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Rahmenkonzept für die Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit
Vom 1. Oktober 2024
(KlAnz. 2024, Nr. 110, S. 178)
###1 Grundlagen
Die Rahmenkonzeption für die Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen beschreibt die diözesanen Standards für die kirchenamtlichen Qualifizierungsmaßnahmen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit.
Die inhaltlichen Grundlagen für dieses Feld sind in der Rahmenordnung der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit für das Bistum Aachen beschrieben. Diese werden in der hier vorliegenden Rahmenkonzeption bezogen auf die Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen angewendet.
Die für die Jugendleiter/-in-Card (Juleica) relevanten Kurse werden durch die Büros der Regionen durchgeführt und verantwortet. In der Umsetzung erfolgt eine Konkretisierung dieser Rahmenkonzeption durch den Fachbereich Kirchliche Jugendarbeit in den jeweiligen Büros der Regionen.
Die katholischen Jugendverbände im Bistum Aachen haben eigene Ausbildungskonzepte und führen die Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in eigener Verantwortung durch. Die Qualifizierungsmaßnahmen der kirchenamtlichen Kinder- & Jugendarbeit können auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen aus den katholischen Jugendverbänden geöffnet werden.
Schulungen katholischer Jugendverbände und anderer anerkannter Bildungsträger können nach Prüfung insbesondere der Kriterien von Juleica-Schulungen durch den/die Referenten/Referentin für Kirchliche Jugendarbeit im Büro der Regionen anerkannt werden.
#1.1 Zielsetzung
Qualifizierungsmaßnahmen gehen von den vorhandenen Kompetenzen der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen aus, die sich in vielfältigen Angebotsformen, wie z.B. in der Gruppenarbeit, in Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Ferienfahrten, Ferienspielen, Projekten und Aktionen engagieren. Hier eröffnen sich für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen zugleich Handlungs- und Lernfelder. Diese Verbindung von Handeln und Lernen stellt eine unverwechselbare Qualität der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit dar, die unter anderem mit den im Folgenden beschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen gesichert werden soll.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahmen ist es, die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in der Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und ihnen für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgabe die notwendigen Grundlagen zu vermitteln sowie eine Kultur der Achtsamkeit zu schaffen. Deshalb steht bei den Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen die Förderung folgender Grundkompetenzen im Vordergrund:
- Die personale Kompetenz meint, dass ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen ihre Stärken und Schwächen kennenlernen, ihre Rolle als ehrenamtliche/-r Mitarbeiter/-in annehmen und füllen, eigene Werte entwickeln und sich mit ihrer Person, ihrer Entwicklung und den eigenen Glaubens- und Sinnfragen auseinandersetzen. Insofern beinhaltet die personale Kompetenz auch eine spirituelle Komponente.
- Die soziale Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit, tragfähige Beziehungen zu und mit Kindern und Jugendlichen aufzubauen und zu gestalten. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen eigene Fähigkeiten wie Team-, Kooperations-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit weiterentwickeln, um die Beziehungen und das soziale Lernen kompetent zu gestalten.
- Unter fachlicher Kompetenz ist der Erwerb von Fachwissen zu verstehen. Das sind z. B. Informationen über die Entwicklung und die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen, Grundkenntnisse der Gruppenpädagogik, die Kenntnis verschiedener Rollen in sozialen Systemen sowie die Aneignung von Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Um das Fachwissen zielgerichtet anwenden zu können, ist eine Kenntnis über unterschiedliche Interventionsmöglichkeiten und Methoden notwendig.
1.2 Pädagogische Grundprinzipien
Der konzeptionelle Rahmen für die Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen orientiert sich an Eckpunkten und Prinzipien, die die Kirchliche Kinder- & Jugendarbeit insgesamt charakterisieren und die in der Rahmenordnung für die Kirchliche Kinder- & Jugendarbeit beschrieben sind. Diese werden in den Qualifizierungsmaßnahmen sowohl auf der inhaltlichen Ebene bearbeitet als auch als Modell durch das Leitungsteam der Kurse erfahrbar. Im Folgenden sind acht zentrale pädagogische Prinzipien der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit benannt.
