Bistum Aachen
.
Grafik

Verlautbarungen der deutschen Bischöfe

Nr. 281Aufruf der deutschen Bischöfe zum Sonntag der Weltmission 2026

#
Liebe Schwestern und Brüder,
„Sei mutig und stark“ – dieses Wort aus dem Buch Josua (1,6) steht über dem Sonntag der Weltmission 2026. Es lenkt unseren Blick nach Madagaskar, wo viele Menschen jeden Tag mutig und stark um das Nötigste ringen müssen: um Nahrung, um medizinische Hilfe, um Bildung für die Kinder.
Die Kirche in Madagaskar unterstützt sie dabei. Besonders in den ländlichen Gebieten ist sie oft die einzige Institution, die soziale und medizinische Dienste oder Bildungsmöglichkeiten anbietet. Sie ermutigt die Menschen auch, selbst für eine bessere Zukunft ihres Landes zu kämpfen. Zugleich stärkt sie die Christen in ihrem Glauben.
Seit 100 Jahren erinnert uns der Sonntag der Weltmission daran, dass wir Christinnen und Christen weltweit zusammengehören. Das Hilfswerk Missio ist dieser globalen Solidarität verpflichtet. Bitte unterstützen Sie die wichtige Arbeit von Missio und seinen Projektpartnern. Helfen Sie mit, dass sich die Kirche in Madagaskar und in anderen Ländern dieser Welt für die Armen und Benachteiligten engagieren kann.
Kollektenankündigung am Sonntag der Weltmission 2026, dem 25. Oktober 2026
Die heutige Kollekte ist für die Arbeit von Missio bestimmt. Das Hilfswerk unterstützt die Kirche in Afrika, Asien und Ozeanien. Es geht dabei um pastorale und soziale Projekte, die insbesondere den Armen zugutekommen. Bitte beteiligen Sie sich an dieser weltweiten Solidaritätsaktion mit einer großzügigen Spende. Haben Sie herzlichen Dank!
Für das Bistum Aachen
+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen
Der Aufruf und die Kollektenankündigung sollen in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Es wird empfohlen, den Aufruf am 18. Oktober 2026 in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) zu verlesen. In jedem Fall ist dafür Sorge zu tragen, dass er den Gemeinden in geeigneter Weise bekannt gemacht wird (Pfarrbrief, Homepage, Aushang usw.). Die Verlesung der Kollektenankündigung am Tag der Kollekte selbst (z. B. nach den Fürbitten) ist obligatorisch. Die Kollekte am Weltmissionssonntag, dem 25. Oktober 2026 (und am Vorabend), ist ausschließlich für die Päpstlichen Missio-Werke in Aachen und München bestimmt.

Nr. 282Bekanntmachung der Ratio Nationalis Institutionis Sacerdotalis gem. can. 242 § 1 CIC

#
Die von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 28. September 2023 beschlossene Ratio Nationalis Institutionis Sacerdotalis wurde durch Dekret des Dikasteriums für den Klerus vom 11. März 2026 (Prot. Nr. 2026 0345) gemäß can. 242 § 1 CIC, Nr. 3 der Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis vom 8. Dezember 2016 sowie Art. 114 § 4 der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium vom 19. März 2022 ad experimentum für einen Zeitraum von fünf Jahren bestätigt. Die Promulgation ist gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Statuts der Deutschen Bischofskonferenz erfolgt. Die Ratio Nationalis Institutionis Sacerdotalis tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Text ist in der Schriftenreihe Die deutschen Bischöfe der Deutschen Bischofskonferenz als Heft Nr. 118 erschienen.
Münster, 8. Juli 2026

+ Dr. Heiner Wilmer SCJ
Vorsitzender
der Deutschen Bischofskonferenz

Bischöfliche Verlautbarungen

Nr. 283Ordnung über die Gestellung von Ordensmitgliedern

Die Ordnung über die Gestellung von Ordensmitgliedern vom 2. Februar 1995 (KA 1995, Nr. 27), zuletzt geändert am 1. September 2025 (KA 2025, Nr. 236), wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Das Gestellungsgeld für das Jahr 2027 beträgt jährlich
für die Gestellungsgruppe I
89.520,00 €,
für die Gestellungsgruppe II
73.320,00 €,
für die Gestellungsgruppe III
53.880,00 €,
für die Gestellungsgruppe IV
46.080,00 €.
Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2027 in Kraft.
Aachen, 1. September 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen
#

Nr. 284Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V.

