.

Ordnung für die Ausbildung und Berufseinführung der Ständigen Diakone im Bistum Aachen

Vom 7. September 2011

(KlAnz. 2011, Nr. 152, S. 154)

####

Einleitung

1.
Das Sakrament der Weihe umfasst drei Stufen. „So wird das aus göttlicher Einsetzung kommende kirchliche Dienstamt in verschiedenen Ordnungen ausgeübt von jenen, die schon seit alters Bischöfe, Priester, Diakone heißen.“ (LG 28) Als eigene und beständige Stufe stellt der Ständige Diakonat für die Sendung der Kirche eine wichtige Bereicherung im Dienst der Verkündigung, der Liturgie und der Caritas dar.
Die Bildung des Ständigen Diakons ist umfassender als dessen Ausbildung. Bildung wird in dieser Ordnung verstanden als ganzheitlicher, mystagogischer Weg der Nachfolge unseres Herrn Jesus Christus, der „nicht gekommen ist, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen“ (Mk 10,45). Hebt die Ausbildung vor allem auf die wissenschaftlich-praktische Unterrichtung ab, damit der Diakon seinen Tätigkeiten in der Seelsorge nachkommen kann, so vermittelt die Bildung die dazu notwendige und unverzichtbare innere Haltung, in der sich einerseits die Ausbildung selbst vollzieht und in der andererseits der Ständige Diakon ganzheitlich geprägt wird.
Diese Ordnung ergibt sich, unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse im Bistum Aachen aus
  1. den einschlägigen Bestimmungen des CIC;
  2. den „Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone“ der Kongregation für das katholische Bildungswesen / dem „Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone“ der Kongregation für den Klerus vom 22. Februar 1998;
  3. der von der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen „Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ (RO) vom 24. Februar 1994;
  4. den von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen „Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie“ vom 28. November 1995;
  5. den Ausführungsbestimmungen für das Bistum Aachen zur „Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ (RO) vom 24. Februar 1994 in der jeweils geltenden Fassung.
#

Ausbildungsstätte

2.
Die Ausbildung der Bewerber für den Ständigen Diakonat im Bistum Aachen erfolgt in Verbindung mit dem Erzbischöflichen Diakoneninstitut Köln.
#

Leitung und Mitverantwortung

#

Der Bischöfliche Beauftragte

3.
Der Bischöfliche Beauftragte für den Ständigen Diakonat (Priester oder Diakon) wird vom Bischof ernannt und ist ihm unmittelbar zugeordnet. Er ist Ansprechpartner für alle Bewerber und Diakone und deren Familien. Er ist dem Verantwortlichen für das Pastoralpersonal zugeordnet und steht in enger Kooperation mit dem Ausbildungsleiter sowie im regelmäßigen Austausch mit dem Diözesanreferenten für die Ständigen Diakone.
#

Ausbildungsverantwortliche

4.
Der Bischöfliche Beauftragte verantwortet gegenüber dem Bischof die Gestaltung des Diakonats im Bistum Aachen und beurteilt die Eignung der Bewerber für den Diakonat. Der Bischöfliche Beauftragte entscheidet nach dem Aufnahmegespräch mit dem Bewerber, an dem auch der Verantwortliche für das Pastoralpersonal teilnimmt, über die Aufnahme in den Ausbildungskreis. Nach einem Gespräch mit dem Bewerber am Ende des Probejahres, gibt der Bischöfliche Beauftragte eine Empfehlung an den Bischof zur Zulassung der Bewerber für die Übertragung der Dienste des Lektors und Akolythen. Der Bischöfliche Beauftragte schlägt dem Bischof die Bewerber etwa ein Jahr vor der Weihe für die Aufnahme unter die Weihekandidaten vor (Admissio).
5.
Der Ausbildungsleiter verantwortet die Durchführung der Ausbildung und der Berufseinführung und arbeitet in Fragen der Eignung von Bewerbern und aktuellen, konkreten Einzelfragen mit dem Bischöflichen Beauftragten zusammen.
Für die geistliche Bildung der Bewerber und Diakone wird durch den Bischof ein Spiritual ernannt.
#

