Bistum Aachen
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§ 6
§ 7
Nr. 10, 95. JahrgangAachen, 1. Oktober 2025
Verlautbarungen der deutschen Bischöfe
Nr. 234Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2025
Liebe Geschwister im Glauben,
„Er gibt dem Müden Kraft, dem Kraftlosen verleiht er große Stärke“ (Jesaja 40,29). Diese wunderbare Verheißung des Propheten Jesaja erinnert uns daran, dass Gott die Quelle unseres Lebens ist. Aus dieser Quelle können wir besonders in den müden und schwachen Momenten unseres Lebens schöpfen. Auch in unserer so zerrissenen Welt schenkt der Glaube an Gott uns Halt und Orientierung – ganz persönlich und ebenso in der Gemeinschaft.
Die diesjährige Diaspora-Aktion des Bonifatiuswerkes der deutschen Katholiken greift diesen hoffnungsvollen Zuspruch auf. Unter dem Leitwort „Stärke, was dich trägt.“ ermutigt die Aktion dazu, sich immer wieder neu der tragenden Fundamente des eigenen Lebens zu vergewissern und diese bewusst zu stärken. Denn äußere Kraft braucht innere Stärke!
Tragendes zu stärken ist auch für das Bonifatiuswerk eine wichtige Aufgabe. Das Hilfswerk unterstützt Christinnen und Christen, die ihren katholischen Glauben in einer extremen Minderheitensituation in Nordeuropa, im Baltikum sowie in den katholischen Diaspora-Regionen Nord- und Ostdeutschlands leben. Es stärkt ehrenamtliches und hauptberufliches Engagement in der Kirche, hilft bei Gemeindebauten und der Anschaffung von Fahrzeugen und fördert die Kinder- und Jugendhilfe vor Ort.
Liebe Schwestern und Brüder, wir bitten Sie zum Diaspora-Sonntag am 16. November herzlich um Ihr Gebet und um eine großzügige Spende. Mit Ihrer Hilfe kann das Bonifatiuswerk jährlich über 1.200 Projekte fördern und so stärken, was die Menschen trägt.
Für das Bistum Aachen + Dr. Helmut Dieser Bischof von Aachen |
Dieser Aufruf ist in den Amtsblättern zu veröffentlichen. Er soll am Sonntag, dem 9. November 2025, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen oder den Gemeinden in einer anderen geeigneten Weise bekannt gemacht werden. Die Kollekte am Diaspora-Sonntag, dem 16. November 2025, ist ausschließlich für das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken bestimmt und ohne Abzüge weiterzuleiten.
Bischöfliche Verlautbarungen
Nr. 235Änderungsgesetz zur Ordnung zum Betrieb einer internen Meldestelle im Bistum Aachen (MeldeStO)
####Artikel 1
Die Ordnung zum Betrieb einer internen Meldestelle im Bistum Aachen (MeldeStO) vom 6. Juli 2023 (KA 2023, Nr. 102) wird wie folgt neu gefasst:
- 1.
- § 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:„Die Ordnung gilt für die Körperschaft des öffentlichen Rechts Bistum Aachen sowie für die weiteren öffentlichen juristischen Personen kanonischen Rechts im Bistum Aachen, die im Sinne von can. 1276 § 1 CIC der Aufsicht des Ortsordinarius unterstehen, sofern sie jeweils Körperschaft des öffentlichen Rechts und Dienstgeber sind.“
- 2.
- In § 2 Abs. 4 werden die Worte „Interne Revision“ ersetzt durch „Stabsabteilung Compliance“.
- 3.
- In § 4 Abs. 3 b) werden die Worte „Kirchliche Datenschutzgesetz“ ersetzt durch „Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz“
- 4.
- § 4 Abs. 4 wird gestrichen.
- 5.
- In § 7 Satz 1 werden die Worte „Kirchliche Datenschutzgesetz“ gestrichen und die Abkürzung „KDG“ ohne Klammer gesetzt.
Artikel 2
Dieses Änderungsgesetz tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft.
Aachen, 6. September 2025 | + Dr. Helmut Dieser Bischof von Aachen |
Nr. 236Ordnung über die Gestellung von Ordensmitgliedern
Die Ordnung über die Gestellung von Ordensmitgliedern vom 2. Februar 1995 (KA 1995, Nr. 27), zuletzt geändert am 1. September 2024 (KA 2024, Nr. 134), wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz (1) erhält folgende Fassung:
Das Gestellungsgeld für das Jahr 2026 beträgt jährlich
für die Gestellungsgruppe I | 84.960,00 €, |
für die Gestellungsgruppe II | 70.680,00 €, |
für die Gestellungsgruppe III | 52.560,00 €, |
für die Gestellungsgruppe IV | 45.000,00 €. |
Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Aachen, 1. September 2025 | + Dr. Helmut Dieser Bischof von Aachen |
Nr. 237Beschlüsse der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V.
Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V. hat am 27. Juni 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
A.
Tarifrunde 2025 – Teil 1
- Übernahme der beschlossenen mittleren Werte/Festsetzung der VergütungFür den Bereich der Regionalkommission NRW werden die mittleren Werte, die in A.I. - IV. i. V. m. dem Tabellenanhang des Beschlusses der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 5. Juni 2025 zu „Tarifrunde 2025 – Teil 1“ enthalten sind, in derselben Höhe und zu denselben Zeitpunkten als neue Werte festgesetzt.
- InkrafttretenDieser Beschluss tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.
B.
- Übernahme der beschlossenen mittleren Werte/Festsetzung der VergütungFür den Bereich der Regionalkommission NRW wird der mittlere Wert, der im Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 5. Juni 2025 zur „Änderungen in der Anlage 33 zu den AVR“ enthalten ist, in derselben Höhe und zu denselben Zeitpunkten als neuer Wert festgesetzt.
- InkrafttretenDieser Beschluss tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.
C.
- Übernahme der beschlossenen mittleren Werte/Festsetzung der VergütungFür den Bereich der Regionalkommission NRW werden die mittleren Werte, die im Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 5. Juni 2025 zur „Änderung Anmerkungen 30 und 31 Anhang B der Anlage 33 AVR“ enthalten sind, in derselben Höhe und zu denselben Zeitpunkten als neue Werte festgesetzt.