#
Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V. hat auf ihrer Sitzung am 18. Juni 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
A.
Korrekturbeschluss AVR 2027
  1. Änderung in § 15 AVR (2027)
    Nach § 15 Absatz 10 AVR (2027) wird folgende Anmerkung eingefügt:
    „Anmerkung zu Absatz 10:
    Bis zum 31. Dezember 2035 fallen unter Absatz 10 auch Rettungsdienste.“
  2. Änderung in § 28 Absatz 3 AVR (2027)
    In § 28 Absatz 3 AVR wird ein neuer Satz 3 eingefügt:
    3Absatz 3 gilt nicht für die besonderen Zulagen nach Absatz 4.“
  3. Änderung in § 1 Absatz 2 Teil II. Anhang Lehrkräfte AVR (2027)
    In § 1 Absatz 2 des Teils II. Anhang Lehrkräfte AVR wird ein neuer Satz 3 eingefügt:
    3§ 13 Teil II. Anhang Überleitung findet entsprechend Anwendung, ansonsten finden die Bestimmungen des Anhangs Überleitung keine Anwendung.“
  4. Änderung in § 4 Anhang Fahrdienste AVR (2027)
    1. § 4 Satz 1 Anhang Fahrdienste AVR wird wie folgt neu gefasst:
      1Die Bestimmungen der Anhänge Entgeltordnung, Auszubildende, besondere Regelungen für Praktikanten, Lehrkräfte, Ärztlicher Dienst, Inklusionsbetriebe und Modellprojekte sowie die §§ 18 Abs. 4 bis 5, 27, 30, 31, 32, 33 und 35 AVR finden keine Anwendung auf Mitarbeiter in Fahrdiensten.“
    2. In § 4 Anhang Fahrdienste AVR wird ein neuer Satz 2 eingefügt, der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3:
      2§ 13 Teil II. Anhang Überleitung findet entsprechend Anwendung, ansonsten finden die Bestimmungen des Anhangs Überleitung keine Anwendung.“
  5. Korrektur in § 2 Teil I. Anhang Überleitung AVR (2027)
    Die Zuordnungstabelle nach § 2 Teil I. Anhang Überleitung AVR wird bezüglich der Zuordnung der VG 5b Ziffer 25b korrigiert, indem in der rechten Spalte der Zusatz „Fallgruppe 2“ gestrichen wird. Die Zuordnung lautet dann korrekt:
    Vergütungsgruppe 5b
    (…)
    (…)
    Ziffer 25b
    Teil A, Abschnitt I, Ziffer 3, EG 9a
  6. Änderung in §§ 11 ff Teil II. Anhang Überleitung AVR
    1. Änderungen im § 11 Teil II. Anhang Überleitung AVR
      Der § 11 Teil II. Anhang Überleitung wird in „§ 11 Zulagenregelungen“ umbenannt.
      In § 11 Absatz 2 Teil II. Anhang Überleitung wird das Wort „Besitzstandszulage“ durch das Wort „Zulage“ ersetzt.
    2. Änderungen im § 11b Teil II. Anhang Überleitung AVR ab 2027
      In § 11b Abs. 1 Teil II. Anhang Überleitung wird das Wort „Besitzstandszulage“ durch das Wort „Zulage“ ersetzt.
    3. Änderung in § 12 Teil II. Anhang Überleitung AVR ab 2027
      In § 12 Abschnitt C Teil II. Anhang Überleitung wird in der Überschrift der Klammerzusatz „(Besitzstandregelung)“ gestrichen.
      In § 12 Abschnitt C Absatz e) Satz 1 Teil II. Anhang Überleitung wird das Wort „Besitzstandszulage“ durch das Wort „Zulage“ ersetzt.
  7. Inkrafttreten
    Die Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.
B.
Anlage 7 zu den AVR/Anhang Auszubildende AVR
  1. Änderungen in Teil II. der Anlage 7 zu den AVR
    1. Abschnitt F, Studieren in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen
      In § 12 Abschnitt F des Teils II. der Anlage 7 zu den AVR wird die Jahresangabe „2026“ durch die Jahresangabe „2027“ ersetzt.
    2. Abschnitt G, Studieren in praxisintegrierten dualen Studiengängen
      In § 6 Abschnitt G des Teils II. der Anlage 7 zu den AVR wird die Jahresangabe „2026“ durch die Jahresangabe „2027“ ersetzt.
  2. Änderungen im Anhang Auszubildende AVR
    1. Abschnitt F, Studieren in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen
      In § 12 Abschnitt F des Teils II. Anhang Auszubildende AVR wird die Jahresangabe „2026“ durch die Jahresangabe „2027“ ersetzt.
    2. Abschnitt G, Studieren in praxisintegrierten dualen Studiengängen
      In § 6 Abschnitt G des Teils II. Anhang Auszubildende AVR wird die Jahresangabe „2026“ durch die Jahresangabe „2027“ ersetzt.
  3. Inkrafttreten
Die Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Die vorstehenden Beschlüsse setze ich für das Bistum Aachen in Kraft.
Aachen, 10. August 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Nr. 285Beschluss der Regionalkommission Nordrhein-Westfalen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V.