Die Dozenten / Das Dozentenkollegium

6.
Die Dozenten werden vom Erzbischof von Köln ernannt und erhalten von ihm den kirchlichen Lehrauftrag. Die Ernennung wird auf fünf Jahre befristet. Wiederernennung ist möglich.
Der Direktor des Instituts schlägt, nach Anhörung des Dozentenkollegiums, im Benehmen mit dem Bischofsvikar und den Bischöflichen Beauftragten der Bistümer Aachen und Essen, dem Erzbischof von Köln Dozenten zur Ernennung vor.
Die Dozenten müssen durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel durch eine Promotion, wissenschaftlich qualifiziert sein.
Das Dozentenkollegium besteht aus allen vom Erzbischof von Köln ernannten Dozenten. Der Bischofsvikar für die Ausbildung der Ständigen Diakone im Erzbistum Köln, die Institutsleitung, die Bischöflichen Beauftragten und Ausbildungsleiter der Bistümer Aachen und Essen sind geborene Mitglieder des Dozentenkollegiums.
Das Dozentenkollegium tritt zur Behandlung von Studien- und Prüfungsfragen zusammen. In einem Studienjahr finden wenigstens zwei Konferenzen statt. Sie werden durch den Direktor, der auch das Dozentenkollegium nach außen vertritt, einberufen und geleitet.
Mitglieder des Dozentenkollegiums bilden die Prüfungskommission für die Studien der Theologie am Erzbischöflichen Diakoneninstitut.
Für spezielle, zeitlich begrenzte Lehrveranstaltungen, für die eine Dozentur nicht notwendig gegeben sein muss, kann der Direktor Referenten für einzelne Fächer verpflichten. Sie können als Gäste an den Dozentenkonferenzen teilnehmen.
#

Die Mentoren

7.
Der Mentor (Priester oder Diakon), der vom Bischöflichen Beauftragten auf Vorschlag des Ausbildungsleiters benannt wird, sorgt für die pastoral-praktische Einführung und Einweisung in den Dienst des Diakons.
Die Mentorenschaft ist in zwei Phasen aufgeteilt:
  • von der Aufnahme unter die Bewerber für den Ständigen Diakonat bis zur Diakonenweihe und
  • ab der Diakonweihe für die Dauer der zweijährigen Berufseinführung.
Schwerpunkte während der Mentorenschaft sind:
  • Einführung und Begleitung des Bewerbers bzw. Diakons in die unterschiedlichen Praxis- und Aufgabenfelder der Seelsorge;
  • Beachtung einer ausgewogenen Verknüpfung der berufsbegleitenden Ausbildungssituation mit der pastoralen Praxis;
  • regelmäßig stattfindende Gespräche mit der Ehefrau des Bewerbers bzw. Diakons;
  • regelmäßig stattfindende Reflexionsgespräche;
  • regelmäßig stattfindende Dienstgespräche;
  • Hilfestellung zur persönlichen Lebensgestaltung als Seelsorger jeweils für die verheirateten wie für die zölibatär lebenden Bewerber bzw. Diakone;
  • Hilfestellung zum geistlichen Leben im Alltag;
  • Umsetzung überlegter Planung und Zeiteinteilung im Hinblick auf Ehe, Familie und Beruf.
Vor der Admissio teilt der Mentor sein Urteil über die Eignung des Bewerbers dem Bischöflichen Beauftragten mit. Die Mentoren treffen sich regelmäßig mit dem Ausbildungsleiter zum Erfahrungsaustausch.
#