- InkrafttretenDieser Beschluss tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.
D.
Anwendung des Abschnittes I des Teils II. der Anlage 7 AVR ab dem 31. Juli 2025
- Annahme der Kompetenzverlängerung und Festsetzung der Anwendung und AusbildungsvergütungUnter Annahme der von der Bundeskommission am 5. Juni 2025 erfolgten Verlängerung der Kompetenzübertragung bestätigt die Regionalkommission NRW zur Festsetzung der Anwendung des Abschnittes I des Teils II. der Anlage 7 AVR und der Ausbildungsvergütungen ihren Beschluss vom 5. Juli 2022.
- InkrafttretenDieser Beschluss tritt zum 27. Juni 2025 in Kraft.
Die vorstehenden Beschlüsse setze ich für das Bistum Aachen in Kraft.
Aachen, 18. August 2025 | + Dr. Helmut Dieser Bischof von Aachen |
Nr. 238Veröffentlichung Handreichung „Segnungen für Paare, die sich lieben“
„Der HERR segne dich und behüte dich. Der HERR lasse sein Angesicht über dich leuchten und sei dir gnädig. Der HERR wende sein Angesicht dir zu und schenke dir Frieden.“ (Num 6,24-26)
Dieses Wort aus der Heiligen Schrift erinnert uns daran, welche Bedeutung der Segen Gottes für unser Leben und unsere Beziehungen hat. Alles, was in Beziehungen und gemeinsamem Leben gut ist, wird durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert. Deshalb ist es für viele Menschen ein Anliegen, um Gottes Segen für ihre Partnerschaft zu bitten. Diese Bitte ist verbunden mit dem Bedürfnis, die Werte des Evangeliums in ihrem Leben lebendig werden zu lassen.
Aus dieser Überzeugung heraus hat die Gemeinsame Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken am 4. April 2025 die Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft. Segnungen für Paare, die sich lieben“ verabschiedet. Mit diesem Schritt soll Paaren, die sich lieben, eine Möglichkeit geboten werden, Gottes Zusage und Kraft in ihrer jeweiligen Lebenssituation zu erfahren und zu feiern.
Diese Handreichung macht sich Bischof Dr. Helmut Dieser zu eigen und erklärt sie mit Blick auf entsprechende Segensbitten von Paaren zur pastoralen Leitlinie im Bistum Aachen. Er gibt sie den Seelsorgenden und den Wortgottesdienstbeauftragten im Bistum Aachen hiermit an die Hand und bittet um Berücksichtigung bei entsprechenden Anfragen.
Die Handreichung nimmt an mehreren Stellen Bezug auf die Ende 2023 vom Dikasterium für die Glaubenslehre veröffentlichte Erklärung „Fiducia supplicans – Über die pastorale Sinngebung von Segnungen“. Beide Texte sind mit Blick auf das pastorale Handeln im Zusammenhang zu sehen.
Im Sinne der Pastoralstrategie unseres Bistums sind der Wunsch nach Segen und eine Segensfeier wertvolle Möglichkeiten, Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation zu stärken und zu begleiten. Dabei geht es nicht nur um Paare, die verheiratet sind, sondern auch um Paare, die beschlossen haben, auf andere Weise ihren Weg gemeinsam zu gehen; um geschiedene und wiederverheiratete Paare, ebenso wie um Paare in der Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten.
Für all diese Menschen kann die Zusage Gottes zu ihren Beziehungen, zu ihrer Liebe und ihrer Bereitschaft, Verantwortung füreinander zu übernehmen, ausgesprochen werden. Eine Segensfeier kann diese Zusage erfahrbar machen und den Menschen zeigen, dass sie in der Gemeinschaft der Kirche gesehen und angenommen sind. Von solch einer Erfahrung kann auch Versöhnung ausgehen. Genau das haben Menschen in der Begegnung mit Jesus Christus erleben können, für den äußere Lebensumstände weniger Gewicht hatten als die innere Herzensneigung zu dem in ihm anbrechenden Reich Gottes. Dieser Weg Jesu muss auch der Weg unseres pastoralen Handelns als Kirche sein.
Aus der in unserer Pastoralstrategie verankerten Haltung von Freiheit, Begegnung und Ermöglichung soll und darf der Wunsch nach einer Segensfeier für Paare erfüllt werden. Die Gestaltung dieser Feiern wird - entsprechend der Wahrnehmung in der Pastoralstrategie, dass die Menschen unterschiedliche Voraussetzungen und Bedürfnisse haben - auf die jeweilige Situation abgestimmt. Daher enthält die Handreichung lediglich einige Hinweise für die Gestaltung einer Segensfeier. Das Kernanliegen ist, den Menschen Raum zu geben, ihre Liebe und ihren Glauben durch das gemeinsame Gebet und das Geschenk des Segens zu bezeugen und zu feiern.
Hier der Beschlusstext im Wortlaut:
Segen gibt der Liebe Kraft
Segnungen für Paare, die sich lieben
Handreichung für Seelsorger*innen
Beschlusstext der Gemeinsamen Konferenz vom 4. April 2025
„Die Kirche möchte die Botschaft der von Gott geschenkten Würde einer jeden Person in Wort und Tat verkünden. Diese Botschaft leitet sie in ihrem Umgang mit Menschen und deren Partnerschaft. Deshalb bringt sie Paaren, die in Liebe verbunden sind, sich gegenseitig in vollem Respekt und in Würde begegnen und ihre Sexualität in Achtsamkeit für sich selbst, füreinander und in sozialer Verantwortung auf Dauer zu leben bereit sind, Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an. Es gibt Paare, die für ihre Partnerschaft um den Segen bitten. Dieser Bitte liegt der Dank für erfahrene Liebe und die Hoffnung auf eine von Gott begleitete Zukunft zugrunde.“
Beschluss der Synodalversammlung vom 10. März 2023: Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“, in: Der Synodale Weg, 20. Beschlüsse des Synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland, hg. vom Sekretariat des Synodalen Weges (Bonn 2023) 283 (gesamter Text: 283–290, zitiert: SW 20).