#
Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e. V. hat am 23. Juni 2026 folgenden Beschluss gefasst:
Korrektur Ausbildungsvergütung Abschnitt K
  1. Korrektur der Ausbildungsvergütung im Abschnitt K des Teils II des Anhangs Auszubildende AVR ab 2027
    Die Werte der Ausbildungsvergütung in § 3 Abs. 1 S. 2 Abschnitt K Teil II Anhang Auszubildende AVR ab 2027 werden wie folgt korrigiert:
    im ersten Ausbildungsjahr
    1.414,91 Euro
    im zweiten Ausbildungsjahr
    1.473,21 Euro
  2. Inkrafttreten
    Dieser Beschluss tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Den vorstehenden Beschluss setze ich für das Bistum Aachen in Kraft.
Aachen, 11. August 2026

+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Bekanntmachungen des Generalvikariates

Nr. 286Vertretungsregelung Kirchenmusiker/-innen

#
Aus unterschiedlichen Anlässen ist es in den Kirchengemeinden immer wieder erforderlich, dass kirchenmusikalische Dienste von Aushilfs- und Vertretungskräften übernommen werden. Dabei sind arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Vorschriften unbedingt zu beachten. Änderungen in diesen Vorschriften machen die Veröffentlichung dieser Vertretungsregelung erforderlich.
  1. Kommt es in Einzelfällen z. B. aufgrund von Urlaub, kurzfristiger Erkrankung oder freien Tagen des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin dazu, dass einzelne Dienste, aber nicht alle Aufgaben des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin von Vertretungskräften übernommen werden, kann für diese Vertretungen eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden:
    1. Für die Vertretungsdienste als Organisten werden für jeden einzelnen Dienst pauschal € 35,00 brutto gezahlt.
    2. Für die Vertretungsdienste als Chorleiter werden für jede Probe (2 Stunden) und je Gottesdienst mit Einsingphase € 100,00 brutto gezahlt; dies entspricht einer Aufwandsentschädigung in Höhe von € 50,00 brutto für eine Stunde.
    Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Tätigkeiten um eine abhängige und damit steuer- und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
    Die Kosten für die Vertretungsdienste sind von den Kirchengemeinden aus freien Mitteln zu bezahlen.
  2. Die o. g. Beträge können nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) steuer- und damit nach § 14 Abs. 1 SGB IV auch sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und die entsprechenden Freigrenzen nicht überschritten werden. Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist von der Vertretungskraft schriftlich zu erklären.
    Ist eine steuerfreie Zahlung nicht möglich, da die Freigrenzen ausgeschöpft sind bzw. teilweise überschritten werden, so ist hinsichtlich des nicht steuerfreien Teils der Vergütung zu prüfen, ob diese nach den Regelungen für ein geringfügiges, insbesondere kurzfristiges (z. B. beim Einsatz von Schülern, Studenten oder Rentnern) Beschäftigungsverhältnis gezahlt werden kann.
  3. Diese Bestimmungen treten mit ihrer Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Aachen in Kraft. Die Regelung für Vertretungsdienste im kirchenmusikalischen Bereich für die Diözese Aachen vom 1. April 2013 (KA 2013, Nr. 62), zuletzt geändert am 1. April 2019 (KA 2019, Nr. 46), tritt zum selben Zeitpunkt außer Kraft.
Weitere Auskünfte erteilt das Bischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung, Abt. 1.1 – Pastorale Räume und Pfarreien, Fachbereich Kirchenmusik, Klosterplatz 7, 52062 Aachen, Tel. 0241/452-525, Mail: michael.hoppe@bistum-aachen.de.
Aachen, 1. Juli 2026

Jan Nienkerke
Generalvikar

Nr. 287Hinweise zur Durchführung der Missio-Aktion 2026 (Missio Aachen)

