Bistum Aachen
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Praktikumsordnung für Priesterkandidaten
des Bistums Aachen

Vom 29. Januar 2025

(KA 2025, Nr. 52)

(Für die Zeit des Propädeutikums bis zum Beginn des Pastoralkurses)
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Präambel

Die ratio fundamentalis von 2016 schreibt für die Ausbildung der Priesterkandidaten verschiedene Praktika vor. Unter Ziffer 124 heißt es:
„Gemäß dem klugen Urteil des Bischofs sollen während der ganzen Ausbildung einige pastorale Erfahrungen ermöglicht werden, die für die ganzheitliche Ausbildung absolut notwendig und auf der Basis des Alters und der verschiedenen Begabungen der einzelnen Seminaristen abzuwägen sind. Dies soll zu der Zeit und in der Weise geschehen, die unter Beachtung der vorlesungsfreien Zeit am geeignetsten erscheinen. Jedes Seminar soll in Absprache mit den anderen diözesanen Einrichtungen darauf achten, das pastorale Praktikum so zu gestalten und in den Jahresablauf einzufügen, dass es in keiner Weise anderen Ausbildungsinitiativen schadet. Besonders zu beachten ist das Umfeld, in dem die Seminaristen ihre pastoralen Erfahrungen machen. In besonderer Weise „wird man bei der Wahl geeigneter Orte und Dienste für das Einüben pastoraler Erfahrungen die Pfarrei als Lebenszelle der ausschnitthaften und spezifizierten Seelsorgserfahrungen, durch die sich die Priesterkandidaten mit den besonderen Problemen ihres künftigen Berufes konfrontiert sehen, sorgfältig berücksichtigen müssen“. [Pastores dabo vobis, Nr. 58: AAS 84 (1992), 760.]
Besonderer Aufmerksamkeit bedarf die Vorbereitung der Seminaristen auf die spezielle Art und Weise der pastoralen Begleitung der Kinder, der Jugendlichen, der Kranken, der Alten, der Personen mit Behinderung, der Gefangenen und aller, die, vielleicht weil sie Migranten sind [vgl. Kongregation für das katholische Bildungswesen, Die Pastoral für Menschen unterwegs in der Ausbildung der zukünftigen Priester (25. Januar 1986)], einsam und arm sind [vgl. Evangelii gaudium, Nr. 270: AAS 105 (2013), 1128]. Der grundlegend wichtige Bereich der Familienpastoral soll in besonderer Weise berücksichtigt werden [vgl. Kongregation für das katholische Bildungswesen, Richtlinien für die Ausbildung der Priesterkandidaten im Hinblick auf die Probleme von Ehe und Familie (19. März 1995)].
Diese Erfahrungen müssen von wirklich erprobten und klugen Priestern, Ordensleuten und Laien begleitet werden. Sie sollen jedem Seminaristen eine bestimmte Aufgabe zuweisen und ihn über die konkrete Art und Weise des Vorgehens unterweisen. Falls möglich, sollen sie während der Durchführung dieser Aktivitäten anwesend sein, um in geeigneter Weise den Seminaristen beraten und unterstützen und ihm in der Auswertung des Praktikums helfen zu können.1#
Diese Weisung findet in den folgenden Aspekten Anwendung für die Priesterkandidaten des Bistums Aachen.
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§ 1
Ziel der Praktika im Verlauf des Propädeutikums und des Studienganges „Magister theologiae/Kirchlicher Abschluss“ für Priesterkandidaten
des Bistums Aachen

Die Priesterkandidaten des Bistums Aachen werden in der propädeutischen und in der studentischen Phase an verschiedenen Orten/Hochschulen ausgebildet. Derzeit ist das Studium an den folgenden Orten möglich:
  • Phil.-Theol. Hochschule Sankt Georgen, Frankfurt am Main,
  • Collegium Germanicum et Hungaricum de Urbe, Rom, Italien,
  • Studienhaus Sankt Lambert, Lantershofen.
Vor dem Studienbeginn und dem damit verbundenen Eintritt in das jeweilige Priesterseminar nehmen die Kandidaten am Propädeutikum der Erzdiözese Freiburg teil, das im September eines Jahres beginnt und für die Aachener Kandidaten nach einem Semester endet. Im Rahmen des Semesters in Freiburg nehmen die Kandidaten an einem dreimonatigen Sozialpraktikum (4 Tage/Woche) vor Ort teil.2# Das zweite Semester erfolgt als ca. sechsmonatiges Praktikum in einem Pastoralen Raum des Bistums Aachen.
Je nach Konzept der Ausbildung am darauffolgenden Studienort werden weitere Praktika nach Absprache zwischen den Regenten von Aachen und Frankfurt/Lantershofen/Rom durchgeführt. Diese erfolgen durch den jeweiligen Kandidaten in den Einsatzgebieten:
Erwartet werden im Lauf des Studiums zwei Praktika im Pastoralen Raum bzw. an einem Ort von Kirche von je vier bis sechs Wochen, je zu einer Hälfte der Studienzeit. Inhalte dieser Praktika sind die Erfahrung von priesterlicher Identität, Liturgie, Gremienarbeit, die Vielfalt von Orten von Kirche, Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, individuelle und gruppenspezifische Seelsorge.
Die Praktika sind bis zum Ende des Studiums zu absolvieren und dienen ersten Einblicken in die pastorale Arbeit im Heimatbistum und der (Selbst)Reflexion erlernter Theologie und pastoraler Praxis. Nach Möglichkeit greifen die Kandidaten Tätigkeiten im Rahmen des Praktikums auf, reflektieren diese mit der anleitenden Person und ggf. weiteren Mitarbeitenden vor Ort.
Je nach Vorgabe des Studienortes bzw. der jeweiligen Hochschule kann es weitere Praktika geben.
Die Erfahrungen der Praktika können, je nach Anforderung der jeweiligen Studienorte, in weiteren Einsätzen/Praktika semesterbegleitend vertieft werden (z.B. Sozialeinsätze/sozial-caritative Dienste). Die Organisation und Durchführung erfolgen dann vor Ort durch das jeweils ausbildende Priesterseminar.
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§ 2
Inhalte der Praktika

