Bistum Aachen
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Verlautbarungen der deutschen Bischöfe

Nr. 36Aufruf zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land
(Palmsonntagskollekte 2025)

Liebe Schwestern und Brüder, liebe Gemeinde,
wie in jedem Jahr ist die Kollekte am Palmsonntag für die Christen im Heiligen Land bestimmt. Insbesondere seit dem 7. Oktober 2023 haben Terror und Krieg dort vielen Menschen den Tod gebracht; Angst und Hass machen ein Zusammenleben unmöglich. Die Gräben scheinen unüberbrückbar, jede Perspektive auf Dialog und Verständigung utopisch.
Und doch gibt es Menschen, die aufeinander zugehen und dabei religiöse, ethnische und nationale Grenzen überwinden. Es sind Christen, Juden und Muslime, die sich trotz aller Widerstände als Brückenbauer für Verständigung und Versöhnung engagieren. Im zwischenmenschlichen und interreligiösen Dialog setzen sie sich dafür ein, dass ein gesellschaftliches Miteinander wieder möglich wird.
„Schritt für Schritt. Aufeinander zugehen“ – so lautet das Motto über der diesjährigen Palmsonntagskollekte. Mit ihr unterstützen wir Projekte und Initiativen des Deutschen Vereins vom Heiligen Lande und der Franziskaner im Heiligen Land, insbesondere auch im Bereich der Dialog- und Versöhnungsarbeit. Mit unserer Hilfe wollen und können wir dort den Frieden fördern, wo die Gewalt so viele Wunden gerissen und Trauer hinterlassen hat.
Wir Bischöfe bitten Sie ganz herzlich um Ihre Anteilnahme, um Ihr Gebet und auch um Ihre Spende für die Menschen im Heiligen Land.
Für das Bistum Aachen
+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen
Dieser Aufruf soll über die katholischen Medien veröffentlicht und den Gemeinden zudem in geeigneter anderer Weise bekannt gemacht werden. Die Kollekte am Palmsonntag, dem 13. April 2025, ist ausschließlich für die Unterstützung der Christen im Heiligen Land durch den Deutschen Verein vom Heiligen Lande und das Kommissariat des Heiligen Landes der Deutschen Franziskanerprovinz bestimmt.

Bischöfliche Verlautbarungen

Nr. 37Kirchensteuerbeschluss für die Diözese Aachen 2025

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat der Diözese Aachen hat folgenden Beschluss gefasst:
Im Bistum Aachen werden im Steuerjahr 2025 Kirchensteuern als Zuschlag zur Einkommenssteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, veranlagte Einkommensteuer) in Höhe von 9 % erhoben.
Dieser Hebesatz gilt auch in den Fällen der Pauschalierung der Lohn- und Einkommenssteuer; er wird auf 7 % v. H. der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der Arbeitgeber von der Vereinfachungsregelung nach Nr. 1 der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Bundesländer betreffend Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer vom 8. August 2016 (BStBI. 2016, Teil I, S. 773) bzw. der Nachfolgeerlasse in der jeweils gültigen Fassung Gebrauch macht. Die oben festgesetzten Kirchensteuern werden auch über den 31. Dezember 2025 weiter erhoben, falls zu dem genannten Termin neue Kirchensteuer-Hebesätze nicht beschlossen und staatlich anerkannt sind.
Aachen, 6. Januar 2025

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen
Staatliche Anerkennung
Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannt für das Steuerjahr 2025.
Düsseldorf, 16. Januar 2025

Der Ministerpräsident des
Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Waldtraut Hof

Nr. 38Vertretung des Ökonomen: Leitung der Abteilung 4.1

Der Bischof hat mit Schreiben vom 29. Januar 2025 den Leiter der Abteilung 4.1 Finanzen Bistum Herrn Gregor Theuergarten als Vertreter des Ökonomen des Bistums Aachen ernannt.
Das Ernennungsschreiben hat folgenden Wortlaut:
Hiermit ernenne ich Sie nach Anhörung des Konsultorenkollegiums und des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates zum 1. Januar 2025 für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2029 gem. Art. 24 Abs. 2 der Ordnung für die im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Diözese Aachen tätigen Organe zum stellvertretenden Ökonom des Bistums Aachen hinsichtlich der dem Ökonomen zukommenden ordentlichen und außerordentlichen Vermögensverwaltung der Diözese.
Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe erbitte ich Ihnen Gottes Segen.
Aachen, 29. Januar 2025

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 39Vertretung des Ökonomen: Leitung der Abteilung 4.2

Der Bischof hat mit Schreiben vom 29. Januar 2025 den Leiter der Abteilung 4.2 Vermögen Kirchengemeinden Herrn Frank Rutte-Merkel als Vertreter des Ökonomen des Bistums Aachen ernannt.
Das Ernennungsschreiben hat folgenden Wortlaut:
Hiermit ernenne ich Sie nach Anhörung des Konsultorenkollegiums und des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates zum 1. Januar 2025 für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2029 gem. Art. 24 Abs. 2 der Ordnung für die im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Diözese Aachen tätigen Organe zum stellvertretenden Ökonom des Bistums Aachen hinsichtlich der dem Ökonomen auf der Grundlage von c. 1278 CIC übertragenen Überwachung der Verwaltung des gesamten Vermögens der dem Ordinarius unterstellten öffentlichen juristischen Personen nach c. 1276 § 1 CIC.
Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe erbitte ich Ihnen Gottes Segen.
Aachen, 29. Januar 2025

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 40Beschluss der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V.

Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V. hat am 31. Oktober 2024 folgenden Beschluss gefasst:
Praxisintegrierte Ausbildung Kinderpfleger für den Geltungsbereich der Regionalkommission NRW
  1. Die Regionalkommission NRW nimmt die Kompetenzübertragung der Bundeskommission gemäß des BK-Beschlusses vom 10. Oktober 2024 an.
  2. Regelung für die praxisintegrierte Ausbildung zum Kinderpfleger:
    Es wird folgender neuer Abschnitt K in Teil II der Anlage 7 zu den AVR aufgenommen:
    K (RK NRW): Praxisintegrierte Ausbildung zum Kinderpfleger
    § 1 Anwendungsbereich
    Dieser Abschnitt findet Anwendung auf Auszubildende in den Einrichtungen im Geltungsbereich der AVR in NRW, die eine praxisintegrierte Ausbildung zum Kinderpfleger nach landesrechtlichen Regelungen absolvieren.
    § 2 Ausbildungsdauer
    Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre in Vollzeit.
    § 3 Ausbildungsvergütung
    (1) Der Auszubildende erhält während der praxisintegrierten Ausbildung eine monatliche Vergütung. Sie beträgt:
    im ersten Ausbildungsjahr:
    1.264,91 Euro
    im zweiten Ausbildungsjahr:
    1.323,21 Euro
    Bei einer Ausbildung in Teilzeit über insgesamt drei Jahre beträgt abweichend von Satz 2 das Ausbildungsjahr 18 Monate, bei insgesamt über vier Jahre 24 Monate.
    (2) Auszubildende erhalten eine Jahressonderzahlung in entsprechender Anwendung des § 16 der Anlage 31. In Abweichung von § 16 Abs. 2 Satz 1 der Anlage 31 beträgt der Bemessungssatz 90 v.H.
    § 4 Sonstige Ausbildungsbedingungen
    Zulagen, Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsentgelt bestimmen sich in entsprechender Anwendung der Anlage 33. Dabei gilt als Stundenentgelt der auf die Stunde entfallende Anteil der Ausbildungsvergütung (§ 3). Zur Ermittlung dieses Anteils ist die jeweilige Ausbildungsvergütung durch das 4,348fache der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit zu teilen. Der Zeitzuschlag für Überstunden beträgt 30 v.H. des Stundenentgelts.
    § 5 Beendigung der Ausbildung
    (1) Bei einer Kündigung durch den Träger der praktischen Ausbildung ist das Benehmen mit der Schule herzustellen. In den Fällen des § 15 Abs. 3 Buchstabe a des Teils I. der Anlage 7 sind die Kündigungsgründe anzugeben.
    (2) Werden Auszubildende im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
    § 6 Inkrafttreten und Geltung
    Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2028. Sie gilt für Ausbildungsverhältnisse zur praxisintegrierten Ausbildung der Kinderpfleger, die im Jahr 2025 begonnen haben. Für die Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2025 bestanden haben, finden die Regelungen zum Beginn des jeweiligen nächsten Ausbildungsjahres Anwendung. Statt der Anwendung von Satz 3 können der Träger der praktischen Ausbildung und der Auszubildende durch schriftliche Vereinbarung die Weiterführung der zum Ausbildungsbeginn vereinbarten Ausbildungsvergütungen bestimmen.
  3. Inkrafttreten
    Dieser Beschluss tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Den vorstehenden Beschluss setze ich für das Bistum Aachen in Kraft.
Aachen, 7. Februar 2025

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Bekanntmachungen des Generalvikariates

Nr. 41Richtlinie für die Anlage des Finanzvermögens der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände im Bistum Aachen

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Die folgenden Anlagegrundsätze gelten für das Finanzvermögen der Kirchengemeinden einschließlich der Fondsvermögen und für das Finanzvermögen der Kirchengemeindeverbände im Bistum Aachen.
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1. Zweck kirchlichen Vermögens und ethisch-nachhaltiges Investment

Die Kirche benötigt finanzielle Mittel, um ihre vielfältigen Aufgaben in Liturgie, Verkündigung und Caritas dauerhaft verwirklichen zu können. Sie hat das Recht, Vermögen erwerben, besitzen, verwalten und veräußern zu können, stets mit dem Ziel, ihr Handeln im Rahmen ihres Sendungsauftrags auch finanziell abzusichern. Kirchliches Vermögen hat damit keinen Selbstzweck.
Die Finanzverantwortlichen in der Kirche – u.a. in Pfarreien bzw. Kirchengemeinden – stehen vor der Herausforderung, ihren Aufgaben mit der Sorgfalt eines guten Ökonomen und zugleich mit einem ausgesprochenen Gespür für die hohen ethischen Ansprüche der Kirche nachzugehen.
Eine Orientierungshilfe für Finanzverantwortliche katholischer Einrichtungen in Deutschland bietet die Broschüre „Ethisch-nachhaltig investieren“, die vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken und der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben wurde.
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2. Prinzipien der Anlagepolitik