Die Studierenden

8.
Das Studium am Diakoneninstitut erfolgt berufsbegleitend in Ausbildungsgruppen. Das Leben der Gemeinschaft im Diakoneninstitut wird getragen durch die Mitverantwortung aller in der Ausbildung bzw. Berufseinführung befindlichen Bewerber bzw. Diakone. Jede Ausbildungsgruppe wählt aus ihrer Mitte einen Gruppensprecher und seinen Stellvertreter. Der Gruppensprecher vertritt die Anliegen der Gruppe gegenüber der Institutsleitung und den Ausbildungsverantwortlichen des Bistums Aachen.
#

Bewerbung

9.
Formale Voraussetzungen für die Aufnahme in den Ausbildungskreis sind mindestens die Fachoberschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium.
Die Aufnahme erfordert eine schriftliche Bewerbung sowie das Vorliegen sämtlicher Personalunterlagen und erforderlicher Referenzen (darunter eine des Heimatpfarrers). Der Bischöfliche Beauftragte entscheidet über die Aufnahme nach einem Gespräch mit dem Bewerber, an dem der Verantwortliche für das Pastoralpersonal teilnimmt.
10.
Für die Bewerbung ist die Teilnahme an vorausgehenden Informationsveranstaltungen des Bistums Aachen Voraussetzung.
#

Die Probezeit

11.
Das erste Jahr der Ausbildung gilt als Probezeit. Diese Probezeit dient dem Bewerber zur Einführung in das Studium der Theologie, der Spiritualität und der sorgfältigen Prüfung seiner Berufung. Am Ende des Probejahres erstellt der Bischöfliche Beauftragte für den Ständigen Diakonat nach Anhörung des Ausbildungsleiters und des Direktors des Erzbischöflichen Diakoneninstituts Köln eine Beurteilung, die sowohl ein Profil der Persönlichkeit des Bewerbers zeichnet als auch ein Urteil über dessen Eignung enthält. Bei festgestellter Eignung nimmt der Bischöfliche Beauftragte die Bewerber in den Diakonatskreis auf, der von allen in der Ausbildung befindlichen Studierenden ab dem zweiten Ausbildungsjahr gebildet wird.
#

Ausscheiden und Entlassung

12.
Das Ausscheiden aus der Ausbildung ist vor der Diakonenweihe aufgrund persönlicher Entscheidung des Bewerbers jederzeit möglich. Aus schwerwiegenden Gründen kann der Bischöfliche Beauftragte nach vorhergehender Anhörung des Ausbildungsleiters und Einbeziehung des Verantwortlichen für das Pastoralpersonal einen Bewerber aus der Ausbildung entlassen. Anschließend unterrichtet er den Bischof über die Entscheidung.
#

Erste Bildungsphase:

#

Ausbildung

13.
Wesentlich für die Ausbildung der Bewerber sind folgende Dimensionen:
  1. Die menschliche Bildung: Reifung in den menschlichen Tugenden.
  2. Die wissenschaftlich-theologische Ausbildung: Das Mühen um Glaubenseinsicht.
  3. Die Pastorale Ausbildung: Aneignung der Prinzipien, Kriterien und Methoden des apostolisch-missionarischen Wirkens der Kirche in der Geschichte.
  4. Die geistliche Formung: Entdeckung und Teilhabe an der Liebe Christi, des Dieners.
#

Menschliche Bildung

14.
Die menschliche Bildung hat zum Ziel, die Persönlichkeit der Studierenden so zu formen, dass diese für die anderen bei der Begegnung mit Jesus Christus zur Brücke werden. Die vielseitigen Aspekte der menschlichen Reife – menschlichen Qualitäten, Fähigkeiten zu Beziehungen, affektive Reife, Erziehung zur Freiheit und zum moralischen Gewissen – werden in den Ausbildungsphasen eingeplant.
#