Jedes Praktikum (sofern nicht anders von den Studienorten gefordert)
  • dient der pastoralpraktischen Erfahrung,
  • vertieft Studieninhalte,
  • fordert sozialpastorale und sozialraumorientierte Analysen des Einsatzes/Einsatzortes, das Studium der Pastoral im Bistum Aachen und der Pastoralstrategie,
  • reflektiert vorhandene und neue Erfahrungen,
  • erfolgt vernetzt mit den hauptamtlich und freiwillig engagierten pastoralen Akteur/innen und vorhandenen Einrichtungen vor Ort und
  • wird abschließend mit einer schriftlichen Ausarbeitung reflektiert.
Je nach oben genanntem Einsatzgebiet weichen die Inhalte und Ziele des spezifischen Praktikums voneinander ab.
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§ 3
Vertrag, Vergütung und Versicherung

Priesterkandidaten in ihrer jeweiligen Ausbildungsphase (im Propädeutikum, im Theologiestudium, nach Abschluss des Theologiestudiums vor Beginn des Gemeinsamen Pastoralkurses), die ein Praktikum im Bistum Aachen absolvieren, erhalten für die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes eine Vergütung gemäß der Ordnung zur Regelung der Leistungen für Priesterkandidaten des Bistums Aachen.
Die Abrechnung der Vergütung unterliegt den jeweils aktuell geltenden steuer- und sozial-versicherungsrechtlichen Bestimmungen. Diese können in der Abteilung 2.2 Personalverwaltung, Fachbereich Verwaltung Geistliche, im Bischöflichen Generalvikariat erfragt werden.
Die Erstellung des Vertrages übernimmt die Verwaltung des Bischöflichen Priesterseminars Aachen. Die inhaltliche Bearbeitung des Vertrages findet in Abstimmung mit der Abteilung 2.2 Personalverwaltung, Fachbereich Verwaltung Geistliche, statt. Die gesamte Überwachung der Einreichung sämtlicher Personalunterlagen liegt bei der Verwaltung des Bischöflichen Priesterseminars Aachen. Sie informiert die Abteilung 2.2 Personalverwaltung, Fachbereich Verwaltung Geistliche, wenn alle Unterlagen vorliegen. Die Eingabe im Abrechnungssystem wird von der Abteilung 2.2 Personalverwaltung, Fachbereich Verwaltung Geistliche, vorgenommen. Dies geschieht in ständiger Rücksprache mit dem Bischöflichen Priesterseminar Aachen bzw. der dort zuständigen Verwaltungskraft.
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§ 4
Schriftliche Reflexion und Ausarbeitung der Erfahrungen

Die Reflexion des praktischen Einsatzes als Priesterkandidat im Bistum Aachen in einem der oben genannten Einsatzgebiete erfolgt, neben den mündlichen Rücksprachen und Auswertungsgesprächen, durch eine schriftliche Ausarbeitung. Diese ist keine chronologische Aufzählung der erfolgten Begegnungen und Erfahrungen, sondern eine praktisch und theologisch systematisierte Reflexion.
Die Arbeit umfasst 15 Textseiten, die durch
  • ein Titelblatt,
  • ein Inhaltsverzeichnis sowie
  • ein Literatur- und ggf. Abbildungsverzeichnis („Index“)
ergänzt werden. Die Seiten sind zu nummerieren, die Titelseite erhält keine Seitenzahl.
An diese Arbeit werden die Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit angelegt. Bilder und Grafiken unterliegen nicht der Seitenzählung. Zitate und Verweise werden in Fußnoten belegt und die Literaturstellen oder Quellen in einem entsprechenden Index systematisch wiedergegeben.
Die schriftliche Arbeit verfügt inhaltlich über
  • eine Einleitung zum Ort, zu den Akteur/innen und zum Zeitraum/zur Dauer des Einsatzes,
  • eine Sozial(raum)analyse des Einsatzes,
  • eine Reflexion verschiedener Begegnungen, Erfahrungen und der Team- und Engagementsituation, die systematisiert und analysierend dargestellt und mit aktueller wissenschaftlicher Literatur korreliert werden,
  • eine Darstellung von Fragen zu den Erfahrungen und möglichen persönlichen Vertiefungen,
  • einen Blick auf die Selbsterfahrung als Theologiestudent und geistlich lebender Mensch und
  • einen Abschluss im Sinne einer persönlich geprägten und wissenschaftlich analytischen Arbeit.
Der Fokus der Arbeit folgt der Analyse der (sozial)pastoralen Dimension, der Implementierung und Umsetzung der Pastoralstrategie vor Ort und der Erfahrung von Praxis und Glaubensverkündigung im besuchten/hospitierten Einsatzgebiet. Der Priesterkandidat weist darin seine bis dato gebildete praktische, theologische und geistliche Erfahrung nach.
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§ 5
Inkraftreten

Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2025 in Kraft.

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1 ↑ Grundordnung „Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis“ der Kongregation für den Klerus im Pontifikat von Papst Franziskus für die Ausbildung der Priester: „Das Geschenk der Berufung zum Priestertum“ vom 08. Dezember 2016, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 209, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2017.
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2 ↑ Propädeutikum St. Georg im Erzb. Priesterseminar, Collegium Borromäum, Freiburg (Stand: 2024).