Bistum Aachen
.Ausführungsbestimmungen
Ausführungsbestimmungen
zu § 1a der Mitarbeitervertretungsordnung
für das Bistum Aachen – MAVO
vom 5. März 2025 (unveröffentlichte Fassung)
####1. Einrichtung
- 1.1
- Im Bistum Aachen gelten als eine Einrichtung im Sinne des § 1a Abs. 2 MAVO die Bereiche:
- Pastoral und Verwaltung
- Bildung und Beratung
- Bischöfliche Schulen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen wählen jeweils eine eigene Mitarbeitervertretung. - 1.2
- Zur Einrichtung „Pastoral und Verwaltung“ gehören:
- das Sekretariat und die Fahrdienste der Bischöfe
- das Bischöfliche Generalvikariat
- das Bischöfliche Offizialat
- das Bischöfliche Priesterseminar
- das Bischöfliche Diözesanarchiv
- die Büros der Regionaldekane Kempen-Viersen/Krefeld, Mönchengladbach/Heinsberg, Düren/Eifel und Aachen-Stadt/-Land
- Mentorat für Lehramtsstudierende der Katholischen Theologie an der RWTH Aachen und für Studierende der Katholischen Theologie in Bonn
- Katholische Hochschulgemeinde, KHG Aachen; Katholisches Hochschulzentrum, Campus Melaten; Katholisches Hochschulzentrum Jülich, KSG Jülich; Katholisches Hochschulzentrum Lakum, Krefeld; Katholisches Hochschulzentrum Lakum, Mönchengladbach
- die Fachstelle für Exerzitienarbeit in Mönchengladbach
- die Krankenhausseelsorge
- die Nationalparkseelsorge
- die Seelsorge für die fremdsprachigen Katholiken/innen
- die vom Bistum als Pastoralassistenten/innen, Pastoralreferenten/innen, Gemeindeassistenten/innen, Gemeindereferenten/innen und Jugendbeauftragte/-r angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- die vom Bistum für die Tätigkeit bei Dritten eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit diese Ausführungsbestimmungen nichts anderes regeln
- Geistliche mit vom Bischof von Aachen übertragenen Ämtern/Diensten auf Diözesaner und Mittlerer Ebene, soweit diese Ausführungsbestimmungen nichts anderes regeln
- 1.3
- Zur Einrichtung „Bildung und Beratung“ gehören:
- die Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen
- das Katechetische Institut
- die Beratungszentren für Ehe-, Familien-, Lebens- und Glaubensfragen in Aachen und Mönchengladbach
- die Telefonseelsorgestellen in Aachen, Düren und Krefeld
- das Katholische Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Mönchengladbach/Heinsberg
- 1.4
- Zur Einrichtung „Bischöfliche Schulen“ gehören:
- das Bischöfliche Pius-Gymnasium in Aachen
- das Bischöfliche Albertus-Magnus-Gymnasium in Viersen-Dülken
- die Bischöfliche Clara-Fey-Schule in Schleiden
- das Bischöfliche Gymnasium St. Ursula in Geilenkirchen
- die Bischöfliche Marienschule in Mönchengladbach
- die Bischöfliche Liebfrauenschule in Eschweiler
- die Bischöfliche Liebfrauenschule in Mönchengladbach
- die Bischöfliche Mädchenrealschule St. Ursula in Monschau
- die Bischöfliche Maria-Montessori-Gesamtschule in Krefeld
- die Bischöfliche Maria-Montessori-Grundschule in Krefeld
- die Bischöfliche Marienschule in Aachen
- die Bischöfliche St. Angela-Schule in Düren
2. Schlussbestimmungen
Diese Ausführungsbestimmungen ersetzen die Ausführungsbestimmungen vom 4. August 2018 zu § 1a MAVO mit Wirkung zum 6. März 2025.