Theologische Bildung

15.
Das theologische Studium, das drei Jahre dauert und über tausend Stunden umfasst, ist zentraler Bestandteil der Ersten Bildungsphase. Es richtet sich nach der vom Erzbischof von Köln genehmigten Studien- und Prüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Schwerpunkte des Lehrplans im theologischen Studium sind:
  • Philosophie;
  • Altes Testament (Einleitung und Exegese);
  • Neues Testament (Einleitung und Exegese);
  • Patrologie / Kirchengeschichte;
  • Theologie der Spiritualität;
  • Fundamentaltheologie;
  • Dogmatik;
  • Moraltheologie;
  • Christliche Gesellschaftslehre;
  • Liturgiewissenschaft;
  • Liturgische Praxis;
  • Kirchenrecht;
  • Pastoraltheologie;
  • Pastoralpsychologie;
  • Religionspädagogik / Katechetik;
  • Homiletik;
  • Sprecherziehung;
  • Caritaswissenschaften;
  • Diakonische Seelsorge.
Der Stundenumfang ist im Einzelnen dem Veranstaltungs- und Studienverzeichnis zu entnehmen.
Theologische Vorkenntnisse werden anerkannt:
  1. Diplomstudiengang in katholischer Theologie / Magister theologiae.
  2. Durch das Staatsexamen abgeschlossenes theologisches Hochschulstudium.
  3. Abgeschlossenes Fachhochschulstudium an einer Fachhochschule im Bereich Theologie, Religionspädagogik oder einer entsprechenden Fachakademie.
#

Pastorale Befähigung

16.
Die „Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone“ sehen für die pastorale Befähigung Praktika und Praxiseinsatz vor. Entsprechend geben die Mentoren den Bewerbern während der Ausbildung bis zur Weihe Einblick in ausgewählte Tätigkeitsfelder, wobei der Schwerpunkt in der diakonischen Seelsorge liegen soll.
#

Spirituelle Formung

17.
Jedem Studierenden ist es aufgegeben, in der Verknüpfung von theologischen Studien und geistlichem Leben die persönliche Spiritualität zu finden und zu entfalten, die ihn prägt und trägt.
Hilfen und Elemente des geistlichen Lebens sind das persönliche Gebet und die Lesung der Heiligen Schrift, die täglichen Gebetszeiten (insbesondere Laudes und Vesper), der regelmäßige Empfang des Bußsakramentes, die regelmäßige Mitfeier der Heiligen Messe, die regelmäßigen Gespräche mit dem Spiritual und die jährlichen Exerzitien.
Jeder Studierende übt sich mit Hilfe der geistlichen Begleitung immer tiefer und konkreter in das geistliche Leben ein. Falls die geistliche Begleitung nicht durch den Spiritual wahrgenommen wird, wählt der Studierende einen anderen vom Bischof zur geistlichen Begleitung beauftragten Priester, den er den Ausbildungsverantwortlichen benennt. Der Spiritual wie auch andere geistliche Begleiter geben keine Stellungnahmen über die Eignung des Studierenden zum Diakonat ab.
Alle Studierenden nehmen am 1. Teil des Kurses „Zölibat als christlich-missionarische Lebensform“ mit dem Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars teil.
In der Studienphase, dem Diakonatskurs und der Berufseinführung nehmen die Ehepaare und Familien an speziellen Angeboten teil.
#

Beauftragung zum Dienst des Lektors und des Akolythen (Institutio)

18.
Die Dienste des Lektors und Akolythen stehen in einer besonderen Zuordnung zum späteren Dienst am Wort und Sakrament. Deshalb ist ihre Übertragung für die Bewerber um den Ständigen Diakonat kirchenrechtlich vorgeschrieben (can. 1035).
Die Übertragung dieser Dienste erfolgt nach Beendigung der Probezeit zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres. Der Bischöfliche Beauftragte gibt eine Empfehlung an den Bischof zur Zulassung der Bewerber für die Übertragung der Dienste. Im Falle des Ausscheidens aus der Ausbildung erlischt die Beauftragung zum Dienst des Lektors und des Akolythen.
#

