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Allgemeines Ausführungsdekret zum Promulgationsgesetz

Vom 15. September 2022

(KlAnz. 2022, Nr. 105, S. 191),
zuletzt gäendert am 5. Dezember 2025 (KA 2025, Nr. 8)

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Gemäß dem Promulgationsgesetz des Bistums Aachen in seiner jeweils geltenden Fassung ist das Kirchliche Amtsblatt (früherer Titel: „Kirchlicher Anzeiger“) des Bistums Aachen das Promulgationsorgan für das Bistum Aachen und Publikationsmedium für kirchenamtliche Mitteilungen. Gesetze und Gesetzen gleichgestellte Normen werden durch Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Aachen promulgiert. Das Kirchliche Amtsblatt erscheint in der Regel in zwölf Ausgaben im Jahr.
Das Kirchliche Amtsblatt des Bistums Aachen ist digital auf der Internetseite des Bistums Aachen unter www.bistum-aachen.de/amtsblatt verlinkt und unter www.kirchenrecht-bac.de abruf- und ausdruckbar.
Die Bezieherinnen und Bezieher, die über eine E-Mail-Adresse mit Bistumskennung (...@bistum-aachen.de) verfügen, werden per Newsletter über die erschienene Neuausgabe des Kirchlichen Amtsblatts informiert. Ferner kann sich jede(r) Interessierte kostenfrei zu diesem Newsletter anmelden und darüber auf die jeweilige Ausgabe in elektronischer Form unmittelbar zugreifen. Die Anmeldung zum Newsletter „Kirchliches Amtsblatt des Bistums Aachen“ ist über www.bistum-aachen.de/amtsblatt möglich.
Die Druckausgabe kann auf dem Postweg bezogen werden gegen einen jährlichen Betrag von 35 Euro bei dem Dienstleister wbv Media GmbH & Co. KG. Die Bestellung erfolgt seitens der Bezieherinnen und Bezieher direkt postalisch bei wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld, telefonisch: 0521/91101-12 oder per Mail: service-kommunikation@wbv.de.
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§ 1

Zum Zwecke kirchenamtlich öffentlicher Bekanntgabe der legitimen Ausübung bzw. Wahrnehmung von Ämtern und Diensten sowie sonstigen Befugnissen in der Kirche werden im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Aachen sowohl in den gedruckten Originalexemplaren als auch in seiner digitalen Fassung folgende personenbezogene Daten kirchlicher Amtsträger bzw. Beauftragten jeweils mit Namen, Vornamen, Amts- bzw. Dienstbezeichnung und ggf. Dienstort veröffentlicht:
Weihen,
Beauftragungen,
Ernennungen,
Verlängerung von Ernennungen,
Entpflichtungen,
Versetzungen,
Freistellungen für besondere Aufgaben,
Eintritte in den Ruhestand,
Ausscheiden aus dem Amt,
Sterbefälle.
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§ 2

Das Kirchliche Amtsblatt des Bistums Aachen wird in einem Originalexemplar auf Papier gedruckt, gesiegelt und in der Kanzlei der Kurie bzw. im Justitiariat aufbewahrt. Rechtsverbindlich ist der Text dieser gesiegelten Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts.
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§ 3

Jede Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts des Bistums Aachen wird am Tag ihres Erscheinens auf der Internetseite www.bistum-aachen.de/amtsblatt veröffentlicht.
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§ 4

Dieses allgemeine Ausführungsdekret tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.