.
#
Nr. 5, 94. JahrgangAachen, 1. Mai 2024
Verlautbarungen der deutschen Bischöfe
Nr. 54Aufruf der deutschen Bischöfe zur Pfingstaktion Renovabis 2024
Liebe Schwestern und Brüder,
„Friede sei mit Euch“ – so grüßt der auferstandene Christus seine Jüngerinnen und Jünger. „Friede sei mit Dir“ – das wünschen wir uns auch als Gläubige gegenseitig im Gottesdienst. Denn Christus hat uns dazu berufen, in seiner Nachfolge zu Werkzeugen des Friedens zu werden. Unsere Gedanken und unser Handeln helfen mit, dass Friede in der Welt gedeiht. Das Leitwort der diesjährigen Solidaritätsaktion Renovabis bringt dies zum Ausdruck. Es lautet: „Damit Frieden wächst. DU machst den Unterschied“.
Renovabis berichtet von mutmachenden Beispielen aus der Friedensarbeit seiner Projektpartner in Mittel- und Osteuropa: So setzt sich die katholische Kirche in Bosnien und Herzegowina, wo der vor 30 Jahren geführte Krieg bis heute nachwirkt, in vielfältiger Weise für Dialog und Versöhnung zwischen den Volksgruppen ein. In der Ukraine liegt ein Förderschwerpunkt von Renovabis auf der psychosozialen Begleitung von Kriegsopfern; damit wird schon jetzt auch die Basis für künftige Friedensbemühungen gelegt.
Liebe Schwestern und Brüder, wir bitten Sie: Unterstützen Sie die Arbeit von Renovabis und seiner Partner durch Ihr Gebet und Ihre großzügige Spende bei der Kollekte am Pfingstsonntag.
Dafür danken wir Ihnen herzlich.
Für das Bistum Aachen | |
+ Dr. Helmut Dieser | |
Bischof von Aachen |
Dieser Aufruf soll in den Amtsblättern veröffentlicht, am Sonntag, dem 12. Mai 2024, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen und den Gemeinden zudem in geeigneter anderer Weise bekannt gemacht werden. Die Kollekte am Pfingstsonntag, dem 19. Mai 2024, ist ausschließlich für die Solidaritätsaktion Renovabis bestimmt.
Nr. 55Generaldekret der Deutschen Bischofskonferenz
zu c. 1272 CIC
zu c. 1272 CIC
Das am 2. März 2023 von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Generaldekret zu c. 1272 wurde durch Dekret des Dikasteriums für die Bischöfe vom 9. Oktober 2023 rekognosziert (Prot. Nr.749/2005), das am 2. Januar 2024 bei der Deutschen Bischofskonferenz eingegangen ist. Die Promulgation gemäß Art. 16 Absatz 2 des Statuts der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. Februar 2021 ist bereits erfolgt. Dieses Generaldekret zu c. 1272 CIC tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2024 in Kraft.
###Generaldekret der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 1272 CIC
Hiermit wird auf Grund des c. 1272 CIC nachfolgendes Generaldekret erlassen:
#§ 1 Gestaltung des Benefizialwesens
In Anbetracht der unterschiedlichen Verhältnisse im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz wird den jeweiligen Diözesanbischöfen hiermit die Zuständigkeit übertragen, das Benefizialwesen gemäß c. 1272 CIC zu gestalten.
#§ 2 Inkrafttreten
Dieses von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 2. März 2023 beschlossene und durch Dekret des Dikasteriums für die Bischöfe vom 9. Oktober 2023 rekognoszierte Generaldekret tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2024 in Kraft.
Limburg, 9. April 2024
+ Dr. Georg Bätzing
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
+ Dr. Georg Bätzing
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
Bischöfliche Verlautbarungen
Nr. 56Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung
#- Die Mitarbeitervertretungsordnung – MAVO – für den Bereich der Diözese Aachen vom 16. Januar 2008 (KlAnz. für die Diözese Aachen vom 1. März 2008, Nr. 41, S. 40), zuletzt geändert am 14. Februar 2022 (KlAnz. für die Diözese Aachen vom 1. März 2022, Nr. 24, S. 69), wird wie folgt geändert:
- In § 14 Absatz 4 werden nach Satz 3 folgende Sätze 4 und 5 eingefügt:„Die Teilnahme einzelner oder aller Mitglieder an der Sitzung kann auch mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgen, wenn nicht mindestens ein Viertel der Mitglieder binnen einer von dem oder der Vorsitzenden zu bestimmenden Frist diesem oder dieser gegenüber widerspricht und wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Im Hinblick auf die Beschlussfähigkeit gelten die an der virtuellen Sitzung teilnehmenden Mitglieder als anwesend im Sinne des Absatzes 5 Satz 1.“
- In § 36 Absatz 1 wird in Nr. 13 nach dem Wort „erfolgt“ der Punkt durch ein Komma ersetzt und eine Nummer 14 mit folgendem Inhalt eingefügt:„14. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der einrichtungsüblichen Arbeitszeit, insbesondere die Einführung von Kurzarbeit nach dem SGB III.“
- In § 38 Absatz 1 wird in Nr. 15 nach dem Wort „Satz 4“ der Punkt durch ein Komma ersetzt und eine Nummer 16 mit folgendem Inhalt eingefügt:„16. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der einrichtungsüblichen Arbeitszeit, insbesondere die Einführung von Kurzarbeit nach dem SGB III.“
- Die vorstehenden Änderungen treten rückwirkend zum 1. April 2024 in Kraft und am 31. März 2026 außer Kraft.