Die Admissio

19.
Hat der Bewerber die theologischen Studien erfolgreich abgeschlossen und legt er ein Gesuch um Aufnahme unter die Weihekandidaten vor, entscheidet der Bischöfliche Beauftragte – nach Anhörung des Mentors, des Ausbildungsleiters und des Direktors des Erzbischöflichen Diakoneninstituts Köln – darüber, ob der Bewerber dem Bischof zur Zulassung unter die Kandidaten zum Ständigen Diakonat (Admissio) vorgeschlagen werden kann. Der Entscheidung des Bischofs geht ein Skrutinium des Bewerbers (bei Verheirateten gemeinsam mit der Ehefrau) voraus.
#

Der Diakonatskurs

20.
Der Diakonatskurs umfasst die Zeit von der Admissio bis zur Diakonenweihe. Nach den theologischen Studien dient der Diakonatskurs der vertieften geistlichen Vorbereitung auf die Weihe, der lernenden Einübung in die Praxis und der pastoralen Hinführung zum seelsorglichen und diakonalen Dienst.
Schwerpunkte des Lehrplans im Diakonatskurs sind:
  • Homiletik;
  • Liturgische Praxis;
  • Praktische Kirchenmusik;
  • Praktische Rhetorik;
  • Gesprächsführung;
  • Trauerpastoral;
  • Erwachsenenkatechese;
  • Taufpastoral;
  • Ehepastoral.
Der Stundenumfang ist dem Veranstaltungs- und Studienverzeichnis zu entnehmen.
Einzelne Studieneinheiten werden gemeinsam mit den Seminaristen, Diakonen und Kaplänen des Priesterseminars in Köln sowie den Pastoral- und Gemeindeassistenten/-innen durchgeführt. Hinzu kommen verschiedene Veranstaltungen und geistliche Zeiten zu Themen des diakonalen Dienstes mit dem Direktor des Erzbischöflichen Diakoneninstituts Köln, dem Spiritual der Ständigen Diakone des Bistums Aachen und dem Ausbildungsleiter des Bistums Aachen.
Die Studierenden, die unverheiratet sind, nehmen am 2. Teil des Kurses „Zölibat als christlich-missionarische Lebensform“ mit dem Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars teil; die Studierenden, die verheiratet sind, nehmen am 1. Teil des Kurses „Ehe als christlich-missionarische Lebensform“ teil.
#

Diakonenweihe

21.
Vor der Diakonenweihe richtet der Weihekandidat ein Zulassungsgesuch zum Weiheempfang an den Bischof. Dem Zulassungsgesuch ist bei verheirateten Kandidaten eine Einverständniserklärung der Ehefrau beizufügen. Nach Anhörung des Ausbildungsleiters und des Direktors des Erzbischöflichen Diakoneninstituts Köln stellt der Bischöfliche Beauftragte für den Ständigen Diakonat dem Bischof die Kandidaten zum Skrutinium vor. Der Bischof führt das Skrutinium und entscheidet über die Zulassung zur Weihe. Auf die Diakonenweihe bereiten sich die Weihekandidaten in geistlichen Exerzitien von wenigstens fünf Tagen vor.
#

Zweite Bildungsphase:

#

Berufseinführung

22.
Mit der Diakonenweihe beginnt eine zweijährige Phase der Berufseinführung.
23.
Nach der Diakonenweihe sind die Ständigen Diakone als Diakone mit Zivilberuf tätig. Ihr Einsatz im pastoralen Dienst erfolgt nach Absprache zwischen der Hauptabteilung Pastoralpersonal und dem Bischöflichen Beauftragten für den Ständigen Diakonat durch Ernennung seitens des Bischofs. Eine Übernahme in den hauptberuflichen Dienst als Diakon kann frühestens nach Ablauf der Berufseinführungszeit erfolgen. Gemeindereferenten und Pastoralreferenten, die im Dienst des Bistums Aachen stehen werden nach der Weihe als Diakone im Hauptberuf tätig.
Zu den Arbeitsbereichen in der Seelsorge, die der Mentor mit dem Diakon und dem Ausbildungsleiter vereinbart und reflektiert, sollen nach Möglichkeit gehören:
  • Gottesdienstvorbereitung;
  • Predigt;
  • Sakramentenpastoral (Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung einschließlich Vorbereitung);
  • seelsorgliche Arbeit mit Erwachsenen;
  • Familienpastoral;
  • Krankenpastoral;
  • Altenpastoral;
  • Trauerpastoral;
  • Diakonische Seelsorge.
Die konkreten Einsatzfelder sind dabei so zu bemessen, dass ausreichend Zeit für die Ausbildungsveranstaltungen des Bistums bleibt, die weiterhin Vorrang vor dem Dienst in den Gemeinden haben.
#