Personales Angebot
In dem Leitungsteam der Kurse begegnen den Teilnehmer/-innen Menschen, für die das Christsein ein tragendes Fundament ihres Lebens ist. Sie sind personales Angebot, indem sie Kinder und Jugendliche begleiten und unterstützen, ihnen Erfahrungsräume ermöglichen, sich hinterfragen lassen und sich zur Auseinandersetzung anbieten. Hiermit sind sie auch Modell für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
In dem Leitungsteam der Kurse begegnen den Teilnehmer/-innen Menschen, für die das Christsein ein tragendes Fundament ihres Lebens ist. Sie sind personales Angebot, indem sie Kinder und Jugendliche begleiten und unterstützen, ihnen Erfahrungsräume ermöglichen, sich hinterfragen lassen und sich zur Auseinandersetzung anbieten. Hiermit sind sie auch Modell für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Subjekt- und Lebensweltorientierung
Ausgangspunkt sind die Menschen mit ihren Fragen, Themen und ihren Lebenssituationen. Bei der Planung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen sollen diese angemessen berücksichtigt werden. Entsprechend den Besonderheiten der jeweiligen Teilnehmer/-innen sind die Konzepte nach Inhalten und Vorgehensweisen zu modifizieren.
Ausgangspunkt sind die Menschen mit ihren Fragen, Themen und ihren Lebenssituationen. Bei der Planung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen sollen diese angemessen berücksichtigt werden. Entsprechend den Besonderheiten der jeweiligen Teilnehmer/-innen sind die Konzepte nach Inhalten und Vorgehensweisen zu modifizieren.
Gruppe als Lernort
In den Kursen nehmen sowohl die Selbsterfahrung der Teilnehmer/-innen, aber auch die Interaktion mit und in der Gruppe, die Kommunikation und die Reflexion eine zentrale Stelle ein. Neben den Arbeitseinheiten stellt die Freizeitgestaltung einen wichtigen Erlebnis-, Erfahrungs- und Lernraum dar.
In den Kursen nehmen sowohl die Selbsterfahrung der Teilnehmer/-innen, aber auch die Interaktion mit und in der Gruppe, die Kommunikation und die Reflexion eine zentrale Stelle ein. Neben den Arbeitseinheiten stellt die Freizeitgestaltung einen wichtigen Erlebnis-, Erfahrungs- und Lernraum dar.
Freiwilligkeit
Das Prinzip der Freiwilligkeit wird in der Kursarbeit analog zur Praxistätigkeit angewendet: Es beinhaltet, dass Kinder und Jugendliche selbstbestimmt und bewusst darüber entscheiden, welche Angebote sie wahrnehmen wollen. Alle Angebote sind frei von Bewertung und Zwang/Verpflichtung gestaltet und zeichnen sich dadurch aus, dass die Grenzen von Kindern und Jugendlichen jederzeit geachtet werden. Wesentliche Aspekte der Freiwilligkeit sind damit das Erkennen eigener Bedürfnisse seitens der Kinder und Jugendlichen, sowie Selbstbestimmung und individuelle Motivation. Daran orientieren sich auch unsere Kursangebote.
Das Prinzip der Freiwilligkeit wird in der Kursarbeit analog zur Praxistätigkeit angewendet: Es beinhaltet, dass Kinder und Jugendliche selbstbestimmt und bewusst darüber entscheiden, welche Angebote sie wahrnehmen wollen. Alle Angebote sind frei von Bewertung und Zwang/Verpflichtung gestaltet und zeichnen sich dadurch aus, dass die Grenzen von Kindern und Jugendlichen jederzeit geachtet werden. Wesentliche Aspekte der Freiwilligkeit sind damit das Erkennen eigener Bedürfnisse seitens der Kinder und Jugendlichen, sowie Selbstbestimmung und individuelle Motivation. Daran orientieren sich auch unsere Kursangebote.
