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Ausführungsbestimmungen
zu § 1a der Mitarbeitervertretungsordnung
für das Bistum Aachen – MAVO

Vom 16. Januar 2008

(KlAnz. 2008, Nr. 41, S. 40),
zuletzt geändert durch diese bislang unveröffentlichte Fassung vom 4. September 2018.

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1. Einrichtung

1.1
Im Bistum Aachen gelten als eine Einrichtung im Sinne des § 1a Abs. 2 MAVO die Bereiche:
  • Pastoral und Verwaltung,
  • Bildung und Beratung,
  • Bischöfliche Schulen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen wählen jeweils eine eigene Mitarbeitervertretung.
1.2
Zur Einrichtung „Pastoral und Verwaltung“ gehören
  • das Sekretariat und die Fahrdienste der Bischöfe
  • das Bischöfliche Generalvikariat
  • das Bischöfliche Offizialat
  • das Bischöfliche Priesterseminar
  • das Bischöfliche Diözesanarchiv
  • die Büros der Regionaldekane Kempen-Viersen/Krefeld, Mönchengladbach/Heinsberg, Düren/Eifel und Aachen-Stadt/-Land
  • Mentorat für Lehramtsstudierende der Katholischen Theologie an der RWTH Aachen und für Studierende der Katholischen Theologie in Bonn
  • Katholische Hochschulgemeinde, KHG Aachen; Katholisches Hochschulzentrum, Campus Melaten; Katholisches Hochschulzentrum Jülich, KSG Jülich; Katholisches Hochschulzentrum Lakum, Krefeld; Katholisches Hochschulzentrum Lakum, Mönchengladbach,
  • die Fachstelle für Exerzitienarbeit in Mönchengladbach
  • die Krankenhausseelsorge
  • die Seelsorge für die fremdsprachigen Katholiken/innen
  • die vom Bistum als Pastoralassistenten/innen, Pastoralreferenten/innen, Gemeindeassistenten/innen, Gemeindereferenten/innen und Jugendbeauftragte/-r angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • die vom Bistum für die Tätigkeit bei Dritten eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit diese Ausführungsbestimmungen nichts anderes regeln
  • Geistliche mit vom Bischof von Aachen übertragenen Ämtern/Diensten auf Diözesaner und Mittlerer Ebene, soweit diese Ausführungsbestimmungen nichts anderes regeln
1.3
Zur Einrichtung „Bildung und Beratung“ gehören
  • die Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen
  • das Katechetische Institut
  • die Beratungszentren für Ehe-, Familien-, Lebens- und Glaubensfragen in Aachen und Mönchengladbach
  • die Telefonseelsorgestellen in Aachen, Düren und Krefeld,
  • das Katholische Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Mönchengladbach/Heinsberg.
1.4
Zur Einrichtung „Bischöfliche Schulen“ gehören
  • das Bischöfliche Pius-Gymnasium in Aachen
  • das Bischöfliche Albertus-Magnus-Gymnasium in Viersen-Dülken
  • die Bischöfliche Clara-Fey-Schule in Schleiden
  • das Bischöfliche Gymnasium St. Ursula in Geilenkirchen
  • die Bischöfliche Marienschule in Mönchengladbach
  • die Bischöfliche Liebfrauenschule in Eschweiler
  • die Bischöfliche Liebfrauenschule in Mönchengladbach
  • die Bischöfliche Mädchenrealschule St. Ursula in Monschau
  • die Bischöfliche Maria-Montessori-Gesamtschule in Krefeld
  • die Bischöfliche Maria-Montessori-Grundschule in Krefeld
  • die Bischöfliche Marienschule in Aachen
  • die Bischöfliche St. Angela-Schule in Düren.
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2. Schlussbestimmungen

Diese Ausführungsbestimmungen ersetzen die Ausführungsbestimmungen vom 1. August 2018 zu § 1a MAVO mit Wirkung zum 1. Januar 2019.