Bistum Aachen
.Muster-Satzung
####§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Muster-Satzung
für einen Kirchengemeindeverband (kgv) als Rechtsträger eines Pastoralen Raums
im Bistum Aachen
####Präambel
1 Zur Unterstützung der Arbeit in der Pastoral haben sich die Kirchengemeinden des Pastoralen Raums …[Name]… im Bistum Aachen zu einem Kirchengemeindeverband (kgv) gemäß den §§ 26 ff. des Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes (KVVG) vom 10. Oktober 2024 zusammengeschlossen. 2 Der Kirchengemeindeverband (kgv) ist vom Bischöflichen Generalvikariat des Bistums Aachen mit Genehmigung der Bezirksregierung staatlich anerkannt und erhält folgende Satzung:
#§ 1
Name und Sitz des Kirchengemeindeverbandes
(
1
)
Die Katholischen Kirchengemeinden St. …[Name] …, St. …[Name]…, St. …[Name] …, schließen sich unter der Bezeichnung „Katholischer Kirchengemeindeverband …[Name]“ zu einem Kirchengemeindeverband zusammen.
(
2
)
Der Kirchengemeindeverband (kgv) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in …[Ort].
(
3
)
Der Kirchengemeindeverband (kgv) führt ein eigenes Siegel mit der Umschrift: „Katholischer Kirchengemeindeverband ... [Name]“
#§ 2
Aufgabe und Ziel
(
1
)
1 Der Kirchengemeindeverband (kgv) übernimmt für die Kirchengemeinden des Pastoralen Raums ... [Name] die Erfüllung gemeinsamer örtlicher Aufgaben und die Vorhaltung von kirchlichen Einrichtungen. 2 Hierzu verpflichten sich die Kirchengemeinden … [Namen], das gesamte Personal der Kirchengemeinden auf den Kirchengemeindeverband (kgv) zu übertragen.
(
2
)
Weitere gemeinsame örtliche Aufgaben sind insbesondere:
- Die Wahrnehmung der Betriebsträgerschaften von Einrichtungen der Kirchengemeinden, die diese auf den Kirchengemeindeverband (kgv) übertragen haben sowie von Einrichtungen, die vom Kirchengemeindeverband (kgv) neu errichtet werden.
- Die Abstimmung mit dem Rat des Pastoralen Raums … [Name] zur gemeinsamen Nutzung pastoral genutzter Gebäude sowie die Erstellung und Fortschreibung eines Konzeptes für die pastoral genutzten Gebäude im Pastoralen Raum.
- Der koordinierte Einsatz seines Personals sowie von Sach- und Personalmitteln und von evtl. weiteren Projekten des Pastoralen Raums … [Name].
(
3
)
Die Verbandsvertretung überträgt dem Verwaltungszentrum ... [Name] die Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen der Ergänzungsordnung KVVG (ErgO KVVG) durch Geschäftsbesorgungsvertrag.
#§ 3
Ergänzende Regelungen
Im Übrigen gelten für den Kirchengemeindeverband (kgv) die Regelungen des KVVG und der ErgO KVVG in ihrer jeweils geltenden Fassung.
#§ 4
Inkrafttreten
1 Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Satzung vom xxx außer Kraft.
Aachen, [Datum] | [Unterschrift Bischof von Aachen] |