Partizipation
Mit Partizipation ist eine altersadäquate und lebensweltorienterte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung von Zielen, Inhalten und Methoden zur gemeinsamen Gestaltung ihrer Freizeit gemeint. Durch die Kursleitung sollen Partizipationsmöglichkeiten vermittelt und erfahrbar gemacht werden, um zu einer gesellschaftlichen Mitgestaltung zu befähigen.
Mit Partizipation ist eine altersadäquate und lebensweltorienterte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung von Zielen, Inhalten und Methoden zur gemeinsamen Gestaltung ihrer Freizeit gemeint. Durch die Kursleitung sollen Partizipationsmöglichkeiten vermittelt und erfahrbar gemacht werden, um zu einer gesellschaftlichen Mitgestaltung zu befähigen.
Emanzipation
Durch die Förderung der Entwicklung einer individuellen und sozialen Identität ermöglicht die Kirchliche Kinder- & Jugendarbeit (auch in den Qualifizierungsmaßnahmen) eine Entwicklung zur Mündigkeit, die sich durch soziale Verantwortung und solidarisches Handeln bezogen auf die jeweilige Entwicklungsstufe auszeichnet.
Durch die Förderung der Entwicklung einer individuellen und sozialen Identität ermöglicht die Kirchliche Kinder- & Jugendarbeit (auch in den Qualifizierungsmaßnahmen) eine Entwicklung zur Mündigkeit, die sich durch soziale Verantwortung und solidarisches Handeln bezogen auf die jeweilige Entwicklungsstufe auszeichnet.
Geschlechtsspezifische Perspektive
Die Kursarbeit bietet Raum, Geschlechterstereotypen, die eigene Geschlechterrolle sowie die Geschlechtsidentität in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu reflektieren und die Angebote Kirchlicher Kinder- & Jugendarbeit daraufhin zu überprüfen und auszurichten. Das Kursleitungsteam sollte nach Möglichkeit paritätisch besetzt sein.
Die Kursarbeit bietet Raum, Geschlechterstereotypen, die eigene Geschlechterrolle sowie die Geschlechtsidentität in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu reflektieren und die Angebote Kirchlicher Kinder- & Jugendarbeit daraufhin zu überprüfen und auszurichten. Das Kursleitungsteam sollte nach Möglichkeit paritätisch besetzt sein.
Ganzheitlichkeit
In der Kursarbeit sollen die Teilnehmer/-innen auf ganzheitliche Weise angesprochen werden. So ist die physische, die emotionale, die kognitive und die spirituelle Dimension zu berücksichtigen.
In der Kursarbeit sollen die Teilnehmer/-innen auf ganzheitliche Weise angesprochen werden. So ist die physische, die emotionale, die kognitive und die spirituelle Dimension zu berücksichtigen.
In den Qualifizierungsmaßnahmen soll das Zusammenleben auf christlicher Grundlage erfahrbar werden. Spirituelle Angebote haben hier ihren selbstverständlichen Platz. Es sind angemessene Formen der Zusammenarbeit, des Zusammenlebens und des Miteinander-Feierns zu erproben. Hierbei wird die jeweilige Lebens- und Glaubenssituation der Teilnehmer/-innen berücksichtigt. Die Basis bildet dabei eine Grundhaltung der gegenseitigen Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts. |
1.3 Methoden und Arbeitsformen
Zur angemessenen Bearbeitung der Kursinhalte und des Gruppenprozesses steht eine Vielfalt von möglichen Methoden zur Verfügung: Methoden der Medien-, Spiel-, Erlebnis- und Kulturpädagogik, Methoden der sozialen Gruppenarbeit, Kommunikationsmethoden und entsprechende Übungen dazu, musisch-kreative Betätigung, Planspiele, Übungen und verschiedene Formen der Freizeitgestaltung, Exkursionen usw. Die Wahl der Methoden soll transparent gemacht und mit den Teilnehmer/-innen reflektiert werden.
Dies geschieht in unterschiedlichen Arbeitsformen wie z.B.: Großgruppen, Kleingruppen, Einzelarbeit, Präsentation in der Gruppe, Übernahme von Anleitung, Projektgruppe sowie digitale Arbeitsformen. Grundsätzlich wird der Lernprozess erfahrungs- und praxisorientiert und nach dem Motto „learning by doing“ ausgerichtet.
