Bistum Aachen
.§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
#§ 5
§ 6
§ 7
#§ 8
#§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
Mittelvergabe in den Regionen
Vom 20. Juni 2025
(KA 2025, Nr. 106)
####§ 1
Mittel der regionalen Gremien und Regionalteams
Zur Ausübung der im Regionalstatut beschriebenen pastoralen Aufgaben (vgl. Regionalstatut § I) stehen den regionalen Gremien und den Regionalteams jährlich folgende finanzielle Mittel zu Verfügung aus der Budgetposition xx , die von Y verantwortet wird. Die Mittelvergabe erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Budgets durch den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat. Diese Mittel sind wie folgt aufgeteilt:
- Der Regionalpastoralrat (RPR) erhält 10.000 € pro Region.
- Der Regionale Katholikenrat (KR) erhält 5.000 € pro Region.
- Die Regionalteams (RT) erhalten 5.000 € pro Region.
Die Mittel dienen der Erfüllung der im Regionalstatut beschriebenen Aufgaben und müssen zweckgebunden verwendet werden. Die Vergabe erfolgt nach schriftlicher Antragstellung und erfordert im Nachgang einen schriftlichen Verwendungsnachweis auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie für Zuwendungen an Dritte in Zuständigkeit der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung vom 19. Juli 2016 in ihrer jeweils geltenden Fassung (KA 2018, Nr. 5).
#1. Regionalpastoralrat (RPR)
#§ 2
Vergabeverfahren
Die Mittelvergabe für pastorale Aktivitäten erfolgt durch Beschluss des Regionalpastoralrats (RPR). Der Vorstand des RPR kann durch den Regionalpastoralrat bevollmächtigt werden, Anträge eigenständig zu genehmigen. Eine Genehmigung durch Einzelpersonen ist jedoch ausgeschlossen. Beschlussfassungen können sowohl in Sitzungen als auch durch ein E-Mail-Rundlaufverfahren erfolgen. Entscheidungen des Vorstands sind in der nächsten regulären Sitzung oder im Rahmen des Jahresberichts dem RPR vorzustellen und zu erläutern.
#§ 3
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
- Pastorale Mitarbeitende mit regionalem Auftrag,
- Katholische Verbände und Einrichtungen,
- Orte von Kirche (OvK), die Angebote für die gesamte Region anbieten.
Pastorale Mitarbeitende ohne regionalen Auftrag können Anträge stellen, wenn die beantragten Projekte die gesamte Region betreffen. Eine Förderung von Personal des Bistums Aachen oder von Anschaffungen, die zur Grundausstattung gehören, ist ausgeschlossen.
#§ 4
Kriterien
Die Mittel können beantragt werden, wenn mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
- Stärkung regionaler Bezüge und pastoraler Schwerpunkte,
- Förderung der Vernetzung von regionalen Organisationen, Verbänden, Einrichtungen und freien Initiativen,
- Förderung der Zusammenarbeit der Pastoralen Räume der Region,
- Nachweis pastoraler und/oder diakonischer Relevanz,
- Bezug zur Pastoralstrategie des Bistums Aachen.
§ 5
Antragsstellung und Verwendungsnachweis
Ein Antrag muss eine detaillierte Beschreibung des Projekts, einen Finanzplan mit Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie Angaben zu weiteren angefragten oder bereits bewilligten Mitteln enthalten. Der Antrag wird an den/die pastorale/n Mitarbeiter/in im Büro der Regionen geschickt. Nach der Bewilligung erhält der/die Antragsteller/in ein schriftliches Bewilligungsschreiben mit der Höhe der Fördersumme oder im Falle einer Ablehnung eine Begründung.
Ein Verwendungsnachweis ist unaufgefordert bis zum 31. Januar des Folgejahres beim/bei der pastoralen Mitarbeiter/in des Büros der Regionen einzureichen.
#2. Regionaler Katholikenrat (KR)
#§ 6
Vergabeverfahren
Die Mittelvergabe erfolgt durch Beschluss des Regionalen Katholikenrats (KR). Der Vorstand des KR kann durch den Regionalen Katholikenrat bevollmächtigt werden, Anträge eigenständig zu genehmigen. Eine Genehmigung durch Einzelpersonen ist jedoch ausgeschlossen. Beschlüsse des Vorstands müssen in der nächsten regulären Sitzung oder im Rahmen des Jahresberichts dem KR vorgestellt werden.
#§ 7
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
- Katholische Verbände und Einrichtungen,
- Vereine mit regionaler Anbindung,
- Orte von Kirche (OvK) mit Angeboten für die gesamte Region.
§ 8
Kriterien
Die Mittel können beantragt werden, wenn mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
- Stärkung regionaler Bezüge und diakonischer Schwerpunkte,
- Förderung der Vernetzung innerhalb der Region,
- Nachweis diakonischer und/oder gesellschaftlicher Relevanz,
- Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Dritten.
§ 9
Antragsstellung und Verwendungsnachweis
Ein Antrag muss eine detaillierte Beschreibung des Projekts, einen Finanzplan sowie Angaben zu weiteren angefragten oder bereits bewilligten Mitteln enthalten. Ein Verwendungsnachweis ist bis zum 31. Januar des Folgejahres beim/bei der Referenten/in des Büros der Regionen einzureichen.
#3. Regionalteams (RT)
#§ 10
Vergabeverfahren
Die Mittelvergabe erfolgt durch Beschluss des Regionalteams. Die Mittel können für eigene Veranstaltungen, Projekte und Schwerpunkte genutzt werden. Die für den RPR und KR festgelegten Kriterien gelten dabei analog.
#§ 11
Verwendungsnachweis
Ein Verwendungsnachweis ist bis zum 31. Januar des Folgejahres beim/bei der pastoralen Mitarbeiter/in des Büros der Regionen einzureichen.
#4. Zusätzliche Hinweise
Der Kreis der antragsberechtigten Akteure wurde erweitert, sodass nun auch Orte von Kirche und regional tätige Verbände Antragsrecht haben. Die Budgets der Gremien sind als Inhaltsbudgets konzipiert und sollen auf die Ziele der jeweiligen Region ausgerichtet sein. Eine Verlängerung der Antragsfristen kann von den jeweiligen Gremien beschlossen werden.
#§ 12
Inkraftsetzung
Diese Regelungen treten mit Wirkung zum 1. August 2025 in Kraft.