Die vorstehenden Änderungen setze ich für das Bistum Aachen in Kraft.
Aachen, 13. April 2024 L.S. | + Dr. Helmut Dieser Bischof von Aachen |
Nr. 57Beschluss der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen vom 20. März 2024
- Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) -
- Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) -
Die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts für die (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn (Regional-KODA NW) hat am 20. März 2024 beschlossen:
- I)
- Die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn vom 15. Dezember 1971 (KlAnz. für die Diözese Aachen vom 15. Mai 1991, Nr. 78, S. 70), zuletzt geändert am 9. Januar 2024 (KlAnz. für die Diözese Aachen vom 1. Februar 2024, Nr. 24, S. 52), wird wie folgt geändert:§ 60p wird wie folgt geändert:
- Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:„(1) Für die Arbeitsverhältnisse der folgenden Rechtsträger gelten die Sonderregelungen in den Absätzen 2 und 3:
- Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V. (Aachen),
- Missio – Internationales Katholisches Missionswerk e.V. (Aachen),
- Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ e.V. (Aachen),
- BEGECA gGmbH (Aachen),
- Catholic Media Council – Medienplanung für Entwicklungsländer e.V. (Aachen),
- Bischöfliche Aktion Adveniat e.V. (Essen).“
- Absatz 4 wird aufgehoben.
- II)
- Die Änderungen unter Ziffer I) treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Die vorstehenden Änderungen setze ich für das Bistum Aachen in Kraft.
Aachen, 6. April 2024 L.S. | + Dr. Helmut Dieser Bischof von Aachen |
Bekanntmachungen des Generalvikariates
Nr. 58Hinweise zur Durchführung der Pfingstaktion Renovabis 2024
Das Leitwort der diesjährigen Pfingstaktion lautet „Damit Frieden wächst. DU machst den Unterschied“. Das Hilfswerk Renovabis regt mit dieser Pfingstaktion an, in den deutschen Gemeinden das Thema „Frieden“ besonders mit Blick auf den Osten Europas in den Blick zu nehmen. Um dieses Thema in Pfarrgemeinden, Schulen und bei katholischen Verbänden in den Fokus zu rücken, bieten sich besonders die beiden Aktionswochen in der ersten Maihälfte an.
Mit der bundesweiten Eröffnung der Pfingstaktion ist Renovabis in diesem Jahr im Bistum Münster zu Gast. Der Eröffnungsgottesdienst mit Bischof Dr. Felix Genn findet am Sonntag, 5. Mai 2024, um 10:00 Uhr im Paulusdom in Münster statt. Er wird auch über BibelTV übertragen und von domradio.de gestreamt. Über alle Veranstaltungstermine informiert die Webseite www.renovabis.de/pfingstaktion.
Ab dem 6. Mai 2024 sollen die Renovabis-Plakate in den Gemeinden ausgehängt, das Informations-Heft „Renovabis aktuell“ am Schriftenstand ausgelegt und die Spendentüten an Gottesdienstbesucher oder über den Pfarrbrief verteilt werden.
Die Pfingstnovene 2024 mit dem Titel „Damit FRIEDEN wächst“ wurde von Sr. Klara Maria Breuer SMMP verfasst. Das Neun-Tage-Gebet von Renovabis ist als Begleiter für die Tage auf das Pfingstfest hin gedacht; in diesem Jahr lädt die Novene besonders dazu ein, den inneren Frieden zu suchen und als Botschafterinnen und Botschafter des Friedens in der Welt zu wirken. Die Novene mit ihren Textimpulsen eignet sich sowohl für das Gebet einzelner Personen als auch für Novenen-Andachten.
Renovabis bietet neben der Novene auch ein Gebetsheft mit dem Titel „Öffne mein Herz“ mit Gebeten zum Heiligen Geist an. Dieses Heft soll ein Wegbegleiter für die persönliche Begegnung der Gläubigen mit Gottes Geist sein. Das Heft ist erhältlich in Deutsch, Englisch, Albanisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Tschechisch und Ukrainisch.