#2 Qualifizierungsmaßnahmen
Das Spektrum der Kursarbeit soll sich an den Bedürfnissen der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit und den Anforderungen des Arbeitsfeldes orientieren. Insbesondere ist bei den Qualifizierungsmaßnahmen zu berücksichtigen, dass sich die Situation der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit sehr unterschiedlich darstellt und wechselnden Rahmenbedingungen unterworfen ist (z.B. größere Bandbreite der Engagementformen und -potentiale, unterschiedliche Grundkompetenzen).
Der jeweilige Träger hat für die Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen Sorge zu tragen. Das hierfür notwendige Angebot für die kirchenamtliche Kinder- & Jugendarbeit hält der Fachbereich Kirchliche Jugendarbeit in den Büros der Regionen vor. Diese Maßnahmen sind angewiesen auf eine kontinuierliche Begleitung und Beratung (siehe auch Kapitel 2.6 „Praxisbegleitung“) durch den jeweiligen Träger sowie den Austausch und die Reflexion mit anderen ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen.
Die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen entbindet den Träger der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit nicht von der Verantwortung, die Eignung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen für die jeweilige Aufgabe zu prüfen und für eine Aktualisierung und Erweiterung der Qualifikation Sorge zu tragen.
#2.1 Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen
In der Regel werden die für die Juleica (Jugend-Leiter/-innen-Card) relevanten Kurse zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeitern/-innen in Kirchlicher Jugendarbeit (Vgl. 2.2, 2.3) von den Jugendbeauftragten der jeweiligen Region durchgeführt. Hierbei ist es möglich, auch regionenübergreifend zusammenzuarbeiten. In jedem Fall muss mindestens eine Person des Kursleitungsteams eine qualifizierte (sozial-)pädagogische Ausbildung haben.
Darüber hinaus können diese Maßnahmen auch von qualifizierten freien Mitarbeitern/-innen durchgeführt werden, sofern sie den fachlichen und persönlichen Anforderungen (siehe Anforderungsprofil im Anhang) entsprechen. Für die Auswahl und Begleitung dieser freien Mitarbeiter/-innen sind die Referenten/-innen für Kirchliche Jugendarbeit in den Büros der Regionen verantwortlich.
Ergänzende Angebote mit einem Schwerpunkt auf dem methodischen Ansatz (2.4.2) können auch vom jeweiligen Träger selbst durchgeführt werden.
#2.2 Grundkurs für die Leitung von Gruppen in der Jugendarbeit
Ziele:
Ziel des Grundkurses ist der grundlegende Erwerb und die Erweiterung der oben genannten Kompetenzen, die die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen befähigen, Angebote der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit durchzuführen.
Ziel des Grundkurses ist der grundlegende Erwerb und die Erweiterung der oben genannten Kompetenzen, die die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen befähigen, Angebote der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit durchzuführen.
Zielgruppe:
Vorrangig werden Jugendliche und junge Erwachsene qualifiziert, die in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit ehrenamtlich engagiert sind bzw. sich zukünftig engagieren wollen. Auch ältere Erwachsene werden von den jeweiligen Fachbereichen Kirchlicher Jugendarbeit in den Regionen ausgebildet.
Vorrangig werden Jugendliche und junge Erwachsene qualifiziert, die in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit ehrenamtlich engagiert sind bzw. sich zukünftig engagieren wollen. Auch ältere Erwachsene werden von den jeweiligen Fachbereichen Kirchlicher Jugendarbeit in den Regionen ausgebildet.
Mindestalter: 16 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen: 15 Jahre)
Inhalte:
Die Inhalte des Grundkurses sind unter den Punkten a) bis e) beschrieben.
Die Inhalte des Grundkurses sind unter den Punkten a) bis e) beschrieben.