Der Pastoralkurs

24.
Die im Diakonatskurs begonnene pastoral-praktische Zurüstung wird in der zweijährigen Berufseinführungsphase im Pastoralkurs ergänzt und vertieft.
Schwerpunkte im Pastoralkurs sind:
  • Homiletik;
  • Liturgische Praxis;
  • Liturgischer Gesang;
  • Gemeindekatechese;
  • Gemeindepastoral;
  • Familienpastoral;
  • schulische Religionspädagogik;
  • Diakonische Seelsorge;
  • Taufpastoral und -katechese;
  • Erstkommunionpastoral und -katechese;
  • Firmpastoral und -katechese;
  • Ehepastoral und -katechese;
  • Krankenpastoral;
  • Trauerpastoral;
  • Gesprächsführung;
  • Öffentlichkeitsarbeit;
  • Regelmäßige Mentorengespräche;
  • Supervision.
Der Stundenumfang ist dem Veranstaltungs- und Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Einzelne Ausbildungselemente im Pastoralkurs werden gemeinsam mit den Pastoral- und Gemeindeassistenten/-innen durchgeführt.
Hinzu kommen verschiedene Veranstaltungen und geistliche Zeiten zu Themen des diakonalen Dienstes mit dem Direktor des Erzbischöflichen Diakoneninstituts Köln, dem Spiritual der Ständigen Diakone des Bistums Aachen und dem Ausbildungsleiter.
Die Studierenden, die unverheiratet sind, nehmen am 3. Teil des Kurses „Zölibat als christlich-missionarische Lebensform“ mit dem Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars teil; die Studierenden, die verheiratet sind, nehmen am 2. Teil des Kurses „Ehe als christlich-missionarische Lebensform“ teil.
Rechtzeitig vor Beendigung der Berufseinführungszeit wird von jedem Diakon – unter der besonderen Berücksichtigung der diakonischen Dimension seines Handelns – ein reflektierter pastoraltheologischer Tätigkeitsbericht angefordert, der auch geistliche Akzentsetzungen erkennen lässt und reflektiert. Über den Tätigkeitsbericht führt der Dozent für Pastoraltheologie mit dem Diakon ein Kolloquium. Das Ergebnis des Kolloquiums wird beurteilt.
Vor dem Abschluss der Berufseinführungszeit erstellt der Ausbildungsleiter eine schriftliche Stellungnahme zum Verlauf der Berufseinführungszeit.
Zum Abschluss der Berufseinführungszeit führen der Bischöfliche Beauftragte für den Ständigen Diakonat und der Leiter der Hauptabteilung Pastoralpersonal mit dem Diakon ein Kolloquium. Das Ergebnis des Kolloquiums wird bewertet.
Der Pastoralkurs schließt nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufseinführungszeit mit der Übergabe eines Zeugnisses. Der Bischöfliche Beauftragte für den Ständigen Diakonat erhält eine Ausfertigung des Zeugnisses, die der Personalakte zugefügt wird.
#

Die Ordnung setze ich für das Bistum Aachen rückwirkend zum 1. September 2011 in Kraft. Entgegenstehende Bestimmungen werden gleichzeitig aufgehoben. Diese Ordnung ist nach fünf Jahren inhaltlich zu überprüfen.