1 Ausgehend von diesem Anliegen hat die Synodalversammlung des Synodalen Weges der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) die Empfehlung gegeben, Paaren, die keine kirchlich-sakramentale Ehe eingehen wollen oder denen eine solche nicht offensteht, Segensfeiern zu ermöglichen. Die Thematik von Segnungen für Paare beschäftigt die katholische Kirche in Deutschland seit geraumer Zeit. Nicht kirchlich verheiratete Paare, geschiedene und wiederverheiratete Paare sowie Paare in der ganzen Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft. Nicht wenige dieser Paare wünschen sich einen Segen für ihre Beziehung.
„Es ist in der pastoralen Praxis eine breite Erfahrung geworden, dass gleichgeschlechtlich liebende Paare die Bitte um den Segen für ihre Partnerschaft äußern. Ebenso tun dies zivil wiederverheiratete Paare, die in einer neuen Partnerschaft einen neuen Anfang wagen. Es tun dies auch Paare, die sich für das Sakrament der Ehe noch nicht disponiert sehen. Oft werden sie damit den Belangen einer Partnerschaft gerecht, in denen nur ein Partner/eine Partnerin gläubig ist oder der katholischen Kirche nahesteht. Es gibt zunehmend auch die Erfahrung, dass ungetaufte Paare nach dem Segen fragen.“ (SW 20, Nr. 13)
2 Eine solche Bitte ist Ausdruck der Dankbarkeit für ihre Liebe und Ausdruck des Wunsches, diese Liebe aus dem Glauben zu gestalten. Bislang gab es keine allgemeine Handreichung dafür, wie Seelsorger*innen diesem Anliegen in guter Weise gerecht werden können. Der Beschluss der Synodalversammlung sah deshalb vor, zeitnah von der Deutschen Bischofskonferenz und dem ZdK gemeinsam erarbeitete Vorschläge für die Rahmenbedingungen und Gestaltung von Segnungen vorzulegen. Diesem Auftrag kommt die vorliegende Handreichung nach.
Unterdessen haben sich die weltkirchlichen Voraussetzungen für dieses Anliegen relevant verändert: Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte das Dikasterium für die Glaubenslehre mit Zustimmung des Papstes die Erklärung Fiducia supplicans – Über die pastorale Sinngebung von Segnungen (FS). Darin wird Abstand genommen vom bisherigen kategorischen Nein zu Segnungen von Paaren, für die eine kirchlichsakramentale Ehe nicht möglich ist.
Vgl. das „Responsum ad dubium“ der Kongregation für die Glaubenslehre vom 22. Februar 2021 (AAS 113 [2021], 431–434).
3 Um den pastoralen Ansatz des Pontifikates von Papst Franziskus auch in dieser Frage stärker zur Geltung zu bringen, ist es die erklärte Absicht von Fiducia supplicans, „lehrmäßige Aspekte mit pastoralen Aspekten kohärent“ (FS 3) zu verbinden. Zugleich regt die Erklärung dazu an, die Bedeutung von Segnungen insgesamt intensiver zu bedenken und wertzuschätzen. Segnungen „laden nämlich dazu ein, die Gegenwart Gottes in allen Ereignissen des Lebens zu erfassen, und erinnern daran, dass der Mensch auch im Gebrauch der geschaffenen Dinge aufgefordert ist, Gott zu suchen, ihn zu lieben und ihm treu zu dienen“. (FS 8) Mit Papst Franziskus erinnert Fiducia supplicans daran, dass vor allen einzelnen Segnungen Jesus Christus selbst „Gottes großer Segen“ ist. Er ist das große Geschenk Gottes, „ein Segen für die ganze Menschheit, er ist ein Segen, der uns alle gerettet hat“. (FS 1) So verbindet sich mit der Bitte um Segen immer auch der Dank und Lobpreis für Gottes Güte und Größe, für seine Gaben und Wohltaten, für das Geschenk des Lebens und der Liebe (vgl. FS 10.15.29); „Die Bitte um einen Segen drückt die Offenheit für die Transzendenz, die Frömmigkeit, die Nähe zu Gott in tausend konkreten Lebensumständen aus und nährt sie, und das ist keine Kleinigkeit in der Welt, in der wir leben. Dies ist ein Same des Heiligen Geistes, den es zu nähren und nicht zu behindern gilt.“ (FS 33)
Ganz ähnlich drückt es der Text des Synodalen Weges aus, wenn er darauf hinweist, dass in der Bitte von Paaren um den Segen deutlich wird, „dass Menschen ihre Beziehung im Horizont Gottes gestalten und sich dabei an der Frohen Botschaft orientieren möchten. Gestärkt durch den Segen machen diese Paare ihren christlichen Glauben und ihre Gottesbeziehung in ihrer Partnerschaft, in ihren Familien, Freundeskreisen und Gemeinden fruchtbar und säen die Samen für weiteren Segen in und für unsere Kirche.“ (SW 20, Nr. 21)
In unserer Kultur und Gesellschaft, in der Menschenwürde, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung hohe Güter sind und die deshalb eine große Akzeptanz für von Liebe und Verantwortung getragene unterschiedliche Paarkonstellationen kennt, kann der Gedanke nur verstärkt werden, den Fiducia supplicans erstmals in einem lehramtlichen Papier nennt: Alles, was in einem solchen gemeinsamen Leben und in diesen Beziehungen „wahr, gut und menschlich gültig ist, [wird] durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht“. (FS 31) Denn immer, wenn Menschen um einen Segen bitten, drücken sie damit die Bitte um Gottes Hilfe aus, um die Werte des Evangeliums mit größerer Treue leben zu können (vgl. FS 40). „Diese Bitte sollte in jeder Hinsicht wertgeschätzt, begleitet und mit Dankbarkeit aufgenommen werden.“ (FS 21) Zugleich bereichern Segnungen als Ausdrucksformen des Glaubens das Leben der Kirche und vertiefen das Verständnis des Verhältnisses zwischen Gott und den Menschen. Damit werden Segnungen „zu einer pastoralen Ressource, die es zu nutzen gilt“. (FS 23)
Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Hinweise für die Praxis:
- Gemäß dem Beschluss des Synodalen Weges können sowohl geweihte Amtsträger als auch Personen mit einer bischöflichen Gottesdienstbeauftragung Segnungen vornehmen. (SW 20, Nr. 7)
- Im Blick auf die situative Gestaltung und Formulierung des Segens setzt Fiducia supplicans auf die Erfahrung, die pastorale Klugheit sowie das seelsorgerliche Einfühlungsvermögen der Segnenden. (FS 35 und 41) Allen Personen, die um den Segen bitten, ist mit einer wertschätzenden Haltung zu begegnen.