Das Aktions-Themenheft und die Renovabis-Internetseite vermitteln Informationen rund um das Thema der diesjährigen Pfingstaktion. Gottesdienstbausteine und Predigtskizzen stehen ab Ende März auf der Renovabis-Homepage bereit. Die Gemeinden erhalten im April einen Materialbrief mit Informationen, Plakaten und Textvorschlägen zur Renovabis-Aktion. Eine Übersicht über alle Materialien gibt die Webseite www.renovabis.de/material. Alle Aktionsmaterialien stehen dort online zum Herunterladen bereit.
Am Wochenende vor Pfingsten, am 11. und 12. Mai 2024, soll in den Gemeinden der Aufruf der deutschen Bischöfe in allen Gottesdiensten, auch in den Vorabendmessen, verlesen werden. Bitte verteilen Sie die Spendentüten mit dem Hinweis, dass die Spende für die Menschen in Osteuropa am Pfingstsonntag gesammelt wird und dass die Spende auch zum Pfarramt gebracht oder auf ein Renovabis-Spendenkonto überwiesen werden kann.
Am Pfingstsonntag, 19. Mai 2024, sowie in den Vorabendmessen am 18. Mai 2024, wird in allen katholischen Kirchen die Renovabis-Kollekte für Osteuropa gehalten. Renovabis bittet, auch auf Überweisungsmöglichkeiten oder die Abgabe von Barspenden in den Spendentüten hinzuweisen. Auf Wunsch der deutschen Bischöfe wird die Renovabis-Kollekte für die Aufgaben der Solidaritätsaktion ohne jeden Abzug an die Bistumskasse weitergegeben. Diese Überweisung soll mit dem Vermerk „Renovabis 2024“ erfolgen. Die Bistumskasse leitet die Beträge unverzüglich an Renovabis weiter.
Nr. 59Jahrestag der Bischofsweihe unseres Bischofs Dr. Helmut Dieser
Am Sonntag, 9. Juni 2024, feiert unser Bischof um 10 Uhr im Hohen Dom zu Aachen ein Pontifikalamt aus Anlass des Jahrestages seiner Bischofsweihe.
Priester, Diakone und Gläubige unseres Bistums sind hierzu herzlich eingeladen.
Kirchliche Nachrichten
Nr. 60Personalchronik
Unser Bischof Helmut hat entpflichtet am:
22. März 2024 | Diakon Michael Christian Bredohl von seinen Aufgaben als Diakon mit Zivilberuf in der Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Ost/Eilendorf, mit Wirkung zum 31. März 2024; |
22. März 2024 | P. Johnson Mathew OSFS von seinen Aufträgen als Mitarbeiter in der Seelsorge in der Gemeinschaft der Gemeinden Aldenhoven/Linnich und als Schulseelsorger am Gymnasium Haus Overbach in Jülich, mit Wirkung zum 31. Mai 2024; |
22. März 2024 | P. Mohan Philip David OIC von seinem Auftrag als Mitarbeiter in der Seelsorge in der Gemeinschaft der Gemeinden Erkelenz, mit Wirkung zum 31. März 2024; |
22. März 2024 | Pfarrer Jürgen Urth von seinem Auftrag als Pfarrer an St. Hubertus, Stolberg-Büsbach, Gemeinschaft der Gemeinden Stolberg-Süd, mit gleichzeitiger Versetzung in den Ruhestand, mit Wirkung vom 1. Januar 2025; |
22. März 2024 | Diakon Arno Peter Zweden von seinen Aufgaben als Diakon mit Zivilberuf in der Gemeinschaft der Gemeinden Wassenberg, mit Wirkung zum 31. März 2024. |
Unser Bischof Helmut hat ernannt am:
22. März 2024 | P. Josef Költringer OSFS zur Mitarbeit in der Seelsorge in der Gemeinschaft der Gemeinden Aldenhoven/Linnich und gleichzeitig den Auftrag als Schulseelsorger am Gymnasium Haus Overbach in Jülich bestätigt, mit Wirkung vom 1. Juni 2024, befristet bis zum 30. Oktober 2024; |
22. März 2024 | P. Mohan Philip David OIC zur Mitarbeit in der Seelsorge in den Gemeinschaften der Gemeinden Heinsberg-Oberbruch und Heinsberg/Waldfeucht, mit Wirkung vom 1. April 2024, befristet bis zum 28. Februar 2025; |
22. März 2024 | Pfarrer Benedikt Schnitzler, unter Beibehaltung seiner bisherigen Ämter und Aufgaben, zum Pfarradministrator der Pfarreien St. Lambertus, Nettetal-Breyell, St. Peter und Paul, Nettetal-Leutherheide und St. Anna, Nettetal-Schaag, Gemeinschaft der Gemeinden Nettetal, mit Wirkung vom 1. Mai 2024, befristet bis zum 30. April 2026. |