#
Die Solidaritätsaktion zum Sonntag der Weltmission am 25. Oktober 2026 steht unter dem Leitwort „Sei mutig und stark“ (Josua 1,6) und lenkt den Blick auf Madagaskar, wo viele Menschen jeden Tag mutig und stark um das Nötigste ringen müssen. Die Kirche vor Ort unterstützt sie dabei – mit Bildung, medizinischer Versorgung, sozialen Diensten und Seelsorge.
Der Weltmissionssonntag wird 2026 in besonderer Weise begangen. Seit 100 Jahren verbindet dieser Tag die Kirche weltweit in Gebet, Solidarität und Verantwortung füreinander. Christinnen und Christen sind über Grenzen hinweg miteinander verbunden und tragen gemeinsam Verantwortung für die Glaubensgeschwister weltweit.
In seiner Botschaft zum Weltmissionssonntag 2026 erinnert Papst Leo XIV. daran, dass missionarisches Handeln aus dem Glauben heraus Mut verlangt – Mut zum Zeugnis, zur Hoffnung und zur tätigen Nächstenliebe.
Missio bittet darum, die Aktion im Monat der Weltmission aktiv zu unterstützen: Hängen Sie das Aktionsplakat gut sichtbar aus, legen Sie Spendentüten und Gebetskarten in der Kirche aus oder verteilen Sie diese über den Pfarrbrief bzw. an Haushalte. Auch Veranstaltungen vor Ort – etwa das Missio-Solidaritätsessen „Die Welt an einem Tisch“ – können ein Zeichen weltkirchlicher Gemeinschaft setzen. Anregungen zur Gottesdienstgestaltung und Aktionsideen bietet das Aktionsheft mit liturgischen Bausteinen.
Die bundesweite Eröffnung der Aktion findet vom 25. bis 27. September 2026 im Bistum Aachen statt. In einem feierlichen Pontifikalamt eröffnet Bischof Dr. Helmut Dieser zusammen mit Msgr. Luc Olivier Razafitsimialona, Bischof von Tôlagnaro, und weiteren Gästen aus Madagaskar am Sonntag, 27. September, offiziell den Monat der Weltmission. Der Gottesdienst im Aachener Dom beginnt um 10.00 Uhr und wird live im domradio übertragen. Alle Informationen zur Eröffnung finden Sie unter www.missio-hilft.de/wms.
Am 18. Oktober soll in allen katholischen Gottesdiensten der Aufruf der deutschen Bischöfe verlesen werden.
Am 25. Oktober wird bundesweit die Missio-Kollekte gehalten. Die Spenden unterstützen kirchliche Projekte in Afrika, Asien und Ozeanien. Die Kollekte wird über die Bistumskassen ohne Abzüge an Missio Aachen weitergeleitet. Eine pfarreiinterne Verwendung ist nicht zulässig. Bitte verlesen Sie dazu die folgende Ankündigung: „Die heutige Kollekte ist für die Arbeit von Missio bestimmt. Das Hilfswerk unterstützt die Kirche in Afrika, Asien und Ozeanien. Es geht dabei um pastorale und soziale Projekte, die insbesondere den Armen zugutekommen. Bitte beteiligen Sie sich an dieser weltweiten Solidaritätsaktion mit einer großzügigen Spende. Haben Sie herzlichen Dank!“
Weitere Materialien stehen ab Mitte August unter www.missio-hilft.de/wms bereit. Bestellungen: bestellungen@missio-hilft.de oder unter 0241/7507-350. Rückfragen bitte an: post@missio-hilft.de oder 0241/7507-333.