- Fiducia supplicans macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die Bitte um und die Spendung von Segen keine weitere Voraussetzung gilt als das gemeinsame Vertrauen in Gottes Beistand. (vgl. FS 12 und 25)
- Seelsorger*innen, die dennoch zu der Überzeugung gelangen, eine Segnung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren zu können oder sich diesbezüglich unsicher sind, sollen das um Segen bittende Paar an unterstützende Personen (z. B. Beauftragte für Queer-Seelsorge, Ehe- und Familienpastoral der Diözese) vermitteln.
- Es sollen entsprechende Fortbildungen für Seelsorger*innen angeboten werden.
- Wie beschlossen, werden die Erfahrungen mit Segnungen für Paare, die sich lieben, ausgewertet. (vgl. SW 20 Nr. 10)
- Die Segnungen von Paaren, die sich lieben, können und sollen sich durch eine größere Spontaneität und Freiheit im Blick auf die Lebenssituation derjenigen auszeichnen, die um den Segen bitten. Aus diesem Grund sind für die Segnungen keine approbierten liturgischen Feiern und Gebete vorgesehen.
- Die Segnungen sollen so gestaltet sein, dass es zu keiner Verwechslung mit der gottesdienstlichen Feier des Ehesakraments kommt.
- Die Segnung verwirklicht symbolisch ein Geschehen zwischen Gott und den Menschen. Es soll deutlich werden, dass Menschen für ihre Beziehung um den Segen Gottes bitten, der ihnen verlässlich zugesprochen wird.
- Segnen ist zugleich Handeln der Kirche, die sich in den Dienst gott-menschlicher Begegnung stellt. Die Kirche nimmt den Wunsch des Paares ernst, seinen weiteren Lebensweg unter den Segen Gottes stellen zu wollen. Sie sieht in der Bitte um Segen die Hoffnung auf eine Gottesbeziehung, die menschliches Leben tragen kann. Um das Paar in dieser Hoffnung zu ermutigen, beteiligen sich möglichst alle, die die Segnung mittragen, im Zusammenspiel mit dem Leiter/der Leiterin durch Akklamation, Gebet und Gesang.
- Die Segnung bedarf gemeinsamer Überlegungen, die die Wünsche und Anliegen des Paares bezüglich des jeweiligen Rahmens und der passenden Gestaltung aufgreifen und theologisch sinnvoll einbeziehen. Die größere Spontaneität und Freiheit dieser Segnungen sollen sich mit Sorgfalt in der Vorbereitung verbinden.
- Die Art und Weise der Leitung der Segnung, der Ort, die gesamte Ästhetik, darunter auch Musik und Gesang, sollen von der Wertschätzung der Menschen, die um den Segen bitten, von ihrem Miteinander und ihrem Glauben künden.
- Durch Worte aus der Heiligen Schrift wird der Bezug zwischen dem Heilshandeln Gottes und dem Segen deutlich. Situativ passende biblische Texte sollten deshalb im Rahmen der Segnung rezitiert und ggf. ausgelegt werden.
- Das Segensgebet spricht den biblisch bezeugten Gott an und gedenkt in Lobpreis und Danksagung seiner Geschichte mit den Menschen und der ganzen Schöpfung. Dem soll sich die Segensbitte für das Paar anschließen. Das Segensgebet schließt mit einem Lobpreis Gottes.
Wen Gott segnet, über den lässt er „sein Angesicht leuchten“. Davon ist die Heilige Schrift überzeugt (vgl. Num 6,24 ff.). Von Gott gesegnet zu sein heißt, den Lebensweg unter Gottes liebendem Blick zu gehen.
Diesen Weg müssen und sollen wir nicht alleine gehen. Wir dürfen ihn gehen mit den Menschen, die Gott uns zur Seite stellt, umgeben und getragen von der großen Gemeinschaft der Glaubenden aller Zeiten.
Bekanntmachungen des Generalvikariates
Nr. 239Ausführungsbestimmungen zur Ordnung zum Betrieb einer internen Meldestelle im Bistum Aachen (MeldeStO-AusfBest)
###Gemäß der Ordnung zum Betrieb einer internen Meldestelle im Bistum Aachen (MeldeStO) in ihrer jeweils geltenden Fassung hält das Bistum für die Rechtsträger gem. § 1 MeldeStO eine interne Meldestelle vor, die den Vorgaben des HinSchG in seiner jeweils geltenden Fassung entspricht. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2025 wird angeordnet:
#§ 1
Meldestelle
Die vom Bistum Aachen gem. § 2 MeldeStO eingerichtete interne Meldestelle ist erreichbar unter der URL www.sicher-melden.de/bistumaachen.
#§ 2
Verantwortliche für die Bearbeitung von Meldungen
Verantwortliche für die Bearbeitung von Meldungen gem. § 4 Abs. 2 MeldeStO sind
- das Bistum Aachen als Betreiber,
- sofern eingesetzt, der DritteDie in diesen Ausführungsbestimmungen aus Gründen besserer Lesbarkeit verwendete männliche Form bezieht sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.1 gem. § 2 Abs. 2 MeldeStO.