- Persönlichkeitsbildung
- Eigenmotivation bewusst machen
- Reflexion und Selbstreflexion
- Selbsteinschätzung zu Stärken und Schwächen
- Rolle als ehrenamtliche/-r Mitarbeiter/-in annehmen und füllen
- Entwicklung eines Leitungsverständnisses
- Auseinandersetzung mit der eigenen Geschlechtsidentität
- Auseinandersetzung mit Glaubens- und Sinnfragen
- Pädagogische Grundkenntnisse
- Wahrnehmen der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen (Familie, Schule, Wohnumfeld, kulturelle und soziale Herkunft)
- Entwicklungsstufen von Kindern und Jugendlichen kennen lernen
- Bedürfnisse wahrnehmen
- Ziele entwickeln
- Kommunikation / Konfliktlösung
- Gruppendynamik / Gruppenphasen
- Rollen in Gruppen
- Leitung / Leitungsstile (Differenzierung zwischen Leiten, Begleiten und Beraten)
- Entwicklung von Normen und Regeln
- Teamarbeit
- Partizipation / Mitbestimmung
- Medienkompetenz / Medienpädagogik
- Organisation, Planung und Programmgestaltung
- Methodenkompetenz und Handlungskonzepte entwickeln
- Transfer der pädagogischen Grundkenntnisse in die Praxis
- Angebotsformen (Gruppenarbeit, offene Angebote, Ferienlager, Projekte und Aktionen)
- Praxisideen (Spiele, kreative Methoden und weitere Freizeitangebote)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Finanzierung und Förderung
- Information über Unterstützungs- und Beratungsangebote
- Rechtliche Grundlagen
- Information über gesetzliche Grundlagen (Fürsorge-, Aufsichtspflicht, Haftung, Kinder- und Jugendschutz, Sexualstrafrecht)
- Prävention von sexualisierter Gewalt nach kirchlicher Präventionsordnung des Bistum Aachen
- Versicherungsfragen
- je nach Zielgruppe ergänzend weitere Gesetze (Reiserecht, Lebensmittelhygiene, Datenschutzbestimmungen etc.)
- Staatliche und Kirchliche Strukturen und Rahmenbedingungen
- Träger der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit vor Ort (verbandliche & kirchenamtliche Jugendarbeit)
- Ziele und Werte Kirchlicher Kinder- & Jugendarbeit
- Strukturen in der Gemeinde / Pfarrei / Gemeinschaft der Gemeinden / Partizipationsmöglichkeiten als Jugendliche/-r
- Jugendamt / Jugendpolitik (Stadtjugendring) / Interessenvertretung (Jugendhilfeausschuss, Jugendbeirat, Jugendparlament)
Umfang:
Der Umfang eines Grundkurses (ohne Erste-Hilfe-Kurs, inklusive der Präventionsschulung) umfasst mindestens 35 Zeitstunden. Der Grundkurs wird als mehrtägige Veranstaltung mit mindestens zwei Übernachtungen durchgeführt. Weitere Bausteine / Module des Grundkurses können bei Bedarf an Abenden oder einzelnen Tagen angeboten werden.
Zusätzlich zum Grundkurs sollte ein Erste-Hilfe-Grund-Lehrgang bei einem zertifizierten Erste-Hilfe-Anbieter absolviert werden, der mindestens 9 Unterrichtseinheiten umfasst. Dieser ist 2 Jahre gültig.
Der Umfang eines Grundkurses (ohne Erste-Hilfe-Kurs, inklusive der Präventionsschulung) umfasst mindestens 35 Zeitstunden. Der Grundkurs wird als mehrtägige Veranstaltung mit mindestens zwei Übernachtungen durchgeführt. Weitere Bausteine / Module des Grundkurses können bei Bedarf an Abenden oder einzelnen Tagen angeboten werden.
Zusätzlich zum Grundkurs sollte ein Erste-Hilfe-Grund-Lehrgang bei einem zertifizierten Erste-Hilfe-Anbieter absolviert werden, der mindestens 9 Unterrichtseinheiten umfasst. Dieser ist 2 Jahre gültig.
Bei Grundkursen, die ausschließlich der Qualifizierung von erwachsenen ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen dienen, können der Umfang und die Lernform angepasst werden.
