setze ich für das Bistum Aachen in Kraft.
Aachen, 15. April 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 188Beschluss der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen vom 25. März 2026
– Änderung der Ordnung für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen –

#
Die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts für die (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn (Regional-KODA NW) hat am 25. März 2026 beschlossen:
I)
Die Ordnung für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn vom 17. Dezember 2024 (KA 2025, Nr. 22), wird wie folgt geändert:
  1. § 10 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
      „Die Studierenden erhalten für die Dauer des Praxisvertragsverhältnisses ein monatliches Entgelt in Höhe von
      -
      ab 1. Januar 2026
      1.625 Euro
      -
      ab 1. Mai 2026
      1.700 Euro.“
    2. Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
      „Abweichend von Absatz 1 beträgt für Studierende, die das Praxisverhältnis in Tageseinrichtungen für Kinder absolvieren, die Höhe des monatlichen Entgelts
      ab 1. Januar 2026
      ab 1. Mai 2026
      -
      im 1. Jahr
      1.345 Euro
      1.415 Euro,
      -
      im 2. Jahr
      1.395 Euro
      1.465 Euro,
      -
      im 3. Jahr
      1.490 Euro
      1.560 Euro.“
  2. § 24 wird wie folgt geändert:
    1. Die Wörter „§ 6 Allgemeine Pflichten“ werden durch die Wörter „§ 6 Dienstliche Anordnungen“ ersetzt.
    2. Die Wörter „- § 40a Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsausfall in besonderen Fällen,“ werden gestrichen.
II)
Die Änderungen unter Ziffer I) 1. treten mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft. Die Änderungen unter Ziffer I) 2. treten mit Wirkung vom 1. Juni 2025 in Kraft.
Die vorstehenden Änderungen setze ich für das Bistum Aachen in Kraft.
Aachen, 15. April 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Bekanntmachungen des Generalvikariates

Nr. 189Wahl des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates

#
Der Wahlausschuss für die Wahl des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates im Jahr 2026 hat innerhalb des im Folgenden veröffentlichten Rahmenterminplans als Endtermin für die Meldung der Wahlergebnisse den 23. Oktober 2026 festgesetzt.
Es wird den Kirchenvorständen empfohlen, frühzeitig Wahlpersonen und Ersatzwahlpersonen zu wählen sowie Kandidatenvorschläge für die Wahl zu machen und diese spätestens bis zum 4. September 2026 dem jeweiligen Regionalwahlausschuss zu melden. Näheres obliegt den Regionalwahlausschüssen, die sich an die Kirchenvorstände ihrer Region wenden werden.
Für Rückfragen stehen die Mitglieder des Wahlausschusses zur Verfügung,
vgl. https://comap2.bistum-aachen.de/Themen/Kirchenvorstandsarbeit/Wahl-Kirchensteuer-und-Wirtschaftsrat/

Nr. 190Rahmenterminplan für die Wahlen zum Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat 2026

#
Wann?
Was?
Durch wen?
Bis 1. Juni 2026
Berufung Regionalwahlausschüsse
gem. § 8 Wahlordnung
Regionalvikare
Bis 4. September 2026
Benennung der Wahlpersonen und Vorschlag von Kandidaten und Meldung dieser Personen nebst Bestätigung durch Kandidaten an Regionalwahlausschuss 6 Wochen vor der Wahl gem. § 9 Abs. 3
Kirchenvorstände
und
Regionalpastoralräte
Bis 2. Oktober 2026
Einladung der Wahlpersonen zur Wahlversammlung (mit Kandidatenvorschlägen)
gem. § 10 Abs. 2 WahlO
14 Tage Einladungsfrist
Regionalwahlausschuss
12. Oktober bis 16. Oktober 2026
  • Wahlversammlungen zur Wahl der regionalen Kirchensteuer- und Wirtschaftsratsmitglieder und der Ersatzmitglieder bis spätestens 16. Oktober 2026
  • ggf. schriftliche Aufforderung an Gewählte, ihre Wahlannahme ggü. dem Regionalwahlausschuss innerhalb einer Woche nach Versand der Aufforderung zu erklären (bis zum 23. Oktober 2026) gem. § 14 WahlO
Wahlpersonen/
Regionalwahlausschüsse
Regionalwahlausschüsse
Bis spätestens
23. Oktober 2026
Zusendung des Wahlprotokolls an den Diözesanen Wahlausschuss gem. § 13 WahlO
Regionalwahlausschüsse
Bis spätestens
30. Oktober 2026
Zusendung ggf. schriftlich abgegebener Annahmeerklärungen gem. § 14 WahlO an Diözesanwahlausschuss
Regionalwahlausschüsse
Bis 6. November 2026
Feststellung Wahlergebnis
Vorsitzender
Diözesanwahlausschuss

Nr. 191Jahrestag der Bischofsweihe unseres Bischofs Dr. Helmut Dieser

#
Am Sonntag, 14. Juni 2026 feiert unser Bischof um 10 Uhr im Hohen Dom zu Aachen ein Pontifikalamt aus Anlass des Jahrestages seiner Bischofsweihe (5. Juni 2011).
Priester, Diakone und Gläubige unseres Bistums sind hierzu herzlich eingeladen.

Nr. 192Hinweise zur Durchführung der Renovabis-Pfingstaktion 2026

#
Das Osteuropa-Hilfswerk Renovabis rückt in seiner Pfingstaktion 2026 unter dem Leitwort „zusammen_wachsen. damit Europa menschlich bleibt“ den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Fokus. Renovabis unterstützt in 29 Ländern im Osten Europas zahlreiche Projekte – nicht zuletzt mit den Mitteln der Pfingstkollekte und mit Spenden. Gefördert werden pastorale und soziale Projekte von Partnern vor Ort. Diese eröffnen den Menschen und der Kirche Perspektiven und lindern Not. Auf diese Weise wird auch der Zusammenhalt in den Gesellschaften gestärkt.
Die bundesweite Eröffnung der Pfingstaktion ist am Sonntag, 10. Mai 2026, um 10.30 Uhr mit Bischof Dr. Bertram Meier im Hohen Dom zu Augsburg (Livestream: domradio.de, Bibel-TV und EWTN). Der Abschlussgottesdienst am Sonntag, 24. Mai 2026, um 9.30 Uhr in Sankt Martin in Kaufbeuren wird als ZDF-Fernsehgottesdienst übertragen. Näheres unter: www.renovabis.de/pfingstaktion.
Von Montag, 27. April 2026, an sollen die Renovabis-Plakate ausgehängt, das Kompaktmagazin „Renovabis OST“ sowie Spendentüten in den Kirchen ausgelegt oder im Gottesdienst verteilt werden.
Die Pfingstnovene 2026 mit dem Titel „Komm Heil‘ger Geist, der uns verbindet und Leben schafft“ wurde von Abt Theodor Hausmann OSB (Abtei St. Stephan in Augsburg) verfasst. Das Neun-Tage-Gebet von Renovabis ist als Begleiter für die Tage auf das Pfingstfest gedacht. Renovabis-Bischof Dr. Heiner Koch empfiehlt sie für das Gebet und besonders als Gebetsbrücke in den Osten Europas.
Informationen und Impulse rund um das Thema der diesjährigen Pfingstaktion sind im Aktions-Themenheft und auf der Renovabis-Homepage zu finden. Gottesdienstbausteine und Predigtskizzen stehen ab Ende März bereit. Material zum Download unter: www.renovabis.de/material.
Am Wochenende vor Pfingsten, am 16./17. Mai 2026, soll in den Gemeinden der Aufruf der deutschen Bischöfe in allen Gottesdiensten verlesen werden. Ein Hinweis auf die Pfingstkollekte von Renovabis ist gewünscht. Bitte verteilen Sie die Spendentüten mit dem Hinweis, dass die Spende am Pfingstsonntag gesammelt wird, die Spende auch zum Pfarramt gebracht oder auf ein Renovabis-Spendenkonto überwiesen werden kann.
Am Pfingstsonntag, 24. Mai 2026, sowie in den Vorabendmessen am 23. Mai 2026 wird in allen katholischen Kirchen die Renovabis-Kollekte für Osteuropa gehalten. Bitte verlesen Sie dazu diese Ankündigung: „Die heutige Kollekte ist für die Arbeit von Renovabis bestimmt. Dessen Projektpartner fördern durch soziale Hilfen, vielfältige Bildungsangebote sowie Dialog- und Versöhnungsinitiativen den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!“ Renovabis bittet auch, auf Überweisungsmöglichkeiten, die Abgabe von Barspenden in Spendentüten oder besonders gekennzeichneten Umschlägen hinzuweisen.
Auf Beschluss der deutschen Bischöfe ist die Renovabis-Kollekte ohne jeden Abzug an die Bistumskasse weiterzuleiten. Diese Überweisung soll innerhalb eines Monats mit dem Vermerk „Renovabis 2026“ erfolgen. Individuelle Spenden oder Kollekten von Gruppen können direkt an Renovabis überwiesen werden: www.renovabis.de/pfingstspende oder per Bank an Renovabis e.V., LIGA Bank, DE24 7509 0300 0002 2117 77,GENODEF1M05.