§ 3
Aufgaben des Dritten
Der Dritte
- prüft, nachdem vom Meldeportal eine automatische Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber erfolgt ist, ob der gemeldete Verstoß einen Regelverstoß gem. § 3 MeldeStO betrifft,
- kann, sofern dadurch die Aufklärung des Sachverhalts nicht gefährdet ist, den Hinweis über das Meldeportal weiterleiten an die von ihm recherchierte dienstliche Email-Adresse des vom Hinweis betroffenen Rechtsträgers, die in einer Liste mit allen weiteren Email-Adressen der von der Meldestelle umfassten Rechtsträger im Case-Management hinterlegt ist, und um Benennung eines verantwortlichen Bearbeiters zwecks Prüfung und Rückmeldung zum Hinweis auffordern,
- kann, im Fall, dass der Rechtsträger Bistum betroffen ist, eine der Kontaktpersonen gem. § 5 um Benennung des verantwortlichen Bearbeiters zwecks Prüfung und Rückmeldung zum Hinweis auffordern,
- schaltet in nach seinem Ermessen anlässlich eines eingehenden Hinweis eingestuften, gravierenden Falls oder bei unschlüssiger Rückmeldung des betroffenen Rechtsträgers die Leitung der Stabsabteilung Compliance des Bistums ein,
- gibt über das Meldeportal eine qualifizierte Rückmeldung gegenüber dem Hinweisgeber spätestens drei Monate nach Versenden der Eingangsbestätigung gem. § 17 Abs. 2 HinSchG; sie umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese, soweit § 17 Abs. 2 S. 3 HinSchG nicht entgegensteht.
Weitere Aufgaben des Dritten gem. § 2 Abs. 2 MeldeStO bleiben hiervon unberührt.
#§ 4
Aufgaben des verantwortlichen Bearbeiters
Der vom Hinweis betroffene Rechtsträger benennt, sofern er vom Dritten kontaktiert wird, über das Meldeportal einen verantwortlichen Bearbeiter gem. 3 lit. b) und teilt dessen dienstliche Email-Adresse mit. Der Dritte kontaktiert den verantwortlichen Bearbeiter, der innerhalb einer ihm gesetzten Frist die Prüfung des Hinweises sowie Abgabe einer Stellungnahme über das Meldeportal vornimmt.
#§ 5
Kontaktpersonen zum Dritten
Seitens des Bistums als Betreiber der Meldestelle ist die Leitung der Stabsabteilung Compliance eingesetzt als Kontaktperson sowohl zum beauftragten Dritten zwecks Ermittlung des verantwortlichen Bearbeiters für den Rechtsträger Bistum als auch zum technischen Betreiber des Meldeportals. Darüber hinaus ist für den Zuständigkeitsbereich Erziehung und Schule als Kontaktperson zum Dritten die Leitung der Abteilung Erziehung und Schule eingesetzt.
#§ 6
Aufgaben der Leitung der Stabsabteilung Compliance
Die Leitung der Stabsabteilung Compliance kann auf Veranlassung des Dritten aufgefordert werden, die auf einen Hinweis ergangene Stellungnahme auf Schlüssigkeit zu prüfen und/oder einen Hinweis für den Rechtsträger Bistum Aachen direkt nach dessen Eingang zu prüfen.
#§ 7
Inkrafttreten
Diese Ausführungsbestimmungen treten mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Zugleich treten die Ausführungsbestimmungen vom 18. Juli 2023 außer Kraft.
Aachen, 6. September 2025 | Jan Nienkerke Generalvikar |
Nr. 240Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmerinnen und Gottesdienstteilnehmer am 9. November 2025
Gemäß Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Vollversammlung vom 24.-27. Februar 1969, Prot. Nr. 18, und Ständiger Rat vom 27. April 1992, Prot. Nr. 5) werden für die Zwecke der kirchlichen Statistik der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland die Gottesdienstteilnehmerinnen und Gottesdienstteilnehmer zweimal im Jahr gezählt. Die zweite Zählung findet einheitlich am zweiten Sonntag im November (9. November 2025) statt. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschl. Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucherinnen und Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdienstteilnehmerinnen und Gottesdienstteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende).
Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2025 unter der Rubrik „Gottesdienstteilnehmer am zweiten Sonntag im November“ (Pos. 3) einzutragen.
Nr. 241Caritas-Adventssammlung 2025
In der Zeit vom 15. November bis 6. Dezember 2025 findet die Adventssammlung der Caritas im Bistum Aachen statt. „Füreinander für hier“ ist das Leitwort der gemeinsamen Sammlung von Caritas und Diakonie im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen.
„Füreinander für hier“ markiert auch etwas Neues. Denn aus der gemeinsamen Sammlung von Caritas und Diakonie in Nordrhein-Westfalen, die es seit mehr als 75 Jahren gibt, wird die neue Sammlungsaktion „Füreinander für hier“. Der Titel dieser Aktion soll sagen, worum es geht. Es geht um Füreinander da sein, füreinander einstehen. Und das genau „hier“, also vor Ort, in der eigenen Kirchengemeinde, im Sozialraum.
„Füreinander für hier.“ Besser kann das gemeinsame Anliegen nicht auf den Punkt gebracht werden. Füreinander ist genau das, was Menschen in ihren Einrichtungen und Diensten, in hauptamtlichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten täglich leisten. Füreinander ist das, was zwischen den Menschen entsteht, die sich von den Sorgen und Nöten der Nächsten berühren lassen, und denen, die auf die Solidarität anderer angewiesen sind. Und das geschieht in den Kirchengemeinden vor Ort tagtäglich. Denn auch ganz bei uns in der Nähe gibt es Menschen, die auf dieses Füreinander bei ihnen um die Ecke angewiesen sind: Menschen, die in Armut leben, die unter Krankheit, Einsamkeit und Überforderung leiden, Menschen auf der Flucht und Benachteiligte.
So bitten auch der Caritasverband für das Bistum Aachen und die Regionalen Caritasverbände darum, sich an die Seite der Menschen am Rande zu stellen und zu helfen. In den Pfarreien soll für ein aktives Mitwirken an der Sammlungsaktion geworben werden. Die Erträge bleiben in voller Höhe vor Ort und sind ausschließlich für caritative Aufgaben der Pfarrei bestimmt.
Auf der Homepage des Caritasverbandes für das Bistum Aachen e.V. können unter www.caritas-ac.de/sammlungen nähere Informationen abgerufen werden. Bei Nachfragen zur Sammlungsaktion im Advent 2025 stehen in den Regionalen Caritasverbänden die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Gemeindesozialarbeiterinnen und Gemeindesozialarbeiter gerne zur Verfügung. Diese senden den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pfarreien auch auf Bestellung die gewünschten Sammlungsmaterialien direkt zu.