Die Vermögensanlage hat so zu erfolgen, dass die Zwecke und Verpflichtungen ihrer Höhe nach und in ihrem zeitlichen Verlauf mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt werden können.
Dies bedingt, dass die Verantwortlichen mit geeigneten Verfahren regelmäßig eine Projektion der aus den übernommenen Zwecken und Verpflichtungen resultierenden Zahlungsströme erstellen, die die Grundlage für einen Abgleich mit den zu erwartenden Zahlungsströmen aus dem Vermögen darstellt (Aktiv-Passiv-Abgleich).
Bei der Vermögensanlage sind die Anlagedimensionen Liquidität, Sicherheit und Rendite zu berücksichtigen.
Kapitalanlagen unterliegen grundsätzlich Risiken, wie bspw. Bonitäts-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Anlageentscheidungen sind grundsätzlich unter der Bedingung zu treffen, die in Zukunft entstehenden finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können. Das Vermögen muss so aufgebaut werden, dass die Abdeckung der Verpflichtungen im Erwartungswert erfolgt („strategische Asset Allocation“).
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3. Organisation der Vermögensanlage

3.1 Rechtsträger
Neben der Kirchengemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts bestehen in einer örtlichen Gemeinde weitere rechtsfähige selbständige Vermögensmassen, die sogenannten Fonds. Diese gewohnheitsrechtlich anerkannten Vermögensmassen, deren Rechte und Rechtsstellung über die Jahrhunderte in verschiedenen staatlichen Gesetzen und Gerichtsurteilen beschrieben wurden, waren die ursprünglichen Träger des örtlichen Kirchenvermögens, während die Kirchengemeinde erst Ende des 19 Jh. nachträglich als eigenständige Rechtsperson neben diese Rechtspersonen (Fonds/Pfründe) getreten ist.
Bei den Fonds handelt es sich um selbständige, öffentlich-rechtliche und stiftungsähnlich zweckgebundene Vermögensmassen, deren Substanzkapital grundsätzlich zu erhalten und deren Vermögenserträge zur Erfüllung des Fondszwecks zu verwenden sind.
Das Finanzvermögen der Kirchengemeinde/des Kirchengemeindeverbandes bzw. der von ihr/ihm verwalteten Fonds kann zur Erzielung einer höheren Rendite in einer gemeinsamen Anlage gebündelt werden. Die Differenzierung der Vermögensanlage und ihrer Erträge je Rechtsträger ist dann über die Buchhaltung abzubilden.
Während die Vermögensanlagen des Substanzkapitals der Fonds grundsätzlich langfristig erfolgt, findet die Anlage von Vermögen der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände bis zur zweckentsprechenden Verwendung jedoch im Regelfall vor einem kurz- bis mittelfristigen Anlagehorizont statt.
Alle Konten, Wertpapiere und Depots müssen auf den vollen Namen der Kirchengemeinde/des Kirchengemeindeverbandes bzw. des jeweiligen Rechtsträgers lauten.
3.2 Verantwortung der Vermögensanlage
Verantwortlich für die Vermögensanlage in der Kirchengemeinde (d.h. inkl. der Fonds) ist der Kirchenvorstand bzw. sind die Verbandsvertretungen oder Verbandsausschüsse.
Angesichts eigener begrenzter Ressourcen und in Anerkenntnis der Tatsache, dass die Expertise für eine aktive, von Kapitalmarktprognosen getriebene Vermögensanlage in Kirchengemeinden nicht gegeben und auf den globalen Kapitalmärkten Expertenwissen unabdingbar ist, bedienen sich die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände grundsätzlich externer Vermögensverwalter und Fondsmanager, die zuvor in einem transparenten Verfahren auf Basis objektivierbarer Kriterien ausgewählt wurden.
Die meisten Anlageklassen bzw. -segmente können grundsätzlich sowohl mit aktiven wie auch mit passiven Anlageaufträgen mandatiert werden. Bei der Entscheidung zwischen aktiven und passiven Umsetzungsformen wägen die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände vor allem zwischen den Kosten und der realistischen Aussicht auf Zusatzerträge (sog. „Alpha“) ab.
Bei der Anlage in Investmentfonds mandatiert die Kirchengemeinde/der Kirchengemeindeverband ausschließlich Fonds, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind.
Die Verwaltung von Wertpapieren in der Direktanlage soll beschränkt sein auf Anleihen bester Bonität, die i.d.R. bis zur Endfälligkeit gehalten werden (siehe hierzu Ziffer 5).
3.3 Überwachung der Vermögensanlage
Für die Überwachung der Vermögensanlagen ist im Rahmen seiner Beauftragung gem. cann. 1278, 1276 § 1 CIC der Ökonom des Bistums Aachen zuständig.
Wertpapiergeschäfte (Vermögensanlagen) bedürfen nach Art. 7 Nr. 2d) der Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden der Diözese Aachen vom 25. Juni 1931, zuletzt geändert am 7. Juli 2009 (KA 2009, Nr. 156) im Rahmen der folgenden Wertgrenzen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung:
  • Wertpapiergeschäfte (Vermögensanlagen) bis zu einem Wert von 15.000,00 EUR bedürfen keiner kirchenaufsichtlichen Genehmigung.
  • Wertpapiergeschäfte (Vermögensanlagen) über einem Wert von 15.000,00 EUR bis 100.000,00 EUR (kumuliert innerhalb von 12 Monaten) bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Art. 7 Ziff. 2d) der Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Vermögens in ihrer jeweils geltenden Fassung, die gem. § 5 Abs. 3 der Kompetenzordnung des Bischöflichen Generalvikariates Aachen in ihrer jeweils geltenden Fassung durch den Ökonomen des Bistums Aachen erteilt wird.
  • Wertpapiergeschäfte (Vermögensanlagen) über einem Wert von 100.000,00 EUR (kumuliert innerhalb von 12 Monaten) bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung nach Zustimmung des Vermögensrates und des Konsultorenkollegiums im Bistum Aachen gemäß Partikularnorm 19 der DBK, II, 2b) i. V. m. Art. 18 Abs. 1 Nr. 3, Art. 23 Abs. 3 Nr. 3 der Ordnung für die im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Diözese Aachen tätigen Organe. Die kirchenaufsichtliche Genehmigung wird gem. § 5 Abs. 3 der Kompetenzordnung des Bischöflichen Generalvikariates Aachen in ihrer jeweils geltenden Fassung durch den Ökonomen des Bistums Aachen erteilt.
3.4 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Für alle Vermögensanlagen gemäß der vorgenannten Klassifizierung gilt die kirchenaufsichtliche Genehmigung hiermit als erteilt, wenn zum Transaktionszeitpunkt
  • die Vermögensanlage in einen vom Vermögensrat und Konsultorenkollegium im Bistum Aachen vorab genehmigten Investmentfonds gemäß Anlage 1 dieser Richtlinie erfolgt,
  • die Anlagegrenzen dieser Richtlinie (Abschnitt 6) erfüllt sind,
  • der Kirchenvorstand/die Verbandsvertretung einen Beschluss über die Vermögensanlage gefasst und
  • der Kirchenvorstand/die Verbandsvertretung die Beratung unter Beachtung dieser Richtlinie durch die konto- oder depotführende Bank oder Kapitalverwaltungsgesellschaft bestätigt hat.
  • Vermögensanlagen über einem Wert von 100.000,00 EUR sind dem Ökonomen spätestens zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres durch Vorlage der entsprechenden Beschlüsse der Kirchenvorstände oder Verbandsvertretungen innerhalb des jeweiligen Halbjahres anzuzeigen und vom Ökonom dem Vermögensrat und dem Konsultorenkollegium zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Der Ökonom des Bistums Aachen behält sich vor, Vermögensanlagen insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen im Einzelfall zu prüfen.
Im Rahmen ihres Jahresabschlusses erstatten die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände dem Ökonomen jährlich über ihre Kapitalanlagen Bericht.
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4. Risikomanagement

Um mittel- bis langfristig einen realen Beitrag zur Finanzierung der kirchengemeindlichen Zwecke und Verpflichtungen zu erreichen, können Anlagen in mit Marktpreisrisiken (Aktien-, Zins-, Bonitäts- und Währungsrisiken) behafteten Anlageklassen getätigt werden.
Diversifikation ist die einzige Möglichkeit, Risiken ohne Kosten zu reduzieren Die Kirchengemeinden/Kirchengemeindeverbände streben deshalb eine hohe Diversifikation der Kapitalanlagen an. Die Vermeidung von Klumpenrisiken (Streuung) und eine zu hohe Konzentration auf Schuldner, Regionen, Länder, Branchen, Unternehmenswerte ist im Rahmen einer mittel- bis langfristigen Kapitalanlagekonzeption und in entsprechenden Anlageformen umzusetzen. Die höchste Bedeutung kommt dabei der Mischung des Vermögens über die verschiedenen Anlageklassen zu; im Sinne einer optimalen Risikoverwendung sind alle Möglichkeiten der Diversifikation so weit wie möglich gezielt zu nutzen.
Über die Risiken, die mit einer Anlageentscheidung einhergehen, sind entsprechende Informationen bspw. bei der Bank oder über die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID: Key Investor Information Document) bei Fondsanlagen einzuholen. Die Beratung durch einen qualifizierten Bankberater stellt vor dem Hintergrund der beschriebenen Komplexität einen wichtigen Baustein des Risikomanagements dar. Die Beratung sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID: Key Investor Information Document) sind entsprechend zu dokumentieren.
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5. Zulässige Anlageformen