Unser Bischof Helmut hat am:
22. März 2024 | Diakon Michael Christian Bredohl sein Einverständnis gegeben, den Diakonat im Hauptberuf auszuüben und zur Mitarbeit in der Seelsorge in der Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Ost/Eilendorf als Diakon im Hauptberuf eingesetzt, mit Wirkung vom 1. April 2024; |
22. März 2024 | Diakon Arno Peter Zweden sein Einverständnis gegeben, den Diakonat im Hauptberuf auszuüben und zur Mitarbeit in der Seelsorge in der Gemeinschaft der Gemeinden Wassenberg als Diakon im Hauptberuf eingesetzt, mit Wirkung vom 1. April 2024. |
Es wurde versetzt zum:
15. April 2024 | Gemeindereferentin Regine Förster, bisher tätig als Gemeindereferentin in der Gemeinschaft der Gemeinden Selige Helena Stollenwerk Simmerath, unbeschadet ihres Einsatzes in der Schulseelsorge an der Bischöflichen Mädchenrealschule in Monschau, als Gemeindereferentin in die Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Kornelimünster/Roetgen; |
1. Mai 2024 | Gemeindereferentin Petra Graff, bisher tätig als Gemeindereferentin in der Gemeinschaft der Gemeinden Heilig Geist, Jülich, unbeschadet ihres Einsatzes als regionale Frauenseelsorgerin in der Region Düren, als Gemeindereferentin in die Gemeinschaft der Gemeinden Kreuzau/Hürtgenwald; |
1. Mai 2024 | Gemeindereferentin Anne-Caroline Pöhling, bisher tätig als Gemeindereferentin in der Krankenhausseelsorge am Helios Klinikum in Krefeld, als Gemeindereferentin in die Territorialseelsorge der Gemeinschaft der Gemeinden Willich. |
Es wurde verlängert am:
15. März 2024 | Gemeindereferentin Katharina Rexing, unbeschadet ihres Einsatzes als Gemeindereferentin in der Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Kornelimünster/Roetgen, ihr Einsatz als Geistliche Leiterin bei der PSG, Diözesanverband Aachen, befristet bis zum 14. März 2026. |
Aus dem Pastoralen Dienst ausgeschieden ist am:
1. Mai 2024 | Pastoralreferentin Ursula Hüsgens, bisher tätig als Pastoralreferentin in der Gemeinschaft der Gemeinden Schwalmtal, aufgrund des Renteneintritts. |
In die Ewigkeit wurde abberufen am:
27. März 2024 | Weihbischof em. Domkapitular em. Karl Reger, zuletzt wohnte Weihbischof em. Reger im Alten- und Pflegeheim in Schleiden. |
Korrektur zum Kirchlichen Anzeiger vom 1. Januar 2024:
Unser Bischof Helmut hat entpflichtet am:
22. März 2024 | Pfarrer Hans-Georg Schornstein von seinen Aufträgen als Pfarrvikar in der Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Nordwest und als Priesterlicher Mitarbeiter im Katholischen Beratungszentrum für Ehe-, Familien-, Lebens- und Glaubensfragen in Aachen, mit gleichzeitiger Versetzung in den Ruhestand, mit Wirkung vom 1. September 2024. |
Unser Bischof hat ernannt am:
22. März 2024 | Pfarrer Hans-Georg Schornstein zum Subsidiar der Region Aachen-Stadt, mit Wirkung vom 1. September 2024. |
Nr. 61Pontifikalhandlungen
Im Auftrag unseres Bischofs Dr. Helmut Dieser spendete Weihbischof Karl Borsch das Sakrament der Firmung am 24. Februar 2024 in St. Donatus, Aachen, 44 Firmlinge; am 29. Februar 2024 in St. Andreas, Korschenbroich, 41 Firmlinge; insgesamt 85 Firmlinge.
Bischöfliches Generalvikariat Aachen | ||
Redaktion | Bischöfliches Generalvikariat, Justitiariat Klosterplatz 7, 52062 Aachen, Tel. (02 41) 45 24 41 E-Mail: amtsblatt@bistum-aachen.de, Internet: www.kirchenrecht-bac.de | |
Verlag: | wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld | |
Druck: | documenteam GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33613 Bielefeld | |
Erscheinungsweise: in der Regel 12 Ausgaben jährlich. Der laufende Bezug im Printformat erfolgt durch die wbv Media GmbH & Co KG. Der Bezugspreis beträgt 35 € jährlich inkl. Versandkosten. Anfragen und Bestellungen sind an service-kommunikation@wbv.de zu richten. |