Die Regelungen zur bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2019) werden in unseren Kursen erfüllt. Um die empfohlene Gesamtstundenzahl zur Erlangung der Juleica zu erreichen, kann ein im Zeitumfang verkürzter Grundkurs mit den ergänzenden Kursangeboten (siehe unten) kombiniert werden. Der/die Inhaber/-in der Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden. |
2.3 Modul „Schutz des Kindeswohls“ / Präventionsschulung „Basis Plus“ nach § 9 PrävO
Alle ehrenamtlich Tätigen in der Kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Aachen sind verpflichtet, an einer Präventionsschulung „Basis Plus“ nach § 9 PrävO teilzunehmen. Diese kann sowohl separat als Ergänzungsschulung durchgeführt werden als auch als Baustein in einen Grundkurs für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in Kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit integriert sein. Die Leitung dieses Moduls hat an der entsprechenden Qualifizierung zur/zum Schulungsreferent/in im Bereich Prävention von sexualisierter Gewalt teilgenommen. Inhalte und Ziele orientieren sich am oben genannten Curriculum. Der Kursumfang soll mindestens 6 Zeitstunden betragen.
#2.4 Ergänzende Kursangebote
Nach Möglichkeit sollten in jeder Region einmal jährlich ergänzende Kursangebote stattfinden, die zum einen denjenigen, die sich bereits über einen längeren Zeitraum ehrenamtlich in Kirchlicher Jugendarbeit engagieren, einen Raum zur Vertiefung und Weiterentwicklung bieten. Bei diesem Kursangebot liegt der Schwerpunkt auf der intensiven Reflexion des eigenen Handelns und der eigenen Erfahrung auf dem Hintergrund eines methodischen Beispiels (2.4.1).
Zum anderen können Angebote mit Ausbildungscharakter für jüngere Interessierte durchgeführt werden, bei denen der Schwerpunkt eher auf der Vermittlung eines methodischen Ansatzes liegt (2.4.2).
Zum anderen können Angebote mit Ausbildungscharakter für jüngere Interessierte durchgeführt werden, bei denen der Schwerpunkt eher auf der Vermittlung eines methodischen Ansatzes liegt (2.4.2).
Diese Kurse können auch überregional angeboten werden.
#2.4.1 Aufbaukurse – Kursangebote zur Verlängerung der Juleica
Ziele:
Aufbauend auf den bzw. ergänzend zum Grundkurs erfolgen in diesen Kursangeboten eine Vertiefung und Weiterentwicklung der Kompetenzen sowie eine Erweiterung des Methodenspektrums. Darüber hinaus sollen die bisherigen Erfahrungen und persönlichen Entwicklungen reflektiert und Perspektiven für die weitere ehrenamtliche Tätigkeit entwickelt werden.
Aufbauend auf den bzw. ergänzend zum Grundkurs erfolgen in diesen Kursangeboten eine Vertiefung und Weiterentwicklung der Kompetenzen sowie eine Erweiterung des Methodenspektrums. Darüber hinaus sollen die bisherigen Erfahrungen und persönlichen Entwicklungen reflektiert und Perspektiven für die weitere ehrenamtliche Tätigkeit entwickelt werden.
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene, die an einem Grundkurs teilgenommen haben und als ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit praktische Erfahrungen gesammelt haben.
Jugendliche und junge Erwachsene, die an einem Grundkurs teilgenommen haben und als ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit praktische Erfahrungen gesammelt haben.
Inhalte:
Orientiert am Bedarf der Teilnehmer/-innen sollen folgende Inhalte bearbeitet werden:
Orientiert am Bedarf der Teilnehmer/-innen sollen folgende Inhalte bearbeitet werden:
- Reflexion der bisherigen Praxiserfahrungen
- Aktualisierung, Vertiefung und Erweiterung des Methodenspektrums (hier besteht die Möglichkeit der Teilnahme an oder Kombination mit einem methodischen Workshop, s. Punkt 2.4.2)
- Reflexion der eigenen Entwicklung als ehrenamtliche/-r Mitarbeiter/-in (Rollen- und Aufgabenwechsel)
- Bearbeitung von persönlichen und beruflichen Optionen unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen und der entwickelten Kompetenzen
- aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit
- handlungsfeldspezifische Vertiefungen (z.B. Ministranten/-innen / Jugendkirchen / Offene Kinder- und Jugendarbeit)
Umfang:
Der Kursumfang soll insgesamt 8 Zeitstunden betragen.