Ansprechpartner im Caritasverband für das Bistum Aachen ist Christian Heidrich, Tel. 0241/431227.
Nr. 242 Hinweise zur Durchführung der Diaspora-Aktion 2025
Äußere Kraft braucht innere Stärke – dieser Erfahrung können wir in vielen Momenten unseres Lebens begegnen. Doch woher schöpfen wir gerade in den kraftlosen und aufreibenden Augenblicken des Lebens neue Stärke? Als Christinnen und Christen glauben wir: Gott ist die beständige und stärkende Quelle unseres Lebens. Der Glaube an Gott schenkt uns Halt und Orientierung – persönlich und in der Glaubensgemeinschaft. Um sich dieses wertvollen Fundaments immer wieder neu zu vergewissern, lautet das Leitwort der diesjährigen Diaspora-Aktion „Stärke, was dich trägt“.
Die bundesweite Eröffnung der Diaspora-Aktion findet am Sonntag, 9. November 2025, um 10:00 Uhr im Kölner Dom mit einem feierlichen Pontifikalamt und internationalen Gästen sowie Vertreterinnen und Vertretern aus deutschen Diözesen statt. Hauptzelebrant ist der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki.
Die Diaspora-Kollekte wird am Sonntag, 16. November 2025, in allen Gottesdiensten einschließlich der Vorabendmessen gehalten. Das jeweilige Generalvikariat überweist die Spenden, einschließlich der später eingegangenen Gelder, an das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken. Auf ausdrücklichen Wunsch der Bischöfe soll die Kollekte zeitnah und ohne jeden Abzug weitergeleitet werden. Die Verwendung der Kollekte ist ausschließlich für die Arbeit des Bonifatiuswerkes bestimmt. Das Bonifatiuswerk ist seinen Spenderinnen und Spendern gegenüber dankbar, transparent und rechenschaftspflichtig.
Alle Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferenten und -referentinnen erhalten im August 2025 eine Aktionsmappe mit Ideen zur Gestaltung liturgischer Feiern sowie vielfältigen inhaltlichen und spirituellen Impulsen zum Leitwort „Stärke, was dich trägt“. Mitte September 2025 wird allen Gemeinden ein Materialpaket zur Gestaltung des Diaspora-Sonntags (Plakate, vorbestellte Pfarrbriefmäntel und Spendentüten) zugeschickt. Weitere Materialien können bestellt werden und stehen zum Download zur Verfügung. Bitte hängen Sie die Aktionsplakate gut sichtbar in Ihrer Gemeinde auf.
Bitte verlesen Sie den Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag am 9. November 2025 in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) und verteilen Sie die Spendentüten zum Diaspora-Sonntag.
Bitte legen Sie am Diaspora-Sonntag, 16. November 2025, die restlichen Spendentüten in den Kirchenbänken aus. Weisen Sie bitte in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) auf die Diaspora-Kollekte und im Pfarrbrief und auf Ihrer Homepage auf die Online-Spendenmöglichkeit (www.bonifatiuswerk.de/spenden) hin.
Bitte legen Sie am Diaspora-Sonntag, 16. November 2025, die restlichen Spendentüten in den Kirchenbänken aus. Weisen Sie bitte in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) auf die Diaspora-Kollekte und im Pfarrbrief und auf Ihrer Homepage auf die Online-Spendenmöglichkeit (www.bonifatiuswerk.de/spenden) hin.
Anregungen zur Gestaltung des Gottesdienstes und für die pastorale Arbeit gibt das Begleitheft „BONI-Impulse – Praxisheft für Liturgie und Pastoral“, welches alle Gemeinden bereits Mitte September erhalten haben. Alle Materialien und aktuelle Fürbitten sind auch als Download abrufbar unter www.bonifatiuswerk.de/diaspora-aktion.
Bitte geben Sie am Sonntag, 23. November 2025 (auch am Vorabend), das Kollektenergebnis bekannt und verbinden Sie dies mit einem Wort des Dankes an die ganze Gemeinde.
Weitere Informationen und Materialien finden Sie auf www.bonifatiuswerk.de/diaspora-aktion. Bestellungen richten Sie bitte per Mail an bestellungen@bonifatiuswerk.de, telefonisch an 05251/2996-94 oder per Fax an 05251/2996-88.
Kirchliche Nachrichten
Nr. 243Personalchronik
Unser Bischof Helmut hat entpflichtet am:
11. August 2025 | Diakon Udo Haak mit Erreichen des Ruhestandsalters von seinem Auftrag als Diakon im Hauptberuf in den Pfarreien Hl. Geist, Eschweiler, St. Bonifatius, Eschweiler-Dürwiß, St. Peter und Paul, Eschweiler, St. Cäcilia, Eschweiler-Hehlrath, St. Blasius, Eschweiler-Kinzweiler, St. Silvester, Eschweiler-Neu-Lohn, St. Georg, Eschweiler-St. Jöris und St. Severin, Eschweiler-Weisweiler, alle im Pastoralen Raum Eschweiler, mit Wirkung zum 31. August 2025; |
11. August 2025 | Pfarrer Frank Reyans, unbeschadet seiner weiteren Ämter und Dienste, von seinen Aufgaben als Schulseelsorger an der Liebfrauenschule in Grefrath, mit Wirkung zum 31. Juli 2025; |
14. August 2025 | Pfarrer Roland Klugmann von seinem Amt als Pfarrvikar der Pfarrei St. Cornelius und Peter, Viersen-Dülken, mit Wirkung zum 31. August 2025; |
15. August 2025 | P. Anton Steinberger OSFS, von seinem Auftrag als Pfarradministrator in den Pfarreien St. Lambertus und Barbara, Hückelhoven, St. Brigida, Hückelhoven-Baal, St. Gereon, Hückelhoven-Brachelen, St. Dionysius, Hückelhoven-Doveren, St. Leonhard, Hückelhoven-Hilfarth, St. Stephan, Hückelhoven-Kleingladbach, St. Johann B., Hückelhoven-Ratheim, Herz Jesu, Hückelhoven-Rurich und St. Bonifatius, Hückelhoven-Schaufenberg und als Vorsitzender der Verbandsvertretung des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Hückelhoven, mit Wirkung zum 31. August 2025; |
22. August 2025 | Pfarrer Konrad Dreeßen von seinen Aufgaben als Pfarrvikar der Pfarrei St. Johannes XXIII., Alsdorf, mit Wirkung zum 31. Juli 2025; |
22. August 2025 | Diakon Oliver Dröge von seinen Aufgaben als Diakon in der Pfarrei St. Nikolaus, Krefeld, mit Wirkung zum 31. Dezember 2025; |
22. August 2025 | Pfarrer Rolf Hannig von seinen Aufgaben als Pfarradministrator der Pfarrei St. Cornelius und Peter, Viersen-Dülken, mit Wirkung zum 31. August 2025; |
22. August 2025 | Pfarrer Ludwig Kröger von seinen Pflichten und Rechten als Geistlicher Assistent des Diözesanvorstandes des ZKD e. V. im Bistum Aachen, mit Wirkung zum 31. August 2025; |
22. August 2025 | Pfarrer Dr. Claus F. Lücker, aufgrund der Schließung der „Stadtoase Krefeld“, von seinen Aufgaben als Leiter der „Stadtoase Krefeld“, mit Wirkung zum 31. August 2025, sowie von seinen Aufgaben als Geistlicher Begleiter von Priestern, Diakonen und Laien im pastoralen Dienst und als Subsidiar für die Region Krefeld, mit gleichzeitiger Versetzung in den Ruhestand, mit Wirkung zum 30. November 2025; |
22. August 2025 | Pfarrer Dr. Roland Scheulen von seinen Aufgaben als Pfarrvikar der Pfarrei Christkönig, Erkelenz, im Pastoralen Raum Erkelenz, mit gleichzeitiger Versetzung in den Ruhestand, mit Wirkung zum 30. November 2025. |
Unser Bischof Helmut hat ernannt am:
14. August 2025 | Pfarrer Roland Klugmann, unbeschadet seiner weiteren Ämter und Dienste, zum Pfarrer der Pfarrei St. Cornelius und Peter, Viersen-Dülken, im Pastoralen Raum Viersen, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. August 2031; |
22. August 2025 | Pfarrer Konrad Dreeßen, unbeschadet seiner weiteren Ämter und Dienste, zum Pfarrer der Pfarrei St. Johannes XXIII., Alsdorf, im Pastoralen Raum Alsdorf, mit Wirkung vom 1. August 2025, befristet bis zum 28. Februar 2032; |
22. August 2025 | Diakon Oliver Dröge, unbeschadet seines Dienstes als Krankenhausseelsorger am Helios St. Josefshospital, Krefeld-Uerdingen, zum Krankenhausseelsorger am Helios-Klinikum in Krefeld, mit Wirkung vom 1. Januar 2026; |
22. August 2025 | Pfarrer Rolf Hannig, unter Beibehaltung seines Amtes als Polizeidekan im Bistum Aachen, zur Mitarbeit in der Seelsorge in den Pfarreien St. Remigius, Viersen, St. Cornelius und Peter, Viersen-Dülken und St. Clemens, Viersen-Süchteln, alle im Pastoralen Raum Viersen, mit Wirkung vom 1. September 2025; |
22. August 2025 | Pfarrer Dr. Claus F. Lücker zur Mitarbeit als Subsidiar in der Geistlichen Begleitung von Priestern, Diakonen und Laien im pastoralen Dienst, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025, befristet bis zum 30. November 2027; |
3. September 2025 | Domkapitular Klaus Esser, unbeschadet seiner weiteren Aufgaben, zum Bußkanoniker am Hohen Dom zu Aachen, mit Wirkung vom 1. September 2025. |
Unser Bischof Helmut hat verlängert am:
11. August 2025 | Pfarrer i. R. Theo Wolber, unbeschadet seiner weiteren Ämter und Dienste, seinen Auftrag als Subsidiar der Pfarrei St. Martin, Wegberg, im Pastoralen Raum Wegberg, befristet bis zum 31. August 2026; |
22. August 2025 | Pfarrer Gaston Francois Bindelé Manga seinen Auftrag als priesterlicher Mitarbeiter in den Pfarreien St. Donatus, Aachen-Brand und St. Katharina, Aachen-Forst, beide im Pastoralen Raum Aachen-Forst/Brand, befristet bis zum 31. August 2027; |
25. August 2025 | Pfarrer John Bosco Thipparthi seinen Auftrag zur Mitarbeit in der Seelsorge in den Pfarreien St. Klemens, Heimbach, St. Dionysius, Heimbach-Vlatten, St. Martin, Heimbach-Hergarten, St. Nikolaus, Heimbach-Hausen, St. Johann Baptist, Nideggen, St. Klemens, Nideggen-Berg, St. Hubert, Nideggen-Schmidt, Heilige Maurische Märtyrer, Hürtgenwald-Bergstein, St. Josef, Hürtgenwald-Vossenack, St. Antonius, Hürtgenwald-Gey, Heilig Kreuz, Hürtgenwald-Hürtgen, St. Apollonia, Hürtgenwald-Großhau, St. Andreas, Kreuzau-Stockheim, St. Gereon, Kreuzau-Boich, St. Heribert, Kreuzau, St. Martin, Kreuzau-Drove, St. Brigida, Kreuzau-Untermaubach, St. Apollinaris, Kreuzau-Obermaubach und St. Urban, Kreuzau-Winden, alle im Pastoralen Raum Kreuzau/Hürtgenwald/Heimbach/Nideggen, befristet bis zum 30. Juni 2027. |
Unser Bischof Helmut hat beauftragt am:
15. Juli 2025 | Gemeindereferentin Christiane Hartung zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Stolberg, mit Wirkung vom 1. August 2025, befristet für den Zeitraum der Leitung des Pastoralen Raums Stolberg durch den Regionalvikar der Region Aachen-Land; |
15. Juli 2025 | Gemeindereferentin Stephanie Schippers zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Mönchengladbach Süd-Südwest, mit Wirkung vom 1. August 2025, befristet bis zum 31. Juli 2029; |
4. August 2025 | Gemeindereferentin Marion Meurer zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Stolberg, mit Wirkung vom 1. August 2025, befristet für den Zeitraum der Leitung des Pastoralen Raums Stolberg durch den Regionalvikar der Region Aachen-Land; |
11. August 2025 | Domkapitular Propst Markus Bruns, unbeschadet seiner weiteren Aufgaben und Ämter, zum Leiter des Pastoralen Raums Hückelhoven, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum Ende seines Dienstes als Pfarradministrator in den Pfarreien des Pastoralen Raums Hückelhoven; |
11. August 2025 | Pfarrer Heinz Intrau, unbeschadet seiner weiteren Aufgaben und Ämter, zum Leiter des Pastoralen Raums Herzogenrath, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. August 2029; |
11. August 2025 | Domkapitular Pfarrer Hannokarl Weishaupt, unbeschadet seiner weiteren Aufgaben und Ämter, zum Leiter des Pastoralen Raums Stolberg, mit Wirkung vom 1. August 2025, befristet bis zum Ende seines Dienstes als Pfarradministrator in den Pfarreien St. Hubertus, Büsbach, St. Markus, Mausbach, St. Laurentius, Gressenich, St. Josef, Schevenhütte, St. Johann Baptist, Vicht, St. Josef, Werth und St. Rochus, Zweifall, alle im Pastoralen Raum Stolberg; |
15. August 2025 | Pastoralreferent Klaus Aldenhoven zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Herzogenrath, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. August 2029; |
15. August 2025 | Gemeindereferent Mario Hellebrandt zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Herzogenrath, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. August 2029; |
15. August 2025 | Pastoralreferent Harald Hüller zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Viersen, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. August 2029; |
15. August 2025 | Pfarrer Roland Klugmann, unbeschadet seiner weiteren Aufgaben und Ämter, zum Leiter des Pastoralen Raums Viersen, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. August 2029; |
15. August 2025 | Gemeindereferentin Claudia Meuser zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Viersen, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. Dezember 2026; |
15. August 2025 | Pfarrer Werner Willi Rombach, unbeschadet seiner weiteren Aufgaben und Ämter, zum Leiter des Pastoralen Raums Erkelenz, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. August 2029; |
15. August 2025 | Gemeindereferentin Ursula Rothkranz zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Erkelenz, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. August 2029; |
15. August 2025 | Gemeindereferentin Brigitta Schelthoff zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Hückelhoven, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet für den Zeitraum der Leitung des Pastoralen Raums Hückelhoven durch den Regionalvikar der Region Heinsberg; |
15. August 2025 | Pastoralreferentin Sabine Schwartz zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Erkelenz, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. August 2029; |
15. August 2025 | Gemeindereferentin Sylke Seefeldt zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Hückelhoven, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet für den Zeitraum der Leitung des Pastoralen Raums Hückelhoven durch den Regionalvikar der Region Heinsberg; |
25. August 2025 | Propst Thomas Wieners, unbeschadet seiner weiteren Aufgaben und Ämter, zum Leiter des Pastoralen Raums Wassenberg, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. August 2029; |
25. August 2025 | Diakon Arno Peter Zweden zur Mitwirkung an der Leitung des Pastoralen Raums Wassenberg, mit Wirkung vom 1. September 2025, befristet bis zum 31. August 2029. |
Unser Bischof Helmut hat am:
11. August 2025 | Diakon Udo Haak den Auftrag erteilt, als Diakon mit Zivilberuf in den Pfarreien Hl. Geist, Eschweiler, St. Bonifatius, Eschweiler-Dürwiß, St. Peter und Paul, Eschweiler, St. Cäcilia, Eschweiler-Hehlrath, St. Blasius, Eschweiler-Kinzweiler, St. Silvester, Eschweiler-Neu-Lohn, St. Georg, Eschweiler-St. Jöris und St. Severin, Eschweiler-Weisweiler, alle im Pastoralen Raum Eschweiler, mitzuarbeiten, mit Wirkung vom 1. September 2025. |
Es wurden eingesetzt zum:
1. Oktober 2025 | Gemeindereferentin Elke Heimlich-Jaquet als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Hückelhoven; |
1. Oktober 2025 | Pastoralreferentin Anna Schlecht als Pastoralreferentin im Pastoralen Raum Aachen-Mitte und als Pastoralreferentin in der Schulseelsorge an der Bischöflichen Marienschule in Aachen. |
Aus dem Pastoralen Dienst ausgeschieden ist am:
1. Oktober 2025 | Pastoralreferent Simon Bernhard Hesselmann, bisher tätig als Pastoralreferent im Pastoralen Raum Aachen-Kornelimünster/Roetgen sowie als Coach für Initiativen der Erprobung und Innovation Fellows in der Innovationsplattform des Bistums Aachen, aufgrund des Wechsels in den allgemeinen Bistumsdienst. |
Nr. 244Pontifikalhandlungen
Im Auftrag unseres Bischofs Dr. Helmut Dieser spendete Weihbischof Karl Borsch das Sakrament der Firmung am 4. Juli 2025 in St. Anna, Düren, 28; am 5. Juli 2025 in St. Clemens, Nettetal-Kaldenkirchen, 39 (davon 1 Erwachsener); am 6. Juli 2025 in St. Sebastian, Nettetal-Lobberich, 60; insgesamt 127 Firmlinge.
Im Auftrag unseres Bischofs Dr. Helmut Dieser spendete Weihbischof Karl Borsch das Sakrament der Firmung am 31. August 2025 in St. Karl Borromäus, Krefeld-Oppum, 10 Firmlinge.
Bistum Aachen Körperschaft des öffentlichen Rechts | ||
Das Bistum Aachen wird vertreten durch den Generalvikar | Klosterplatz 7, 52062 Aachen, Tel. (02 41) 45 24 41 E-Mail: amtsblatt@bistum-aachen.de, Internet: www.kirchenrecht-bac.de | |
Verlag: | wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld | |
Druck: | documenteam GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33613 Bielefeld | |
Erscheinungsweise: | in der Regel 12 Ausgaben jährlich. | |
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