5.1 Anlageformen für eine kurzfristige Vermögensanlage (Liquidität/Geldmarktanlagen)
Liquidität ist keine langfristig erstrebenswerte Anlageform und verursacht Opportunitätskosten im Sinne entgangener Kapitalmarkterträge. Das direkte Halten von Liquidität sollte auf ein kurzfristig operativ notwendiges Maß beschränkt sein.
Alle Girokonten, Termingelder, Tagesgeldkonten, Spareinlagen dürfen nur bei inländischen Banken und öffentlich-rechtlichen Instituten, deren Einlagen durch ein Einlagensicherungssystem der deutschen Kreditwirtschaft abgesichert sind, unterhalten werden. Es ist zu beachten, dass diese Einlagen dennoch Ausfallrisiken tragen können, entsprechend ist eine Streuung der Anlagen über mehrere Banken vorzunehmen.
Im Rahmen der kurz- und mittelfristigen Vermögensanlagen kommen auch festverzinsliche Wertpapiere (s.u.) mit kurzen bzw. mittelfristigen (Rest-)Laufzeiten mit sehr guter Bonität (min. AA-) in Betracht. Die Ratingangaben in dieser Anlagerichtlinie beziehen sich auf die Nomenklatur von Standard & Poor's (S&P).
5.2 Anlageformen für eine Vermögensanlage mit mittel- und langfristiger Perspektive
  1. Renten, Aktien und Immobilien
    • Festverzinsliche Wertpapiere dürfen erworben werden. Dazu zählen Festzinsanleihen und Null-Kupon-Anleihen, die einen regelmäßigen und eindeutig determinierten Zahlungsstrom aufweisen. Darüber hinaus sind variabel verzinsliche Anleihen mit einem klar definierten Laufzeitende sowie Stufenzinsanleihen zulässig.
    • Im Rahmen von Investmentfonds dürfen Aktien erworben werden. Options- oder Wandelanleihen sind als Beimischung im Rahmen von Investmentfonds zulässig. Private-Equity-Investments sind aufgrund der hohen Volatilität und geringen Fungibilität und Liquidität nicht erlaubt.
    • Immobilienfonds dürfen erworben werden.
  2. Strukturierte Wertpapiere und sonstige verzinsliche Investments
    • Anderweitige strukturierte Wertpapiere, wie z.B. Asset-Backed-Securities (ABS), Mortgage-Backed-Securities (MBS) und Credit-Loan-Obligations (CLO) sind mit einer hohen Komplexität verbunden. Strukturierte Wertpapiere dürfen daher nicht erworben werden.
    • Weiterhin sind Investments in Private-Debt aufgrund der geringen Fungibilität und Liquidität nicht erlaubt.
  3. Investmentfonds
    • Investmentfonds (u. a. Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß KAGB) dürfen erworben werden, insofern die Risikostruktur und spezifischen Anlagerichtlinien der Fonds bekannt sind und die vorliegenden Anlagerichtlinien nicht verletzen.
    • Die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID: Key Investor Information Document oder KID: Key Information Document) sind bei jeder Anlage in einen Investmentfonds zu beachten. Neben den zu berücksichtigenden Kosten der Anlage beinhalten die KIID den sog. SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) bzw. den SRI (Summary Risk Indicator). Diese Indikatoren bilden eine Risikoskala von 1 (geringes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko) ab. Alle Investmentfondsanlagen in dieser Anlagerichtlinie liegen auf der Skala zwischen 1 und 5 (Aktienfonds max. 5, Renten-, Misch- und Mikrofinanzfonds max. 4). Im Rahmen von Vermögensverwaltungen sind vereinzelt Aktienfonds aus der Risikoklasse 6 zulässig. Hinsichtlich der oberen erlaubten Risikoklassen ist auf eine ausgewogene Streuung der Risikoeinschätzungen zu achten!
    • Es ist darauf zu achten, dass die mit dem Investmentfonds verbundenen Kosten im Verhältnis zur Komplexität und Leistungserwartung passen. Im Zweifel sind kostengünstige passive Fonds vorzuziehen.
  4. Derivate
    • Der Einsatz derivativer Instrumente ist in Investmentfonds nach den jeweiligen rechtlichen Vorgaben möglich.
  5. Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäfte
    • Wertpapierleihe und -pensionsgeschäfte sind im Direktbestand ausgeschlossen.
  6. Wertpapiere unter direkter Verwaltung
    Sofern in Ausnahmefällen die Anlage in Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, unter direkter Verwaltung erfolgt, unterliegt sie folgenden Prinzipien:
    • Der direkt verwaltete Wertpapierbestand muss frei von Währungsrisiken sein. Somit sind nur EUR-Papiere erwerbbar. Als Mindestrating für den Erwerb gilt ein Rating von AA- (oder vergleichbar) bei einer anerkannten Ratingagentur. Ausgenommen von dieser Regel sind Papiere, die einer vollständigen Einlagensicherung unterliegen (Einlagensicherung des Bundesverbandes Deutscher Banken, Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken). Bevorzugt sollen Bundesanleihen und Pfandbriefe hoher Bonität erworben werden. Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen sind prinzipiell zulässig; in diesen Fällen ist sicherzustellen, dass die Papiere übertragbar sind.
    • Für Laufzeiten von mehr als 10 Jahren sind bei Bankentiteln Pfandbriefe zu bevorzugen.
    • Das Rating der Papiere im Direktbestand muss fortlaufend kontrolliert werden, z.B. anhand monatlich aktueller Bestandslisten.
    • Als Minimalanforderung an den Bestand gilt, dass das betreffende Papier bei zumindest einer anerkannten Ratingagentur ein Investment-Grade-Rating (BBB- oder vergleichbar) besitzen muss. Bei unterschiedlichen Einstufungen der Ratingagenturen ist grundsätzlich das niedrigste Rating zu berücksichtigen. Papiere mit einem Rating im Bereich von BBB+ bis BBB- unterliegen jedoch besonderen Anforderungen an das Risikomonitoring. In diesen Fällen sollen zusätzliche Informationen über die Bonität des Emittenten bei der depotführenden Stelle oder anderen sachkundigen Dienstleistern regelmäßig angefordert werden.
    • Emissionen, die nicht von zumindest einer anerkannten Ratingagentur als Investment-Grade eingestuft werden, dürfen nicht gehalten werden, da die Kirchengemeinden /Kirchengemeindeverbände nicht über die Mittel verfügen, in solchen Fällen eine Kreditwürdigkeitsanalyse durchzuführen. Der Verkauf muss spätestens vier Wochen, nachdem die Kirchengemeinden/Kirchengemeindeverbände vom Verlust des Investment-Grade-Ratings Kenntnis erhalten haben, erfolgen. Ausgenommen von dieser Regel sind Papiere, die einer vollständigen Einlagensicherung unterliegen (Einlagensicherung des Bundesverbandes Deutscher Banken, Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken).
    • Die Risikotoleranz in der Bewertung des Direktbestandes bemisst sich nicht an einer Buchwert-/Marktwert-Betrachtung, sondern an einer zielgerichteten Durationsausrichtung des Bestandes in Verknüpfung mit den Verpflichtungen.
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6. Anlagemärkte und Anlagegrenzen

  • Die Maximalquoten gemäß dieser Anlagerichtlinie gelten für den Zeitpunkt des Erwerbs. Sofern Überschreitungen der Maximalquoten durch Marktentwicklungen entstehen, ist im Rahmen der mittelfristigen Planung und Steuerung eine Rückführung vorzunehmen, spätestens im Zusammenhang mit der nächsten Mittelbewegung.
  • Sämtliche Angaben und Quoten beziehen sich auf die Gesamtkapitalanlagen der Kirchengemeinde bzw. des Kirchengemeindeverbandes nach Buchwerten.
  • Bei der Anlage ist eine global ausgerichtete regionale sowie sektorale Diversifikation anzustreben.
  1. Währungen
    • Die Basiswährung der Vermögensanlage ist der EUR.
    • Fremdwährungsrisiken außerhalb des EUR sind ausschließlich im Rahmen von Investmentfonds zulässig
    • Offene Fremdwährungspositionen (Fremdwährungsrisiken) sind bis zu 15% des Gesamtvermögens zugelassen; dabei ist auf eine ausgewogene Streuung zu achten. Darüber hinausgehende Fremdwährungspositionen dürfen nur über vollständig gesicherte Fonds erworben werden.
  2. Aktien
    • Aktien dürfen nur im Rahmen von Anlagen in Investmentfonds erworben werden.
    • Das Aktienexposure darf zwischen 0% und 30% bezogen auf die Vermögensanlage betragen.
    • Bei der Aktienanlage ist grundsätzlich eine globale Diversifikation anzustreben.
    • Bei der Kalkulation des Aktienexposures sind alle Vermögenspositionen und Risikoeinflüsse zu berücksichtigen, darunter Termingeschäfte, strukturierte Wertpapiere, Optionsscheine, Wandelanleihen usw. Insbesondere bei derivativen Aktienrisiken ist die effektive Risikoposition (lineares Risiko) zu ermitteln und anzusetzen.
  3. Zins
    • Für die Anlage in Renten- und Geldmärkte besteht grundsätzlich keine quotale Beschränkung. Es ist eine möglichst globale Diversifikation anzustreben.
    • Es ist auf eine breite Streuung der Zins- und Kreditrisiken zu achten.
  4. Kredit
    Mit abnehmender Kreditqualität ist es erforderlich, die Diversifikation zu erhöhen, so dass der Beitrag des einzelnen Emittenten (Adressenausfallrisiko) an relativer Bedeutung verliert und die Diversifikation der Anlagen über Sektoren bzw. Anlageformen zunimmt.
  5. Immobilien
    • Das Immobilienexposure bezogen auf die Immobilienfonds darf bis zu 30% bezogen auf die Vermögensanlage betragen.
    • Eine Streuung nach Regionen und Nutzungsarten soll angestrebt werden.
    • Bei der Kalkulation des Immobilienexposures sind alle Vermögenspositionen und Risikoeinflüsse zu berücksichtigen, insbesondere eingesetzter Leverage der Sondervermögen sowie investierte börsennotierte Immobiliengesellschaften (u. a. „REITs“).
    • Der Direktbestand an Immobilien ist von diesen Vorschriften unberührt und ist nicht auf die Maximalquote gemäß Absatz 1 anzurechnen.
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7. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt zum 1. Dezember 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für Finanzanlagen der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände im Bistum Aachen vom 4. Dezember 2023 (KA 2024, Nr. 50) außer Kraft.
Aachen, 22. November 2024
L.S.

Jan Nienkerke
Generalvikar

Nr. 42Chrisammesse in der Karwoche

Unser Bischof Dr. Helmut Dieser lädt alle Priester und Diakone zur Mitfeier der Chrisammesse mit der Weihe der heiligen Öle am Dienstag in der Karwoche, 15. April 2025 um 10:00 Uhr, in den Hohen Dom zu Aachen ein. Plätze für Priester und Diakone werden reserviert. Chorkleidung ist erwünscht; die liturgische Farbe ist weiß. Möglichkeit zum Umkleiden besteht im Kreuzgang des Domes. Die Heiligen Öle werden im Anschluss an diese Heilige Messe bis ca. 13:00 Uhr im Kreuzgang des Domes verteilt.
Im Anschluss an die Liturgie ist eine Zeit der Begegnung mit unserem Bischof und den Mitbrüdern in der Aula der Domsingschule vorgesehen, bei der ein kleiner Imbiss gereicht wird. Anmeldungen richten Sie bitte bis 31. März 2025 an das Bischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung 2 - Personal, Klosterplatz 7, 52062 Aachen, oder per Mail: ha.2@bistum-aachen.de.
Auch die Ministrantinnen und Ministranten des Bistums Aachen sind herzlich eingeladen, an der Chrisammesse teilzunehmen. Im Anschluss an die Feier der hl. Eucharistie findet für sie ein gesondertes Programm mit Gelegenheit zur Begegnung statt. Die Verantwortlichen für die Ministranten/-innen-Arbeit in den Pfarreien erhalten hierzu eine eigene Einladung.

Nr. 43Hinweise zur Durchführung der Palmsonntagskollekte 2025

Die Palmsonntagskollekte kommt den Christen im Heiligen Land zugute; sie steht im Jahr 2025 unter dem Motto „Schritt für Schritt. Aufeinander zugehen“. Die Gräben zwischen Israelis und Palästinensern, die durch den Krieg verschärft worden sind, scheinen unüberbrückbar. Und doch gibt es Menschen – Juden, Christen und Muslime –, die sich über religiöse, ethnische und nationale Grenzen hinweg als Brückenbauer im Bereich der Dialog- und Versöhnungsarbeit engagieren.
Die Palmsonntagskollekte findet am Palmsonntag, dem 13. April 2025, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) statt. Sie ermöglicht konkrete Hilfe für die Menschen im Heiligen Land. Der Deutsche Verein vom Heiligen Lande und das Kommissariat des Heiligen Landes der Franziskaner unterstützen durch Ihre Spende Projekte im Bereich der Dialog- und Versöhnungsarbeit. Dadurch kann gesellschaftliches Miteinander als Grundlage für ein friedliches Zusammenleben von Israelis und Palästinensern sowie Juden, Christen und Muslimen wieder möglich werden.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Bischöfe soll die Kollekte zeitnah und ohne jeden Abzug von den Gemeinden an die Bistumskassen überwiesen werden, die die Kollekten dann wiederum an den Deutschen Verein vom Heiligen Lande weiterleiten (Ausnahme: die (Erz-)Diözesen der Freisinger Bischofskonferenz überweisen ihre Spenden an das Erzbischöfliche Ordinariat München). Diesem obliegt die Aufteilung der Gelder gemäß dem bekannten Schlüssel zwischen dem Deutschen Verein vom Heiligen Lande und dem Kommissariat des Heiligen Landes der Franziskaner in Deutschland. Eine pfarreiinterne Verwendung der Kollektengelder, beispielsweise für Partnerschaftsprojekte, ist nicht zulässig. Der Deutsche Verein vom Heiligen Lande und das Kommissariat des Heiligen Landes sind den Spendern gegenüber rechenschaftspflichtig. Bitte teilen Sie das Ergebnis der Kollekte, verbunden mit einem Herzlichen Dank, der Gemeinde mit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.palmsonntagskollekte.de. Hier können ab sofort alle Unterlagen heruntergeladen werden. Etwa zwei Wochen vor Palmsonntag werden weitere Materialien zur Palmsonntagskollekte an alle deutschen katholischen Pfarreien versandt. Bei weiteren Fragen zur Palmsonntagskollekte wenden Sie sich bitte an:
Deutscher Verein vom Heiligen Lande, Christoph Tenberken, Referent Fundraising, Tel. 0221/995065 51, Mail: palmsonntagskollekte@dvhl.de, Internet: www.dvhl.de

Kirchliche Nachrichten

Nr. 44Personalchronik

Unser Bischof Helmut hat entpflichtet am:
5. Februar 2025
Pfarrer Michael Hennen, unter Beibehaltung seiner Aufgabe als Diözesaner Beauftragter für die Polizeiseelsorge im Bistum Aachen mit dem Schwerpunkt seines Dienstes in den Regionen Kempen-Viersen und Krefeld, von seinen Aufgaben als Pfarrvikar an St. Petrus in Übach-Palenberg, mit Wirkung zum 31. Januar 2025.
Unser Bischof Helmut hat ernannt am:
5. Februar 2025
Pfarrer Michael Hennen zur Mitarbeit in der Seelsorge in den Pfarreien St. Remigius, Viersen, St. Cornelius und Peter, Dülken und St. Clemens, Süchteln, alle im Pastoralen Raum Viersen, mit Wirkung vom 1. Februar 2025.
Unser Bischof Helmut hat verlängert am:
13. Januar 2024
Diakon Mathias Dederichs seinen Auftrag als Multiplikator im synodalen Gesprächs- und Veränderungsprozess „Heute bei dir“ im Bistum Aachen, befristet bis zum 31. Dezember 2025;
15. Januar 2025
Pfarrer Jingchuan Gao seinen Auftrag als priesterlicher Mitarbeiter in der Pfarrei St. Marien, Wassenberg im Pastoralen Raum Wassenberg, befristet bis zum 31. März 2027;
15. Januar 2025
P. Mohan Philip David OIC seinen Auftrag als priesterlicher Mitarbeiter in den Pfarreien St. Gangolf, Heinsberg, Herz Jesu, Heinsberg-Aphoven, St. Lambertus, Heinsberg-Dremmen, St. Andreas, Heinsberg-Eschweiler, St. Josef, Heinsberg-Horst, St. Severin, Heinsberg-Karken, St. Hubert, Heinsberg-Kirchhoven, St. Josef, Heinsberg-Laffeld, St. Aloysius, Heinsberg-Oberbruch, St. Mariä Rosenkranz, Heinsberg-Porselen, St. Lambertus, Heinsberg-Randerath, St. Nikolaus, Heinsberg-Rurkempen, St. Theresia vom Kinde Jesu, Heinsberg-Schafhausen, St. Mariä Rosenkranz, Heinsberg-Straeten, St. Mariä Himmelfahrt, Heinsberg-Uetterath, St. Maria Schmerzhafte Mutter, Heinsberg-Unterbruch, St. Nikolaus, Heinsberg-Waldenrath, St. Lambertus, Waldfeucht, St. Josef, Waldfeucht-Bocket, St. Clemens, Waldfeucht-Braunsrath, St. Johann Baptist, Waldfeucht-Haaren, Herz Jesu, Waldfeucht-Obspringen im Pastoralen Raum Heinsberg/Oberbruch/Waldfeucht, befristet bis zum 28. Februar 2030. Der Auftrag als priesterlicher Mitarbeiter in den Gemeinschaften der Gemeinden Heinsberg/Waldfeucht und Heinsberg-Oberbruch endet mit der angeordneten Aufhebung der Gemeinschaften der Gemeinden, mit Wirkung zum 31. Dezember 2024.
Es wurden versetzt zum:
20. Januar 2025
Pastoralreferentin Raphaela Reindorf, bis zu ihrer Elternzeit tätig als Pastoralreferentin in der Gemeinschaft der Gemeinden Korschenbroich, als Pastoralreferentin in den Pastoralen Raum Krefeld/Meerbusch;
1. Februar 2025
Gemeindereferentin Doris Keutgen, bisher tätig als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Mechernich, als Gemeindereferentin in den Pastoralen Raum Aachen-West/Nordwest;
5. März 2025
Pastoralreferentin Katharina Veltmann, bis zum Beginn ihrer Elternzeit tätig als Geistliche Begleiterin im synodalen Gesprächs- und Veränderungsprozess „Heute-bei-Dir“ im Bistum Aachen, in Anbindung an das Koordinationsbüro, als Pastorale Mitarbeiterin für die Region Düren, in das Büro der Regionen Düren/Eifel.
Es wurden verlängert zum:
1. April 2025
Gemeindereferentin Susanne Krüttgen, unter Beibehaltung ihrer Aufgaben als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Düren, ihre Aufgaben als Gemeindereferentin in der Krankenhausseelsorge im Krankenhaus Düren und im St. Augustinus-Krankenhaus Düren-Lendersdorf.
Aus dem Pastoralen Dienst ausgeschieden ist am:
1. März 2025
Gemeindereferent Christoph Habrich, bisher tätig als Gemeindereferent im Pastoralen Raum Mönchengladbach Süd, aufgrund des Renteneintritts.
In die Ewigkeit wurde abberufen am:
16. Januar 2025
P. Werner Franz Wanzura PA, P. Wanzura wohnte in der Pfarrei Franziska von Aachen.
Korrektur zum Kirchlichen Anzeiger vom 1. Februar 2025:
Unser Bischof Helmut hat entpflichtet am:
23. Dezember 2024
Domvikar i. R. Ehrendomherr Hermann-Josef Reudenbach von seinem Auftrag als Subsidiar in der Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-West, mit Wirkung zum 31. Dezember 2024.
Unser Bischof Helmut hat ernannt am:
23. Dezember 2024
Domvikar i. R. Ehrendomherr Hermann-Josef Reudenbach zum Subsidiar in den Pfarreien St. Jakob, Aachen, St. Sebastian, Aachen-Hörn, St. Heinrich, Aachen-Horbach, St. Laurentius, Aachen-Laurensberg, St. Peter, Aachen-Orsbach, St. Martinus, Aachen-Richterich und St. Konrad, Aachen-Vaalserquartier; alle im Pastoralen Raum Aachen West/Nordwest, mit Wirkung vom 1. Januar 2025, befristet bis zum 31. Januar 2026.

Nr. 45Personalchronik zu Einsätzen in Pastoralen Räumen

Hiermit wird über die Einsätze ab 1. Januar 2025 informiert. Der Übersicht ist zu entnehmen, wo die Personen auf der Ebene des Pastoralen Raums eingesetzt sind. Diese Übersicht ersetzt die übliche Veröffentlichung in der Personalchronik. Die Diakone, priesterlichen Mitarbeiter und Subsidiare sind direkt unter dem jeweiligen Pastoralen Raum eingetragen, auch wenn sie für die Pfarreien des Pastoralen Raums beauftragt sind.
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Leiter der Gemeinschaften der Gemeinden aufgrund der Aufhebung der Gemeinschaften der Gemeinden entpflichtet.
Region Aachen-Land
Pastoraler Raum Alsdorf
Diakon mit Zivilberuf:
Joachim Stümpel
Pastoralreferent/-in:
Barbara Schumacher
Corinna Maria Zens
Gemeindereferent/-in:
Maylin Djie-Friedrichs
Alsdorf St. Castor:
Pfarrer:
Konrad Dreeßen
Pfarrvikar:
Guido Fluthgraf
Alsdorf St. Johannes XXIII.:
Pfarradministrator:
Hannokarl Weishaupt als Reg.vikar
Pfarrvikar:
Konrad Dreeßen
Guido Fluthgraf
Pastoraler Raum Baesweiler
Diakon mit Zivilberuf:
Achim Voiß
Gemeindereferent/-in:
Sabine Jansen
Bernd Mionskowski
Baesweiler St. Marien:
Pfarrer:
Dr. Dennis Rokitta
Pfarrvikar:
P. Josef Ohagen cp
Pastoraler Raum Eschweiler
Priesterlicher Mitarbeiter:
P. Sylvanus Njurum SMMM
Diakon im Hauptberuf:
Udo Haak
Diakon mit Zivilberuf:
Günter Konrad Schiffeler
Jürgen Wilhelm Schoenen
Pastoralreferent/-in:
Frank Klinkenberg
Tobias Kölling
Sr. Martina Kohler SSpS
Franz-Josef Wolf
Gemeindereferent/-in:
Manfred Joussen
Gerlinde Lohmann
Petra Minge
Angela Pohl
Georg Sievers
Eschweiler St. Peter und Paul; Eschweiler (Dürwiß) St. Bonifatius; Eschweiler (Hehlrath) St. Cäcilia; Eschweiler (Kinzweiler) St. Blasius; Eschweiler (Neu-Lohn) St. Silvester; Eschweiler (St. Jöris) St. Georg; Eschweiler (Weisweiler) St. Severin; Eschweiler Heilig Geist:
Pfarrer in solidum:
Michael Datené
Hannokarl Weishaupt
Pfarrvikar:
Christoph Graaff
Guido Mönchhalfen
Pastoraler Raum Herzogenrath
Diakon mit Zivilberuf:
Franz-Josef Kempen
Dr. phil. Bruno Andreas Ortmanns
Pastoralreferent/-in:
Klaus Aldenhoven
Gemeindereferent/-in:
Mario Hellebrandt
Ruth Ikier
Thomas Krieger
Monika Mann-Kirwan
Herzogenrath St. Gertrud:
Pfarrer:
Dr. Guido Johannes Rodheudt
Pfarrvikar:
Heinz Intrau
Priesterlicher Mitarbeiter:
Ralf Schlösser
Herzogenrath-Kohlscheid Christus unser Friede:
Pfarradministrator:
Hannokarl Weishaupt als Reg.vikar
Pfarrvikar:
Heinz Intrau
Dr. Guido Johannes Rodheudt
Ralf Schlösser
Herzogenrath (Straß) St. Josef:
Pfarrvikar:
Heinz Intrau
Dr. Guido Johannes Rodheudt
Priesterlicher Mitarbeiter:
Ralf Schlösser
Herzogenrath-Merkstein St. Willibrord:
Pfarrer:
Heinz Intrau
Pfarrvikar:
Dr. Guido Johannes Rodheudt
Priesterlicher Mitarbeiter:
Ralf Schlösser
Pastoraler Raum Stolberg
Gemeindereferent/-in:
Christiane Hartung
Marion Meurer
Die Einsätze der Priester und Diakone im Pastoralen Raum Stolberg werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Pastoraler Raum Würselen
Diakon mit Zivilberuf:
Maria Michael Lang
Pastoralreferent/-in:
Ina Seefeldt
Ursula Weisgerber
Gemeindereferent/-in:
Anna Jünger
Würselen St. Sebastian:
Pfarrer:
Rainer Gattys
Pfarrvikar:
Karl Josef Pütz
Region Aachen-Stadt
Pastoraler Raum Aachen-Burtscheid
Diakon mit Zivilberuf:
Dr. Curt Creutz
Bronislaw Gembala
Sascha Wullen
Pastoralreferent/-in:
Britta Dallmanns
Gemeindereferent/-in:
Silvia Dederichs
Markus Henz
Ralf Lehmkühler
Aachen-Burtscheid St. Gregor von Burtscheid:
Pfarrer in solidum:
Thomas Faltyn
Frank Hendriks
Pastoraler Raum Aachen-Forst/Brand
Priesterlicher Mitarbeiter:
Gaston Francois Bindelé Manga
Diakon im Hauptberuf:
Thomas Ervens
Diakon mit Zivilberuf:
Bernward Bickmann
Josef Johannes Finke
Gemeindereferent/-in:
Nicola Terstappen
Nicole Weiden-Luffy
Aachen (Brand) St. Donatus; Aachen (Forst) St. Katharina:
Pfarrer:
Matthias Goldammer
Pastoraler Raum Aachen-Kornelimünster/Roetgen
Pastoralreferent/-in:
Simon Bernhard Hesselmann
Gemeindereferent/-in:
Johanna Benger
Regine Förster
Aachen (Hahn) St. Maria Schmerzhafte Mutter; Aachen (Kornelimünster) St. Kornelius, Propstei; Aachen (Lichtenbusch) Christus unsere Einheit; Aachen (Oberforstbach) St. Rochus; Aachen (Schmithof-Sief) St. Josef; Aachen (Walheim) St. Anna; Roetgen (Rott) St. Antonius; Roetgen St. Hubertus; Stolberg (Venwegen) St. Brigida:
Pfarrer:
Dr. Andreas Möhlig
Pastoraler Raum Aachen-Mitte
Diakon mit Zivilberuf:
Mathias Dederichs
Gemeindereferent/-in:
Jürgen Maubach
Maria Pirch
Christiane Rath
Klaus Szudra
Aachen Franziska von Aachen:
Pfarradministrator:
Timotheus Eller
Pastoraler Raum Aachen-Nord/Ost/Eilendorf
Diakon im Hauptberuf:
Michael Bredohl
Pastoralreferent/-in:
Ursula Heck
Yasmin Raimundo Ochoa
Gemeindereferent/-in:
Renate Heyman
Heike Hoberg
Jennifer Kruse
Veronika Nagel
Ursula Rohrer
Aachen (Eilendorf) St. Severin:
Pfarrer:
Alexius Puls
Pfarrvikar:
Pero Stanušić
Ruprecht van de Weyer
Aachen Christus unser Bruder:
Pfarrer:
Pero Stanušić
Pfarrvikar:
Alexius Puls
Ruprecht van de Weyer
Aachen St. Josef und Fronleichnam:
Pfarradministrator:
Pero Stanušić
Pfarrvikar:
Alexius Puls
Ruprecht van de Weyer
Pastoraler Raum Aachen West/Nordwest
Subsidiar:
Hermann-Josef Reudenbach
Diakon mit Zivilberuf:
Markus Offner
Gemeindereferent/-in:
Marita Delheid
Bärbel Gerads-Kriescher
Doris Keutgen
Veronika Nagel
Gerlinde Lohmann
Aachen St. Jakob:
Pfarrer:
Andreas Mauritz
Pfarrvikar:
P. Bernd Schmitz CO
Aachen (Horbach) St. Heinrich; Aachen (Hörn) St. Sebastian; Aachen (Laurensberg) St. Laurentius; Aachen (Orsbach) St. Peter; Aachen (Richterich) St. Martinus; Aachen (Vaalserquartier) St. Konrad:
Pfarradministrator:
Frank Hendriks als Reg.vikar
Pfarrvikar:
Andreas Mauritz
P. Bernd Schmitz CO
Region Düren
Pastoraler Raum Aldenhoven-Jülich
Subsidiar:
Paul Cülter
Diakon mit Zivilberuf:
Arnold Hecker
Pastoralreferent/-in:
Barbara Biel
Raphael Loevenich
Eric Mehenga
Gemeindereferent/-in:
Esther Fothen
Susanne Gerhards
Michael Loogen
Aldenhoven (Dürboslar) St. Ursula; Aldenhoven (Freialdenhoven) St. Mauritius; Aldenhoven (Niedermerz) St. Johann B.; Aldenhoven (Schleiden) St. Nikolaus; Aldenhoven (Siersdorf) St. Johann B;. Aldenhoven St. Martin; Jülich Heilig Geist:
Pfarrer:
Hans-Otto von Danwitz
Pfarrvikar:
Jürgen Frisch
Konrad Josef Keutmann
Pastoraler Raum Düren
Priesterlicher Mitarbeiter:
Martin Eluke
Subsidiar:
Anton Straeten
Diakon mit Zivilberuf:
Joachim Krampe
Pastoralreferent/-in:
Maria Buttermann
Michael Kruse
Wolfgang Weiser
Gemeindereferent/-in:
Margarete Fleischmann
Rudolf Hürtgen
Susanne Krüttgen
Antje Stevkov
Melanie Thelen
Claudia Tüttenberg
Dorothee Wakefield
Düren St. Lukas:
Pfarrer:
Ernst-Joachim Stinkes
Pfarrvikar:
Norbert Glasmacher
Ralf Linnartz
Rainer Johannes Mohren
Hans Tings
Düren (Birgel) St. Martin:
Pfarrer:
Hans Tings
Pfarrvikar:
Norbert Glasmacher
Ralf Linnartz
Rainer Johannes Mohren
Ernst-Joachim Stinkes
Düren (Gürzenich) St. Johannes Evangelist; Düren (Lendersdorf) St. Michael; Düren (Rölsdorf) St. Nikolaus:
Pfarrer:
Hans Tings
Pfarrvikar:
Norbert Glasmacher
Ralf Linnartz
Rainer Johannes Mohren
Ernst-Joachim Stinkes
Düren St. Joachim und St. Peter; Düren (Mariaweiler) St. Mariä Himmelfahrt; Düren (Merken) St. Peter; Düren (Arnoldsweiler) St. Arnold; Düren (Derichsweiler) St. Martin; Düren (Echtz) St. Michael; Düren (Hoven) Herz Jesu:
Pfarradministrator:
Norbert Glasmacher
Pfarrvikar:
Ralf Linnartz
Rainer Johannes Mohren
Ernst-Joachim Stinkes
Hans Tings
Pastoraler Raum Inden/Langerwehe
Priesterlicher Mitarbeiter:
Stephan Rüssel
Diakon mit Zivilberuf:
Josef Rothkopf
Inden St. Josef; Langerwehe (Schlich-D'horn) St. Martinus; Langerwehe (Wenau) St. Katharina; Langerwehe St. Martin:
Pfarrer:
Klemens Gößmann
Pastoraler Raum Kreuzau/Hürtgenwald/Heimbach/Nideggen
Priesterlicher Mitarbeiter:
Roman Horodetskyy
John Bosco Thipparthi
Diakon mit Zivilberuf:
Josef Boltersdorf
Anton Freialdenhoven
Winfried Zeller
Pastoralreferent/-in:
Alice Toporowsky
Gemeindereferent/-in:
Janny Broekhuizen
Petra Graff
Susanne Jansen
Monika Schall
Hürtgenwald (Bergstein) Heilige Maurische Märtyrer; Hürtgenwald (Gey) St. Antonius; Hürtgenwald (Großhau) St. Apollonia; Hürtgenwald (Hürtgen) Heilig Kreuz; Hürtgenwald (Vossenack) St. Josef; Kreuzau (Boich) St. Gereon; Kreuzau (Drove) St. Martin; Kreuzau (Obermaubach) St. Apollinaris; Kreuzau (Stockheim) St. Andreas; Kreuzau (Untermaubach) St. Brigida; Kreuzau (Winden) St. Urban; Kreuzau St. Heribert:
Pfarradministrator:
Josef Wolff
Pfarrvikar:
Kurt Josef Wecker
Heimbach (Hausen) St. Nikolaus; Heimbach (Hergarten) St. Martin; Heimbach (Vlatten) St. Dionysius; Heimbach St. Klemens; Nideggen (Berg) St. Clemens; Nideggen (Schmidt) St. Hubert; Nideggen St. Johann B.:
Pfarradministrator:
Kurt Josef Wecker
Pfarrvikar:
Josef Wolff
Pastoraler Raum Linnich/Titz
Subsidiar:
Konrad Barisch
Diakon im Hauptberuf:
Manfred Kappertz
Pastoralreferent/-in:
Helena Fothen
Eric Souga Onomo
Gemeindereferent/-in:
Marion Lahey
Brigitte Salentin
Linnich St. Martin; Linnich (Gevenich) Heilige Maurische Märtyrer; Linnich (Körrenzig) St. Peter; Linnich (Kofferen) St. Margareta:
Pfarrer:
Stefan Bäuerle
Pfarrvikar:
Marian Mertens
Heinz Philippen
Linnich (Rurdorf) St. Pankratius:
Pfarradministrator:
Stefan Bäuerle
Pfarrvikar:
Marian Mertens
Heinz Philippen
Linnich (Boslar) St. Gereon; Linnich (Flossdorf) St. Hermann Josef; Linnich (Glimbach) St. Agatha; Linnich (Hottorf) St. Georg; Linnich (Tetz) St. Lambertus:
Pfarrer:
Heinz Philippen
Pfarrvikar:
Stefan Bäuerle
Marian Mertens
Linnich (Ederen) St. Pankratius; Linnich (Gereonsweiler) St. Gereon; Linnich (Welz) St. Lambertus:
Pfarradministrator:
Heinz Philippen
Pfarrvikar:
Stefan Bäuerle
Marian Mertens
Titz (Ameln) St. Nikolaus; Titz (Bettenhoven) St. Pankratius; Titz (Gevelsdorf) St. Vitus; Titz (Hasselsweiler) Heilig Kreuz; Titz (Jackerath) St. Maria Schmerzhafte Mutter; Titz (Kalrath) St. Mariä Himmelfahrt; Titz (Mündt) St. Urban; Titz (Müntz) St. Peter; Titz (Rödingen) St. Kornelius; Titz (Spiel) St. Gereon; Titz St. Cosmas und Damian:
Pfarradministrator:
Norbert Glasmacher als Reg.vikar
Pfarrvikar:
Stefan Bäuerle
Marian Mertens
Heinz Philippen
Pastoraler Raum Merzenich/Niederzier/Nörvenich/Vettweiß
Diakon im Hauptberuf:
Martin Schlicht
Diakon mit Zivilberuf:
Raymund Schreinemacher
Gemeindereferent/-in:
Manuela Althausen
Modesta Gerhards
Ruth Jannes
Merzenich St. Laurentius; Niederzier (Ellen) St. Thomas von Canterbury; Niederzier (Hambach) St. Antonius; Niederzier (Huchem-Stammeln) St. Josef; Niederzier (Oberzier) St. Martin; Niederzier St. Cäcilia:
Pfarrer:
Andreas Galbierz
Pfarrvikar:
Gerd Kraus
Frank Michael Mertens
Vettweiß St. Marien:
Pfarrer:
Gerd Kraus
Pfarrvikar:
Andreas Galbierz
Frank Michael Mertens
Nörvenich St. Josef:
Pfarradministrator:
Gerd Kraus
Pfarrvikar:
Andreas Galbierz
Frank Michael Mertens
Region Eifel
Pastoraler Raum Blankenheim/Dahlem
Priesterlicher Mitarbeiter:
P. Jean Elex Normil CS
Pastoralreferent/-in:
Helgard Hoeren
Martin Westenburger
Blankenheim (Alendorf) St. Agatha; Blankenheim (Blankenheimerdorf) St. Peter und Paul; Blankenheim (Dollendorf) St. Johann B.; Blankenheim (Lommersdorf) St. Philippus und Jakobus; Blankenheim (Mülheim) St. Johann B.; Blankenheim (Reetz) St. Margareta; Blankenheim (Ripsdorf) St. Johann B.; Blankenheim (Rohr) St. Wendelin; Blankenheim (Uedelhoven) St. Mariä Himmelfahrt; Blankenheim St. Mariä Himmelfahrt; Dahlem (Baasem) St. Mariä Geburt; Dahlem (Berk) St. Brictius; Dahlem (Kronenburg) St. Johann B.; Dahlem (Schmidtheim) St. Martin; Dahlem St. Hieronymus:
Pfarrer:
Andreas Züll
Pfarrvikar:
Michael Brandau
Pastoraler Raum Hellenthal/Schleiden
Diakon im Hauptberuf:
Klaus Augustin Hövel
Gemeindereferent/-in:
Dagmar Goffart
Ida Prinz-Hochgürtel
Margot Schmitz
Astrid Sistig
Hellenthal (Blumenthal) St. Brigida; Hellenthal (Hollerath) St. Bernhard; Hellenthal (Kreuzberg) St. Antonius E.; Hellenthal (Losheim) St. Michael; Hellenthal (Reifferscheid) St. Matthias; Hellenthal (Rescheid) St. Barbara; Hellenthal (Udenbreth) St. Hubert; Hellenthal (Wildenburg) St. Johann B.; Hellenthal (Wolfert) St. Ägidius; Hellenthal St. Anna; Schleiden (Dreiborn) St. Georg; Schleiden (Gemünd) St. Nikolaus; Schleiden (Harperscheid) St. Donatus; Schleiden (Olef) St. Johann B.; Schleiden (Wollseifen-Herhahn) St. Katharina; Schleiden St. Philippus und Jakobus:
Pfarrer:
Thomas Schlütter
Pfarrvikar:
Michael Krosch
Pastoraler Raum Mechernich
Diakon mit Zivilberuf:
Manfred Lang
Pastoralreferent/-in:
Linda Schmitt-Thees
Mechernich (Berg) St. Peter; Mechernich (Bleibuir) St. Agnes; Mechernich (Eicks) St. Martin; Mechernich (Floisdorf) St. Pankratius; Mechernich (Glehn) St. Andreas:
Pfarrer:
Heinz Josef Arenz
Pfarrvikar:
Erik Pühringer
George Stephen Rayappan Packiam
Bad Münstereifel-Nöthen St. Willibrord; Mechernich (Eiserfey) St. Wendelin; Mechernich (Harzheim) St. Goar; Mechernich (Holzheim) St. Lambertus; Mechernich (Kallmuth) St. Georg; Mechernich (Strempt) St. Rochus; Mechernich (Vussem-Breitenbenden) St. Margareta; Mechernich (Weyer) St. Cyriakus; Mechernich St. Johann B.:
Pfarrer:
Erik Pühringer
Pfarrvikar:
Heinz Josef Arenz
George Stephen Rayappan Packiam
Pastoraler Raum Monschau
Pastoralreferent/-in:
Georg Nilles
Gemeindereferent/-in:
Monika Breuer
Ralf Conrads
Monschau (Höfen) St. Michael; Monschau (Imgenbroich) St. Josef; Monschau (Kalterherberg) St. Lambertus; Monschau (Konzen) St. Peter und Pankratius; Monschau (Mützenich) St. Bartholomäus; Monschau (Rohren) St. Kornelius; Monschau St. Mariä Geburt:
Pfarradministrator:
Hans-Peter Hawinkels
Pastoraler Raum Simmerath
Priesterlicher Mitarbeiter:
Axel Lautenschläger
Gemeindereferent/-in:
Sven Riehn
Simmerath (Dedenborn) St. Michael; Simmerath (Eicherscheid) St. Lucia; Simmerath (Einruhr) St. Nikolaus; Simmerath (Hammer) St. Bartholomäus; Simmerath (Kesternich) St. Peter und Paul; Simmerath (Lammersdorf) St. Johann B.; Simmerath (Rollesbroich) St. Mariä Empfängnis; Simmerath (Rurberg) St. Barbara; Simmerath (Steckenborn) St. Apollonia; Simmerath (Strauch) St. Matthias; Simmerath St. Johann B.:
Pfarrer:
Michael Stoffels
Pastoraler Raum Steinfeld
Priesterlicher Mitarbeiter:
P. Georg Herr SDS
Werner Maria Klinkhammer
Pastoralreferent/-in:
Andrea Christiane Felden
Georg Schmalen
Alice Toporowsky
Gemeindereferent/-in:
Elke Jodocy
Sigrid Lorse
Kall (Krekel) St. Barbara; Kall (Sistig) St. Stephan; Kall (Sötenich) St. Matthias; Kall (Steinfeld) St. Potentinus Felicius Simplicius; Nettersheim (Bouderath) St. Gertrud; Nettersheim (Frohngau) St. Margareta; Nettersheim (Tondorf) St. Lambertus; Nettersheim (Zingsheim) St. Peter; Nettersheim St. Martin:
Pfarrer:
P. Wieslaw Kaczor SDS
Pfarrvikar:
Matthäus Zuska
Kall (Dottel-Scheven) St. Antonius; Kall (Keldenich) St. Dionysius; Kall St. Nikolaus; Nettersheim (Marmagen) St. Laurentius; Nettersheim (Pesch) St. Cäcilia:
Pfarrer:
P. Wieslaw Kaczor SDS
Pfarrvikar:
Matthäus Zuska
Region Heinsberg
Pastoraler Raum Erkelenz
Priesterlicher Mitarbeiter:
P. Thomas Joy Blessen OIC
Pastoralreferent/-in:
Sabine Schwartz
Gemeindereferent/-in:
Ursula Rothkranz
Petra Woelfer
Irmgard Zielenbach
Erkelenz Christkönig:
Pfarrer:
Werner Rombach
Pfarrvikar:
P. Paul Mathew OIC
Dr. Roland Scheulen
Pastoraler Raum Gangelt/Selfkant
Diakon im Hauptberuf:
Stephan Lütgemeier
Diakon mit Zivilberuf:
Thomas Hoff
Gemeindereferent/-in:
Eva-Maria Jessen
Ruth Quix
Barbara Ratayczak
Gabriele Thönnessen
Selfkant (Havert) St. Gertrud; Selfkant (Hillensberg) St. Michael; Selfkant (Hoengen) St. Lambertus; Selfkant (Millen) St. Nikolaus; Selfkant (Saeffelen) St. Lucia; Selfkant (Süsterseel) St. Hubert; Selfkant (Tüddern) St. Gertrud; Selfkant (Wehr) St. Severin:
Pfarrer:
Roland Bohnen
Pfarrvikar:
Andreas Krieg
Daniel Wenzel
Gangelt (Birgden) St. Urban; Gangelt (Breberen) St. Maternus; Gangelt (Hastenrath) St. Josef; Gangelt (Langbroich) St. Mariä Empfängnis; Gangelt (Schierwaldenrath) St. Anna; Gangelt (Stahe) Heiligste Dreifaltigkeit; Gangelt St. Nikolaus:
Pfarrer:
Daniel Wenzel
Pfarrvikar:
Roland Bohnen
Andreas Krieg
Pastoraler Raum Geilenkirchen
Pastoralreferent/-in:
Bernhard Kozikowski
Gemeindereferent/-in:
Ursula Dürnholz
Michaela Klüttermann
Angelika Schrage
Meinolf Schrage
Die Einsätze der Priester und Diakone im Pastoralen Raum Geilenkirchen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Pastoraler Raum Heinsberg/Oberbruch/Waldfeucht
Priesterlicher Mitarbeiter:
P. Mohan Philip David OIC
Roberto Veras da Silva
Subsidiar:
Christian Mengen
Diakon mit Zivilberuf:
Peter Derichs
Michael Krause
Pastoralreferent/-in:
Johannes Eschweiler
Stefan Hermanns
Christoph Klausener
Anna Kobylecka
Pierre-Willy Mawete Ngeyitala
Gemeindereferent/-in:
Sabine Heinrichs
Martina Huben
Achim Kück
Babette Sanders
Sabine Scheen
Katrin Starck
Heinsberg (Schafhausen) St. Theresia vom Kinde Jesu; Heinsberg (Straeten) St. Mariä Rosenkranz; Heinsberg (Unterbruch) St. Maria Schmerzhafte Mutter; Heinsberg (Waldenrath) St. Nikolaus:
Pfarrer:
Markus Bruns
Pfarrvikar:
Arnold Houf
René Mertens
Heinz-Wilhelm Vollberg
Heinsberg (Dremmen) St. Lambertus; Heinsberg (Eschweiler) St. Andreas; Heinsberg (Horst) St. Josef; Heinsberg (Oberbruch) St. Aloysius; Heinsberg (Porselen) St. Mariä Rosenkranz; Heinsberg (Randerath) St. Lambertus; Heinsberg (Uetterath) St. Mariä Himmelfahrt:
Pfarradministrator:
Markus Bruns
Pfarrvikar:
Arnold Houf
René Mertens
Heinz-Wilhelm Vollberg
Heinsberg (Karken) St. Severin; Heinsberg (Kirchhoven); St. Hubert; Heinsberg (Rurkempen):
Pfarrer:
Arnold Houf
Pfarrvikar:
Markus Bruns
René Mertens
Heinz-Wilhelm Vollberg
Waldfeucht (Haaren) St. Johann B.:
Pfarrer:
Heinz-Wilhelm Vollberg
Pfarrvikar:
Markus Bruns
Arnold Houf
René Mertens
St. Nikolaus; Waldfeucht (Bocket) St. Josef; Waldfeucht (Braunsrath) St. Clemens; Waldfeucht (Obspringen) Herz Jesu; Waldfeucht St. Lambertus:
Pfarradministrator:
Heinz-Wilhelm Vollberg
Pfarrvikar:
Markus Bruns
Arnold Houf
René Mertens
Pastoraler Raum Hückelhoven
Priesterlicher Mitarbeiter:
P. Jan Koczy SVD
Diakon mit Zivilberuf:
Heinz Brand
Gemeindereferent/-in:
Brigitte Kempny
Martina Lesmeister
Brigitta Schelthoff
Hückelhoven (Baal) St. Brigida; Hückelhoven (Brachelen) St. Gereon; Hückelhoven (Doveren) St. Dionysius; Hückelhoven (Hilfarth) St. Leonhard; Hückelhoven (Kleingladbach) St. Stephan; Hückelhoven (Ratheim) St. Johann B.; Hückelhoven (Rurich) Herz Jesu; Hückelhoven (Schaufenberg) St. Bonifatius; Hückelhoven St. Lambertus und Barbara:
Pfarradministrator:
P. Anton Steinberger OSFS
Pastoraler Raum Übach-Palenberg
Gemeindereferent/-in:
Alexandra Müller
Übach-Palenberg St. Petrus:
Pfarrer:
Dr. John Merit MBA
Pastoraler Raum Wassenberg
Priesterlicher Mitarbeiter:
Jingchuan Gao
Diakon im Hauptberuf:
Arno Zweden
Wassenberg St. Marien:
Pfarrer:
Thomas Wieners
Pastoraler Raum Wegberg
Kaplan:
André Vogelsberg
Subsidiar:
Theo Wolber
Diakon im Hauptberuf:
René Brockers
Pastoralreferent/-in:
Manfried Huben
Gemeindereferent/-in:
Klaudia Rath
Verena Rhein
Wegberg St. Martin:
Pfarrer:
Franz Xaver Huu Duc Tran
Region Kempen-Viersen
Pastoraler Raum Kempen/Tönisvorst
Subsidiar:
Wolfgang Acht
Kaplan:
Markus Terporten
Gemeindereferent/-in:
Andreas Bodenbenner
Regina Gorgs
Julia Klütsch
Stefanie Müller
Kempen (St. Hubert) St. Hubertus; Kempen St. Mariä Geburt, Propstei; Tönisvorst (St. Tönis) St. Cornelius; Tönisvorst (Vorst) St. Godehard:
Pfarrer:
Dr. Thomas Eicker
Pastoraler Raum Nettetal/Grefrath
Priesterlicher Mitarbeiter:
Frank Josef van de Rieth
Diakon mit Zivilberuf:
Karl Helge Völker
Gemeindereferent/-in:
Raphaela Hedwig Ernst
Angela Müller
Eva-Maria Thönes
Grefrath St. Benedikt:
Pfarrer:
Johannes Quadflieg
Pfarrvikar:
Ansgar Falk
Benedikt Schnitzler
Günter Wiegandt
Nettetal (Leuth) St. Lambertus; Nettetal (Kaldenkirchen) St. Clemens:
Pfarrer:
Benedikt Schnitzler
Pfarrvikar:
Ansgar Falk
Johannes Quadflieg
Günter Wiegandt
Nettetal (Breyell) St. Lambertus; Nettetal (Hinsbeck) St. Peter; Nettetal (Leutherheide) St. Peter und Paul; Nettetal (Lobberich) St. Sebastian; Nettetal (Schaag) St. Anna:
Pfarradministrator:
Benedikt Schnitzler
Pfarrvikar:
Ansgar Falk
Johannes Quadflieg
Günter Wiegandt
Pastoraler Raum Schwalmtal/Brüggen/Niederkrüchten
Priesterlicher Mitarbeiter:
Huam Mang Khup
Subsidiar:
Alexander Schweikert
Diakon mit Zivilberuf:
Johannes Gillrath
Norbert Rosendahl
Wolfgang Türlings
Gemeindereferent/-in:
Hiltrud Heitzer
Sr. Vera Noel Hyun OP
Katrin Hollmann
Monika Sartingen-Ludwigs
Michael Schürmann
Felicitas van Kimmenade
Brüggen (Born) St. Peter; Brüggen (Bracht) St. Mariä Himmelfahrt; Brüggen St. Nikolaus; Niederkrüchten (Elmpt) St. Laurentius; Niederkrüchten (Oberkrüchten) St. Martin; Niederkrüchten St. Bartholomäus; Schwalmtal St. Matthias:
Pfarradministrator:
P. Damian Ugwuanyi SMMM
Pastoraler Raum Viersen
Priesterlicher Mitarbeiter:
Michael Hennen
P. Binu John OIC
Subsidiar:
Klaus Grafe
Kaplan:
Andreas Hahne
Stefan Knauf
Diakon mit Zivilberuf:
Rolf Naus
Pastoralreferent/-in:
Martin Alfing
Harald Hüller
Monika Jöris
Gemeindereferent/-in:
Beatrix Freudenmann
Claudia Meuser
Claudia Thivessen
Heike Wolters
Viersen St. Remigius:
Pfarrer in solidum:
Dr. Helmut Finzel
Roland Klugmann
Pfarrvikar:
Heinz Portz
Dr. Michael Schlößer
Viersen-Dülken St. Cornelius und Peter:
Pfarradministrator:
Rolf Hannig
Pfarrvikar:
Dr. Helmut Finzel
Roland Klugmann
Heinz Portz
Dr. Michael Schlößer
Viersen-Süchteln St. Clemens:
Pfarrer:
Dr. Michael Schlößer
Pfarrvikar:
Dr. Helmut Finzel
Roland Klugmann
Heinz Portz
Pastoraler Raum Willich
Diakon mit Zivilberuf:
Friedhelm Messerschmidt
Pastoralreferent/-in:
Bernhard Beyer-Rüdiger
Stephanie Graßhoff
Gemeindereferent/-in:
Alexandra Buysch
Sabine Grotenburg
Anne-Caroline Pöhling
Willich (Anrath) St. Johann B.; Willich (Neersen) St. Mariä Empfängnis; Willich (Schiefbahn) St. Hubertus; Willich St. Katharina:
Pfarrer:
Jürgen Lenzen
Pfarrvikar:
Markus Poltermann
Region Krefeld
Pastoraler Raum Krefeld-Meerbusch
Pastoralreferent/-in:
Stephanie Denter
Dominik Kraues
Raphaela Reindorf
Gemeindereferent/-in:
Dorothea Blum
Irmgard Bromkamp
Cornelia Derichs
Michelle Engel
Thomas Guntermann
Gunda Hagens
Birgit Hellmanns
Anne Hermanns-Dentges
Andrea Kühn
Anne Müthing
Ute-Maria Spitzer
Timo Sprenger
Barbara Strüder
Die Einsätze der Priester und Diakone im Pastoralen Raum Krefeld-Meerbusch werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Region Mönchengladbach
Pastoraler Raum Jüchen
Diakon mit Zivilberuf:
Wilfried Elshoff
Pastoralreferent/-in:
Ingrid Scholz
Gemeindereferent/-in:
Christoph Berthold
Alexander Tetzlaff
Jüchen (Hochneukirch) St. Pantaleon:
Pfarrer:
Franz Karl Bohnen
Pfarrvikar:
Ulrich Clancett
Jüchen (Bedburdyck) St. Martin; Jüchen (Gierath) St. Martin; Jüchen (Neuenhoven) St. Georg; Jüchen St. Jakobus der Ältere:
Pfarrer:
Ulrich Clancett
Pfarrvikar:
Franz Karl Bohnen
Pastoraler Raum Korschenbroich
Pastoralreferent/-in:
Anne Görgemanns
Gemeindereferent/-in:
Peter Lentz
Korschenbroich (Herrenshoff) Herz Jesu; Korschenbroich (Kleinenbroich) St. Dionysius; Korschenbroich (Liedberg) St. Georg; Korschenbroich (Pesch) St. Marien; Korschenbroich St. Andreas:
Pfarrer:
Marc Zimmermann
Pfarrvikar:
Michael Druyen
Pastoraler Raum Mönchengladbach Mitte/Nordost
Priesterlicher Mitarbeiter:
Christoph Simonsen
Subsidiar:
Wolfgang Bußler
Diakon mit Zivilberuf:
Prof. Dr. Aloys Johann Buch
Pastoralreferent/-in:
Harald Brouwers
António da Costa
Hans-Wilhelm Hauser
Beatrix Hillermann
Uwe Reindorf
Gemeindereferent/-in:
Monika Heidenfels
Christina Kortmann
Inge Mahn
Wolfgang Mahn
Christoph Rütten
Markus Toelstede
Mönchengladbach St. Vitus:
Pfarrer in solidum:
Dr. Peter Blättler
P. Wolfgang Sylvester Thome OFM
Pfarrvikar:
Thomas Porwol
Mönchengladbach Maria von den Aposteln; Mönchengladbach (Hermges) St. Josef; Mönchengladbach (Lürrip) St. Mariä Empfängnis:
Pfarrer:
Thomas Porwol
Pfarrvikar:
Dr. Peter Blättler
P. Wolfgang Sylvester Thome OFM
Pastoraler Raum Mönchengladbach Nord-West
Diakon mit Zivilberuf:
Heinz Richard Cremer
Gemeindereferent/-in:
Melanie Kwasnitza
Monika Peine
Manuela Thies-Diekamp
Mönchengladbach (Hehn) St. Mariä Heimsuchung; Mönchengladbach (Hardt) St. Nikolaus; Mönchengladbach (Venn) St. Mariä Empfängnis; Mönchengladbach (Windberg) St. Anna:
Pfarrer:
Rüdiger Hagens
Pastoraler Raum Mönchengladbach Süd
Priesterlicher Mitarbeiter:
Michael Röring
Subsidiar:
Dr. Albert Damblon
Diakon mit Zivilberuf:
Norbert Häusler
Klemens Kölling
Daniel Felix Ohlig
Achim Warner
Gemeindereferent/-in:
Albert Bettin
Denis Birke
Ute Errens
Christoph Habrich
Markus Heib
Bernhard Krinke-Heidenfels
Ursula Kutsch
Daniel Scherer
Sylke Seefeldt
Karin Witting
Mönchengladbach (Giesenkirchen) St. Gereon; Mönchengladbach (Meerkamp) St. Mariä Himmelfahrt; Mönchengladbach (Mülfort) St. Paul; Mönchengladbach (Schelsen) St. Josef; Mönchengladbach-Odenkirchen St. Laurentius:
Pfarradministrator:
Achim Köhler
Pfarrvikar:
Klaus Hurtz
Marc Kubella
Michael Schicks
Mönchengladbach St. Benedikt von Nursia:
Moderator der Seelsorge:
Marc Kubella
Pfarrvikar:
Klaus Hurtz
Achim Köhler
Michael Schicks
Mönchengladbach-Rheydt Herz Jesu:
Pfarrer:
Michael Schicks
Pfarrvikar:
Klaus Hurtz
Achim Köhler
Marc Kubella
Mönchengladbach (Rheydt) St. Marien:
Pfarrer:
Klaus Hurtz
Pfarrvikar:
Achim Köhler
Marc Kubella
Michael Schicks
Pastoraler Raum Mönchengladbach Süd-Südwest
Priesterlicher Mitarbeiter:
Harald Josephs
Subsidiar:
Josef Bomanns
Heinz Josef Biste
Gemeindereferent/-in:
Evelyn Hinz
Sandra Hofer
Gabriele Rütten
Stephanie Schippers
Birgit Schmidt
Mönchengladbach St. Matthias; Mönchengladbach (Broich-Peel) St. Rochus; Mönchengladbach (Rheindahlen) St. Helena:
Pfarrer:
Thorsten Karl Aymanns

Nr. 46Pontifikalhandlungen

Im Auftrag unseres Bischofs Dr. Helmut Dieser spendete Domkapitular Pfarrer Alexander Schweikert das Sakrament der Firmung am 1. Februar 2025 in St. Nikolaus, Brüggen, 41 Firmlingen und am 2. Februar 2025 in St. Mariä Himmelfahrt, Brüggen-Bracht, 34 Firmlingen; insgesamt 75 Firmlinge.

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