Zur Verlängerung der Juleica ist es möglich, an mehreren Fortbildungsangeboten teilzunehmen, die insgesamt mindestens 8 Zeitstunden umfassen.
#Der Kursumfang soll insgesamt 8 Zeitstunden betragen.
Zur Verlängerung der Juleica ist es möglich, an mehreren Fortbildungsangeboten teilzunehmen, die insgesamt mindestens 8 Zeitstunden umfassen.
2.4.2 Ergänzende Workshops
Ziele:
Die ergänzenden Workshops sollen erfahrenen Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit bieten, sich spezielle Kompetenzen und Fertigkeiten anzueignen und damit eine Zusatzqualifikation zu erwerben oder spezifische Themen intensiv zu bearbeiten, die für die Kirchliche Kinder- & Jugendarbeit von Bedeutung sind.
Die ergänzenden Workshops sollen erfahrenen Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit bieten, sich spezielle Kompetenzen und Fertigkeiten anzueignen und damit eine Zusatzqualifikation zu erwerben oder spezifische Themen intensiv zu bearbeiten, die für die Kirchliche Kinder- & Jugendarbeit von Bedeutung sind.
Für jüngere ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen können sogenannte „Schnupperworkshops“ die Möglichkeit bieten, sich mit den grundlegenden Inhalten einer Grundschulung vertraut zu machen, um für sich selbst zu überprüfen, ob der Weg, ehrenamtlich in Kirchlicher Jugendarbeit tätig zu werden, der richtige ist.
Die Teilnahme an diesen ergänzenden Workshops qualifiziert jedoch nicht zu einer eigenständigen und verantwortlichen Gruppenleitung.
Zielgruppe:
Ehrenamtlich tätige Mitarbeiter/-innen in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit oder Interessierte
Empfohlenes Mindestalter: 14 Jahre
Ehrenamtlich tätige Mitarbeiter/-innen in der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit oder Interessierte
Empfohlenes Mindestalter: 14 Jahre
Beispiele für methodische Fortbildungen:
- Spielpädagogik
- Erlebnispädagogik
- Konflikt-/Deeskalationstraining
- Kommunikation und Kooperation
- Medienkompetenz
- Vielfalt und Demokratie
- Visualisierung
- Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Interessenvertretung
- Notfallmanagement
- Selbsterfahrung und Achtsamkeit
- Auftanken und spirituelle Erfahrungsräume
- Aufsichtspflicht und weitere Rechtsgrundlagen
- Werkstatt-Tage
- Spiritualität / Liturgie / Musik
- Prävention von (sexualisierter) Gewalt
- Inklusion
- ...
Inhalte und Umfang sollen sich an den jeweiligen Kursinhalten und den Bedürfnissen der Teilnehmer/-innen orientieren.
Die Kursangebote unter 2.4.1 können für die Neu-Ausstellung der Juleica nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 3 Jahren als Fortbildungsmaßnahme anerkannt werden, sofern sie insgesamt mindestens 8 Zeitstunden umfassen. Gleiches gilt für Angebote unter 2.4.2, sofern diese durch die oder unter Beteiligung der Fachbereiche Kirchliche Jugendarbeit in den Regionen oder durch einen anderen anerkannten Bildungsträger bzw. durch die Jugendverbände durchgeführt wurden. |
2.5 Teilnahmebescheinigungen zu den Kursen
Eine Teilnahmebescheinigung wird nach den Kursen ausgestellt und enthält folgende Punkte:
- Name, Vorname
- Kursbezeichnung
- Zeitraum und Umfang
- Ort
- Inhalte
- Datum
- Unterschrift der Kursleitung und des/der Referent/-in für Kirchliche Jugendarbeit im Büro der Regionen
2.6 Praxisbegleitung
Ergänzend zu den Kursangeboten ist, insbesondere in der Anfangsphase der ehrenamtlichen Tätigkeit, eine Praxisbegleitung zur Unterstützung, Weiterqualifizierung, Begleitung und Beratung notwendig. Diese soll durch erfahrene ehrenamtliche, hauptamtliche oder hauptberufliche Mitarbeiter/-innen vor Ort erfolgen. Hierfür ist der jeweilige Träger der Kirchlichen Kinder- & Jugendarbeit verantwortlich.
Ziele:
- Qualitätssicherung und -entwicklung im Dialog mit den ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen
- Reflexion der Praxiserfahrungen
- Entwicklung von situationsgerechten Handlungsstrategien
- Bearbeitung spezieller Themen anhand der Praxiserfahrungen
- Orientierung erhalten durch erfahrene Vorbilder
- Information
- Vernetzung mit anderen ehrenamtlichen Mitarbeitern/-innen
- Entlastung und Schutz vor Überforderung
Mögliche Formen:
- Austausch und Beratung, z.B. im Team, gemeinsam mit anderen Ehrenamtlichen
- Gesprächskreise zu speziellen Themen
- Einzelgespräche
- regelmäßige Team- und Reflexionstreffen
- Teamer/-innen-Wochenenden
- Planungstreffen
Dieses Rahmenkonzept tritt zum 1. Oktober 2024 in Kraft und ersetzt die Version vom 1. November 2019.
Es wird spätestens zum 1. Januar 2027 überprüft.
Es wird spätestens zum 1. Januar 2027 überprüft.
Bei einer Änderung der Richtlinien zur Erlangung der Jugendleiter/-innen-Card oder des Curriculums zur Schulung Ehrenamtlicher nach PrävO ist das Rahmenkonzept zeitnah zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend anzupassen.
###ANHANG
Anforderungsprofil für Schulungsteamer/-innen
- Praxiserfahrung in der Kursarbeit und/oder in der (Kirchlichen) Kinder- und Jugendarbeit – diese muss nicht zwingend vorliegen, sondern kann auch durch Hospitationen o.Ä. erworben werden.
- Mindestalter: ab 18 Jahren
- Teilnahme an einer Präventionsgrundschulung „Basis plus“ (6 Zeitstunden) bzw. nach jeweils 5 Jahren an einer Vertiefungsveranstaltung sowie Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses
- eine wertschätzende Haltung anderen, insbesondere jungen Menschen gegenüber, sowie die Einhaltung des gültigen institutionellen Schutzkonzepts
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Schulungsteamer/-innen
- Kommunikationsbereitschaft und Reflexionsfähigkeit
- Zuverlässigkeit und Selbständigkeit
- Eigenverantwortlichkeit und Motivation
- die Bereitschaft, eigene Kurskonzepte immer wieder kritisch zu überprüfen und weiterzuentwickeln und den Schulungsauftrag inkl. Vor- und Nachbereitung verbindlich zu erfüllen
- mindestens eine Hospitation bei einem Grundkurs und einem erweiterten Angebot aus dem Kursangebot
- gültiger Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
- zusätzliches Anforderungen für Schulungsteamer/-innen als Kursleitung
- Kurserfahrung in der Kirchlichen Jugendarbeit
- Erfahrungen in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit
- Empfohlenes Mindestalter: 21 Jahre
- Qualifizierung durch ein entsprechendes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, vornehmlich aus dem sozialen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation
Diese Arbeitshilfe wurde im Jahr 2023 unter Mitwirkung von Jugendbeauftragten aus dem Bistum Aachen erstellt.
Verantwortlich für den Inhalt und die Veröffentlichung:
Bischöfliches Generalvikariat Aachen, Abteilung „Bildung und Seelsorge mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen”, Fachbereich Jugend, Klosterplatz 7, 52062 Aachen
Bischöfliches Generalvikariat Aachen, Abteilung „Bildung und Seelsorge mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen”, Fachbereich Jugend, Klosterplatz 7, 52062 Aachen
Aachen, 27. August 2024