Kirchliche Nachrichten

Nr. 193Personalchronik

Unser Bischof Helmut hat entpflichtet am:
24. November 2025
Pfarrer Andreas Galbierz, aufgrund der angeordneten Aufhebungen der Pfarreien, unbeschadet seiner weiteren Ämter und Dienste, von seinen Aufgaben als Pfarrer der Pfarreien St. Antonius, Niederzier-Hambach, St. Martin, Niederzier-Oberzier, St. Josef, Niederzier-Huchem-Stammeln und St. Thomas von Canterbury,Niederzier-Ellen, mit Wirkung zum 31. Dezember 2025;
6. März 2026
Kaplan René Streitenbürger, aufgrund der angeordneten Aufhebungen der Pfarreien, unbeschadet seines Auftrags als Pfarrvikar der Pfarrei St. Kornelius, Aachen-Kornelimünster, Pastoraler Raum Aachen-Kornelimünster/Roetgen, von seinen Aufgaben als Pfarrvikar der Pfarreien St. Hubertus, Roetgen, St. Antonius, Roetgen-Rott, St. Anna, Aachen-Walheim, St. Josef, Aachen-Schmithof-Sief, Christus unsere Einheit, Aachen-Lichtenbusch, St. Rochus, Aachen-Oberforstbach, St. Mariä Schmerzhafte Mutter, Aachen-Hahn und St. Brigida, Stolberg-Venwegen, mit Wirkung zum 28. Februar 2026.
Unser Bischof Helmut hat ernannt am:
15. März 2026
Gemeindereferentin Doris Keutgen zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Aachen West/Nordwest, mit Wirkung vom 1. April 2026, befristet bis zum 31. Dezember 2027;
20. März 2026
Pfarrer Roland Klugmann, unbeschadet seiner weiteren Ämter und Dienste, zum Vorsitzenden der Verbandsvertretung des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Viersen, rückwirkend zum 1. Januar 2026;
20. März 2026
Pfarrer Andreas Mauritz, unbeschadet seiner weiteren Aufgaben und Ämter, zum Leiter des Pastoralen Raums Aachen West/Nordwest, mit Wirkung vom 1. April 2026, befristet bis zum 31. März 2030;
23. März 2026
Pfarrer David Grüntjens, unbeschadet seiner weiteren Ämter und Dienste, zum Vorsitzenden der Verbandsvertretung des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Krefeld-Meerbusch, rückwirkend zum 1. Januar 2026;
26. April 2026
Monsignore Pfarrer Dr. Stefan Dückers zum Ehrendomherr am Hohen Dom zu Aachen;
26. April 2026
Pfarrer Timotheus Guido Gottfried Eller zum Domvikar am Hohen Dom zu Aachen;
26. April 2026
Generalvikar Pfarrer Jan Nienkerke zum residierenden Domkapitular am Hohen Dom zu Aachen;
26. April 2026
Domkapitular Propst Hannokarl Weishaupt zum residierenden Domkapitular am Hohen Dom zu Aachen.
Es wurde verlängert am:
15. März 2026
Gemeindereferentin Katharina Rexing, ihr Einsatz als Geistliche Verbandsleiterin bei der PSG, Diözesanverband Aachen, befristet bis zum 15. März 2028.
Aus dem Pastoralen Dienst ausgeschieden ist am:
1. Mai 2026
Pastoralreferentin Stephanie Denter, bisher tätig als Pastoralreferentin im Pastoralen Raum Krefeld-Meerbusch, nach ihrer befristeten Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus.
In die Ewigkeit wurden abberufen am:
3. März 2026
Pfarrer i. R. Hermann van Gorp, Pfarrer van Gorp wohnte in Turnhout in Belgien;
13. März 2026
Pfarrer i. R. José Luis Narvarte Olazàbal, Pfarrer Narvarte Olazàbal wohnte in der Pfarrei Maria von Magdala in Mönchengladbach;
24. März 2026
Frau Renate Reinartz, bis zu ihrem Renteneintritt im April 2000 war Frau Reinartz als Gemeindereferentin an St. Johann Baptist in Rheydt tätig.

Nr. 194Pontifikalhandlungen

Das Sakrament der Firmung spendete Bischof Dr. Helmut Dieser am 14. März 2026 in St. Johannes in Anrath 19 Firmlingen, am 15. März 2026 in St. Katharina in Willich 36 Firmlingen (davon 5 Erwachsene), am 21. März 2026 in St. Gereon in Nörvenich/Vettweiß 24 Firmlingen und am 22. März 2026 ebenfalls in St. Gereon in Nörvenich/Vettweiß 47 Firmlingen, insgesamt 126 Firmlingen.
Im Auftrag unseres Bischofs Dr. Helmut Dieser spendete Domkapitular em. Pfarrer Alexander Schweikert das Sakrament der Firmung am 14. März 2026 in St. Hubertus, Willich-Schiefbahn, insgesamt 16 Firmlinge.
Herausgeber des Kirchlichen Amtsblatts:
Bistum Aachen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Das Bistum Aachen wird vertreten
durch den Generalvikar
Klosterplatz 7, 52062 Aachen,
Tel. (02 41) 45 24 41
E-Mail: amtsblatt@bistum-aachen.de, Internet: www.kirchenrecht-bac.de
Verlag:
wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld
Druck:
documenteam GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33613 Bielefeld
Erscheinungsweise:
in der Regel 12 Ausgaben jährlich.
Der laufende Bezug im Printformat erfolgt durch die wbv Media GmbH & Co KG.
Der Bezugspreis beträgt 35 € jährlich inkl. Versandkosten.
Anfragen und Bestellungen sind an service-kommunikation@wbv.de zu richten.
Der Bezug des Amtsblatts per E-Mail-Newsletter erfolgt über www.bistum-aachen.de/amtsblatt
wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER