Bistum Aachen
.

Muster-Satzung
für einen Kirchengemeindeverband (kgv) als Rechtsträger eines Pastoralen Raums
im Bistum Aachen

(KA 2025, Nr. 51)

####

Präambel

Zur Unterstützung der Arbeit in der Pastoral haben sich die Kirchengemeinden des Pastoralen Raums …[Name]… im Bistum Aachen zu einem Kirchengemeindeverband (kgv) gemäß den §§ 26 ff. des Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes (KVVG) vom 10. Oktober 2024 zusammengeschlossen. Der Kirchengemeindeverband (kgv) ist vom Bischöflichen Generalvikariat des Bistums Aachen mit Genehmigung der Bezirksregierung staatlich anerkannt und erhält folgende Satzung:
#

§ 1
Name und Sitz des Kirchengemeindeverbandes

( 1 ) Die Katholischen Kirchengemeinden St. …[Name] …, St. …[Name]…, St. …[Name] …, schließen sich unter der Bezeichnung „Katholischer Kirchengemeindeverband …[Name]“ zu einem Kirchengemeindeverband zusammen.
( 2 ) Der Kirchengemeindeverband (kgv) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in …[Ort].
( 3 ) Der Kirchengemeindeverband (kgv) führt ein eigenes Siegel mit der Umschrift: „Katholischer Kirchengemeindeverband ... [Name]“
#

§ 2
Aufgabe und Ziel

( 1 ) Der Kirchengemeindeverband (kgv) übernimmt für die Kirchengemeinden des Pastoralen Raums ... [Name] die Erfüllung gemeinsamer örtlicher Aufgaben und die Vorhaltung von kirchlichen Einrichtungen. Hierzu verpflichten sich die Kirchengemeinden … [Namen], das gesamte Personal der Kirchengemeinden auf den Kirchengemeindeverband (kgv) zu übertragen.
( 2 ) Weitere gemeinsame örtliche Aufgaben sind insbesondere:
  1. Die Wahrnehmung der Betriebsträgerschaften von Einrichtungen der Kirchengemeinden, die diese auf den Kirchengemeindeverband (kgv) übertragen haben sowie von Einrichtungen, die vom Kirchengemeindeverband (kgv) neu errichtet werden.
  2. Die Abstimmung mit dem Rat des Pastoralen Raums … [Name] zur gemeinsamen Nutzung pastoral genutzter Gebäude sowie die Erstellung und Fortschreibung eines Konzeptes für die pastoral genutzten Gebäude im Pastoralen Raum.
  3. Der koordinierte Einsatz seines Personals sowie von Sach- und Personalmitteln und von evtl. weiteren Projekten des Pastoralen Raums … [Name].
( 3 ) Die Verbandsvertretung überträgt dem Verwaltungszentrum ... [Name] die Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen der Ergänzungsordnung KVVG (ErgO KVVG) durch Geschäftsbesorgungsvertrag.
#

§ 3
Ergänzende Regelungen

Im Übrigen gelten für den Kirchengemeindeverband (kgv) die Regelungen des KVVG und der ErgO KVVG in ihrer jeweils geltenden Fassung.
#

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom xxx außer Kraft.
Aachen, [Datum]

[Unterschrift
Bischof von Aachen]