Kirchliche Nachrichten

Nr. 288Personalchronik

Unser Bischof Helmut hat entpflichtet am:
9. Juli 2026
Diakon Norbert Rosendahl mit Erreichen des Ruhestandsalters von seinen Aufgaben als Diakon mit Zivilberuf an St. Johannes der Täufer, Brüggen, St. Maria, Niederkrüchten und St. Matthias, Schwalmtal, alle im Pastoralen Raum Schwalmtal/Brüggen/Niederkrüchten, mit Wirkung zum 31. Juli 2026;
13. Juli 2026
Domkapitular Propst Markus Bruns von seinen Aufgaben als Pfarrvikar der Pfarreien St. Severin, Heinsberg-Karken, St. Hubert, Heinsberg-Kirchhoven und St. Nikolaus, Heinsberg-Rurkempen, alle im Pastoralen Raum Heinsberg/Oberbruch/Waldfeucht, mit Wirkung zum 27. Juni 2026.
Unser Bischof Helmut hat ernannt/beauftragt am:
2. Juli 2026
Pfarrer i. R. Gottfried Kader zum Subsidiar der Pfarrei St. Sebastian, Würselen, Pastoraler Raum Würselen, mit Wirkung vom 1. Juli 2026, befristet bis zum 30. Juni 2027;
6. Juli 2026
Bruder Matthias Equit FFSC zum Diakon im Hauptberuf in den Pfarreien Christus unser Friede, Herzogenrath-Kohlscheid, St. Gertrud, Herzogenrath, St. Willibrord, Herzogenrath-Merkstein und St. Josef, Herzogenrath-Straß, alle im Pastoralen Raum Herzogenrath, mit Wirkung vom 1. Juli 2026, befristet bis zum 30. Juni 2027;
7. Juli 2026
Diakon Rolf Berard analog einem Diakon mit Zivilberuf der Pfarreien St. Barbara, Stolberg-Breinig, St. Hubertus, Stolberg-Büsbach, St. Johann Baptist, Stolberg-Vicht, St. Josef, Stolberg-Schevenhütte, St. Josef, Stolberg-Werth, St. Laurentius, Stolberg-Gressenich, St. Lucia, Stolberg, St. Mariä Empfängnis, Stolberg-Dorff, St. Markus, Stolberg-Mausbach und St. Rochus, Stolberg-Zweifall, alle im Pastoralen Raum Stolberg, mit Wirkung vom 1. Juli 2026, befristet bis zum 8. August 2029;
13. Juli 2026
Domkapitular Propst Markus Bruns, unbeschadet seiner weiteren Ämter und Dienste, zum Pfarradministrator der Pfarreien St. Severin, Heinsberg-Karken, St. Hubert, Heinsberg-Kirchhoven und St. Nikolaus, Heinsberg-Rurkempen, alle im Pastoralen Raum Heinsberg/Oberbruch/Waldfeucht, mit Wirkung vom 28. Juni 2026.
Unser Bischof Helmut hat verlängert am:
2. Juni 2026
Diakon Karl Friedrich Wilhelm Messerschmidt seinen Auftrag als Diakon mit Zivilberuf in den Pfarreien St. Katharina, Willich, St. Johann B., Anrath, St. Mariä Empfängnis, Neersen und St. Hubertus, Schiefbahn, alle im Pastoralen Raum Willich, befristet bis zum 31. August 2027.
Unser Bischof Helmut hat am:
1. September 2026
Frau Vivien Bretz und Frau Anna Zimmermann den Auftrag zu Pastoralreferentinnen, Herrn Dinh Hien Nguyen den Auftrag zum Pastoralreferenten, Frau Nadine Mihm und Frau Tina Lindemann den Auftrag zu Gemeindereferentinnen im Bistum Aachen erteilt.
Es wurden eingesetzt zum:
15. August 2026
Pastoralreferent Jorge Gallegos Sánchez, unbeschadet seines Einsatzes in der Schulseelsorge an der Bischöflichen Clara-Fey-Schule in Schleiden, als Diözesaner Jugendseelsorger;
1. September 2026
Pastoralreferentin Vivien Bretz als Pastoralreferentin im Pastoralen Raum Krefeld-Meerbusch;
1. September 2026
Gemeindereferentin Margarete Fleischmann, unbeschadet ihres Einsatzes im Pastoralen Raum Düren, als Koordinatorin für die KiTa-Pastoral in den Regionen Aachen-Stadt, Aachen-Land, Düren und Eifel;
1. September 2026
Gemeindereferent Peter Lentz, unbeschadet seiner Einsätze in der Mitwirkung an der Leitung im Pastoralen Raum Korschenbroich und als Gemeindereferent im Pastoralen Raum Korschenbroich, als Gemeindereferent im Pastoralen Raum Krefeld-Meerbusch;
1. September 2026
Gemeindereferentin Tina Lindemann als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Alsdorf;
1. September 2026
Gemeindereferentin Nadine Mihm als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Viersen;
1. September 2026
Gemeindereferentin Anne Müthing, unbeschadet ihres Einsatzes im Pastoralen Raum Krefeld-Meerbusch, als Koordinatorin für die KiTa-Pastoral in den Regionen Krefeld, Kempen-Viersen, Mönchengladbach und Heinsberg;
1. September 2026
Pastoralreferent Dinh Hien Nguyen als Pastoralreferent im Pastoralen Raum Korschenbroich;
1. September 2026
Pastoralreferentin Corinna Zens, unbeschadet ihres Einsatzes als Pastoralreferentin im Pastoralen Raum Alsdorf, als Pastoralreferentin im Pastoralen Raum Merzenich/Niederzier/Nörvenich/Vettweiß;
1. September 2026
Pastoralreferentin Anna Zimmermann als Pastoralreferentin im Pastoralen Raum Aldenhoven/Jülich.
Aus dem Pastoralen Dienst ausgeschieden sind am:
1. Juni 2026
Gemeindereferentin Regina Gorgs, bisher tätig als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Kempen/Tönisvorst, aufgrund des Renteneintritts;
5. August 2026
Gemeindereferentin Gabriele Rütten, bisher tätig als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Mönchengladbach Süd-Südwest;
15. August 2026
Gemeindereferentin Evelyn Hinz, bisher tätig in der Schulpastoral an der Bischöflichen Liebfrauenschule in Mönchengladbach und als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Mönchengladbach Süd-Südwest;
1. September 2026
Gemeindereferentin Monika Heidenfels, bisher tätig als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Mönchengladbach Mitte-Nordost, mit Beginn der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit;
1. September 2026
Gemeindereferent Manfred Joussen, bisher tätig als Gemeindereferent im Pastoralen Raum Eschweiler, mit Beginn des Renteneintritts;
1. September 2026
Gemeindereferentin Alexandra Müller, bisher tätig als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Übach-Palenberg, aufgrund des Wechsels in den allgemeinen Bistumsdienst.

Nr. 289Pontifikalhandlungen

Im Auftrag unseres Bischofs Dr. Helmut Dieser spendete Weihbischof Karl Borsch das Sakrament der Firmung am 3. Juli 2026 in der Franziskanerkirche St. Barbara, Mönchengladbach, Pastoraler Raum Mönchengladbach-Mitte/Nordost, 8; am 4. Juli 2026 in in der Münsterbasilika St. Vitus, St. Mariä Himmelfahrt, Mönchengladbach, Pastoraler Raum Mönchengladbach-Mitte/Nordost, 17 (davon 2 Erwachsene); am 8. Juli 2026 in St. Stephanus, Meerbusch, Lank-Latum, Pastoraler Raum Krefeld-Meerbusch, 34; am 11. Juli 2026 in St. St. Urban, Gangelt-Birgden, Pastoraler Raum Gangelt-Selfkant, 43; insgesamt 102 Firmlinge.
Mit Erlaubnis unseres Bischofs Dr. Helmut Dieser spendete Erzbischof Józef Staniewski aus Minsk (Belarus) das Sakrament der Firmung am 21.06.2026 in der St. Mariä Empfängnis Kirche in Mönchengladbach-Lürrip 38 Firmlingen.
Die Kapelle im Park des Krankenhauses Düren, wurde mit Dekret vom 16. April 2026 mit sofortiger Wirkung profaniert. Mit diesem Dekret wurde auch der dortige Altar mit sofortiger Wirkung profaniert.
Die Kapelle im Seniorenheim Von-Broichhausen-Stift, Kempen wurde mit Dekret vom 14. Juli 2026 mit sofortig Wirkung profaniert. Mit diesem Dekret wurden auch die dortigen Altäre mit sofortiger Wirkung profaniert.
Die Kapelle der Kirchengemeinde St. Matthias, Mönchengladbach-Gerkerath wurde mit Dekret vom 24. Juli 2026 mit sofortiger Wirkung profaniert. Mit diesem Dekret wurden auch die dortigen Altäre mit sofortiger Wirkung profaniert.
Herausgeber des Kirchlichen Amtsblatts:
Bistum Aachen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Das Bistum Aachen wird vertreten
durch den Generalvikar
Klosterplatz 7, 52062 Aachen,
Tel. (02 41) 45 24 41
E-Mail: amtsblatt@bistum-aachen.de, Internet: www.kirchenrecht-bac.de
Verlag:
wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld
Druck:
documenteam GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33613 Bielefeld
Erscheinungsweise:
in der Regel 12 Ausgaben jährlich.
Der laufende Bezug im Printformat erfolgt durch die wbv Media GmbH & Co KG.
Der Bezugspreis beträgt 35 € jährlich inkl. Versandkosten.
Anfragen und Bestellungen sind an service-kommunikation@wbv.de zu richten.
Der Bezug des Amtsblatts per E-Mail-Newsletter erfolgt über www.bistum-aachen.de/amtsblatt
wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER